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Apotheken-Nachrichten von heute: Zwischen Retax-Versicherungen und Basisdemokratie

Finanzielle Absicherung, rechtliche Herausforderungen und der Weg zur Modernisierung – Ein umfassender Blick auf aktuelle Entwicklungen und Zukunftsperspektiven in Apotheken

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Tauchen Sie ein in die Welt der Apotheken mit unserem umfassenden Update! Von finanziellen Herausforderungen durch Hochpreiser-Retaxationen in Nordrhein-Westfalen bis zu technischen Störungen bei E-Rezepten, wir bieten Einblicke in die drängendsten Themen der Branche. Erfahren Sie mehr über die Risiken von Retaxationen im Papier- und E-Rezept-Zeitalter, Basisdemokratie-Bestrebungen in der Apothekerschaft, und die finanziellen Überlegungen bei Immobilieninvestitionen. Verpassen Sie nicht die traurige Nachricht über die Schließung der Mühlendorf-Apotheke in Teltow nach dem plötzlichen Tod des Inhabers. Bleiben Sie informiert über die neuesten Entwicklungen, Herausforderungen und Perspektiven in der faszinierenden Welt der Apotheken.

Finanzstrategien für Apotheken: Die Bedrohung durch Hochpreiser-Retax

In Nordrhein-Westfalen kämpfen Apothekeninhaber mit den finanziellen Folgen von Hochpreiser-Retaxationen. Ein exemplarisches Szenario verdeutlicht die Herausforderungen, als ein Apotheker aufgrund der Abgabe eines teureren Medikaments anstelle eines kostengünstigeren Präparats einen Verlust von über 8000 Euro hinnehmen musste.

Die Einspruchsmöglichkeiten gegen solche Retaxationen erweisen sich oft als zeitaufwändig und wenig erfolgversprechend, da die Krankenkassen formal im Recht sind. Diese Unsicherheit hat zu einer verstärkten Debatte über spezielle Retax-Versicherungen geführt. Diese sollen den entstandenen Schaden übernehmen und Apotheker vor den finanziellen Konsequenzen schützen.

Aktuelle branchenübliche Versicherungen berücksichtigen oft nicht explizit die spezifischen Risiken von Apotheken, was zu Unsicherheiten bei der Regulierung führt. Versicherbare Retaxationen können auf Nichtbeachtung von Rahmenverträgen und Aut-Idem-Abgaben zurückzuführen sein. Die bisherigen Lösungen konzentrieren sich vor allem auf den Hochpreiser-Schutz, aber die Notwendigkeit einer umfassenden Absicherung wird deutlich.

Eine vielversprechende Lösung bietet die speziell für Apotheken entwickelte Allrisk-Police von Aporisk. Diese geht über den Hochpreiser-Schutz hinaus, indem sie formale Rezeptmängel und Nichtbeachtung von Rahmenverträgen abdeckt. Die Entscheidung für eine derartige Absicherung kann einen entscheidenden Unterschied für die finanzielle Stabilität und den nahtlosen Betrieb einer Apotheke ausmachen.

Insgesamt verdeutlicht die aktuelle Situation die Notwendigkeit, dass die Versicherungsbranche ihre Angebote an die spezifischen Bedürfnisse von Apothekern anpasst, um eine nachhaltige Unterstützung für diese wichtige Säule des Gesundheitssystems zu gewährleisten.

Die Tücken von Retaxationen: Herausforderungen für Apotheken im Papier- und E-Rezept-Zeitalter

Im Rahmen des ApothekenRechtTages online 2024 warnte Ina Hofferberth, die Geschäftsführerin des Landesapothekerverbandes (LAV) Baden-Württemberg, vor neuen Retax-Fallen, die Apotheken im Zusammenhang mit Papierrezepten und der Einführung des E-Rezepts drohen. Trotz jüngster gesetzlicher Einschränkungen durch das Lieferengpass-Gesetz sind Apotheken weiterhin nicht vor Absetzungen geschützt, da Krankenkassen alternative Strategien entwickeln, um ihre Retaxationsmöglichkeiten zu nutzen.

Seit dem Inkrafttreten des Lieferengpass-Gesetzes im Sommer 2023 sind einige Retaxationsgründe für Krankenkassen eingeschränkt worden. Beispielsweise dürfen sie nicht mehr retaxieren, wenn auf einer Fertigarzneimittel-Verordnung die Dosierung oder das Ausstellungsdatum fehlt oder die Belieferungsfrist um bis zu drei Tage überschritten ist. Nullretax ist jedoch immer noch möglich, wenn Apotheken Rabattverträge nicht beachten oder vorgeschriebene Verfügbarkeitsanfragen nicht nachweisen können. In solchen Fällen verlieren Apotheken ihren Honoraranspruch, während die Krankenkasse den Einkaufswert plus Mehrwertsteuer zahlen muss.

Dennoch sind Apotheken nicht gänzlich aus der Retax-Gefahr entlassen. Krankenkassen können weiterhin kreativ nach Gründen suchen, um Nullretaxationen durchzuführen. Ina Hofferberth führte einige Beispiele an, darunter fehlende Arztunterschriften, fehlerhafte Arztstempel, unklare Verordnungen und das Nichtbeachten von Vorgaben zu Nachfolgeartikeln. Auch die Einführung des E-Rezepts eröffnet den Krankenkassen eine neue Spielwiese für Retaxationen, etwa bei fehlenden Berufsbezeichnungen des Verordners, Freitextverordnungen oder fehlerhaften Vertragskennzeichen.

Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Kennzeichnung von Betäubungsmitteln auf Rezepten, wobei eine Erleichterung in Sicht ist, da die Kennzeichnungspflicht laut der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung im April 2023 aufgehoben wurde. Dennoch besteht die Gefahr von Retaxationen aufgrund angeblich fehlerhafter Rezepturberechnungen, Preisankerüberschreitungen und fehlender Dosierungen bei Rezepturverordnungen.

In Bezug auf das E-Rezept warnt Hofferberth vor weiteren Stolpersteinen wie fehlenden Berufsbezeichnungen, Freitextverordnungen und falschen Vertragskennzeichen. Medizinprodukte dürfen derzeit nach den geltenden Vorschriften nicht auf E-Rezepten verordnet werden, was in der Praxis zu häufigen Fehlern führt. Die fehlende qualifizierte elektronische Signatur bei Verwendung von Sonderkennzeichen stellt ebenfalls eine potenzielle Fehlerquelle dar.

Hofferberth kritisiert, dass fehlerhafte Verordnungen den Gematik-Fachdienst passieren können, da ein Validator als digitaler Türsteher bisher verhindert wurde. Trotzdem gibt es Hoffnung, da das Bundesministerium für Gesundheit Maßnahmen ergreift und alle Beteiligten auffordert, eine Friedenspflicht für das E-Rezept zu vereinbaren. Zudem beruhigt Hofferberth die Apothekenindustrie, dass eine Retaxwelle wegen fehlender Chargenbezeichnungen im Abrechnungsdatensatz nicht zu befürchten sei.

Fahrverbot für wiederholten Mindestabstandsverstoß in Frankfurt: Apotheken-Botendienst im Blickpunkt

In Frankfurt am Main hat ein wiederholter Verstoß gegen den Mindestabstand zum Vordermann zu einem erneuten Fahrverbot für einen Juristen geführt. Das Amtsgericht entschied, trotz eines vorangegangenen Fahrverbots wegen einer ähnlichen Ordnungswidrigkeit erneut eine Fahrverbotsstrafe zu verhängen.

Der betroffene Fahrer wurde fahrlässig dabei erwischt, wie er bei einer Geschwindigkeit von knapp 130 km/h den erforderlichen Mindestabstand nicht einhielt. Statt der vorgeschriebenen 54 Meter näherte er sich dem vorausfahrenden Fahrzeug lediglich auf 18,5 Meter. Dies markierte bereits den zweiten Verstoß des Fahrers an derselben Messstelle innerhalb von sechs Wochen. Zuvor war ihm wegen eines ähnlichen Vergehens ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt worden, das er zum Zeitpunkt der aktuellen Hauptverhandlung bereits vollständig verbüßt hatte.

Trotz der vorherigen Bestrafung verhängte das Amtsgericht erneut ein Bußgeld und ein weiteres Fahrverbot von einem Monat. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das erneute Fahrverbot als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme dienen solle, um den Fahrer für sein wiederholtes Fehlverhalten zu sensibilisieren. Die Verhängung des erneuten Fahrverbots sei gerechtfertigt, da andernfalls die spezialpräventive Wirkung des Strafmaßes unterlaufen würde. Das Gericht betonte, dass der Betroffene durch die separate Bestrafung der beiden Verstöße nicht benachteiligt werde. Bei einer gemeinsamen Aburteilung hätte zwar nur ein längeres Fahrverbot verhängt werden können, jedoch wäre dies angesichts der hartnäckigen Delinquenz des Fahrers unzureichend gewesen.

Interessant ist auch die Erkenntnis, dass im Bereich von Apotheken-Botendiensten Fahrverbote verhängt werden können, wenn ähnliche Verstöße gegen die Verkehrsregeln vorliegen. Dies unterstreicht die vielfältige Anwendung der Gesetzgebung und die konsequente Durchsetzung von Verkehrsregeln, unabhängig von der Tätigkeit des Fahrzeugführers. Die Verkehrssicherheit und die Ahndung von Fehlverhalten stehen dabei im Fokus.

Das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 17.11.2023 mit dem Aktenzeichen 971 OWi 916 Js 59363/23 ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht rechtskräftig.

Basisdemokratie in der Apothekerschaft: Ein neuer Weg für die Zukunft?

Inmitten der sich wandelnden Dynamik des Gesundheitswesens wird zunehmend die Forderung nach mehr Basisdemokratie in der Apothekerschaft laut. Einem Wandel gegenüber steht die Branche, der es, so die Stimmen, gut zu Gesicht stünde, mutiger auf dem Pfad der partizipativen Entscheidungsfindung voranzuschreiten.

In einer Zeit, in der die Ansprüche an die Apotheken vielfältiger werden und sich die Rolle der Pharmazeuten weiterentwickelt, gewinnt die Idee der Basisdemokratie an Bedeutung. Apothekerinnen und Apotheker sehen sich mit einer zunehmenden Komplexität in ihrer täglichen Arbeit konfrontiert, sei es durch neue Technologien, sich ändernde regulatorische Anforderungen oder eine breitere Palette von Gesundheitsdienstleistungen.

Vor diesem Hintergrund drängen einige Mitglieder der Apothekerschaft darauf, die Entscheidungsprozesse in den Berufsverbänden transparenter und partizipativer zu gestalten. Die Forderung nach mehr Basisdemokratie in der Branche wird von Befürwortern als Möglichkeit betrachtet, die Vielfalt der Perspektiven und Erfahrungen der Apothekerinnen und Apotheker besser zu integrieren.

Die Befürworter argumentieren, dass eine verstärkte Basisdemokratie nicht nur zu einer breiteren Akzeptanz von Entscheidungen führen, sondern auch die Innovationskraft und Anpassungsfähigkeit der Apothekerschaft stärken könnte. Die Herausforderungen im Gesundheitswesen erfordern flexible und zeitnahe Reaktionen, die durch eine engere Einbindung der Basis erleichtert werden könnten.

Gleichzeitig gibt es jedoch auch Stimmen, die vor möglichen Hindernissen und Herausforderungen warnen. Die Einführung von mehr Basisdemokratie könnte zu längeren Entscheidungsprozessen führen und möglicherweise zu Konflikten innerhalb der Berufsverbände. Es bleibt abzuwägen, inwiefern die potenziellen Vorteile der partizipativen Entscheidungsfindung die möglichen Nachteile überwiegen.

Insgesamt steht die Apothekerschaft an einem entscheidenden Punkt ihrer Entwicklung, und die Diskussion über mehr Basisdemokratie ist ein Ausdruck des Wunsches nach einer modernen und zukunftsorientierten Ausrichtung. Wie dieser Wandel letztendlich gestaltet wird, wird die Zukunft der Apothekerschaft maßgeblich beeinflussen.

Finanzplanung beim Hauskauf: Verborgene Kosten für Apotheker im Blick behalten

In Zeiten anhaltender Hochkonjunktur auf dem deutschen Immobilienmarkt werden Apotheker vermehrt zu Investoren in Wohneigentum. Während die steigenden Preise und die verstärkte Nachfrage offensichtliche Herausforderungen darstellen, bleibt ein Großteil der damit verbundenen Kosten oft undurchsichtig.

Ein maßgeblicher und häufig unterschätzter Faktor bei der Budgetplanung ist die Grunderwerbsteuer. Ihre erheblichen Schwankungen zwischen den Bundesländern können einen erheblichen Anteil an den Gesamtkosten ausmachen. Eine frühzeitige Information über den festgelegten Steuersatz im jeweiligen Bundesland ist daher entscheidend, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Ebenso wird die Maklerprovision oft als versteckter Posten vernachlässigt. Die Gebühren variieren zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises und sollten bereits in der Verhandlungsphase transparent geklärt werden. Eine klare Absprache mit dem Makler kann hier dazu beitragen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Der obligatorische Gang zum Notar, gesetzlich vorgeschrieben, bringt ebenfalls finanzielle Hürden mit sich. Die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch sind nicht zu vernachlässigen. Eine genaue Prüfung der Notarkosten und Grundbuchgebühren ist daher unerlässlich, um eine realistische Finanzplanung zu ermöglichen.

Neben dem eigentlichen Kaufpreis sollten auch die Nebenkosten bei der Finanzierung des Hauskaufs berücksichtigt werden. Gebühren für die Kreditbearbeitung sowie die Eintragung von Grundschulden können zusätzliche Belastungen darstellen. Eine transparente Kommunikation mit der finanzierenden Bank über sämtliche anfallenden Kosten ist dabei essenziell.

Ein weiterer Aspekt, der bei den Gesamtkosten berücksichtigt werden muss, ist der Energieausweis. Obwohl die Erstellung dieses Ausweises in der Verantwortung des Verkäufers liegt, sollten potenzielle Käufer im Vorfeld klären, inwieweit Kosten auf sie zukommen.

Nicht zu vergessen sind die Ausgaben für den Umzug und eventuelle Renovierungsarbeiten. Oft als nachrangig betrachtet, können diese Posten einen erheblichen finanziellen Aufwand bedeuten. Eine genaue Planung ist daher unabdingbar.

Des Weiteren können Betriebskostennachzahlungen auftreten, insbesondere wenn der Verkäufer die Immobilie vor dem Verkauf selbst bewohnt hat. Klärung dieser nachträglichen Zahlungen vor Vertragsabschluss ist entscheidend, um unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden.

Langfristig sollten auch Rücklagen für mögliche Instandhaltungsmaßnahmen in Betracht gezogen werden. Die Vernachlässigung dieses Aspekts könnte zu finanziellen Engpässen führen, wenn unvorhergesehene Reparaturen erforderlich sind.

Insgesamt verdeutlicht sich, dass der Hauskauf nicht nur eine emotionale Entscheidung ist, sondern auch eine finanzielle Investition, die mit Bedacht geplant werden muss. Eine umfassende Kenntnis der potenziellen Kosten sowie professionelle Beratung sind unerlässlich, um einen reibungslosen und finanziell gut durchdachten Hauskauf zu gewährleisten.

Tragischer Verlust: Mühlendorf-Apotheke in Teltow schließt nach plötzlichem Tod des Inhabers

Im brandenburgischen Teltow hat die Mühlendorf-Apotheke ihre Türen geschlossen, nachdem der Inhaber, Apotheker Thomas Schaumann, plötzlich und unerwartet verstorben ist. Die Apotheke, die 25 Jahre lang in der Region tätig war, prägte die Gesundheitsversorgung vor Ort maßgeblich. Die Witwe von Apotheker Schaumann informierte die Kundschaft über den traurigen Vorfall durch einen handgeschriebenen Aushang an der Tür.

In dem persönlichen Schreiben bedankt sich die Witwe für die jahrelange Treue der Kunden, die dazu beigetragen hat, die Apotheke über ein Vierteljahrhundert zu führen. Gleichzeitig teilt sie mit, dass aufgrund des plötzlichen Todes ihres Mannes die Apotheke nun leider schließen muss. Die Zukunft der Räumlichkeiten bleibt dabei ungewiss, und es ist nicht klar, ob es zu einer Neueröffnung kommen wird.

Die Apothekerkammer Brandenburg gibt an, im Moment keine Informationen über die Zukunft der Apotheke zu haben. Die Kunden erfuhren erst durch den Aushang von dem Tod des Inhabers, der bereits am 20. Dezember verstarb. Thomas Schaumann hätte im Januar 59 Jahre alt werden sollen und lebte mit seiner Familie im nahegelegenen Stahnsdorf.

Die Apotheke, gelegen in einem Neubau-Wohngebiet am Rande Berlins, wurde inzwischen komplett leergeräumt. Letzte Einrichtungsgegenstände und Wärmflaschen werden vor Ort für Passanten zum Verkauf angeboten. Vor der geschlossenen Apotheke liegen Blumen, und eine brennende Grabkerze zeugt von der Anteilnahme der Kunden.

Die Lage der Apotheke in dem ruhigen Wohngebiet am Mühlendorf-See war charakteristisch für die sogenannte Schlafstadt am Rande Berlins. Zwischen einer Tierarztpraxis und kleineren Geschäften sowie gastronomischen Angeboten gelegen, war die Apotheke zwar abgelegen, aber dennoch 13 Gehminuten von der nächsten Apotheke entfernt. Die plötzliche Schließung hinterlässt eine Lücke in der Gesundheitsversorgung der Gemeinde, und die Frage nach einer möglichen Nachfolge bleibt vorerst unbeantwortet.

Technische Störungen bei E-Rezepten: Digitale Gesundheitsinfrastrukturen unter der Lupe

In Apotheken im gesamten Bundesgebiet treten derzeit erhebliche Störungen beim Einlösen von E-Rezepten auf, insbesondere bei digitalen Verordnungen, die über elektronische Gesundheitskarten (eGK) abgewickelt werden sollen. Die Gematik informierte, dass diese Beeinträchtigungen auf eine erhebliche Störung des OCSP-Responders des Trust Service Providers medisign bei der SMC-B/HBA zurückzuführen sind.

Der OCSP-Responder ist entscheidend für die Zertifikatsprüfung, und eine Störung in diesem Bereich führt dazu, dass die Überprüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Dies betrifft mehrere Warenwirtschaftssysteme und hat bereits zu erheblichen Beeinträchtigungen in Arztpraxen und Apotheken geführt. Medisign arbeitet nach eigenen Angaben mit Hochdruck daran, das Problem zu beheben.

Die Gematik warnte vor möglichen Konsequenzen für das Ausstellen und Einlösen von E-Rezepten mittels eGK aufgrund dieser technischen Störungen. In der Praxis bedeutet dies, dass viele Arztpraxen und Apotheken derzeit Schwierigkeiten haben, digitale Verordnungen auszustellen oder anzunehmen. Insbesondere in Apotheken führt dies dazu, dass Kunden mit eGK abgewiesen werden müssen, was zu erheblichem Unmut führt.

Einige Apothekenangestellte berichten von Frustration angesichts dieser Störungen, insbesondere wenn rote Balken anstelle der erwarteten Funktionalität auftreten. Einige betonen, dass es in solchen Fällen keine Sicherheitsmechanismen gibt, was die Situation zusätzlich belastet.

Es ist interessant zu bemerken, dass die Gematik vor Kurzem bereits auf allgemeine morgendliche Störungen zwischen 8 und 8.30 Uhr hingewiesen hat, die auf Beeinträchtigungen des Versichertenstammdaten-Abgleichs zurückzuführen sind. Diese zusätzliche Information lässt darauf schließen, dass technische Probleme im Zusammenhang mit der Einführung von E-Rezepten möglicherweise nicht zum ersten Mal auftreten.

Light-Filialen im Gesundheitssektor: Bedenken um Fremdbesitzverbot und Apotheker-Eigenverantwortlichkeit

Im Fokus der aktuellen Diskussionen steht die potenzielle Herausforderung des Fremdbesitzverbots im Gesundheitssektor durch die geplante Einführung von Light-Filialen. Der Steuerberater und Rechtsanwalt Stefan Kurth äußerte Bedenken bezüglich dieser Pläne, die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgeschlagen wurden. Die geplanten Light-Filialen sollen keine Apotheker, Rezepturen oder Notdienste beinhalten und wurden als Maßnahme ohne weitergehende Liberalisierung angekündigt.

Kurth warnt jedoch davor, dass die Einführung dieser Filialen die Argumente untergraben könnte, die dem Fremdbesitzverbot in der Apothekenbranche zugrunde liegen. Er bezieht sich dabei auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2009 zu DocMorris, welches die Eigenverantwortlichkeit von Apothekern als entscheidend für das Fremdbesitzverbot hervorhob.

Das EuGH-Urteil betonte, dass Apotheker persönlich für ihre Arbeit verantwortlich sind und die Leitung der Apotheke persönlich übernehmen. Kurth warnt davor, dass die geplanten Light-Filialen diese Eigenverantwortlichkeit untergraben könnten, was die Grundlage des Fremdbesitzverbots schwächen würde. Das Verbot wurde als notwendig erachtet, um die Eigenverantwortlichkeit bei der Arzneimittelabgabe zum Schutz der Gesundheit zu gewährleisten.

Der Steuerberater argumentiert weiter, dass eine Aufhebung dieser Beschränkung die Rechtfertigung für das Fremdbesitzverbot in Frage stellen könnte, da die Apotheker ihre persönliche Verantwortung nicht mehr umsetzen könnten. Er warnt vor möglichen Auswirkungen von Ketten in Apothekerhand oder grenzenlosem Mehrbesitz ohne ausreichende Eigenverantwortlichkeit, die die Integrität des Gesundheitssystems gefährden könnten.

Kurth kritisiert abschließend die Vorgehensweise von Minister Lauterbach, der durch unklare Verhältnisse bewusst Entscheidungen der Justiz überlässt. Er appelliert an eine breite Protestbewegung und betont, dass das bestehende hochqualifizierte System nicht durch ein potenziell schlechteres und teureres ersetzt werden sollte, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den Herausforderungen, vor denen die Krankenkassen stehen.

Einzelimport von Arzneimitteln: Ausnahmen, Möglichkeiten und klare Grenzen

Infolge zunehmender Lieferengpässe in Apotheken rückt der Einzelimport von Arzneimitteln nach § 73 des Arzneimittelgesetzes verstärkt in den Fokus. Dieser ermöglicht grundsätzlich nur Einzelpersonen eine Bestellung, schließt jedoch Ausnahmen nicht aus, die eine Vorratshaltung gestatten.

Gemäß § 73 Absatz 3 des Arzneimittelgesetzes ist der Einzelimport auf Vorrat normalerweise nicht gestattet. Die Bestimmungen sehen vor, dass eine Einzelperson eine geringe Menge eines im Ausland rechtmäßig in Verkehr gebrachten Arzneimittels bestellen kann, sofern in Deutschland kein vergleichbares Präparat bezüglich Wirkstoff und Wirkstärke verfügbar ist. Alle genannten Kriterien müssen dabei erfüllt sein.

Interessanterweise öffnet sich hier eine weitere Dimension, denn nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Arztpraxen haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, im Rahmen des Einzelimports Arzneimittel zu bestellen. Dies ist insbesondere dann gestattet, wenn ein kurzfristiger und vorhersehbarer Bedarf aufgrund angespannter Versorgungslagen besteht. Die Bestellung muss dabei für den bekannten Praxisbedarf erfolgen, wobei die Ausnahme die Vorgabe zum unbekannten Praxisbedarf überwiegt.

Neben der individuellen Bestellmöglichkeit erlaubt § 73 Absatz 3 Satz 1 2. Halbsatz des Arzneimittelgesetzes auch eine begrenzte Vorratshaltung bei Krankenhaus- und krankenhausversorgenden Apotheken. Hier liegt der Fokus darauf, die Akutversorgung von Krankenhauspatienten zu sichern. Die vorübergehende Bevorratung orientiert sich an der Anzahl der zu versorgenden Patienten und dem erwarteten Nichtverfügbarkeitszeitraum.

Ein weiterer interessanter Aspekt dieses Gesetzesparagraphen ist der Halbsatz 3, der eine Bevorratung für Notfälle ermöglicht. Diese Ausnahme erlaubt den Verbringen von Fertigarzneimitteln, die nicht im Geltungsbereich des Gesetzes zugelassen, registriert oder von der Zulassung oder Registrierung freigestellt sind. Dies ist gestattet, wenn die Arzneimittel nach apothekenrechtlichen Vorschriften, berufsgenossenschaftlichen Vorgaben oder im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung für Notfälle vorrätig gehalten oder kurzfristig beschafft werden müssen, weil im Geltungsbereich des Gesetzes Arzneimittel für das betreffende Anwendungsgebiet nicht zur Verfügung stehen.

Es ist wichtig anzumerken, dass die Bevorratung gemäß § 73 Absatz 3 des Arzneimittelgesetzes als Ausnahme zur Überbrückung von Engpässen betrachtet wird. Die gestattete Vorratshaltung beschränkt sich dabei auf den durchschnittlichen Bedarf einer Woche und basiert auf den Warenausgängen gemäß den apothekenrechtlichen Vorschriften.

Alarmierender Anstieg von Gewalt gegen medizinisches Personal in deutschen Krankenhäusern erfordert dringende Maßnahmen

In deutschen Krankenhäusern verzeichnet man einen besorgniserregenden Anstieg von Gewalttaten gegen medizinisches Personal, so aktuelle Zahlen der Landeskriminalämter. Zwischen 2019 und 2022 stieg die Anzahl der sogenannten Rohheitsdelikte in medizinischen Einrichtungen um etwa 18 Prozent auf über 6190 Taten an. Rohheitsdelikte umfassen Straftaten wie Raub, Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Insbesondere in Berlin ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen, wo die Zahl der Rohheitsdelikte in Krankenhäusern im Jahr 2023 um etwa 50 Prozent im Vergleich zu 2019 auf 802 Fälle angestiegen ist.

Der Ärzteverband Marburger Bund äußerte ernsthafte Besorgnis angesichts dieser alarmierenden Entwicklung. Dr. Peter Bobbert betont, dass es sich dabei keineswegs um isolierte Einzelfälle handelt und die Zunahme der Gewalt gegenüber medizinischem Personal eine reale und ernsthafte Tendenz darstellt. Er vermutet zudem, dass viele Fälle verbaler Gewalt und Bedrohungen nicht erfasst werden, was auf ein vorhandenes Dunkelfeld hinweist.

Besonders in Rettungsstellen der Krankenhäuser ist die Gewalterfahrung hoch, wobei alkoholisierte Patienten und das Gewaltpotenzial von Familienangehörigen oder Bekannten eine entscheidende Rolle spielen. Lange Wartezeiten können Auslöser für Gewaltsituationen sein. Dr. Bobbert appelliert an die Notwendigkeit von mehr Sicherheitsmaßnahmen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, einschließlich der dauerhaften Bereitstellung von Sicherheitspersonal, um die Mitarbeitenden besser zu schützen.

Auch Physician Assistant Tobias, der selbst Gewalt am Arbeitsplatz erlebt hat, fordert verstärkte Sicherheitsmaßnahmen und betont, dass es in vielen Notaufnahmen an grundlegenden Schutzvorkehrungen mangelt. Dr. Bobbert unterstreicht die Bedeutung von Schulungen für Pflegekräfte und Ärzte im Umgang mit Gewaltsituationen. Deeskalationstraining spielt dabei eine entscheidende Rolle, um frühzeitig aufkommende Situationen zu erkennen und angemessen zu reagieren. Es wird betont, dass solche Strategien in stressigen Situationen oft herausfordernd sind.

Tobias gibt Einblick in seine Zweifel angesichts der Gefahren am Arbeitsplatz und empfiehlt unter den derzeitigen Umständen niemandem eine Karriere in der Pflege. Er hebt die Notwendigkeit eines angemessenen Gehalts und einer sicheren Arbeitsumgebung hervor, um Fachkräfte zu motivieren und zu schützen.

Apotheken im Ausnahmezustand: Technische Störungen gefährden reibungslose Versorgung mit E-Rezepten

In zahlreichen Apotheken herrscht derzeit Unruhe und Frustration aufgrund einer technischen Störung zwischen der Gematik und dem Trust Service Provider medisign. Die Folge: Digitale Verordnungen mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) können nicht ausgelesen werden, was zu erheblichen Unannehmlichkeiten für Kunden und Apotheker führt. Obwohl der TI-Monitor der Gematik grünes Licht zeigt, sind mehrere Warenwirtschaftssysteme betroffen.

Die Ursache der Störung liegt laut Gematik in einer "starken Beeinträchtigung des OCSP-Responders des Trust Service Providers medisign bei der SMC-B/HBA". Medisign arbeitet mit Hochdruck an der Behebung des Problems. Eine gestörte Zertifikatsprüfung infolge des OCSP-Responders beeinträchtigt die reibungslose Abwicklung von E-Rezepten.

Apotheker, darunter Johannes Krötz und Arno Wagner, fühlen sich im Umgang mit medisign allein gelassen. Krötz berichtet von mindestens 80 fehlenden Rezepten, während Wagner die fehlende Unterstützung seitens der Verantwortlichen kritisiert. Medisign bietet lediglich ein Supportformular an, was bei den Apothekern auf Unverständnis stößt. Die Kunden sind zunehmend unzufrieden, und die Apotheker sehen sich mit Beschimpfungen konfrontiert, die bis hin zum politischen System reichen.

Arno Wagner aus Zweibrücken versuchte vergeblich, einen Verantwortlichen bei der Gematik zu erreichen. Trotz der Störung bleibt der Zeitdruck hoch, und der Umsatzausfall belastet die Apotheker zusätzlich. Wagner richtet in einer eindringlichen Mail an die Gematik und Gesundheitspolitiker wie Herrn Lauterbach seinen Frust aus. Er hinterfragt, warum große Unternehmen wie Google und Amazon scheinbar mühelos umfangreiche Datenströme bewältigen können, während das Gesundheitssystem mit erheblichen Problemen zu kämpfen hat. Er fordert eine Überarbeitung oder Aussetzung des Systems, wenn ein reibungsloser Betrieb nicht gewährleistet werden kann.

Die Apotheker hoffen darauf, dass ihre Nachrichten an die Gematik und andere Verantwortliche Gehör finden und die schwerwiegenden Auswirkungen der Störungen auf den Apothekenbetrieb angemessen berücksichtigt werden. Trotzdem bleibt die Unsicherheit, ob die Probleme im Alltagsgeschäft bei den Verantwortlichen das notwendige Verständnis und die entsprechenden Maßnahmen hervorrufen werden.

Einblick in die Realität der Apothekerin: Gehalt, Herausforderungen und Fachkräftemangel in Deutschland

In einer jüngst veröffentlichten Reportage des Bayerischen Rundfunks gewährt die 24-jährige Apothekerin Josephine Prietz Einblicke in ihren Berufsalltag und ihr Gehalt im zweiten Jahr ihrer Tätigkeit. Die über 300.000 Klicks binnen drei Tagen zeugen von einem breiten Interesse an der Thematik und den offenbarten Details.

Als angestellte Apothekerin bezieht Prietz ein tarifliches Gehalt von 4013 Euro brutto monatlich, ergänzt durch eine Inflationsprämie von 114 Euro. Trotz ihrer persönlichen Zufriedenheit mit dieser Vergütung äußert sie, dass dies im Vergleich zu anderen Berufen mit weniger Aufwand als zu niedrig empfunden wird. Der Bayerische Rundfunk gibt das Mediangehalt für Apotheker:innen mit 4939 Euro brutto an – ein Aspekt, der die Diskussion um die angemessene Vergütung in diesem Sektor befeuert.

Prietz betont dabei nicht nur die individuelle Perspektive, sondern verweist darauf, dass der Fachkräftemangel in Deutschland nicht ohne Grund besteht. Sie erklärt, dass Kollegen aufgrund der hohen Nachfrage nach Apothekern teilweise übertariflich verdienen, was die Diskrepanz in der Entlohnung verdeutlicht. Dabei äußert sie den Wunsch nach einer besseren Unterstützung für Apotheken, um höhere Gehälter zahlen zu können.

Die Reportage verdeutlicht auch, dass der Beruf einer Apothekerin mehr umfasst als bloß den Verkauf von Medikamenten. Prietz hebt die Vielseitigkeit ihres Arbeitsalltags hervor und bedauert, dass die begrenzte Sendezeit nicht ausreichte, um alle Facetten ausreichend darzustellen. Kritische Stimmen in den Kommentaren monieren insbesondere die knappe Darstellung der Beratung in der Apotheke.

Des Weiteren bedauert Prietz, dass die Doku nicht ausführlicher auf die aktuellen politischen und finanziellen Herausforderungen in der Apothekenbranche eingeht. Themen wie das Skonto-Urteil, die Apothekenproteste und zahlreiche Schließungen hätten nach ihrer Ansicht einen tieferen Einblick in die aktuelle Lage der Apothekenbranche ermöglicht.

Trotz der Kritikpunkte vermittelt die Reportage ein Bild von der Verantwortung, die eine Apothekerin trägt, insbesondere in Bereichen wie der Rezeptur. Josephine Prietz plädiert abschließend für eine umfassendere Darstellung ihres Berufs, um die Vielfalt und Herausforderungen transparenter zu machen und die Diskussion um die angemessene Vergütung voranzutreiben.

Krisenfestigkeit im Gesundheitswesen: Lauterbach kündigt Gesetzesinitiative an

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat angekündigt, das deutsche Gesundheitswesen auf Krisen und militärische Konflikte vorzubereiten. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll bis zum Sommer vorliegen. Laut Lauterbach sei eine Neuausrichtung des Gesundheitswesens notwendig, um nicht nur für zukünftige Pandemien, sondern auch für große Katastrophen und mögliche militärische Auseinandersetzungen gerüstet zu sein.

Die Ampelkoalition, bestehend aus SPD, Grünen und FDP, hatte bereits nach ihrem Amtsantritt vereinbart, die Strukturen des Gesundheitssystems für umfassende Krisen zu stärken. Dieser Schritt wird nun inmitten der globalen Unsicherheiten, insbesondere dem russischen Angriff auf die Ukraine, als dringlicher erachtet. Lauterbach unterstrich, dass Deutschland im Bündnisfall eine Schlüsselrolle bei der Versorgung von Verletzten aus anderen Ländern einnehmen könnte.

Der Minister betonte die Notwendigkeit klarer Zuständigkeiten im Krisenfall, sowohl für Ärzte, Krankenhäuser als auch Gesundheitsämter. Ein geplanter Gesetzentwurf soll sicherstellen, dass im Ernstfall jeder Akteur im Gesundheitssystem genau weiß, welche Aufgaben zu erfüllen sind. Dies beinhaltet die Verteilung einer potenziell hohen Anzahl von Verletzten auf Kliniken im gesamten Bundesgebiet sowie klare Regelungen für Meldewege und Patientenverlegungen.

Lauterbach wies darauf hin, dass bestehende Vorschriften zur Bevorratung nicht ausreichend seien. Im Falle einer Krise müsse auch der Einsatz und die Verteilung von medizinischem Personal genau geregelt und regelmäßig geübt werden. Der Minister widersprach Vorwürfen der Panikmache und argumentierte, dass es unverantwortlich sei, sich nicht auf mögliche Krisenszenarien vorzubereiten. Untätigkeit sei keine Option, verglich er dies mit der unbestrittenen Notwendigkeit einer funktionierenden Bundeswehr.

Alarmierende Zahlen bei Adipositas im Kindesalter: Gesundheitsrisiken steigen weiter

Eine aktuelle Analyse der Gesundheitsdaten von Kindern und Jugendlichen in Deutschland zeigt besorgniserregende Trends im Bereich der Adipositas. Die zweite Welle der "Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland" (KiGGS) aus dem Jahr 2018, durchgeführt vom Robert Koch-Institut, zeigt, dass die Prävalenz von Übergewicht bei 15,4% und von Adipositas bei 5,9% liegt. Besonders alarmierend ist, dass Kinder und Jugendliche mit niedrigem sozioökonomischem Status deutlich häufiger von diesen Problemen betroffen sind.

Die COVID-19-Pandemie hat zusätzliche Herausforderungen mit sich gebracht, wie jüngere Untersuchungen nahelegen. Schulschließungen, eingeschränkte Bewegungsmöglichkeiten und veränderte Ernährungsgewohnheiten könnten zu einem Anstieg dieser Prävalenzen beigetragen haben.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnt vor einer "Adipositas-Epidemie", die europaweit alle Altersgruppen betrifft. Die Lösung, so die WHO, erfordert politische Maßnahmen wie die Subvention gesunder Lebensmittel, die Besteuerung von zuckergesüßten Getränken und Beschränkungen für ungesunde Lebensmittelwerbung.

Experten betonen die Bedeutung der Prävention bereits in der Schwangerschaft, da die Ernährung der Mutter einen entscheidenden Einfluss auf das spätere Risiko der Nachkommen für Übergewicht haben kann. Die S3-Leitlinie "Therapie und Prävention der Adipositas im Kindes- und Jugendalter" empfiehlt daher eine übermäßige Gewichtszunahme während der Schwangerschaft zu vermeiden.

Trotz bekannter Präventionsmaßnahmen stellt die Umsetzung oft eine Herausforderung dar. Es gibt keine flächendeckenden Unterstützungsangebote für Familien und Kinder mit starkem Übergewicht. Die Arbeitsgemeinschaft Adipositas im Kindes- und Jugendalter (AGA) bietet jedoch zertifizierte Adipositas-Trainer und behandlungsfördernde Einrichtungen.

Für betroffene Kinder und Jugendliche, bei denen herkömmliche Therapien keine ausreichenden Erfolge erzielen, könnten pharmakologische Ansätze in Betracht gezogen werden. Die S3-Leitlinie hebt dabei die Bedeutung einer langfristigen, interdisziplinären Therapie hervor. Aktuelle Forschungsergebnisse stellen zwei vielversprechende Medikamente vor: Liraglutid, ein GLP-1-Rezeptoragonist, und Semaglutid, ein weiterer GLP-1-Rezeptoragonist. Beide zeigen positive Ergebnisse im Gewichtsverlust, jedoch sind mögliche Nebenwirkungen zu beachten.

Die Herausforderung besteht nun darin, ganzheitliche Ansätze zu entwickeln, die präventive Maßnahmen, gesellschaftliche Interventionen und individuelle Therapieoptionen kombinieren. Die Gesundheitsbehörden und die Politik sind gefordert, wirksame Strategien zu implementieren, um der Adipositas-Epidemie entgegenzuwirken und die Gesundheit kommender Generationen zu schützen.

Schutz vor HPV-assoziierten Krebserkrankungen: Impfquote weiterhin herausfordernd

Humane Papillomaviren (HPV) zählen zu den häufigsten sexuell übertragbaren Viren, mit schwerwiegenden gesundheitlichen Konsequenzen. Trotz der Verfügbarkeit wirksamer HPV-Impfungen bleibt die Impfquote in Deutschland, insbesondere bei Jungen, eine Herausforderung.

Die Zervixkarzinome, über 90 % HPV-bedingt und weltweit die viert­häufigste Krebserkrankung bei Frauen, unterstreichen die Bedeutung der Prävention. Die meisten Infektionen verlaufen asymptomatisch, können aber zu Krebsvorstufen oder Krebs führen.

Schätzungen deuten darauf hin, dass rund 35 % der Frauen im Alter von 20 bis 25 Jahren in Deutschland mit einem Hochrisiko-Typ infiziert sind. Die Hauptübertragung erfolgt durch sexuelle Kontakte, wobei hohe Partneranzahl, Oralsex, Analsex und Immunschwäche als Risikofaktoren gelten.

Effektiven Schutz bieten seit Jahren verfügbare HPV-Impfungen, darunter Cervarix®, Gardasil®, und Gardasil 9®. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung für Mädchen im Alter von 9 bis 14 Jahren und erweiterte die Zielgruppe 2018 auf Jungen im gleichen Alter.

Das empfohlene Impfschema variiert je nach Alter, wobei die Impfung vor dem Beginn sexueller Aktivitäten erfolgen sollte. Die Impfung ist bis zum 18. Lebensjahr kostenfrei, und es gibt keine klare Altersbeschränkung für die Impfung älterer Menschen.

Die HPV-Impfung gilt als sicher und gut verträglich, mit lokalisierten Reaktionen als häufigsten Nebenwirkungen. Es gibt keine Empfehlung für Auffrischungsimpfungen, da der Impfschutz bis zu zwölf Jahre nach der Impfung anhält.

Studien zeigen einen Rückgang von HPV-assoziierten Erkrankungen nach Impfungen, und langfristige Nachbeobachtungen bestätigen die anhaltende Immunität der Impfstoffe. Trotzdem bleibt die Impfquote in Deutschland niedrig, insbesondere bei Jungen.

Gründe hierfür sind vielfältig, darunter Impfskepsis und mangelnde Aufklärung. Initiativen wie "Liebesleben" der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wurden gestartet, um die Impfakzeptanz zu erhöhen und Informationen zur Verfügung zu stellen.

Es besteht weiterhin Bedarf an umfassender Aufklärung, um das Verständnis der Bevölkerung für die HPV-Impfung zu verbessern und ihre weitreichenden gesundheitlichen Vorteile zu betonen. Die aktuellen Zahlen der RKI-Impfsurveillance zeigen, dass im Jahr 2020 bundesweit nur die Hälfte aller Mädchen unter 15 Jahren vollständig gegen HPV geimpft war, während es bei den gleichaltrigen Jungen lediglich 17 % waren.

Trotz der nachgewiesenen Sicherheit und Wirksamkeit der Impfung müssen weiterhin Anstrengungen unternommen werden, um eine umfassende Impfaufklärung zu gewährleisten und die Impfquote zu steigern.

Kommentar:

Die steigenden finanziellen Belastungen durch Hochpreiser-Retaxationen in Apotheken erfordern eine effektive Absicherung. Die Diskussion über spezielle Retax-Versicherungen ist mehr als berechtigt, und hier zeigt Aporisk mit seiner umfassenden Allrisk-Police eine wegweisende Lösung. Eine solche Absicherung ist nicht nur entscheidend für die finanzielle Stabilität von Apotheken, sondern ermöglicht es auch, den Fokus auf die Kerntätigkeiten zu legen. Die Apothekenbranche benötigt dringend maßgeschneiderte Versicherungen, die die spezifischen Risiken adäquat berücksichtigen und einen zuverlässigen Schutz bieten.

Die Welt der Retaxationen in Apotheken wird immer komplexer – sei es auf traditionellen Papierrezepten oder im Zeitalter des E-Rezepts. Die jüngsten gesetzlichen Änderungen bieten Schutz, aber neue Herausforderungen lauern. Apotheken müssen nicht nur auf gesetzliche Compliance achten, sondern auch proaktiv die sich entwickelnden Risiken bewältigen. In diesem dynamischen Umfeld ist Anpassungsfähigkeit entscheidend, um nicht nur rechtlichen Anforderungen zu genügen, sondern auch die Versorgungsqualität auf höchstem Niveau zu halten.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main verhängte trotz vorherigem Fahrverbot erneut eine Strafe gegen einen Juristen, der wiederholt den Mindestabstand missachtete. Der Fahrer näherte sich bei 130 km/h nur auf 18,5 Meter anstatt der vorgeschriebenen 54 Meter dem Vordermann. Dies war der zweite Verstoß innerhalb von sechs Wochen. Das Gericht begründete das erneute Fahrverbot als notwendige Besinnungsmaßnahme und betonte die spezialpräventive Wirkung. Interessanterweise zeigt der Fall, dass auch im Bereich von Apotheken-Botendiensten Fahrverbote bei ähnlichen Verstößen möglich sind. Die Entscheidung ist jedoch nicht rechtskräftig (Az. 971 OWi 916 Js 59363/23, 17.11.2023).

Die Apothekerschaft befindet sich in einem Wandel, und die Rufe nach mehr Basisdemokratie sind verständlich. Eine transparentere Entscheidungsfindung und die Einbindung verschiedener Perspektiven könnten die Branche stärken. Dennoch sollten potenzielle Herausforderungen, wie längere Entscheidungsprozesse, sorgfältig berücksichtigt werden. Die Balance zwischen Partizipation und Effizienz ist entscheidend für eine erfolgreiche Modernisierung der Apothekenlandschaft.

Die steigenden Immobilienpreise in Deutschland bringen für Apotheker nicht nur Chancen, sondern auch versteckte Kosten mit sich. Von der variablen Grunderwerbsteuer bis zur oft unterschätzten Maklerprovision – eine präzise Finanzplanung ist entscheidend. Klarheit bei Notarkosten, Nebenkosten der Finanzierung und möglichen Betriebskostennachzahlungen sind unerlässlich. Der Hauskauf erfordert nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle Weitsicht. Eine gründliche Kostenanalyse und professionelle Beratung sind Schlüssel für einen erfolgreichen Immobilienerwerb.

Der plötzliche Tod von Apotheker Thomas Schaumann und die damit verbundene Schließung der Mühlendorf-Apotheke in Teltow sind ein bedauerlicher Verlust für die Gemeinde. Über 25 Jahre hinweg spielte die Apotheke eine wichtige Rolle in der Gesundheitsversorgung vor Ort. Die schnelle und unerwartete Schließung wirft Fragen nach der Zukunft der Räumlichkeiten auf. Unsere Gedanken sind bei der Familie Schaumann und der loyalen Kundschaft in dieser schweren Zeit.

Die aktuellen Störungen beim Einlösen von E-Rezepten aufgrund technischer Probleme mit dem OCSP-Responder von medisign zeigen erneut die Anfälligkeit digitaler Gesundheitsinfrastrukturen. Die Beeinträchtigungen in Arztpraxen und Apotheken führen nicht nur zu Unannehmlichkeiten für Patienten, sondern unterstreichen auch die Notwendigkeit einer robusten und zuverlässigen Technologie, um die Einführung von E-Health-Anwendungen erfolgreich umzusetzen. Es ist entscheidend, dass die Verantwortlichen rasch Lösungen implementieren, um die reibungslose Abwicklung von E-Rezepten sicherzustellen und das Vertrauen in digitale Gesundheitsdienste zu stärken.

Die geplanten Light-Filialen im Gesundheitssektor werfen berechtigte Bedenken hinsichtlich des Fremdbesitzverbots auf, wie vom Steuerberater und Rechtsanwalt Stefan Kurth betont. Die Sorge liegt darin, dass diese Filialen, ohne Apotheker, Rezepturen oder Notdienste, die Eigenverantwortlichkeit von Apothekern untergraben könnten – ein Prinzip, das bisher als entscheidend für den Schutz der Gesundheit galt. Die Einführung solcher Filialen erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen Liberalisierung und der Bewahrung bewährter Prinzipien des Gesundheitssystems, um eine qualitativ hochwertige Versorgung weiterhin zu gewährleisten.

Die zunehmenden Lieferengpässe in Apotheken haben den Fokus verstärkt auf den Einzelimport von Arzneimitteln nach § 73 des Arzneimittelgesetzes gelenkt. Obwohl dieser normalerweise nur Einzelpersonen erlaubt ist, ermöglichen Ausnahmen auch Arztpraxen die Bestellung im Rahmen des Einzelimports. Die Bestimmungen legen dabei klare Kriterien fest, um eine Vorratshaltung zu gestatten. Besonders interessant ist die begrenzte Vorratshaltung für Krankenhaus- und krankenhausversorgende Apotheken, die darauf abzielt, die Akutversorgung von Patienten sicherzustellen. Auch die Möglichkeit einer Bevorratung für Notfälle, gemäß § 73 Absatz 3 Halbsatz 3, trägt dazu bei, Engpässe zu überbrücken. Diese Ausnahmen unterliegen jedoch klaren Beschränkungen, um missbräuchliche Praktiken zu verhindern.

Der alarmierende Anstieg von Gewalttaten gegen medizinisches Personal in deutschen Krankenhäusern erfordert dringende Maßnahmen seitens der Gesundheitsbehörden und Einrichtungen. Die aktuellen Zahlen der Landeskriminalämter verdeutlichen eine besorgniserregende Realität, die nicht ignoriert werden kann. Es ist unerlässlich, dass Krankenhäuser Sicherheitsmaßnahmen verstärken, Schulungen im Umgang mit Gewaltsituationen intensivieren und eine Kultur der Nulltoleranz gegenüber Gewalt am Arbeitsplatz etablieren. Die Sicherheit und das Wohlergehen des medizinischen Personals sind von entscheidender Bedeutung für die Qualität der Versorgung und müssen absoluten Vorrang haben.

Die anhaltenden Störungen bei der Auslesung digitaler Verordnungen durch eine technische Hürde zwischen Gematik und medisign setzen Apotheker und Kunden gleichermaßen unter Druck. Trotz grünem Licht des TI-Monitors bleiben zahlreiche Apotheken handlungsunfähig, was zu erheblichen Umsatzeinbußen führt. Die fehlende Unterstützung seitens medisign und die unklare Kommunikation verstärken den Frust der Apotheker. Es ist an der Zeit, dass Verantwortliche auf die drängenden Anliegen der Apotheker eingehen und eine effektive Lösung für die technischen Probleme präsentieren, um die reibungslose Versorgung der Patienten sicherzustellen.

Die Reportage bietet einen faszinierenden Einblick in die facettenreiche Welt der Apothekerin Josephine Prietz. Ihre ehrlichen Gehaltseinblicke werfen nicht nur Licht auf die individuelle Realität, sondern werfen auch Fragen zum bestehenden Fachkräftemangel in Deutschland auf. Eine nuancierte Betrachtung, die einen Blick hinter die Kulissen des Berufs wirft und gleichzeitig größere Diskussionen über die Branche anregt.

Die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, das deutsche Gesundheitswesen auf Krisen und militärische Konflikte vorzubereiten, ist ein notwendiger Schritt angesichts der aktuellen globalen Unsicherheiten. Die geplante Gesetzesinitiative, die klare Zuständigkeiten und Strukturen im Krisenfall festlegt, ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Resilienz des Gesundheitssystems zu stärken. Die Ereignisse rund um den russischen Angriff auf die Ukraine betonen die Relevanz einer vorausschauenden Planung. Es ist wichtig, die Umsetzung dieser Maßnahmen effizient und praxisorientiert zu gestalten, um eine umfassende Krisenbereitschaft zu gewährleisten.

Die alarmierenden Zahlen zur Adipositas im Kindesalter unterstreichen die Dringlichkeit von präventiven Maßnahmen. Die COVID-19-Pandemie hat zusätzliche Herausforderungen gebracht, und die Gesundheitsrisiken für betroffene Kinder steigen weiter. Politische Maßnahmen wie die Subvention gesunder Lebensmittel und die Einschränkung ungesunder Lebensmittelwerbung sind essenziell. Gleichzeitig müssen gezielte Unterstützungsangebote für Familien und Kinder mit Übergewicht flächendeckend verfügbar sein. Die vielversprechenden pharmakologischen Ansätze erfordern jedoch eine sorgfältige Abwägung von Nutzen und möglichen Nebenwirkungen. Eine umfassende, interdisziplinäre Strategie ist notwendig, um der Adipositas-Epidemie effektiv entgegenzutreten und die Gesundheit zukünftiger Generationen zu sichern.

Die anhaltend niedrige Impfquote gegen humane Papillomaviren (HPV) in Deutschland, besonders bei Jungen, ist besorgniserregend. Trotz der nachgewiesenen Wirksamkeit der HPV-Impfung bei der Prävention von Krebserkrankungen, sind Impfskepsis und mangelnde Aufklärung weiterhin Barrieren. Eine verstärkte Aufklärung und breitere Verfügbarkeit von Informationen sind entscheidend, um das Vertrauen in die Impfung zu stärken und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

In der Hoffnung auf eine erfolgreiche Zukunft für Apotheken, die von Innovation, Zusammenarbeit und einer nachhaltigen Gesundheitsversorgung geprägt ist, ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Beteiligten weiterhin konstruktiv zusammenarbeiten. Gemeinsam können wir die aktuellen Herausforderungen überwinden und gleichzeitig die Grundwerte und Qualität des Gesundheitssystems bewahren.

Von Engin Günder, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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