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Apotheken-Nachrichten von heute: Zwischen Innovationsdruck und Existenzsicherung

Strategische Übernahmen, rechtliche Wendepunkte und digitale Transformation prägen die Zukunft der deutschen Apothekenlandschaft

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In der deutschen Apothekenlandschaft zeichnen sich bedeutende Veränderungen ab: Ein Vater-Tochter-Duo übernimmt drei Apotheken in Pforzheim, innovative Ansätze erleichtern kinderfreundliche Medikamenteneinnahme, und ein BFH-Urteil beeinflusst die Steuerfreiheit bei Immobilienverkauf durch Erbengemeinschaften. Doch die Branche steht vor Herausforderungen, von rechtlichen Unsicherheiten bis zur finanziellen Belastung durch das Skonti-Urteil. Die Debatte um die Einführung der elektronischen Patientenakte und die Schließung von Apotheken wie der Rathaus-Apotheke in Rosenheim zeigen die kritische Lage. Währenddessen kämpft die Moor-Apotheke in Hüttenbusch mit Notdienstproblemen. Die ADAC-Forderung nach differenzierten Cannabisregelungen und die Herausforderungen schlafbezogener Atmungsstörungen runden die aktuellen Entwicklungen im Apothekensektor ab.

Strategische Expansion: Vater-Tochter-Duo übernimmt drei weitere Apotheken in Pforzheim

In Pforzheim wurde eine bemerkenswerte Übernahme im Apothekenbereich vollzogen, die die Innenstadt weiter prägt. Dr. Thomas Haug und seine Tochter Dr. Stefanie Weiser, die bereits eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) mit drei Apotheken führen, haben zum Jahreswechsel drei zusätzliche Apotheken übernommen. Dieser Schritt erfolgte aufgrund des Verkaufswunschs von Apotheker Jens Tonne, der aus gesundheitlichen Gründen drei seiner vier Apotheken abgeben wollte.

Das bewährte Vater-Tochter-Duo, das seit 2007 gemeinsam Apotheken betreibt, hat bereits die Stadt Apotheke, die Tiergarten Apotheke und die Reuchlin Apotheke erfolgreich geführt. Nun erweitern sie ihr Portfolio um die drei Apotheken von Jens Tonne: Hebel-Apotheke, Schlössle-Apotheke und Center-Apotheke Wilferdinger Höhe.

Die Übernahme erfolgte durch die Auflösung der bestehenden OHG, wobei die sechs Apotheken zwischen Vater und Tochter aufgeteilt wurden. Dr. Stefanie Weiser leitet nun vier Apotheken, darunter die Hebel- und Center-Apotheke von Jens Tonne sowie die Stadt- und Tiergarten-Apotheke aus dem Familienbestand. Dr. Thomas Haug übernimmt zwei Apotheken.

Die Entscheidung zur Übernahme erfolgte nicht über den Stadtfunk, sondern durch einen Makler, der nach neuen Inhabern suchte. Die Herausforderung bestand darin, dass idealerweise ein einzelner Inhaber alle drei Apotheken übernehmen sollte. Das Vater-Tochter-Duo erkannte die Chance in dieser Übernahme und sah in den Standorten eine sinnvolle Ergänzung.

Trotz der nicht einfachen Lage in der Pforzheimer Innenstadt und den allgemeinen Herausforderungen im Apothekenwesen zeigen sich Weiser und Haug optimistisch. Die bestehenden Teams der übernommenen Apotheken wurden komplett übernommen, was für Kontinuität und Vertrautheit sorgt. Die Teams wurden rechtzeitig über die Veränderungen informiert, und die Apotheker stellten sich vor Weihnachten vor.

Die Übernahme erfolgte vor dem Hintergrund der Digitalisierung im Gesundheitswesen, insbesondere mit Verzögerungen im Zusammenhang mit dem E-Rezept. Die Apotheke im Ärztehaus erhielt eine neue Gewichtung, und die Apotheker stehen im Austausch mit den Ärzten bezüglich der Komfortsignatur.

Trotz der Herausforderungen blicken Weiser und Haug optimistisch in die Zukunft. Ihr Fokus liegt auf pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) und Rundumversorgung. Zusätzlich bieten sie über ihren eigenen Online-Shop ein Rundum-Angebot an, das sich auf Pforzheim konzentriert und Kunden eine zeitnahe Lieferung ermöglicht. Das Vater-Tochter-Duo betrachtet die Apotheke der Zukunft als beständig, wenn sie über das Normale hinausgeht.

Innovative Ansätze zur kinderfreundlichen Medikamenteneinnahme


Kinder, die krank werden, stehen oft vor der Herausforderung, ungeliebte Medikamente einnehmen zu müssen. Das allseits bekannte Stöhnen "Nicht schon wieder Medizin!" ist in vielen Haushalten zu hören. Doch es gibt innovative Wege, die Arzneimitteleinnahme für die kleinen Patienten angenehmer zu gestalten.

Die Pharmaindustrie hat in den letzten Jahren verstärkt daran gearbeitet, Medikamente kinderfreundlicher zu gestalten. Sirup anstelle von Tabletten, fruchtige Geschmacksrichtungen und bunte Verpackungen sollen dazu beitragen, dass die Medikamenteneinnahme weniger abschreckend wirkt. Unternehmen investieren in Forschung und Entwicklung, um die Wirksamkeit von Medikamenten beizubehalten, während sie gleichzeitig kinderfreundliche Präsentationen schaffen.

Ein vielversprechender Ansatz ist die Integration von Technologie. Smarte Pillenboxen, die mit spielerischen Erinnerungen und Belohnungssystemen verbunden sind, erleichtern nicht nur die korrekte Einnahme, sondern machen den Prozess auch für die Kinder interessanter. Eltern können die Einnahme überwachen und erhalten sogar Benachrichtigungen, wenn es Zeit für die nächste Dosis ist.

Neben den technologischen Fortschritten setzen einige Kinderärzte auf eine empathische Kommunikation, um die Medikamenteneinnahme zu erleichtern. Sie nehmen sich Zeit, um die kleinen Patienten über die Wichtigkeit der Therapie aufzuklären und beziehen spielerische Elemente ein, um Ängste zu reduzieren. Dieser anspruchsvolle Ansatz erfordert mehr Zeit von den Ärzten, zahlt sich jedoch in einer höheren Akzeptanz der Medikamente aus.

Die Zusammenarbeit von Eltern, Ärzten und Pharmaindustrie ist entscheidend, um die Medikamenteneinnahme für kranke Kinder angenehmer zu gestalten. Durch die Kombination von kinderfreundlichen Darreichungsformen, innovativen Technologien und einer einfühlsamen Kommunikation können wir dazu beitragen, dass Kinder die notwendigen Medikamente nicht als Last, sondern als unterstützende Maßnahme auf ihrem Weg zur Genesung erleben.

BFH-Urteil schafft Klarheit: Steuerfreiheit bei Immobilienverkauf durch Erbengemeinschaft unterstreicht Relevanz für Apotheker

Im jüngsten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) wurde festgestellt, dass beim Verkauf einer geerbten Immobilie durch ein Mitglied einer Erbengemeinschaft keine Einkommensteuer anfällt, sofern zuvor ein Anteil an der Erbengemeinschaft veräußert wurde. Diese richtungsweisende Entscheidung korrigierte die bisherige Rechtsprechung des BFH und widersprach der Auffassung der Finanzverwaltung.

Der betreffende Fall involvierte einen Steuerpflichtigen, der Teil einer Erbengemeinschaft aus drei Erben war. Mit einem Erbanteil von 52% war er Erbe seiner 2015 verstorbenen Frau, während die Kinder der Erblasserin jeweils Erbanteile von 24% besaßen. Durch ein Vorausvermächtnis erhielt der Steuerpflichtige den gesamten Hausrat, das Mobiliar und den Personenkraftwagen der Erblasserin. Die Klage des Steuerpflichtigen bezog sich auf Immobilien, die ebenfalls zum Vermögen gehörten und an die Erbengemeinschaft übergingen.

Der Steuerpflichtige erwarb die Anteile der beiden Miterben an der Erbengemeinschaft und veräußerte daraufhin die Immobilien. Das Finanzamt besteuerte diesen Verkauf gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als privates Veräußerungsgeschäft. Der Steuerpflichtige klagte gegen diese Entscheidung, und der BFH entschied, dass die Voraussetzung für die Besteuerung darin bestehe, dass das veräußerte Vermögen zuvor angeschafft wurde. Im Falle des Kaufs von Anteilen an einer Erbengemeinschaft sei dies bezüglich des zum Nachlass gehörenden Vermögens jedoch nicht gegeben.

In diesem Zusammenhang sollten Apotheker und andere potenziell Betroffene in ähnlichen Fällen die Rechtsprechung genau beachten. Das Urteil des BFH vom 26.09.2023 mit dem Aktenzeichen IX R 13/22 hebt die vorherige Entscheidung des Finanzgerichts München vom 21.07.2021 (Az.: 1 K 2127/20) auf. Das Finanzamt muss nun die Einkommensteuer des Steuerpflichtigen für das Jahr 2018 neu berechnen, und die Kosten des gesamten Verfahrens trägt die Finanzbehörde. Diese klärende Entscheidung schafft eine klare Perspektive in Bezug auf die steuerliche Behandlung von Immobilienverkäufen innerhalb von Erbengemeinschaften und hat potenziell weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Fälle, die von Apothekern und anderen Berufsgruppen beachtet werden sollten.

Bundesarbeitsgericht stärkt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Beweiswert im Kontext von Kündigungsfristen und die Bedeutung für Apotheken

Im aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts wird deutlich, dass der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Frage gestellt werden kann, wenn diese zeitlich mit Kündigungsfristen zusammenfallen. Die Entscheidung verdeutlicht die Relevanz einer sorgfältigen Betrachtung von Fällen, in denen Arbeitnehmer unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung AU-Bescheinigungen vorlegen, die exakt bis zum Ende der Kündigungsfrist reichen.

In einem spezifischen Fall vor dem Bundesarbeitsgericht legte ein Arbeitnehmer mehrere AU-Bescheinigungen vor, die bis zum Ende der Kündigungsfrist datiert waren. Der Arbeitgeber zweifelte die Arbeitsunfähigkeit an, da der Arbeitnehmer am Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereits bei einem neuen Arbeitgeber gesund und arbeitsfähig erschien. Obwohl die Vorinstanzen zunächst dem Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung zusprachen, revidierte das Bundesarbeitsgericht diese Entscheidung teilweise.

Das Gericht unterstrich, dass ordnungsgemäß ausgestellte Bescheinigungen eines Arztes zwar den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ermöglichen, der Beweiswert jedoch durch tatsächliche Umstände erschüttert werden kann. Insbesondere wurde der zeitliche Zusammenhang zwischen der "passgenauen Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit" und der Kündigungsfrist als verdächtig betrachtet. Infolgedessen wurde dem gekündigten Arbeitnehmer für den fraglichen Zeitraum die "volle Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit" auferlegt.

Dieses Urteil unterstreicht die Notwendigkeit einer umfassenden Einzelfallprüfung und hebt hervor, dass Arbeitnehmer unter solchen Umständen die Beweislast für ihre Arbeitsunfähigkeit tragen müssen, um Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu haben.

Apotheken sollten sich bewusst sein, dass dieses Urteil potenzielle Auswirkungen auf die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen haben kann. Insbesondere in Fällen, in denen Kunden aufgrund einer ärztlichen Krankschreibung Medikamente erwerben, ist eine genaue Abstimmung mit möglichen Kündigungsfristen oder anderen arbeitsrechtlichen Aspekten von großer Bedeutung. Das Urteil hebt hervor, dass der Beweiswert von AU-Bescheinigungen in Frage gestellt werden kann, wenn diese zeitlich mit Kündigungsfristen zusammenfallen, und dass Arbeitnehmer in solchen Fällen die volle Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit tragen müssen. Daher ist es ratsam, dass Apotheken die rechtlichen Aspekte dieser Situationen genau prüfen, um möglichen rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.

Umfassende Allrisk-Versicherung für Apotheken: Schutz vor vielfältigen Risiken

In der herausfordernden Welt der Apothekenbetriebe sehen sich die Betreiber täglich mit einer Vielzahl von Risiken konfrontiert, angefangen bei Naturkatastrophen bis hin zu menschlichem Versagen. Angesichts dieser komplexen Herausforderungen ist eine umfassende Allrisk-Versicherung von entscheidender Bedeutung, um die finanzielle Sicherheit dieser bedeutenden Einrichtungen zu gewährleisten.

Die Apothekenbranche steht nicht nur vor den allgemeinen unternehmerischen Hürden, sondern auch spezifischen Risiken, die eine maßgeschneiderte Versicherung erfordern. Naturkatastrophen wie Erdbeben oder Überschwemmungen können nicht nur erhebliche Schäden anrichten, sondern auch lebenswichtige Medikamente gefährden. Daher ist es entscheidend, dass eine Allrisk-Police solche Ereignisse abdeckt, um einen reibungslosen Betrieb auch nach unvorhersehbaren Katastrophen sicherzustellen.

Die Sicherheit vor Diebstählen und Einbrüchen ist ein weiteres Hauptanliegen, da Apotheken regelmäßig Ziel solcher Vorfälle sind. Angesichts der Lagerung wertvoller Medikamente und pharmazeutischer Ausrüstungen sollte eine umfassende Allrisk-Versicherung Diebstahl und Vandalismus als integralen Bestandteil ihres Deckungsumfangs berücksichtigen, um den finanziellen Schaden für die Apothekenbetreiber zu minimieren.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Schutz vor Haftungsansprüchen, da Apotheken direkt mit Patienten interagieren und sogar geringfügige Fehler schwerwiegende Konsequenzen haben können. Eine umfassende Allrisk-Versicherung sollte daher auch Haftpflichtansprüche einschließen, um die finanziellen Auswirkungen von Rechtsstreitigkeiten zu bewältigen.

Zusätzlich dazu muss eine effektive Allrisk-Police auch Betriebsunterbrechungen abdecken, die durch verschiedene Umstände wie technische Ausfälle oder behördliche Schließungen verursacht werden können. Dies gewährleistet, dass Apotheken auch in schwierigen Zeiten finanziell geschützt sind und ihren Betrieb so schnell wie möglich wieder aufnehmen können.

Insgesamt ist eine Allrisk-Versicherung für Apotheken unerlässlich, um die spezifischen und vielfältigen Risiken dieser Branche effektiv zu bewältigen. Betreiber sollten sorgfältig prüfen, ob ihre Police alle relevanten Risiken abdeckt, um sicherzustellen, dass ihre Apotheke auch in unvorhersehbaren Situationen finanziell geschützt ist.

Die Betonung der Garantien in der Apothekenversicherung setzt einen weiteren Maßstab. Die Übernahme sämtlicher Leistungen des Vorversicherers, die automatische Berücksichtigung aktueller Deckungserweiterungen am Markt sowie zukünftige prämienfreie Verbesserungen im Versicherungsschutz für bestehende Verträge bieten eine zusätzliche Sicherheit und unterstreichen die kontinuierliche Anpassungsfähigkeit an die sich wandelnden Bedürfnisse der Apothekenbetreiber.

Apothekerforderungen: Klare Maßnahmen statt vager Appelle

In der ABDA-Krisensitzung zum Skonti-Urteil des Bundesgerichtshofs hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände klare Forderungen an das Gesundheitsministerium gestellt. Die ABDA drängt auf eine "drastische Absenkung" des Kassenabschlags und eine "schnelle Anpassung" der Arzneimittelpreisverordnung. Doch was sich hinter diesen Begrifflichkeiten verbirgt und welche Konsequenzen dies für die Apotheker und das Gesundheitssystem insgesamt haben könnte, bleibt unklar.

Die Forderung nach einer Absenkung des Kassenabschlags mag zwar verständlich sein, aber wie "drastisch" soll diese sein und inwiefern wird sich dies auf die finanzielle Situation der Apotheken auswirken? Die ABDA-Präsidentin betont zwar den Einsatz von Kommunikation und Überzeugungsarbeit, doch angesichts der wachsenden Unzufriedenheit der Apotheker stellt sich die Frage, warum nicht schon längst konkrete Handlungen eingeleitet wurden.

Die vorgeschlagene Eliminierung des Kassenabschlags und die Forderung nach einer Honorarerhöhung auf mindestens 12 Euro pro Rezept wirken wie ein letzter Hilferuf der Apotheker, die sich offenbar ausgenutzt fühlen. Die Diskrepanz zwischen steigendem Arbeitsaufwand und sinkender finanzieller Anerkennung ist offensichtlich und wirft die Frage auf, wie lange die Apotheker sich noch mit vagen Forderungen und Appellen abspeisen lassen.

Insgesamt bleibt die ABDA in ihrer Kommunikation eher vage und die Forderungen wirken nicht nur weichgespült, sondern auch unklar formuliert. Die Apotheker fordern nicht nur eine Anpassung, sondern klare Schritte und greifbare Ergebnisse. Die Zeit des "Redens und Überzeugens" scheint vorbei zu sein, und die Apotheker drängen zu Recht auf konkrete Maßnahmen und eine faire Entlohnung ihrer Arbeit. Es bleibt abzuwarten, ob die Regierung diesen Ruf erhört und tatsächlich substantielle Veränderungen in der Arzneimittelversorgung in Betracht zieht.

Apothekensoftware-Fehler gefährden Patientensicherheit

In einer besorgniserregenden Entwicklung im Gesundheitssektor wurde bekannt, dass einige Apothekensoftware-Systeme in Deutschland bei der Einlösung von E-Rezepten falsche Medikamente anzeigen könnten. Der Deutsche Apothekerverband hat in Reaktion auf diese potenzielle Bedrohung für die Patientensicherheit die Apothekensoftwarehäuser aufgefordert, dringend eine Überprüfung der Apothekenverwaltungssysteme (AVS) vorzunehmen.

Die ersten Erkenntnisse deuten darauf hin, dass bestimmte Softwarelösungen Freitextverordnungen beim E-Rezept möglicherweise falsch interpretieren, was zu einer nicht korrekten Anzeige von verschriebenen Arzneimitteln führen könnte. Darüber hinaus wurden auch Fehler festgestellt, deren Ursache bislang unbekannt ist. Besonders beunruhigend ist die Feststellung, dass in einigen AVS Fehlfunktionen auftreten können, wenn an verschiedenen Arbeitsplätzen einer Apotheke gleichzeitig mehrere E-Rezepte eingelöst werden.

Die aufgedeckten Mängel werfen die Frage auf, ob vor der Einführung der Apothekensoftware-Systeme ausreichende Tests durchgeführt wurden, um die Sicherheit und Integrität der Software zu gewährleisten. Die Patientensicherheit sollte in sensiblen Bereichen wie der Gesundheitsversorgung höchste Priorität haben.

Der Vergleich mit dem Sprichwort "Mit Software ist es wie mit Bananen – das Produkt reift beim Kunden" unterstreicht die Wichtigkeit, dass Softwarehersteller ihre Produkte gründlich testen und sicherstellen müssen, dass sie den hohen Standards für Gesundheitseinrichtungen entsprechen.

Angesichts der potenziellen gesundheitlichen Risiken ist es nun von entscheidender Bedeutung, dass die betroffenen Softwarehäuser unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um die identifizierten Fehler zu beheben. Die Gesundheit und das Vertrauen der Patienten dürfen nicht durch Softwareprobleme gefährdet werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Branche rasch Lösungen findet, um die Sicherheit der Apothekensoftware zu gewährleisten und ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

Zwischen Digitalisierung und Datenschutz: Elektronische Rezepte und die Zukunft der Patientenakte

Im Kontext der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen wird die Frage nach der Transparenz elektronischer Rezepte (E-Rezepte) und der Zugriffsmöglichkeit verschreibender Ärzte relevant. Die Gematik bestätigte, dass Ärzte derzeit nicht in der Lage sind, die konkreten Arzneimittel einzusehen, die aufgrund eines vorgelegten E-Rezepts in der Apotheke abgegeben wurden.

Die Gematik hob hervor, dass diese Beschränkung möglicherweise mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) überwunden werden könnte. Die ePA soll nicht nur Informationen über verordnete Medikamente speichern, sondern auch darüber, welche Medikamente tatsächlich an den Patienten ausgehändigt wurden. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme durch die Arztpraxis besteht jedoch nur, wenn der Patient der Übertragung relevanter Daten in die ePA zustimmt und den Ärzten den Zugriff gewährt.

Es wird klar, dass die elektronische Patientenakte als Instrument der Informationsbereitstellung und -nachverfolgung eine entscheidende Rolle spielen könnte. Die Perspektive, dass Ärzte Einblick in die Historie der verordneten Medikamente ihrer Patienten nehmen können, ist jedoch von der Bereitschaft der Patienten abhängig, ihre Daten freizugeben und dabei Datenschutzaspekte zu berücksichtigen.

Die Balance zwischen Transparenz im Gesundheitswesen und dem Schutz der Privatsphäre der Patienten wird in diesem sich abzeichnenden Szenario zu einem entscheidenden Faktor. Die Entwicklung der Akzeptanz und Implementierung der elektronischen Patientenakte bleibt abzuwarten, ebenso wie die Bereitschaft der Patienten, ihre Zustimmung zur Datenfreigabe zu signalisieren.

Skonti-Urteil: ABDA fordert rasche Maßnahmen zur Rettung der Apotheken

Die Forderung der ABDA unter der Leitung von Präsidentin Gabriele Regina Overwiening nach sofortigen Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Apotheken wirft ein Schlaglicht auf die anhaltenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten, mit denen viele Apotheken konfrontiert sind. Das Skonti-Urteil des Bundesgerichtshofs hat zweifellos die Unsicherheit in der Branche verstärkt, indem es den Apotheken die Möglichkeit entzieht, Skonti beim Einkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu nutzen.

In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verdeutlichte Overwiening die prekäre Lage, in der sich viele Apotheken befinden. Sie wies auf eine Reihe von Faktoren hin, darunter Inflation, Unterfinanzierung, gestiegene Personalkosten und Honorarkürzungen durch erhöhte Kassenabschläge, die die Rentabilität vieler Apotheken beeinträchtigen.

Allerdings werfen die Forderungen der ABDA einige Fragen auf. Während die Apotheken zweifellos mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert sind, bleibt die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung der Branche unklar. Ein bloßes Anheben des Apothekenhonorars könnte kurzfristige Erleichterung bieten, aber langfristige Lösungen erfordern möglicherweise eine umfassendere Überprüfung der Honorarstrukturen und eine Neubewertung der Rolle der Apotheken im Gesundheitssystem.

Das Angebot der ABDA, gemeinsam mit dem Ministerium konkrete Maßnahmen auszuarbeiten, ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Dennoch sollten diese Maßnahmen sorgfältig geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie nicht nur kurzfristige Symptome lindern, sondern auch langfristige Nachhaltigkeit und Rentabilität für die Apotheken gewährleisten.

Es bleibt abzuwarten, wie Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf die Forderungen der ABDA reagieren wird und welche konkreten Schritte zur Unterstützung der Apotheken ergriffen werden können, um ihre langfristige Stabilität und Rolle im Gesundheitssystem zu gewährleisten.

Telematikinfrastruktur-Störung wirft Schatten auf die Zuverlässigkeit digitaler Gesundheitskommunikation

In einer jüngsten Entwicklungsstörung der Telematikinfrastruktur meldete die Gematik am vergangenen Mittwoch eine temporäre, zentrale Beeinträchtigung, die zu erheblichen Einschränkungen führte. Während dieser Phase waren sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit elektronischen Rezepten und der Kommunikation im Medizinwesen (KIM) nicht möglich. Weder konnten E-Rezepte ausgestellt oder eingelöst, noch KIM-Nachrichten versendet oder empfangen werden.

Die gemeldete Ursache dieses Zwischenfalls lag in einer Störung des sogenannten Verzeichnisdienstes. Dies führte zu einer vorübergehenden Unzugänglichkeit der Telematikinfrastruktur, die jedoch nach einer gewissen Zeit behoben wurde und der Betrieb wieder aufgenommen werden konnte.

Es bleibt festzuhalten, dass solche Störungen, wenn auch vorübergehend, keine Einzelfälle sind. Die Ereignisse werfen unweigerlich Fragen zur Zuverlässigkeit und Stabilität der Telematikinfrastruktur auf, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung im Gesundheitswesen. Eine zukünftige Steigerung des elektronischen Rezeptanteils auf 95 Prozent wirft die Frage auf, ob die Infrastruktur diesen Herausforderungen gewachsen ist.

Es bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen von den Verantwortlichen ergriffen werden, um die Anfälligkeit gegenüber solchen Störungen zu minimieren und die reibungslose Funktion der Telematikinfrastruktur sicherzustellen. Solche Vorfälle unterstreichen die Notwendigkeit eines robusten und zuverlässigen Systems, um eine reibungslose digitale Kommunikation im Gesundheitswesen zu gewährleisten.

Die elektronische Patientenakte in Deutschland: Zwischen Ambition und Herausforderungen

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland gestaltet sich weiterhin als Herausforderung. Trotz der offiziellen Einführung am 1. Januar 2021 nutzen lediglich etwas mehr als eine Million Versicherte die ePA, wie die Gematik mitteilt. Das Digitalisierungsgesetz, das ab dem 1. Januar 2025 einen flächendeckenden Einsatz vorsieht, stößt bei Insidern und Krankenkassen auf Skepsis hinsichtlich der ambitionierten Zeitvorgabe.

Ähnlich wie beim E-Rezept werden mit fortschreitendem Datum des geplanten Einsatzes im Jahr 2025 vermehrt Fehler, Mängel und Unausgereiftes im Zusammenhang mit der ePA sichtbar. Die Kritik wird nun auch von Vertretern der Heilberufe, darunter Ärzte- und Apothekerschaft sowie die Krankenhausgesellschaft, geäußert. Sie bemängeln den mangelnden Mehrwert für die Nutzer und warnen davor, dass die ePA nicht die gewünschte Resonanz finden könnte. Insbesondere fehlen aus ihrer Sicht "elementare Bestandteile, die für eine nutzenstiftende Verwendung im Versorgungsalltag benötigt werden". Als eklatanter Mangel wird das Fehlen einer Volltextsuche und eines zentralen Virenscanners für die ePA identifiziert.

Die Zweifel an der Umsetzbarkeit des angestrebten Startdatums im Jahr 2025 werden von verschiedenen Seiten geteilt. Die aktuelle Situation wirft Fragen auf, wie die Suche nach Dokumenten in der ePA erfolgen soll und in welcher Form diese eingestellt werden. Zudem besteht erheblicher Bedarf an einer umfassenden Aufklärung der Bevölkerung über die ePA, um deren Akzeptanz zu fördern.

Insgesamt verdeutlicht die aktuelle Lage, dass erheblicher Handlungsbedarf besteht, um die Einführung der elektronischen Patientenakte in Deutschland erfolgreich zu gestalten. Die Kritikpunkte der Heilberufsvertretungen unterstreichen die Notwendigkeit einer gründlichen Überprüfung und Anpassung, um eine effektive und sichere Nutzung der ePA im Gesundheitswesen zu gewährleisten.

Kritische Zeiten in der Apothekenbranche: Zwischen Reden, Handeln und Unsicherheiten

Im kürzlich abgehaltenen Facebook-Talk äußerte die Präsidentin der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) am vergangenen Donnerstag, dass wir uns nun in der Phase des Redens, Sprechens und Überzeugens befinden. Doch angesichts der drängenden Probleme und der schockierenden Zahl von knapp 600 Apothekenschließungen innerhalb eines Jahres stellt sich die Frage, ob nicht längst die Zeit des energischen Handelns gekommen ist.

Die vage Aussicht auf mögliche weitere Proteste wird durch die betonte Notwendigkeit, flexibel zu bleiben, getrübt. Im Rahmen des Facebook-Talks wurde auch das Skonti-Urteil thematisiert, ohne jedoch klare Lösungsansätze zu präsentieren. Zumindest wurde ein "größeres Gespräch" im Bundesgesundheitsministerium für den kommenden Freitag angekündigt. Trotzdem bleibt die Skepsis hinsichtlich konkreter Maßnahmen bestehen.

Die aktuelle Situation wird nicht nur als herausfordernd, sondern auch als dringlich betrachtet. Die Unsicherheit über die Zukunft der Apothekenbranche und das Fehlen klarer Handlungsstrategien werfen ernsthafte Fragen über die Wirksamkeit der aktuellen Führung auf. Es bleibt abzuwarten, ob das angekündigte Gespräch im Bundesgesundheitsministerium tatsächlich zu konkreten Maßnahmen führen wird oder ob es bei vagen Versprechungen und rhetorischen Phrasen bleibt.

Recht auf Papier: Die Debatte um physische Ausdrucke von e-Rezepten

Im Zuge der digitalen Transformation im Gesundheitswesen steht die Frage nach dem Umgang mit elektronischen Rezepten im Mittelpunkt. Laut § 360 Abs. 9 des Sozialgesetzbuchs (SGB V) haben Versicherte einen gesetzlich verankerten Anspruch darauf, den QR-Code ihres e-Rezepts in physischer Form zu erhalten. Diese Bestimmung dient dazu, den individuellen Bedürfnissen der Versicherten Rechnung zu tragen und stellt sicher, dass eine Papierkopie des Rezepts auf Wunsch ausgehändigt wird.

Allerdings stoßen die entsprechenden Regelungen auf unterschiedliche Reaktionen in Arztpraxen. Einige Ärzte zögern, den Ausdruck vorzunehmen, da dies mit Kosten für Papier und Drucker verbunden ist. Trotz dieser Bedenken ist es jedoch wichtig zu betonen, dass die Erfüllung dieses Rechtsanspruchs eine verpflichtende Maßnahme darstellt.

Die Befürchtungen einiger Ärzte könnten auf Herausforderungen im Zusammenhang mit der Telematikinfrastruktur und der Genauigkeit von Arzneimittelanzeigen in Apothekensoftware zurückzuführen sein. In Anbetracht möglicher Schwächen in diesen Systemen erscheint der physische Ausdruck des e-Rezepts als sinnvolle Absicherung. Dies ermöglicht es den Versicherten, die Verordnung im Klartext zu überprüfen und Unstimmigkeiten zu identifizieren.

Es bleibt zu betonen, dass die Balance zwischen den Vorteilen digitaler Innovationen und der Sicherstellung von Transparenz und Verständlichkeit in der medizinischen Versorgung von entscheidender Bedeutung ist. Der Diskurs um die Umsetzung elektronischer Rezepte auf Papier verdeutlicht die komplexen Herausforderungen, die mit dem Übergang zu digitalen Lösungen im Gesundheitswesen einhergehen.

E-Rezept: Auf dem Weg zur digitalen Arztpraxis

In einem aktuellen Trend verzeichnen Apotheken eine verstärkte Nutzung des E-Rezepts durch Ärzte. Laut einer Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nutzen mittlerweile über 90 Prozent der niedergelassenen Ärzteschaft elektronische Verordnungen. Die schnelle Adaption deutet darauf hin, dass die Eingewöhnungsphase effizienter verlief als erwartet.

Trotz der positiven Resonanz gibt es Berichte über kleinere Probleme und Herausforderungen. Erste Beurteilungen zeigen, dass nicht alle Abläufe reibungslos funktionieren und der mit der Nutzung verbundene Aufwand teilweise als zu hoch empfunden wird. Solche Herausforderungen sind jedoch nicht untypisch bei der Implementierung neuer Technologien und könnten sich im Laufe der Zeit durch Anpassungen und Erfahrungsbildung lösen.

Besonders positiv wird die Einführung der Komfortsignatur hervorgehoben. Durch die einmalige Eingabe einer Signatur-PIN können Ärzte nun 250 Signaturvorgänge freischalten, was zu einer erheblichen Zeitersparnis bei der Ausstellung von E-Rezepten führt. Diese Funktion wird von der Ärzteschaft als willkommene Erleichterung im Arbeitsalltag wahrgenommen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Nutzung des E-Rezepts weiterentwickelt und ob zukünftige Anpassungen dazu beitragen werden, eventuelle Schwierigkeiten zu überwinden. Die vorliegenden Informationen geben einen Einblick in die aktuelle Dynamik dieses digitalen Wandels im Gesundheitswesen.

Apotheker in Bedrängnis: ABDA und DAV unter Druck

Die deutsche Apothekenlandschaft steht vor einer existenziellen Herausforderung, die dringendes Handeln erfordert. Das jüngste Skonti-Urteil und die aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen bedrohen mittel- und langfristig die Überlebensfähigkeit der Apotheken vor Ort. Angesichts dieser prekären Lage sind klare Forderungen an die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) und DAV (Deutscher Apothekerverband) gerichtet, die nun endlich in die Tat umgesetzt werden müssen.

Die Apotheker fordern eine sofortige Umsetzung einer 12-Euro-Packungspauschale mit anschließender Dynamisierung, um den wirtschaftlichen Druck zu mildern. Gleichzeitig wird ein deutliches Absenken des Kassenabschlags auf maximal 1 Euro gefordert. Diese Maßnahmen sind als notwendige Schritte zur Sicherung der Zukunft der Apotheken zu betrachten.

Die Apothekerverbände ABDA und DAV stehen in der Pflicht, rasch zu handeln und die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Ein größeres Gespräch mit dem Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach, das am kommenden Freitag stattfindet, ist daher zu begrüßen. Dieses Treffen kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt, da der Druck auf die ABDA, konkrete Lösungen zu präsentieren, besonders hoch ist.

Die Ergebnisse dieses Gesprächs werden wegweisend sein und könnten über die Zukunft der Apotheken vor Ort entscheiden. Die Apothekerinnen und Apotheker erwarten konkrete Maßnahmen von ihren Verbänden, um die existenziellen Bedrohungen abzuwenden. Es bleibt abzuwarten, wie die ABDA und DAV auf die Forderungen reagieren und ob sie in der Lage sind, effektive Lösungen für die angespannte Situation der Apotheken zu präsentieren.

Schließung der Rathaus-Apotheke in Rosenheim: Ein Spiegelbild der Herausforderungen im Apothekensektor

Die Rathaus-Apotheke in Rosenheim schloss zum Jahreswechsel ihre Türen, und Inhaber Dominik Simon bezeichnete diesen Schritt als notwendig angesichts der aktuellen Entwicklungen in der Apothekenlandschaft. Die Apotheke, die im Familienverbund geführt wurde und zur OHG mit der Engel Apotheke und der Heilig-Geist Apotheke gehörte, hätte in diesem Jahr ihr 50-jähriges Jubiläum gefeiert.

Die Entscheidung zur Schließung fiel am 22. Dezember, und Simon betonte resigniert, dass Apothekenschließungen keine Neuigkeit seien. Die Apotheke, die seit 1974 von den Eltern betrieben wurde und vor etwa 15 Jahren in die Hände der nächsten Generation überging, hatte einen hohen familiären Wert. Simon selbst wuchs in der Apotheke auf und erlebte dort schon als Kind den Apothekenalltag.

Trotz ihrer Lage an einer belebten Durchgangsstraße sah sich die Rathaus-Apotheke mit Herausforderungen konfrontiert. Veränderungen im Umfeld, wie die Schließung von Arztpraxen im Gebäude und der näheren Umgebung, führten zu einem Rückgang der Kundenfrequenz. Zusammen mit gestiegenen Betriebskosten und einem nicht mehr ausreichenden Honorar konnte die Apotheke nicht mehr wirtschaftlich agieren.

Die OHG, zu der auch Simons Schwester Isabelle gehört, entschied, die Heilig-Geist-Apotheke zur Hauptapotheke zu machen. Dies ermöglichte es, auf eine extra angestellte Filialleitung zu verzichten. Trotz der Schließung blieb die Personalsituation stabil, da alle Mitarbeiter in anderen Bereichen, insbesondere in der Versorgung von Pflegeheimen und Pflegediensten, weiterbeschäftigt wurden.

Simon äußerte kritische Ansichten über die aktuellen Herausforderungen für Apotheken im Allgemeinen. Er warnte vor ernsthaften Problemen und bezweifelte, dass sich die Rahmenbedingungen in absehbarer Zeit verbessern werden. Insbesondere die Pläne des Gesundheitsministers Karl Lauterbach wurden von Simon skeptisch betrachtet. Der Apotheker betonte, dass dies letztlich zu Lasten der Patienten gehen könnte, da die schnelle und wohnortnahe Arzneimittelversorgung gefährdet sei.

Simon machte zusätzlich auf den zunehmenden Aufwand durch Lieferengpässe und das uneinschätzbare Retax-Risiko des E-Rezepts aufmerksam. In seiner Einschätzung prophezeite er, dass es in Zukunft immer weniger Apotheken geben werde, nicht nur auf dem Land, sondern auch in Städten wie Rosenheim. Die Apothekenschließung sei ein bedauerlicher, aber unvermeidlicher Schritt angesichts der gegenwärtigen Rahmenbedingungen.

Apothekenkrise: Kampf um Wilstedter Apotheke enthüllt finanzielle Herausforderungen und Notdienstproblematik

Die Moor-Apotheke in Hüttenbusch steht vor der Herausforderung, möglicherweise verstärkt Notdienste übernehmen zu müssen, da die Wilstedter Apotheke Ende des Jahres schließen könnte. Die Gemeinde schlägt vor, die Wilstedter Apotheke in eine ehemalige Sparkassenfiliale zu verlegen, verbunden mit der Übernahme der Umbaukosten und einer niedrigen Miete. Allerdings verlangt die Gemeinde eine Verpflichtung des neuen Inhabers für zwei Jahrzehnte, was auf Unverständnis bei Britta Schleßelmann, Inhaberin der Moor-Apotheke, stößt.

Schleßelmann betont die finanzielle Belastung durch Notdienste und die vorgegebenen Öffnungszeiten. Sie fordert eine dringende Erhöhung der Vergütung für diese Dienste und kritisiert die derzeitige Regelung als nicht mehr zeitgemäß. Besonders problematisch findet sie, dass Apotheker im Notdienst auch für optionale Produkte bereitstehen müssen, die während der regulären Öffnungszeiten erhältlich sind.

Die Inhaberin hebt hervor, dass das Wort "Notdienst" irreführend sei, da es sich um eine allgemeine Dienstbereitschaft handle, wie in der Apothekenbetriebsordnung festgelegt. Schleßelmann wünscht sich mehr Respekt und Bewusstsein für die nächtliche Dienstbereitschaft der Apotheken und betont, dass vielen Kunden nicht bewusst ist, dass Apotheker oft den ganzen Tag arbeiten und am nächsten Tag wieder im Einsatz sind.

Die Apothekerin appelliert an eine gerechte Vergütung für die vielfältigen Aufgaben in einer Apotheke und kritisiert die Lieferengpasspauschale als unzureichend. Sie betont, dass Apotheker ihren Beruf gerne ausüben, aber auch angemessen finanziell entlohnt werden müssen. Schleßelmann zeigt ihren Kampfgeist und ihre Bereitschaft, weiterzumachen, unterstreicht jedoch die Notwendigkeit, dass sich die finanzielle Situation für Apotheken endlich verbessern muss.

Sicherheit vor Freiheit: ADAC fordert differenzierte Regelungen für Cannabis am Steuer

In der kommenden Woche wird der Bundestag über Gesetzespläne zur Legalisierung von Cannabis abstimmen, die von der Ampel-Koalition vorgeschlagen wurden. Parallel dazu werden auch Vorgaben für den möglichen Grenzwert des psychoaktiven Wirkstoffs THC im Blut von Autofahrern geprüft. Der ADAC, Deutschlands größter Autofahrerclub, spricht sich dabei für strengere Regelungen aus, insbesondere für Fahranfängerinnen und Fahranfänger.

Ein Sprecher des ADAC betonte, dass die Sicherheit im Straßenverkehr nicht gefährdet werden dürfe und wies darauf hin, dass der Konsum von Cannabis die Wahrnehmung und das Reaktionsvermögen negativ beeinflussen könne. Insbesondere Menschen, die Cannabis nach einer möglichen Legalisierung ausprobieren möchten, könnten sich der potenziellen Gefahren möglicherweise nicht ausreichend bewusst sein. Daher fordert der ADAC eine intensive Aufklärung der Bevölkerung über die erhöhten Unfallrisiken.

Die geplanten Gesetzesänderungen sehen vor, dass ab dem 1. April Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen Cannabis für Volljährige zum Eigenkonsum erlaubt sein sollen. Ab dem 1. Juli könnte auch der gemeinsame Anbau in Clubs ermöglicht werden. Die Frage der Cannabisbeeinflussung am Steuer, insbesondere die Festlegung möglicher Grenzwerte, liegt derzeit in den Händen einer Expertengruppe des Verkehrsministeriums. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden im Frühjahr erwartet.

Nach geltendem Recht ist es ordnungswidrig, ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss bestimmter berauschender Mittel, darunter auch Cannabis, zu führen. Es existiert jedoch noch kein gesetzlich festgelegter Grenzwert für den THC-Gehalt im Blut. In der Rechtsprechung hat sich ein Wert von 1 Nanogramm THC pro 100 Milliliter Blut etabliert, ab dem Sanktionen, darunter Geldbußen bis zu 3000 Euro, Fahrverbote und Punkte in der Flensburger Datei drohen. Der ADAC betont die anhaltende Diskussion über eine mögliche Anpassung dieses Grenzwerts und schlägt vor, für Fahranfängerinnen und Fahranfänger strengere Regelungen ähnlich der Alkoholregelung in der Probezeit vorzusehen.

Das Verkehrsministerium möchte vor einer Festlegung möglicher Gesetzesänderungen die Ergebnisse der Expertengruppe abwarten. Die Diskussion darüber, wie gut und intensiv die Bevölkerung über die Risiken des Cannabiskonsums am Steuer aufgeklärt wird, könnte eine entscheidende Rolle spielen, so der ADAC. Dabei betont der Autofahrerclub auch die Strafbarkeit des Fahrens unter Drogeneinfluss und fordert eine umfassende Information darüber.

Schlafbezogene Atmungsstörungen: Eine Herausforderung für die nächtliche Gesundheit

Schlafbezogene Atmungsstörungen stellen eine vielschichtige Problematik dar, die während des Schlafs auftreten und erhebliche Auswirkungen auf die nächtliche Erholungsfunktion haben können. Insbesondere das obstruktive Schlafapnoe-Syndrom (OSAS) steht im Fokus, das durch Atemaussetzer während des Schlafs gekennzeichnet ist und eine ernsthafte gesundheitliche Bedrohung darstellen kann.

Die International Classification of Sleep Disorders 3. Ausgabe (ICSD-3) unterteilt schlafbezogene Atmungsstörungen in verschiedene Kategorien, wobei das OSAS am häufigsten vorkommt. Diese Störung führt dazu, dass die Muskeln im Rachenraum während des Schlafs erschlaffen und die Atemwege blockieren, was zu Atemaussetzern führt. Dies wiederum löst Aufwachreaktionen aus, beeinträchtigt den Tiefschlaf und kann zu Tagesmüdigkeit sowie Konzentrationsproblemen führen.

Schnarchen, das von vielen als harmloses Phänomen betrachtet wird, kann jedoch ein Indikator für OSAS sein, insbesondere wenn es unregelmäßig und laut ist. Die Prävalenz von OSAS ist in den letzten Jahren alarmierend gestiegen, und weltweit leiden Millionen von Menschen an dieser Schlafstörung. Risikofaktoren, wie fortgeschrittenes Alter, Übergewicht und anatomische Gegebenheiten, spielen eine entscheidende Rolle bei der Entstehung von OSAS.

Die unbehandelte Schlafapnoe kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben, darunter ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungenschäden und möglicherweise sogar Demenz. Die Mortalität und Morbidität steigen signifikant, insbesondere bei einem Apnoe-Hypnoe-Index (AHI) über 20 pro Stunde Schlaf.

Die Diagnose von schlafbezogenen Atmungsstörungen erfordert eine gründliche Untersuchung, einschließlich Anamnese, körperlicher Untersuchung und spezifischer Tests wie der Polysomnografie. Die Standardtherapie besteht in der positiven Atemwegsdruckbeatmung (PAP), die durch kontinuierlichen Überdruck die Atemwege offen hält.

Neben PAP gibt es auch alternative Therapieoptionen wie Unterkiefer-Protrusionsschienen und Zungenschrittmacher. Pharmakologische Behandlungen sind begrenzt, aber neue Medikamente wie Solriamfetol und Pitolisant bieten Hoffnung, insbesondere zur Linderung der Tagesschläfrigkeit.

Die Herausforderung besteht jedoch darin, die Patienten zur konsequenten Anwendung der Therapie zu motivieren. Alltagsprobleme, wie das Tragen einer Atemmaske, können anfänglich als störend empfunden werden, erfordern jedoch Unterstützung und Beratung, um die Akzeptanz zu fördern.

Insgesamt verdeutlichen die steigenden Prävalenzzahlen und die potenziellen Folgen von schlafbezogenen Atmungsstörungen die Notwendigkeit einer verstärkten Aufklärung, Früherkennung und umfassenden therapeutischen Maßnahmen. Die nächtliche Gesundheit der Bevölkerung rückt damit in den Fokus der medizinischen Forschung und Praxis.

Kommentar:

Die Übernahme von drei weiteren Apotheken in Pforzheim durch das Vater-Tochter-Duo Dr. Haug und Dr. Weiser markiert nicht nur eine geschäftliche Expansion, sondern auch ein beeindruckendes Beispiel für Familienzusammenarbeit im Gesundheitssektor. Die strategische Aufteilung der Apotheken und der Fokus auf pharmazeutische Dienstleistungen zeigen, dass das Duo nicht nur Herausforderungen, sondern auch Chancen in einem sich wandelnden Gesundheitsumfeld erkennt. Die Übernahme erfolgte trotz komplexer Marktbedingungen, was auf eine durchdachte Geschäftsstrategie und das Vertrauen in die Zukunft der Apothekenbranche hindeutet.

Die Fortschritte in der Pharmaindustrie, die darauf abzielen, Medikamenteneinnahme für Kinder ansprechender zu gestalten, sind vielversprechend. Innovative Formulierungen, technologische Ansätze wie smarte Pillenboxen und eine empathische Kommunikation seitens der Ärzte tragen dazu bei, den Prozess der Medikamenteneinnahme für die kleinen Patienten angenehmer zu gestalten. Diese ganzheitliche Herangehensweise, unterstützt von Eltern, Ärzten und der Industrie, fördert nicht nur die Therapieakzeptanz, sondern auch den erfolgreichen Genesungsverlauf.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs, welches feststellt, dass beim Verkauf einer geerbten Immobilie durch ein Mitglied einer Erbengemeinschaft keine Einkommensteuer anfällt, sofern zuvor ein Anteil an der Erbengemeinschaft veräußert wurde, schafft Klarheit in dieser Angelegenheit. Dieser Richtungswechsel des BFH ist besonders relevant für Apotheker und andere potenziell Betroffene. Es unterstreicht die Bedeutung einer genauen Beachtung der aktuellen Rechtsprechung, um steuerliche Konsequenzen bei Immobilienverkäufen innerhalb von Erbengemeinschaften zu vermeiden.

Das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts betont die kritische Rolle der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, insbesondere wenn sie zeitlich mit Kündigungsfristen zusammenfallen. Die Entscheidung verdeutlicht, dass Arbeitnehmer, die unmittelbar nach einer Kündigung AU-Bescheinigungen vorlegen, die Beweislast für ihre Arbeitsunfähigkeit tragen müssen, wenn diese Bescheinigungen in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Kündigungsfrist stehen. Das Urteil unterstreicht die Wichtigkeit einer umfassenden Einzelfallprüfung und sensibilisiert Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen für die rechtlichen Konsequenzen in solchen Situationen. Dies hat potenziell auch Auswirkungen auf die Praxis von Apotheken bei der Ausstellung von Medikamenten aufgrund ärztlicher Krankschreibungen, die nunmehr in einem arbeitsrechtlichen Kontext genauer überprüft werden sollten.

Der Bericht präsentiert überzeugend die unentbehrliche Notwendigkeit einer umfassenden Allrisk-Versicherung für Apotheken, um die branchenspezifischen Risiken effektiv zu bewältigen. Von Naturkatastrophen bis zu Sicherheitsaspekten wie Diebstahl und Haftungsansprüchen - die Abdeckung dieser Risiken sichert nicht nur die finanzielle Stabilität, sondern auch die kontinuierliche Versorgung. Die Betonung der Garantien in der Apothekenversicherung setzt einen zusätzlichen Maßstab, indem sie nicht nur zusätzliche Sicherheit bietet, sondern auch die Anpassungsfähigkeit an sich wandelnde Bedürfnisse der Apothekenbetreiber betont. In einer Welt voller Unwägbarkeiten wird die Bedeutung maßgeschneiderter Sicherheitslösungen für Apotheken eindrucksvoll unterstrichen.

Die aktuellen Forderungen der ABDA nach einer drastischen Absenkung des Kassenabschlags und einer schnellen Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung werfen wichtige Fragen auf. Die Unklarheiten in den Forderungen und die bisherige Betonung von "Reden und Überzeugen" statt konkreter Maßnahmen führen zu wachsendem Unmut unter den Apothekern. Es wird Zeit, dass die Regierung klare Schritte unternimmt und die Apotheker angemessen für ihre Dienstleistungen entlohnt. Die Diskrepanz zwischen steigendem Arbeitsaufwand und sinkender finanzieller Anerkennung erfordert entscheidende Veränderungen im Gesundheitssystem.

Die jüngst aufgedeckten Probleme in Apothekensoftware-Systemen, die zu fehlerhaften Anzeigen von Medikamenten bei E-Rezepten führen können, sind äußerst besorgniserregend. Der Deutsche Apothekerverband hat zu Recht eine Überprüfung der Systeme gefordert. Es ist entscheidend, dass Softwarehersteller unverzüglich handeln, um diese Fehler zu beheben und die Patientensicherheit zu gewährleisten. Solche Vorfälle unterstreichen die Notwendigkeit strenger Tests vor der Einführung solcher Systeme, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität des Gesundheitssystems zu erhalten.

Die aktuelle Beschränkung für Ärzte, nicht direkt auf die abgegebenen Medikamente mittels E-Rezept zugreifen zu können, verdeutlicht die Herausforderungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) könnte sich dies jedoch ändern. Die Balance zwischen Transparenz und Datenschutz wird entscheidend sein, während Patienten ihre Zustimmung zur Datenfreigabe in diesem neuen System signalisieren müssen.

Die Forderung der ABDA nach sofortigen Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Apotheken angesichts des Skonti-Urteils des Bundesgerichtshofs unterstreicht die anhaltenden wirtschaftlichen Herausforderungen der Branche. Während kurzfristige Maßnahmen erforderlich sein mögen, sollte eine langfristige Lösung eine gründliche Überprüfung der Honorarstrukturen und eine Neubewertung der Rolle der Apotheken im Gesundheitssystem beinhalten. Die Zusammenarbeit zwischen der ABDA und dem Gesundheitsministerium ist ein positiver Schritt, erfordert jedoch eine sorgfältige Prüfung, um nachhaltige Verbesserungen zu gewährleisten.

Die jüngste Störung in der Telematikinfrastruktur wirft Fragen zur Zuverlässigkeit auf. Der temporäre Ausfall, verursacht durch Probleme im Verzeichnisdienst, zeigt die Herausforderungen der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen auf. Angesichts des angestrebten Anstiegs auf 95 Prozent elektronischer Rezepte erfordert es klare Maßnahmen, um die Stabilität dieser Infrastruktur zu gewährleisten. Ein kritischer Blick auf die Sicherheitsvorkehrungen und schnelle Reaktionen der Verantwortlichen sind in Anbetracht solcher Vorfälle unerlässlich.

Die aktuelle Entwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland wirft berechtigte Bedenken auf. Die geringe Nutzerzahl und die geäußerten Kritikpunkte von Heilberufsvertretern deuten darauf hin, dass die ePA noch nicht den gewünschten Mehrwert bietet. Das angestrebte Startdatum im Jahr 2025 wird von vielen als ambitioniert betrachtet. Es bedarf dringender Maßnahmen, um fehlende Funktionen wie Volltextsuche und Sicherheitsvorkehrungen zu implementieren. Eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung ist entscheidend, um die Akzeptanz zu fördern und eine erfolgreiche Einführung der ePA sicherzustellen.

Die jüngsten Äußerungen der ABDA-Präsidentin im Facebook-Talk werfen die Frage auf, ob die Apothekenbranche nicht längst handeln sollte, anstatt nur zu reden. Mit knapp 600 Schließungen in einem Jahr und vagen Aussichten auf weitere Proteste bleibt die Lage kritisch. Das Skonti-Urteil wurde zwar diskutiert, konkrete Lösungen blieben jedoch aus. Das anberaumte "größere Gespräch" im Bundesgesundheitsministerium am Freitag weckt Hoffnung, doch die Skepsis über die Wirksamkeit möglicher Maßnahmen bleibt bestehen.

Die gesetzlich verankerte Möglichkeit für Versicherte, einen physischen Ausdruck ihres e-Rezepts zu erhalten, wirft die Frage nach der Balance zwischen digitalen Fortschritten und individuellen Präferenzen auf. Während einige Ärzte zögern, dies umzusetzen, betont die Regelung die Wichtigkeit, den Rechtsanspruch auf einen Papierausdruck zu respektieren. Die Herausforderungen in der Telematikinfrastruktur unterstreichen die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass die Patientensicherheit und Transparenz in der medizinischen Versorgung gewährleistet sind.

Die wachsende Nutzung des E-Rezepts in Arztpraxen ist ermutigend, obwohl einige Herausforderungen existieren. Die Einführung der Komfortsignatur als zeitsparende Maßnahme ist positiv zu bewerten. Die Branche wird aufmerksam darauf schauen, wie zukünftige Anpassungen die Effizienz weiter steigern können, um die Vorteile der digitalen Verordnung voll auszuschöpfen.

Die Apotheken stehen vor einer existenziellen Bedrohung, und die Forderungen nach einer 12-Euro-Packungspauschale und einer Reduzierung des Kassenabschlags auf 1 Euro sind verständlich. Das kommende Gespräch der ABDA mit Karl Lauterbach wird entscheidend sein, und die Apothekerverbände müssen jetzt handeln, um konkrete Lösungen vorzulegen. Die Zukunft der Apotheken hängt von effektiven Maßnahmen ab, um die finanziellen Herausforderungen zu bewältigen.

Die Schließung der Rathaus-Apotheke in Rosenheim ist ein bedauerlicher Schritt, der die aktuellen Herausforderungen im Apothekensektor verdeutlicht. Die Veränderungen im Umfeld, der Rückgang der Kundenfrequenz und die steigenden Betriebskosten machen vielen Apotheken zu schaffen. Die Entscheidung von Inhaber Dominik Simon, die Heilig-Geist-Apotheke zur Hauptapotheke zu machen, zeigt einen pragmatischen Ansatz zur Bewältigung dieser Herausforderungen. Dennoch sollte dies als Warnsignal für die brüchige Lage vieler Apotheken dienen, die unter den aktuellen Rahmenbedingungen zu leiden haben. Es wird deutlich, dass dringende Maßnahmen erforderlich sind, um die Zukunft der Apothekenversorgung nachhaltig zu sichern.

Die geplante Schließung der Wilstedter Apotheke und die Bedingungen für eine mögliche Übernahme werfen kritische Fragen zur finanziellen Belastung und Vergütung von Apothekern auf. Die Forderung nach einem höheren Honorar für Notdienste und die Unzufriedenheit mit der aktuellen Regelung erscheinen berechtigt. Die Gemeindeanforderung, sich für zwei Jahrzehnte zu verpflichten, wirft jedoch Zweifel auf, da dies in einer sich rasch entwickelnden Branche schwer planbar ist. Es wird deutlich, dass eine Neubewertung der Rahmenbedingungen und eine faire Vergütung für Apotheker dringend erforderlich sind, um die Qualität der Versorgung langfristig sicherzustellen.

Die geplante Legalisierung von Cannabis in Deutschland wirft berechtigte Fragen bezüglich der Verkehrssicherheit auf. Der ADAC betont zu Recht, dass hierbei keine Experimente mit der Sicherheit im Straßenverkehr gemacht werden dürfen. Insbesondere eine differenzierte Regelung mit strengeren Vorgaben für Fahranfänger ist sinnvoll, um potenzielle Risiken zu minimieren. Die Forderung nach einer umfassenden Aufklärung über die erhöhten Unfallrisiken ist dabei entscheidend, um die Bevölkerung bewusst zu machen. Die Diskussion um mögliche Grenzwerte für THC im Blut sollte auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren, um eine ausgewogene und verantwortungsbewusste Gesetzgebung zu gewährleisten. Letztlich ist eine abgestimmte Balance zwischen individuellen Freiheiten und der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer von höchster Bedeutung.

Schlafbezogene Atmungsstörungen, insbesondere das obstruktive Schlafapnoe-Syndrom, sind ernsthafte Gesundheitsprobleme, die eine zunehmende Prävalenz aufweisen. Die Auswirkungen auf die Lebensqualität und das erhöhte Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erfordern eine gründliche Diagnose und effektive Therapie. Die Herausforderung besteht darin, das Bewusstsein zu schärfen, die frühzeitige Erkennung zu fördern und die Patientenmotivation für die Therapie zu stärken. Neue pharmakologische Ansätze bieten zusätzliche Hoffnung, während gleichzeitig die Akzeptanz von etablierten Therapieformen verbessert werden muss.

Inmitten dieser vielschichtigen Entwicklungen in der Apothekenbranche wird deutlich, dass nicht nur schnelle Reaktionen auf aktuelle Herausforderungen erforderlich sind, sondern auch eine tiefgreifende strategische Neuausrichtung. Die Apotheker stehen vor komplexen wirtschaftlichen, rechtlichen und technologischen Veränderungen. Nur durch einen umfassenden Dialog zwischen den Apothekerverbänden, der Politik und anderen relevanten Akteuren können langfristige Lösungen gefunden werden, um die essentielle Rolle der Apotheken im deutschen Gesundheitssystem zu stärken. In dieser entscheidenden Phase ist es von entscheidender Bedeutung, kluge Entscheidungen zu treffen und innovative Ansätze zu verfolgen, um eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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