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Apotheken-Nachrichten von heute - Update

Digitale Transformation, Versorgungsherausforderungen und Hoffnungsschimmer in der Pharmabranche – Von E-Rezepten bis zur Parkinson-Therapie

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Willkommen zu einer neuen Ausgabe der Apotheken-Nachrichten! In diesem Update erforschen wir die digitale Revolution im Apothekenwesen mit dem Fokus auf dem E-Rezept, beleuchten den aktuellen Salbutamol-Versorgungsmangel, analysieren die alarmierende Apothekenkrise in Westfalen-Lippe und diskutieren Herausforderungen sowie Lösungsansätze bei der Nutzung elektronischer Gesundheitskarten für E-Rezepte. Darüber hinaus werfen wir einen kritischen Blick auf Reformüberlegungen im Gesundheitswesen und präsentieren hoffnungsvolle Perspektiven in der Parkinson-Therapie 2023. Tauchen Sie ein in die spannende Welt der Apotheken-Nachrichten!

Digitaler Umbruch im Apothekenwesen: Telefonische Vorbestellungen mit E-Rezept nicht mehr möglich

In einem bedeutenden Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens hat die Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) per elektronischer Gesundheitskarte (eGK) weitreichende Auswirkungen auf den üblichen Ablauf von telefonischen Vorbestellungen in Apotheken. Der traditionelle Komfort, Medikamente telefonisch zu ordern, wird durch diese Neuerung deutlich eingeschränkt.

Die Apothekerkammer Berlin gab kürzlich bekannt, dass mit der Einführung des E-Rezepts telefonische Vorbestellungen allein über die eGK nicht mehr möglich sind. Im Zentrum dieser Veränderung steht die Notwendigkeit, die eGK physisch in der Apotheke vorzulegen, um die Details der Verordnung zu erhalten. Dies markiert einen deutlichen Bruch mit der bisherigen Praxis, bei der telefonisch vorbestellte Medikamente auf Grundlage von Papierrezepten bearbeitet wurden.

Die Herausforderung besteht nun darin, dass Patient:innen, die ein E-Rezept über die eGK erhalten haben, Schwierigkeiten bei der telefonischen Vorbestellung haben, da die Apotheke nicht automatisch über die Verordnung informiert ist. Die eGK muss physisch in der Apotheke gesteckt werden, um die genauen Details des verschriebenen Medikaments zu erfassen.

Um dieser Herausforderung zu begegnen, schlägt die Apothekerkammer vor, dass der Botendienst der Apotheke genutzt wird, um die eGK abzuholen und in die Apotheke zu bringen. Alternativ haben Angehörige die Möglichkeit, die eGK persönlich vor der Belieferung in die Apotheke zu bringen. Diese Lösungsansätze sollen sicherstellen, dass die Apotheke Zugang zu den notwendigen Informationen erhält, um die Bestellung erfolgreich abzuschließen.

Für den Fall, dass weder der Botendienst noch die persönliche Anlieferung durch Angehörige möglich sind, gibt es eine digitale Alternative. Die E-Rezept-App der Gematik kann genutzt werden, um das E-Rezept elektronisch an die Apotheke zu übermitteln. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Patient:innen der Praxis schriftlich die Einwilligung erteilt haben, den E-Rezept-Token per Fax oder KIM an die Apotheke zu senden. Die Apothekerkammer betont jedoch, dass dieser Anwendungsfall noch in Diskussion steht.

Ein weiterer Schritt in Richtung Modernisierung ist für das Frühjahr 2024 geplant. Eine digitale Übertragungsform namens "Card-Link-Service" soll eingeführt werden, die die Nutzung der eGK in Verbindung mit einem Smartphone ermöglicht. Diese Innovation könnte die Abläufe weiter optimieren und den Zugang zu Verordnungen erleichtern.

Insgesamt markiert diese Entwicklung einen entscheidenden Schritt in der Integration digitaler Technologien im Gesundheitssektor. Während die Anpassungen im Apothekenwesen anfangs Herausforderungen mit sich bringen, verspricht die langfristige Vision eine effizientere und sicherere Arzneimittelversorgung für die Patient:innen.

Die Neuerungen im Gesundheitswesen: E-Rezept und Papierrezept im Detail

Seit dem 1. Januar 2024 hat eine wegweisende Veränderung im deutschen Gesundheitswesen Einzug gehalten: Die verbindliche Einführung des elektronischen Rezepts, kurz E-Rezept, als Standard für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Doch wie gestalten sich die Feinheiten dieser neuen Regelung? Welche Ausnahmen gibt es und welche Rolle spielt das altbewährte Papierrezept weiterhin?

Grundlegend sieht die neue Regelung vor, dass Ärzt:innen ab sofort für verschreibungspflichtige Medikamente, deren Kosten von der GKV getragen werden, das E-Rezept verwenden müssen. Hierunter fallen nicht nur herkömmliche Arzneimittel, sondern auch spezielle Rezepturen sowie Blutprodukte, die ausschließlich in Apotheken erhältlich sind. Eine klare Vorgabe, die jedoch Ausnahmen zulässt.

In einem bemerkenswerten Schachzug haben Ärzte die Möglichkeit, apothekenpflichtige Arzneimittel, die Patient:innen selbst finanzieren, entweder per E-Rezept oder auf dem altbekannten Papierrezept zu verschreiben. Diese Option erstreckt sich auf blaue und grüne Rezepte sowie auf frei verkäufliche Präparate. Auch Verordnungen über Apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel, die von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen getragen werden, können nach wie vor sowohl digital als auch auf Papier erfolgen. Dies gilt auch für die Verordnung von Zytostatikazubereitungen, wobei die Entscheidung darüber vom genutzten Praxisverwaltungssystem abhängt.

Trotz des klaren Kurses in Richtung Digitalisierung gibt es jedoch Ausnahmen, die die Verwendung von Papierrezepten weiterhin gestatten. Im Falle von technischen Störungen, sei es durch Probleme mit der Telematik- oder Internetverbindung, einem defekten elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) oder Soft- und Hardwaredefekten, können Ärzte auf das Muster-16-Formular zurückgreifen. Auch bei Hausbesuchen behalten Ärzte das Recht, das Papierrezept zu nutzen, da für die Ausstellung von E-Rezepten eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur notwendig ist. Selbst wenn im Ersatzverfahren die Versichertennummer nicht verfügbar ist, kann die Verschreibung per Muster 16 erfolgen.

Dennoch gibt es nach dem 1. Januar klare Vorgaben, wann ausschließlich Papierrezepte ausgestellt werden dürfen. Dies betrifft Betäubungsmittelrezepte (BtM-Rezepte), T-Rezepte, Verordnungen nach § 31 SGB V (wie Verbandmittel und Teststreifen), Hilfsmittelverordnungen, Sprechstundenbedarf, Verordnungen von Blutprodukten, die direkt von pharmazeutischen Unternehmen oder Großhändlern gemäß § 47 AMG an Ärzte abgegeben werden, Verordnungen von Digitalen Gesundheitsanwendungen wie Apps, enteraler Ernährung sowie Verordnungen zu Lasten anderer Kostenträger wie Sozialhilfe, Bundespolizei, Bundeswehr und für im Ausland Versicherte.

Die Einführung des E-Rezepts markiert zweifellos einen Meilenstein in der digitalen Transformation des Gesundheitswesens, und die klaren Richtlinien bieten sowohl Ärzt:innen als auch Patient:innen eine Orientierung. Gleichzeitig unterstreichen die Ausnahmen die Notwendigkeit von Flexibilität in diesem sich wandelnden Gesundheitssystem, das weiterhin traditionelle und moderne Ansätze miteinander verbindet.

Versorgungsmangel bei Salbutamol: Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht Feststellung im Bundesanzeiger

Im Sommer des vergangenen Jahres kündigte sich bereits an, dass Deutschland mit Lieferengpässen bei Salbutamol-haltigen Arzneimitteln konfrontiert sein könnte. Diese Prognose hat sich nun bewahrheitet, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 27. Dezember 2023 im Bundesanzeiger bekannt gab. Besonders betroffen sind Salbutamol Dosier-Aerosole, bei denen bereits im Juli 2023 der pharmazeutische Hersteller GlaxoSmithKline (GSK) einen Lieferengpass für das Sultanol Dosier-Aerosol bis mindestens Jahresende ankündigte.

Die Lieferprobleme werden derzeit von drei Salbutamol-Sprays dominiert, die auf der Liste der Lieferengpässe des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stehen: Bronchospray novo, Salbutamol - 1 A Pharma 0,1 mg und SalbuHEXAL N Dosieraerosol. Die Ursache für die Knappheit wird offiziell mit einer gesteigerten Nachfrage angegeben. Um diesem Mangel entgegenzuwirken, sollte seit dem 1. August 2023 das französische Präparat Ventoline die Versorgungslücke schließen.

Besorgniserregend ist, dass Salbutamol zu den Beta-Sympathomimetika gehört, die aufgrund ihrer schnellen Wirkung und bronchienerweiternden Effekte bei akuten Asthmaanfällen eingesetzt werden. Das BMG betont, dass es sich hierbei um Arzneimittel zur Vorbeugung oder Behandlung von Erkrankungen handelt, die lebensbedrohliche Verläufe nehmen können, und momentan keine gleichwertigen Alternativen verfügbar sind.

Um auf die akute Situation zu reagieren, hat das Bundesgesundheitsministerium nun offiziell einen Versorgungsmangel für Salbutamol-haltige Arzneimittel in pulmonaler Darreichungsform festgestellt. Diese Feststellung ermöglicht den zuständigen Behörden der Länder, gemäß § 79 Absatz 5 und 6 des Arzneimittelgesetzes (AMG), temporäre Abweichungen von den AMG-Vorgaben zu gestatten. Dies schließt beispielsweise die Zulassung von Import-Arzneimitteln ein, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Zudem können Chargen freigegeben werden, selbst wenn nicht die zuletzt genehmigte Version der Packungsbeilage vorliegt. Die Aufsichtsbehörden der Länder erhalten somit die Ermächtigung, auch Arzneimittel in fremdsprachiger Aufmachung in den Verkehr zu bringen.

Das BMG wird die Öffentlichkeit darüber informieren, wenn der Versorgungsmangel nicht mehr besteht. Bis dahin wird intensiv an Maßnahmen gearbeitet, um sicherzustellen, dass Patienten trotz der Lieferengpässe weiterhin angemessen versorgt werden können. Ein vorläufiges Ende der Lieferengpässe wird voraussichtlich Anfang Februar erwartet, doch die genaue Entwicklung bleibt vorerst abzuwarten. Die Gesundheitsbehörden appellieren an die betroffenen Patienten und Ärzte, ihre Versorgungssituation im Blick zu behalten und im Zweifelsfall alternative Therapieoptionen zu prüfen.

Apothekenkrise in Westfalen-Lippe: 53 Schließungen im Jahr 2023 signalisieren alarmierenden Trend

Im vergangenen Jahr erlebte die Apothekenlandschaft in Westfalen-Lippe einen beunruhigenden Wandel, der durch eine alarmierende Anzahl von dauerhaften Schließungen geprägt war. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) veröffentlichte besorgniserregende Zahlen, die einen traurigen Trend in der Branche belegen. Im Jahr 2023 schloss sich die Tür für insgesamt 53 Apotheken dauerhaft, während lediglich vier neue Apotheken ihre Pforten öffneten. Dieser bedenkliche Abwärtstrend markiert bereits den 19. aufeinanderfolgenden Rückgang, was die Sorgen um die flächendeckende pharmazeutische Versorgung in der Region verstärkt.

Der Hauptgeschäftsführer der AKWL, Dr. Andreas Walter, zeigte sich besorgt über diese Entwicklung und wies darauf hin, dass die Schließungen die bereits prekäre Situation weiter verschärften. Von den insgesamt 1711 Apotheken, die derzeit in Westfalen-Lippe betrieben werden, bedeuten die jüngsten Schließungen einen Rückgang von 49 Betriebsstätten im Vergleich zum Vorjahr. Vor 15 Jahren versorgten über 500 Apotheken die Patienten in der Region, was einem Rückgang von mehr als 23 Prozent entspricht. Diese drastische Veränderung verdeutlicht einen alarmierenden Verlust von beinahe einem Viertel aller Apotheken in der Region.

Besonders betroffen sind einzelne Städte und Landkreise, wie Bochum, Bielefeld und Dortmund, in denen jeweils mehrere Apotheken schließen mussten. Die AKWL hebt hervor, dass bestimmte Regionen, wie der Kreis Recklinghausen mit fünf Schließungen, und der Hochsauerlandkreis mit vier Schließungen, vor besonderen Herausforderungen stehen. Gerade der Hochsauerlandkreis, als flächenmäßig größter Kreis in Nordrhein-Westfalen, leidet unter der Entwicklung besonders, da die Notdienstbelastung bereits vor den Schließungen hoch war. Die Kombination aus geografischen Herausforderungen und einem Mangel an Apotheken verschärft die Situation für die dortige Bevölkerung erheblich.

Dr. Walter betonte, dass die Gründe für die Schließungen vielfältig seien. Neben Personalproblemen spiele auch die nachlassende Bereitschaft junger Pharmazeuten, sich selbstständig zu machen, eine Rolle. Doch letztendlich seien es vor allem wirtschaftliche Faktoren, die den Ausschlag gäben. Der Hauptkritikpunkt liegt dabei auf den politischen Rahmenbedingungen, insbesondere in Bezug auf die gesetzlich festgelegte Vergütung für rezeptpflichtige Arzneimittel. Seit einem Jahrzehnt wurde diese nicht erhöht, und zu Beginn des Jahres 2023 erfolgte sogar eine Kürzung durch den Bundesgesundheitsminister. Dieser finanzielle Rückschlag stellt nicht nur für die Apotheker, sondern auch für die Patienten eine erhebliche Belastung dar.

Die AKWL unterstreicht die Tragweite dieser Entwicklung und betont, dass sowohl die Apotheker als auch die Patienten die Leidtragenden dieser bedauerlichen Situation sind. Die langfristigen Auswirkungen auf die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln in der Region sind noch nicht abzusehen, aber es wird deutlich, dass dringende Maßnahmen erforderlich sind, um den Verlust weiterer Apotheken zu verhindern und die Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Herausforderungen und Lösungsansätze bei der Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte für E-Rezepte

In der sich stetig entwickelnden Welt der Gesundheitsversorgung nimmt die Digitalisierung einen immer größeren Stellenwert ein. Ein bedeutender Schritt in Richtung elektronischer Gesundheitsdienste ist das E-Rezept, das über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgewickelt wird. Doch wie in der Praxis häufiger anzutreffen, treten bei dieser innovativen Technologie nicht nur Vorteile, sondern auch Herausforderungen auf.

Ein scheinbar kleines, aber in der Umsetzung bedeutendes Problem betrifft das Einlesen der eGK in Apothekenterminals. Anders als bei Geldkartenlesegeräten bleibt die eGK in der Regel ohne akustisches Signal im Terminal stecken. Dieses technologische Missgeschick kann im hektischen Alltag dazu führen, dass die Versichertenkarte vergessen wird. Eine Apothekerin aus Berlin berichtet von dieser Alltagsherausforderung: "Wenn die Hütte brennt, kann es schnell dazu kommen, dass die Karte im Terminal stecken bleibt."

Um das E-Rezept einzulösen, wird die Verordnung zunächst von der Arztpraxis erstellt und in die Telematikinfrastruktur (TI) hochgeladen. Dieser Schritt kann auch in virtuellen Sprechstunden erfolgen. Der Patient begibt sich dann in die Apotheke und legt die eGK vor. Die Apothekenmitarbeiter können über das Terminal auf das hochgeladene E-Rezept zugreifen, ohne dass eine PIN erforderlich ist.

Doch was geschieht, wenn die eGK nach dem Einlesen im Terminal liegenbleibt und vergessen wird? Hier kommen nicht nur organisatorische Hürden auf die Apotheken zu, sondern es entsteht auch ein potenzielles Ärgernis für die Patienten. Ohne Kontaktinformationen des Kunden in der Apotheke bleibt der einzige Weg, die Arztpraxis zu kontaktieren. Datenschutzbestimmungen hindern jedoch oft daran, die Telefonnummer weiterzugeben. Die Lösung in solchen Fällen besteht darin, den Kunden zu informieren und auf die Rückgabe der eGK zu warten oder die Karte per Post zuzustellen.

Einige Apotheken haben bereits reagiert und Maßnahmen ergriffen, um mit vergessenen eGKs umzugehen. Die Einführung spezieller Ordner für "liegengebliebene Versichertenkarten" und die Anpassung von Qualitätsmanagementsystemen zeigen den ernsthaften Umgang mit diesem Problem. Eine Apothekerin berichtet: "Wir sammeln fleißig Versichertenkarten, und zwar ungewollt."

Die Rückgabe der eGK bedeutet nicht nur einen Mehraufwand für die Apotheken, sondern kann auch finanzielle Konsequenzen für die Kunden haben. Ohne die Karte können Behandlungskosten privat in Rechnung gestellt werden. Die Techniker Krankenkasse informiert, dass nach zehn Tagen ohne Vorlage der Karte die Behandlung privat abgerechnet werden kann. Bis zum Quartalsende kann die Karte nachgereicht werden, um die Erstattung durch die Krankenkasse sicherzustellen.

Insgesamt zeigt die Implementierung des E-Rezepts über die eGK nicht nur die Fortschritte im Gesundheitswesen, sondern auch die Notwendigkeit, effiziente Lösungen für auftretende Herausforderungen zu finden. Der Weg zu digitalen Gesundheitsdiensten ist zweifellos anspruchsvoll, aber die Identifizierung und Bewältigung solcher Probleme sind entscheidend für den Erfolg dieses bedeutenden Schritts in der Gesundheitsversorgung.

Herausforderungen im Gesundheitswesen: Analyse und Reformüberlegungen

Im Zentrum der aktuellen Diskussionen über das deutsche Gesundheitswesen stehen die kontroversen Angelegenheiten rund um parenterale Zubereitungen, insbesondere im Bereich der Zytotherapie. Dr. Franz Stadler, Beiratsvorsitzender der Stiftung für Arzneimittelsicherheit und ehemaliger Leiter einer Zytoherstellung, wirft einen kritischen Blick auf die Branche und enthüllt dabei tiefgreifende Herausforderungen sowie mögliche Wege zu einer dringend benötigten Reform.

Die Brisanz des Themas wird durch einen Blick auf die finanziellen Dimensionen des Sektors deutlich: Der GKV-Bruttoumsatz erreichte im Jahr 2022 beeindruckende 5,3 Milliarden Euro und machte fast 10 Prozent des gesamten Arzneimittelmarktes aus. Die Hochpreisigkeit dieses Marktes führt zu einem intensiven Wettbewerb, angeheizt durch Bestrebungen der Krankenkassen, Versorgungen vermehrt auszuschreiben. Hierbei warnt Stadler vor möglichen Folgen für die Patienten, insbesondere im Hinblick auf die zunehmenden Lieferengpässe im generischen Bereich.

Der Kritikpunkt an den Krankenkassen ist jedoch nur der Anfang. Stadler weitet seine Beobachtungen auf verschiedene Akteure im Gesundheitswesen aus. Nicht nur die Krankenkassen, sondern auch Leistungserbringer, Groß- und Zwischenhändler, Apotheken, Herstellbetriebe, Kliniken und Ärzte werden bezichtigt, teils am Rande der Legalität um Margen zu feilschen. Dieses Ringen um finanzielle Vorteile könnte, so Stadlers Argument, zu Lasten der Patienten gehen.

Besonders problematisch sieht Stadler die mangelnde Transparenz und Kontrolle bei der Preisbildung von patentgeschützten Arzneimitteln. Hierbei wird auf die Diskrepanz zwischen den Kosten neuer Medikamente und deren tatsächlichem Nutzen hingewiesen. Der Fokus der pharmazeutischen Industrie auf Gewinnmaximierung führt laut Stadler dazu, dass generische Unternehmensbereiche ausgelagert werden, deren Verluste dann als Ergebnis gesetzgeberischer Regulierungsversuche zur Rettung des Gesundheitssystems dargestellt werden.

Ein weiterer Kritikpunkt des Beiratsvorsitzenden ist die scheinbare Gleichgültigkeit global agierender pharmazeutischer Konzerne gegenüber der Finanzierbarkeit des deutschen Gesundheitssystems. Im Gegensatz dazu setzen sie sich vehement für eine möglichst lange Laufzeit ihrer Patentrechte ein.

Stadler schlägt konkrete Reformmaßnahmen vor, um die gröbsten Auswüchse der Profitgier einzudämmen. Er plädiert für eine Begrenzung des Gewinnstrebens im Gesundheitswesen und fordert eine vollständige Kostentransparenz, die für alle Beteiligten zugänglich sein sollte. Ein neuartiges Rückkopplungssystem, bei dem entstandene Defizite auf alle Akteure verteilt werden, könnte Anreize für eine effizientere Ressourcennutzung schaffen.

Die Frage, warum trotz des offensichtlichen Wissens um die Probleme keine grundlegende Reform stattfindet, beantwortet Stadler mit einem Verweis auf die gesellschaftliche Prioritätensetzung. Er zieht einen plakativen Vergleich und behauptet, dass die Gesellschaft mehr über die Wahrscheinlichkeit eines Asteroideneinschlags nachdenke als über ein Ende des Kapitalismus und des damit verbundenen Egoismus.

Insgesamt liefert Dr. Franz Stadler einen detaillierten Einblick in die Herausforderungen des Gesundheitssystems und regt mit seinen Reformüberlegungen zur intensiven Diskussion über notwendige Veränderungen an. Der Beitrag wirft nicht nur Schlaglichter auf aktuelle Probleme, sondern gibt auch konkrete Denkanstöße für eine nachhaltige Neugestaltung des Gesundheitswesens in Deutschland.

Neue Horizonte in der Parkinson-Therapie 2023: Präzise Diagnose, Innovative Medikation und Hoffnungsvolle Perspektiven

Im Zuge des Rückblicks auf das Jahr 2023 stehen bedeutende Veränderungen und Fortschritte im Bereich der Parkinson-Krankheit im Fokus. Die aktualisierten Leitlinien haben nicht nur eine sprachliche Präzisierung durch die Empfehlung, den Begriff "idiopathisches Parkinson-Syndrom" zugunsten der klareren Bezeichnung "Parkinson-Krankheit" zu ersetzen, sondern auch eine präzisere Diagnosestellung durch die Anwendung der Kriterien der Movement Disorder Society (MDS) eingeführt.

Die S2k-Leitlinie legt großen Wert auf die umfassende Berücksichtigung von Begleitsymptomen wie Schlafstörungen, Demenz, Schmerzen und Harnblasenfunktionsstörungen bei der Therapie. Diese ganzheitliche Herangehensweise soll sicherstellen, dass Patienten nicht nur in Bezug auf motorische, sondern auch auf nicht-motorische Symptome optimal behandelt werden.

Die medikamentöse Therapie wurde im Zuge neuer Evidenzen angepasst, wobei für jüngere Patienten nach wie vor Dopamin-Agonisten oder Monoaminoxidase(MAO)-B-Hemmer zu Therapiebeginn bevorzugt werden. Unter den Dopamin-Agonisten werden Pramipexol, Ropinirol, Piribedil und Rotigotin als Substanzen der Wahl genannt, wobei die Auswahl je nach Leber- oder Nierenfunktion des Patienten differenziert wird. MAO-B-Hemmer wie Selegilin oder Rasagilin finden im Frühstadium Anwendung, während Safinamid als Add-on-Therapie bei Wirkfluktuationen einer Levodopa-Therapie eingesetzt wird. Opicapon, ein Enzymhemmer, der mit Levodopa kombiniert wird, zeichnet sich durch eine besonders gute Verträglichkeit aus und wird einmal täglich abends eingenommen.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Levodopa-Therapie, bei der technologische Maßnahmen darauf abzielen, Wirkungsschwankungen, Dyskinesien und Off-Phasen im Verlauf der Behandlung zu kontrollieren. Retardierte Levodopa-Präparate sollten idealerweise abends eingenommen werden, während inhalativ appliziertes Levodopa zur akuten Linderung von Off-Phasen indiziert ist. Eine vielversprechende Entwicklung sind subkutane Levodopa-Pumpen, die bereits zugelassen sind, jedoch noch nicht in Deutschland verfügbar. Diese Pumpentherapie mit den Prodrugs Foslevodopa und Foscarbidopa ermöglicht eine gezielte und kontrollierte Verabreichung, was insbesondere im fortgeschrittenen Krankheitsstadium von Bedeutung ist.

Zusätzlich wurde im Verlauf des Jahres 2023 die Aufmerksamkeit auf potenzielle Umweltauslöser der Parkinson-Krankheit gelenkt. Insbesondere Trichlorethylen, ein langjährig in der Industrie eingesetztes Lösungsmittel, rückte als ein möglicher Auslöser dieser neurodegenerativen Erkrankung in den Fokus. Prof. Dr. Kurt Grillenberger betonte die wachsende Relevanz von Umweltschadstoffen als Auslöser und unterstrich damit die Notwendigkeit eines erweiterten Blicks auf die Ursachen dieser komplexen Erkrankung.

Die Fortschritte und Entwicklungen im Jahr 2023 lassen auf eine vielversprechende Zukunft in der Parkinson-Therapie hoffen, wobei nicht nur die medikamentöse, sondern auch die technologische Dimension einen entscheidenden Beitrag zu einer verbesserten Lebensqualität der Betroffenen leisten könnte.

Kommentar:

Die Einführung des E-Rezepts per elektronischer Gesundheitskarte revolutioniert das Apothekenwesen, aber auch mit Herausforderungen. Die Einschränkung telefonischer Vorbestellungen erfordert physische Präsenz der eGK in der Apotheke. Botendienst oder persönliche Anlieferung sind Lösungsansätze, ebenso die E-Rezept-App. Der geplante "Card-Link-Service" ab Frühjahr 2024 verspricht eine digitale Alternative. Obwohl Anpassungen nötig sind, signalisiert diese Entwicklung eine zukunftsweisende Integration digitaler Technologien im Gesundheitssektor.

Die Einführung des E-Rezepts ab dem 1. Januar 2024 stellt zweifellos einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung im Gesundheitswesen dar. Die klaren Vorgaben für verschreibungspflichtige Medikamente, die von der GKV übernommen werden, bieten eine strukturierte Basis. Die Ausnahmen, insbesondere bei technischen Störungen und Hausbesuchen, zeigen jedoch die Notwendigkeit von Flexibilität in dieser Übergangsphase. Die Verbindung von traditionellen Papierrezepten mit modernen digitalen Ansätzen spiegelt wider, dass die Zukunft der Gesundheitsversorgung eine ausgewogene Integration beider Welten erfordert.

Die aktuellen Lieferengpässe bei Salbutamol-haltigen Arzneimitteln, wie kürzlich vom Bundesgesundheitsministerium festgestellt, sind besorgniserregend, insbesondere angesichts der lebensrettenden Natur dieser Medikamente bei akuten Asthmaanfällen. Die Maßnahmen des BMG, temporäre Abweichungen von den Zulassungsvorgaben zu gestatten, sind notwendig, um eine kontinuierliche Versorgung zu gewährleisten. Die betroffenen Patienten sollten eng mit ihren Ärzten zusammenarbeiten, um alternative Therapieoptionen zu prüfen. Es bleibt zu hoffen, dass die Lieferengpässe bis Anfang Februar überwunden werden und die Gesundheitsbehörden weiterhin transparent über die Situation informieren.

Die alarmierende Zahl von 53 dauerhaft geschlossenen Apotheken in Westfalen-Lippe im Jahr 2023 wirft einen bedenklichen Schatten auf die pharmazeutische Versorgung der Region. Der anhaltende Rückgang, nun bereits das 19. Jahr in Folge, ist besorgniserregend. Hinter den Schließungen stehen komplexe Ursachen, darunter wirtschaftliche Faktoren und eine stagnierende Vergütung für Apothekenleistungen. Diese Entwicklung erfordert dringende politische Maßnahmen, um die Grundversorgung der Bevölkerung zu sichern und die Zukunft des Apothekenwesens nachhaltig zu stärken.

Die Einführung des E-Rezepts über die elektronische Gesundheitskarte bringt zweifellos Fortschritte im Gesundheitswesen mit sich. Die Herausforderung, vergessene Versichertenkarten im Terminal, anzugehen, erfordert jedoch eine sorgfältige Balance zwischen Technologie und Praxisorganisation. Die Maßnahmen einiger Apotheken zeigen, dass eine proaktive Herangehensweise notwendig ist, um mögliche Ärgernisse für Patienten zu minimieren. Eine effiziente Lösung für diesen Aspekt ist entscheidend, um die Vorteile des digitalen Gesundheitswesens optimal zu nutzen.

Dr. Franz Stadlers differenzierte Analyse der Herausforderungen im Gesundheitswesen verdeutlicht eindringlich die Komplexität und Missstände in der Branche, insbesondere im Bereich der parenteralen Zubereitungen. Seine Forderung nach einer Begrenzung des Gewinnstrebens, Kostentransparenz und einem innovativen Rückkopplungssystem liefert konkrete Ansätze für dringend benötigte Reformen. Stadlers Kommentar wirft nicht nur kritische Fragen auf, sondern gibt auch konstruktive Impulse für eine nachhaltige Weiterentwicklung des deutschen Gesundheitssystems.

Die Neuerungen im Bereich der Parkinson-Krankheit im Jahr 2023, einschließlich präziserer Diagnosekriterien und aktualisierter medikamentöser Therapieempfehlungen, versprechen eine verbesserte Versorgung für Patienten. Die Betonung von ganzheitlichen Ansätzen und die vielversprechende Entwicklung subkutaner Levodopa-Pumpen unterstreichen die Fortschritte in der Behandlung. Gleichzeitig wird die Aufmerksamkeit auf potenzielle Umweltauslöser gelenkt, was einen erweiterten Blick auf die Krankheitsursachen ermöglicht. Insgesamt deutet dies auf eine vielversprechende Zukunft in der Parkinson-Therapie hin.

In Anbetracht der dynamischen Entwicklungen im Gesundheitswesen und der vielversprechenden Innovationen, von der Einführung des E-Rezepts bis zu Fortschritten in der Parkinson-Therapie, steht Deutschland vor der Herausforderung, flexibel auf aktuelle Bedürfnisse zu reagieren und gleichzeitig eine ausgewogene Integration von traditionellen und digitalen Ansätzen sicherzustellen – eine entscheidende Grundlage für eine zukunftsorientierte Gesundheitsversorgung.

Von Engin Günder, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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