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Apotheken-Nachrichten von heute - Update

Von Stationsapothekern bis zu bahnbrechenden Mikroben - Ein umfassender Überblick über die neuesten Ereignisse in der Welt der Medizin und Apotheken

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Herzlich willkommen zu den neuesten Apotheken-Nachrichten! In dieser Ausgabe tauchen wir tief in die Entwicklungen im deutschen Gesundheitssektor ein. Von der fortschreitenden Diskussion um Stationsapotheker bis zu aktualisierten Informationen zu Risperidon-haltigen Arzneimitteln - wir halten Sie auf dem Laufenden. Zudem werfen wir einen Blick auf die jüngsten Entwicklungen bei Douglas, einer der führenden Parfümerieketten Deutschlands, und informieren über ein neues Gesetz, das den Austausch von Kinderarzneimitteln in Apotheken flexibler gestaltet. Bleiben Sie dran für die aktuellsten Nachrichten aus der Apothekenwelt!

Die Rolle der Stationsapotheker in deutschen Krankenhäusern: Ein Blick auf die Entwicklungen und Herausforderungen

Seit zwei Jahren schreibt das niedersächsische Krankenhausrecht eine verpflichtende Anstellung von Stationsapothekern vor, die eine Reaktion auf die tragischen "Pflegemorde" darstellt. Dieses Modell, das darauf abzielt, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) für stationäre Patienten zu stärken, hat die Diskussion über die Einführung ähnlicher Regelungen in anderen Bundesländern angestoßen.

In einem aktuellen Überblick präsentierte Dr. Thomas Vorwerk, der von 2020 bis 2023 Präsident der ADKA – Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker war, den aktuellen Stand der Entwicklungen bei der Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen. Dabei wurde deutlich, dass die Einführung von Stationsapothekern nicht nur auf Niedersachsen beschränkt bleibt, sondern auch in anderen Bundesländern diskutiert wird.

Die Bundesländer sind in dieser Angelegenheit autonom, und während in Rheinland-Pfalz die Integration von Stationsapothekern bereits im Landeskrankenhausgesetz vorgesehen ist, stehen andere Länder noch am Anfang der Gespräche. Hamburg hat die Absicht in seinem Koalitionsvertrag verankert, während Bayern und Brandenburg eine Aufnahme in die jeweiligen Landeskrankenhausgesetze abgelehnt haben. Sachsen wiederum betrachtet dies als unwahrscheinlich.

In Niedersachsen wurde ein risikobasierter Ansatz gewählt, bei dem Stationsapotheker vor allem an Schnittstellen wie der Aufnahme und Entlassung eingesetzt werden, wenn Medikationen umgestellt werden. Dr. Vorwerk betonte die Bedeutung dieser Schnittstellen, da sie entscheidende Momente für die AMTS der Patienten darstellen. Durch die Anwendung des sogenannten Meris-Scores kann das Risiko für arzneimittelbezogene Probleme bei den Patienten schnell ermittelt werden.

Ein Aspekt, dem besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird, ist das Infusionsmanagement und der Einsatz neuer Behandlungen wie Gentherapeutika und onkolytische Viren. Die Anzahl der benötigten Stationsapotheker ist nicht festgelegt, sondern variiert je nach Bedarf der einzelnen Krankenhäuser und Stationen. Insbesondere Bereiche wie Geriatrie, Pädiatrie und interne Medizin zeigen einen höheren Bedarf im Vergleich zu Kliniken mit einem Schwerpunkt auf Rehabilitation.

Stationsapotheker sind nicht nur direkt am Krankenbett tätig, sondern führen auch Kurvenvisiten und Medikationsanalysen durch. Neben der individuellen Betreuung sind sie auch an systemischen Interventionen beteiligt, darunter die Erstellung hausinterner Leitlinien, Verordnungsvorlagen und Schulungen für Ärzte und Pflegepersonal.

Um die Qualität der pharmazeutischen Arbeit sicherzustellen, setzt Dr. Vorwerk auf eine einheitliche, evidenzbasierte Antwort von Stationsapothekern auf pharmazeutische Fragestellungen. Qualitätszirkel für Stationsapotheker werden bereits regional etabliert, und es wird an einem nationalen Standard für klinisch-pharmazeutische Interventionen gearbeitet.

In Anbetracht der geplanten Krankenhausreform, die weniger, aber größere Krankenhäuser mit insgesamt weniger Betten vorsieht, und angesichts des Fachkräftemangels sowohl innerhalb als auch außerhalb des Krankenhauses, wird eine Verschiebung in den ambulanten Bereich erwartet. Dies wird voraussichtlich zu einem Anstieg des Beratungsbedarfs in öffentlichen Apotheken führen. Dr. Vorwerk betont jedoch, dass künstliche Intelligenz (KI) als unterstützende Maßnahme dient, die Analyse und Recherche erleichtert, aber die individuelle Patientenbetreuung weiterhin in menschlicher Verantwortung bleibt.

Aktualisierte Produktinformationen für Risperidon-haltige Arzneimittel: Neue Erkenntnisse zu Nebenwirkungen

In einer aktuellen Entwicklungsmitteilung informieren die pharmazeutischen Unternehmen 1 A Pharma und Hexal über anstehende Aktualisierungen ihrer Produktinformationen für Risperidon-haltige Arzneimittel. Diese Maßnahme erfolgt im Zuge einer umfassenden wissenschaftlichen Bewertung im Rahmen eines sogenannten PSUSA-Verfahrens, welches bisher nicht aufgeführte unerwünschte Arzneimittelwirkungen identifizierte.

Risperidon, ein atypisches Neuroleptikum, das häufig zur Behandlung von psychischen Erkrankungen wie Schizophrenien oder bipolaren Störungen eingesetzt wird, steht im Fokus der Anpassungen. Das Medikament zeichnet sich durch seine selektive Bindung an serotonerge 5-HT2- und dopaminerge D2-Rezeptoren aus, wodurch eine antagonistische Wirkung entsteht. Diese Blockade verhindert, dass die Neurotransmitter Dopamin und Serotonin ihre vollen Effekte entfalten können, was zu einer Reduktion von Halluzinationen, Erregung und Aggressivität führt. Die empfohlene Einnahme erfolgt ein- bis zweimal täglich, unabhängig von den Mahlzeiten.

Bisher bekannte Nebenwirkungen von Risperidon umfassen Schläfrigkeit, Kopfschmerzen und Parkinson-ähnliche Symptome. Neu aufgenommen werden nun das Steven-Johnson-Syndrom (SJS) und die Toxisch Epidermale Nekrolyse (TEN), schwere allergische Hautreaktionen, in die Liste der unerwünschten Arzneimittelwirkungen. Diese Ergänzungen resultieren aus der genannten wissenschaftlichen Bewertung, bei der SJS und TEN als bisher nicht aufgeführte Nebenwirkungen identifiziert wurden.

Das Stevens-Johnson-Syndrom und die Toxisch Epidermale Nekrolyse sind als schwerwiegende allergische Hautreaktionen bekannt. Symptome umfassen Blasenbildung und Ablösen der Haut, wobei der Beginn typischerweise im Bereich von Mund, Nase, Augen und Genitalien liegt. Die Häufigkeit dieser Reaktionen wird in den aktualisierten Informationen als "Nicht bekannt" angegeben, was die Dringlichkeit betont, das Bewusstsein für diese potenziell lebensbedrohlichen Nebenwirkungen zu schärfen.

Die Unternehmen 1 A Pharma und Hexal haben festgestellt, dass die bisherigen Fach- und Gebrauchsinformationen ihrer Risperidon-haltigen Arzneimittel diese neuen Erkenntnisse nicht beinhalten. Daher werden Anpassungen in Abschnitt 4.8 der Fachinformation und Abschnitt 4 der Gebrauchsinformation vorgenommen, um die Informationen zu den erweiterten Nebenwirkungen zu integrieren.

Um die Transparenz und Information der Patient:innen zu gewährleisten, können die aktuellen Gebrauchs- und Fachinformationen online auf den Webseiten von 1 A Pharma und Hexal eingesehen werden. Diese Maßnahme wird als notwendiger Schritt zur Sicherstellung der Versorgung mit Risperidon-haltigen Arzneimitteln betont, um mögliche Versorgungsengpässe zu vermeiden. Patient:innen werden dringend dazu aufgefordert, sich über die aktualisierten Informationen zu informieren, um eine sachgemäße Anwendung und eine fundierte Entscheidung in Absprache mit ihren behandelnden Ärzt:innen sicherzustellen.

Douglas durchbricht die 4-Milliarden-Euro-Umsatzmarke im Rekordjahr 2022/23

In einem beeindruckenden Wachstumsschub hat Deutschlands führende Parfümeriekette, Douglas, im Geschäftsjahr 2022/23 die Umsatzmarke von vier Milliarden Euro überschritten. Die Bekanntgabe erfolgte, nachdem der bereinigte Nettoerlös des Unternehmens im zum Ende September abgelaufenen Geschäftsjahr um beachtliche 12,1 Prozent auf rund 4,1 Milliarden Euro gestiegen war. Selbst im Schlussquartal, das von einem schwierigen Konsumumfeld geprägt war, trotzte die Parfümeriekette mit einem beeindruckenden Wachstum von 9,1 Prozent allen Widrigkeiten.

Sander van der Laan, CEO von Douglas, äußerte sich optimistisch zur Zukunft des Unternehmens und sagte: "Wir befinden uns auf einem vielversprechenden Weg, unseren Wachstumskurs fortzusetzen und das ehrgeizige Ziel von 5 Milliarden Euro Umsatz bis 2026 zu erreichen." Das Unternehmen vermeldete einen erfolgreichen Start in das neue Geschäftsjahr, wobei sowohl das Online-Geschäft als auch der stationäre Handel im wichtigen Vorweihnachtsgeschäft als zufriedenstellend bezeichnet wurden.

Um das angestrebte Umsatzziel zu erreichen, plant Douglas im Rahmen seines kürzlich vorgestellten Strategieprogramms eine Erweiterung seines Filialnetzes. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Expansion in Mittel- und Osteuropa. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden insgesamt 39 neue Filialen eröffnet, darunter 26 in Fokusregionen wie Polen, Estland und Rumänien. Douglas wagte außerdem den Markteintritt in Slowenien und Belgien, wo die ersten Filialen erfolgreich eröffnet wurden. Parallel dazu wurden 76 bestehende Geschäfte modernisiert, und das Unternehmen verstärkt seine Bemühungen im Onlinehandel.

Mit rund 1850 Geschäften europaweit und einer Belegschaft von etwa 18.000 Mitarbeitern ist Douglas ein bedeutender Akteur in der Einzelhandelsbranche. Der Erfolg des Unternehmens spiegelt sich nicht nur in den Zahlen wider, sondern auch in seiner Fähigkeit, sich in einem sich ständig wandelnden Markt anzupassen.

Die Zukunft der vor zwei Jahren erworbenen Versandapotheke Disapo bleibt vorerst ungeklärt. Seit fast einem Jahr wird der strategische Wert des Apothekengeschäfts geprüft, und es verdichten sich erneut Hinweise darauf, dass eine Abstoßung dieses nicht zum Kerngeschäft gehörenden Bereichs in Betracht gezogen wird.

Das Rekordjahr 2022/23 markiert einen Meilenstein in der Geschichte von Douglas und unterstreicht die Widerstandsfähigkeit des Unternehmens in einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld. Mit ehrgeizigen Expansionsplänen und einem klaren Fokus auf Innovation und Anpassungsfähigkeit bleibt Douglas weiterhin ein Unternehmen, das die Entwicklungen der Branche maßgeblich beeinflusst.

Neues Gesetz ermöglicht flexibleren Austausch von Kinderarzneimitteln in Apotheken

Seit dem 16. Dezember diesen Jahres ist eine neue Regelung im Sozialgesetzbuch (SGB V) in Kraft getreten, die den Austausch von Kinderarzneimitteln betrifft, die auf der Dringlichkeitsliste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verzeichnet sind. Das Pflegestudiumstärkungsgesetz hat damit auch Auswirkungen auf den Apothekenalltag, indem es den Handlungsspielraum bei nicht verfügbaren Kinderarzneimitteln erweitert. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Regelungen des § 129 Abs. 2a SGB V, die bereits im August dieses Jahres im Rahmen des Arzneimittellieferengpassgesetzes (ALBVVG) eingeführt wurden.

Die neue Regelung kommt insbesondere in Situationen von Engpässen zum Tragen und legt fest, dass der Austausch von Kinderarzneimitteln, die auf der BfArM-Dringlichkeitsliste stehen, erleichtert wird. Diese Liste, für den Herbst-Winter 2023/2024 vom BfArM bekanntgegeben, enthält spezifische Präparate, bei denen eine dringende Versorgungslücke besteht.

Die Herausforderungen, die sich aus der Umsetzung der bereits im ALBVVG eingeführten Regelungen ergaben, waren vielfältig, und die Praktikabilität stand dabei im Mittelpunkt der Diskussionen. Ähnlich wie bei den Regelungen für den allgemeinen Medikamentenaustausch nach ALBVVG wird auch hier nicht nur die Vorrätigkeit, sondern explizit die "Nichtverfügbarkeit" eines Arzneimittels gemäß des bestehenden Rahmenvertrags berücksichtigt.

Die Apotheken sind nun befugt, unter bestimmten Bedingungen und ohne vorherige Rücksprache mit einem Arzt Kinderarzneimittel gemäß den Vorgaben der Dringlichkeitsliste zu ersetzen. Dabei sind verschiedene Szenarien möglich, darunter der Austausch gegen eine wirkstoffgleiche Rezeptur in gleicher oder anderer Darreichungsform, oder auch gegen ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel in einer anderen Darreichungsform.

Es ist jedoch zu beachten, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, darunter die Einhaltung der üblichen Prüfung der gesamten Abgaberangfolge auf Verfügbarkeiten gemäß Rahmenvertrag. Hierbei spielen Rabattverträge, Preisgünstigkeit und Importe eine entscheidende Rolle. Die Apotheke ist außerdem verpflichtet, bei Bedarf zwei Großhändler zu kontaktieren und zu erfragen, ob das benötigte Arzneimittel innerhalb einer angemessenen Frist beschafft werden kann.

Die Erleichterungen, die die Apotheken in Anspruch nehmen können, sind optional und beinhalten keine zusätzliche Vergütung von 50 Cent, wie sie bei einem Austausch nach § 129 Abs. 2a SGB V vorgesehen ist. Dennoch bietet die Regelung einen Retaxschutz vor etwaigen Rückforderungen durch die Krankenkassen.

Die Implementierung dieser Neuerungen ist bereits weit fortgeschritten. Die Dringlichkeitsliste ist in den Apothekensoftwaren integriert, und die Rechenzentren sind über die neuen Regelungen informiert. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Sonderkennzeichen für die Abrechnung von Muster 16- und E-Rezepten im Falle eines Austauschs von Fertigarzneimitteln gegen Rezepturen. Neue SOK (Sonderkennzeichen) wurden eingeführt, wobei bei Muster 16-Verordnungen das SOK 18774446 und bei E-Rezepten das SOK 18774452 zum Einsatz kommt. Die korrekte Übermittlung von Z-Daten ist hierbei zwingend erforderlich.

Insgesamt markiert diese Gesetzesänderung einen Schritt in Richtung Flexibilität und Anpassungsfähigkeit im Apothekenwesen, wobei der Fokus auf der Sicherstellung der Versorgung mit dringend benötigten Kinderarzneimitteln liegt.

Entscheidung des Bundespatentgerichts beeinflusst den Wettlauf um Corona-Impfstoffe

In einem wegweisenden Urteil hat das Bundespatentgericht heute ein fundamentales Corona-Impfstoffpatent des Tübinger Pharmaunternehmens Curevac für nichtig erklärt. Diese Entscheidung fiel als Reaktion auf eine Klage des Mainzer Konkurrenten Biontech, der behauptete, dass Curevac seine Patente verletzt habe. Die Auswirkungen auf den Markt sind erheblich, da die Aktien von Curevac unmittelbar nach der Verkündung des Urteils um mehr als ein Drittel ihres Werts fielen.

Das betroffene Patent, das Curevac im Jahr 2007 beantragte und 2010 vom Europäischen Patentamt für 20 Staaten genehmigt wurde, bezieht sich auf ein Verfahren zur Überwindung von Nachteilen bei Impfstoffen unter Verwendung des Botenmoleküls mRNA. Das Ziel dabei ist, die Wirksamkeit von Impfstoffen zu steigern. Das Bundespatentgericht erklärte nun dieses Patent in Deutschland für ungültig, wobei diese Entscheidung möglicherweise auch wegweisende Auswirkungen auf andere nationale Patentgerichte haben könnte, die oft den Entscheidungen der Münchner Richter folgen.

Der Rechtsstreit zwischen Curevac und Biontech ist Teil eines größeren Konflikts zwischen den beiden Unternehmen. Im Juli 2022 hatte Curevac vor dem Landgericht Düsseldorf Klage gegen Biontech und dessen US-Partner Pfizer eingereicht, und fordert Schadenersatz für die angebliche Verletzung mehrerer Patente im Zusammenhang mit der Herstellung des erfolgreichen Corona-Impfstoffs. Die finanzielle Dimension des Streits ist beträchtlich, da Biontech allein im Jahr 2021 einen Gewinn von 10,3 Milliarden Euro verbuchte.

Curevac hat angekündigt, gegen die Entscheidung des Bundespatentgerichts beim Bundesgerichtshof Berufung einzulegen. Das Unternehmen betont weiterhin seine Rolle als Pionier in der Entwicklung von Grundlagentechnologien für effektive Covid-19-Impfstoffe, obwohl es nicht rechtzeitig einen eigenen Impfstoff auf den Markt bringen konnte.

Biontech hingegen begrüßte die Entscheidung des Gerichts und betonte die Originalität ihrer Forschungsarbeit. Als Entwickler des weltweit ersten zugelassenen Covid-19-Impfstoffs, Comirnaty, haben sie mehr als eine Milliarde Menschen weltweit geimpft und sich als führend in der Branche etabliert.

Die Bedeutung dieses Patentstreits wird auch durch die Anzahl der betroffenen Patente unterstrichen. In Deutschland betrifft der Streit acht Patente, während es in den USA, einem entscheidenden Markt für die Produktion von Corona-Impfstoffen, um zehn Patente geht.

Es ist zu beachten, dass der Markt für Covid-19-Impfstoffe inzwischen rückläufig ist, was Auswirkungen auf Unternehmen wie Biontech hat. Pfizer musste beträchtliche Abschreibungen auf Lagerbestände vornehmen und verbuchte im letzten Quartal rote Zahlen. Auch der US-Hersteller Moderna, ein weiterer Akteur auf dem Gebiet der Corona-Impfstoffe, meldete für das dritte Quartal einen Milliardenverlust.

Die Entscheidung des Bundespatentgerichts könnte auch den Ausgang des laufenden Verfahrens vor dem Landgericht Düsseldorf beeinflussen, das bis zum 28. Dezember vertagt wurde, um die Entscheidung der Bundesrichter abzuwarten. Dieser Rechtsstreit wirft nicht nur Fragen zur Patentgültigkeit auf, sondern hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Finanzlage der betroffenen Unternehmen und wirft einen Schatten auf den Wettlauf um die Entwicklung und Vermarktung von Covid-19-Impfstoffen.

Revolutionäre Entdeckung: Bakterien als Stromleiter - Electronema als Mikrobe des Jahres 2024 gekürt

In einer bahnbrechenden Entwicklung haben Forscher eine faszinierende Eigenschaft bei der Bakteriengattung Electronema entdeckt, die nun als "Mikrobe des Jahres 2024" ausgezeichnet wurde. Diese winzigen Mikroorganismen sind in der Lage, im Kollektiv Strom über mehrere Zentimeter zu leiten, indem sie sogenannte "Kabel" bilden, die bis zu fünf Zentimeter Länge erreichen können. Die Vereinigung für Allgemeine und Angewandte Mikrobiologie (VAAM) enthüllte, dass diese Ketten durch stromleitende Proteinfasern in ihrer Zellhülle verbunden sind, was auf eine bislang unerreichte elektrische Leitfähigkeit in der mikrobiologischen Welt hinweist.

Die beeindruckende Struktur der Bakterienketten ermöglicht eine einzigartige Arbeitsteilung. Tausende von Zellen innerhalb jeder Kette leben im unteren Bereich von Gewässersedimenten, wo sie Sulfid zu Sulfat umwandeln. Dabei entstehen negativ geladene Elektronen, die über die stromleitenden Fasern ans andere Ende des Kabels an der Sedimentoberfläche transportiert werden. Dort werden sie auf Sauerstoff übertragen. Diese Fähigkeit erlaubt es den Kabelbakterien, Sulfid in sauerstofffreien Zonen zu konsumieren, was einen entscheidenden Vorteil gegenüber anderen Mikroorganismen darstellt.

Die Entdeckung von Kabelbakterien erfolgte erst vor zwölf Jahren am Grund von Meeren und Seen. Obwohl sie in der Natur nachgewiesen wurden, gestaltet sich ihre Isolation und Vermehrung im Labor als herausfordernd. Dennoch wecken die stromleitenden Proteinfasern in den Kabelbakterien großes Interesse, da ihre Struktur der eines metallischen Kabels ähnelt. Die VAAM betont, dass diese leitfähigen Strukturen bereits patentiert sind, jedoch eine kommerzielle Umsetzung noch in den Kinderschuhen steckt.

Die potenziellen Anwendungen von Electronema sind vielfältig und reichen von biomaterialbasierten Elektroniksystemen bis hin zu Umweltschutzmaßnahmen. Neben ihrer möglichen Rolle in der Elektronik können Kabelbakterien auch den Schadstoffabbau in Gewässern fördern und die Bildung von Treibhausgasen reduzieren. Ein besonders vielversprechendes Einsatzgebiet ist die Reduzierung der Methanbildung in überfluteten Reisfeldern. Hier könnten die Bakterien im Wurzelbereich von Reispflanzen dazu beitragen, die jährliche Freisetzung von klimaschädlichem Methan erheblich zu verringern.

Trotz der vielversprechenden Eigenschaften von Electronema und der bereits erfolgten Patentierung der leitfähigen Strukturen, steht eine kommerzielle Umsetzung noch aus. Die Entwicklung befindet sich in einem frühen Stadium, aber die potenziellen Auswirkungen auf verschiedene Branchen, von der Elektronik bis zur Umwelttechnologie, sind enorm. Die Mikrobe des Jahres 2024 könnte somit nicht nur die mikrobiologische Forschung revolutionieren, sondern auch den Weg für innovative Anwendungen in der Technologie und Umweltgestaltung ebnen.

Kritische Lage in Hausarztpraxen: Druck steigt durch Infektionswelle und politische Fehlentscheidungen

Inmitten der aktuellen Gesundheitskrise stehen Hausarztpraxen in Deutschland laut dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband unter erheblichem Druck. Die stetig steigenden Infektionszahlen bei akuten Atemwegserkrankungen haben dazu geführt, dass die Praxen an ihre Belastungsgrenze geraten. Markus Beier, Vorsitzender des Verbands, warnte, dass die aktuelle Situation genau den Befürchtungen entspricht, die bereits im Sommer geäußert wurden. Trotz des noch nicht begonnenen Grippeausbruchs berichtet Beier von Hausarztpraxen, die "auf dem Zahnfleisch" laufen, wobei die Patienten vermehrt mit dem Problem konfrontiert sind, keine Termine mehr zu bekommen, während die ohnehin schon langen Wartezeiten weiter zunehmen.

Beier macht politische Fehlentscheidungen der vergangenen Jahre für diese prekäre Lage verantwortlich und appelliert erneut an den Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu einem Krisengipfel. Seiner Ansicht nach bedarf es dringend eines Bürokratieabbaus, um die hausärztliche Versorgung sicherzustellen und zu verhindern, dass immer mehr Menschen ohne adäquate medizinische Betreuung dastehen.

Die Vorweihnachtszeit in Deutschland wird durch eine Vielzahl von Atemwegsinfektionen überschattet, wie aus dem Bericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) der vergangenen Woche hervorgeht. Mit hochgerechnet etwa 7,9 Millionen akuten Atemwegserkrankungen bundesweit, im Vergleich zu 7,1 Millionen im vorherigen Bericht, verdeutlichen diese Zahlen den Umfang der aktuellen gesundheitlichen Herausforderungen, unabhängig von Arztbesuchen.

Während Corona bereits seit längerem das beherrschende Thema ist, hat das RKI kürzlich den Beginn der RSV-Welle ausgerufen, wobei RSV für Respiratorische Synzytial-Virus-Infektionen steht. Parallel dazu nehmen auch die Nachweise von Grippeerkrankungen deutlich zu. Doch nach Definition des RKI hat die eigentliche Grippewelle, die durch Influenza-Viren ausgelöst wird, noch nicht begonnen.

In Anbetracht dieser Entwicklungen erhöht sich der Druck auf das Gesundheitssystem, und die Forderung nach einer raschen Reaktion der politischen Entscheidungsträger, insbesondere in Bezug auf den Bürokratieabbau, wird lauter. Die Sorge vor einem Mangel an Hausarztpraxen und der steigenden Zahl von Menschen ohne angemessene medizinische Betreuung rückt in den Fokus und unterstreicht die Dringlichkeit eines koordinierten Vorgehens, um die Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.

Kommentar:

Die Einführung von Stationsapothekern in deutschen Krankenhäusern, vor allem in Niedersachsen, markiert einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Die risikobasierte Strategie, besonders an Schnittstellen wie Aufnahme und Entlassung aktiv zu werden, zeigt einen praxisorientierten Ansatz. Die Diskussion über die Ausweitung dieses Modells in andere Bundesländer verdeutlicht die Relevanz dieses Themas auf nationaler Ebene. Die Schaffung einheitlicher Standards und die Integration von künstlicher Intelligenz werden dabei zukünftige Herausforderungen entscheidend beeinflussen.

Die aktualisierten Informationen zu Risperidon-haltigen Arzneimitteln sind ein wichtiger Schritt für die Patientensicherheit. Die Hinzufügung von Stevens-Johnson-Syndrom und Toxisch Epidermaler Nekrolyse als mögliche Nebenwirkungen unterstreicht die Bedeutung einer umfassenden Aufklärung. Patient:innen sollten die neuen Informationen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls mit ihren Ärzt:innen besprechen, um eine sichere Anwendung zu gewährleisten.

Douglas' Überschreiten der 4-Milliarden-Euro-Umsatzmarke im letzten Geschäftsjahr ist beeindruckend. Mit einem starken Wachstum von 12,1 Prozent zeigt das Unternehmen Resilienz in einem herausfordernden Marktumfeld. Die Fokussierung auf Expansion in Mittel- und Osteuropa sowie die Stärkung des Onlinehandels unterstreichen Douglas' strategische Ausrichtung. Der Erfolgsschub verdeutlicht nicht nur finanzielle Stärke, sondern auch die Fähigkeit zur Anpassung. Der Blick auf die Zukunft, inklusive der noch offenen Frage zur Versandapotheke Disapo, unterstreicht das anhaltende Engagement für nachhaltiges Wachstum und Innovation.

Die jüngsten Gesetzesänderungen im Sozialgesetzbuch V bedeuten einen wichtigen Schritt für die Flexibilität in Apotheken, insbesondere im Austausch von Kinderarzneimitteln bei Engpässen. Die neuen Regelungen ermöglichen Apotheken, unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen, den Einsatz wirkstoffgleicher Rezepturen oder Fertigarzneimittel in unterschiedlichen Darreichungsformen. Obwohl keine zusätzliche Vergütung vorgesehen ist, bietet die Regelung einen Retaxschutz vor etwaigen Rückforderungen durch Krankenkassen. Dieser Fortschritt ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung mit dringend benötigten Kinderarzneimitteln und zeigt die Anpassungsfähigkeit des Gesundheitswesens.

Die Entscheidung des Bundespatentgerichts, das Corona-Impfstoffpatent von Curevac für nichtig zu erklären, markiert einen bedeutenden Wendepunkt im Wettlauf um die Impfstoffentwicklung. Die Klage von Biontech wurde erfolgreich, was nicht nur den Aktienwert von Curevac um über ein Drittel minderte, sondern auch weitreichende Auswirkungen auf laufende Rechtsstreitigkeiten und die Patentlandschaft haben könnte. Die Konsequenzen für die beiden Unternehmen sowie den Impfstoffmarkt insgesamt sind erheblich und könnten den Weg für zukünftige Entwicklungen in der Biotech-Branche ebnen.

Die Entdeckung der stromleitenden Fähigkeiten von Electronema-Bakterien markiert einen bedeutenden Schritt in der Mikrobiologie. Die Potenziale reichen von biomaterialbasierter Elektronik bis zum Umweltschutz. Obwohl noch in den Anfängen, könnte diese bahnbrechende Erkenntnis die Tür zu revolutionären Anwendungen öffnen und unseren Blick auf die Rolle von Mikroorganismen in Technologie und Umweltschutz verändern.

Die zunehmende Belastung der Hausarztpraxen durch die steigenden Infektionszahlen und die Auswirkungen politischer Entscheidungen erfordert rasche und gezielte Maßnahmen. Die aktuellen Engpässe bei Terminverfügbarkeit und die wachsenden Wartezeiten unterstreichen die Dringlichkeit eines koordinierten Vorgehens. Eine umgehende Entlastung der Praxen sowie der Abbau bürokratischer Hürden sind entscheidend, um die hausärztliche Versorgung aufrechtzuerhalten und den steigenden Bedarf an medizinischer Betreuung zu bewältigen.

Die jüngste Studie der University of Illinois wirft ein Licht auf mögliche Zusammenhänge zwischen dem Menstruationszyklus und dem Suizidrisiko bei Frauen. Die Ergebnisse betonen die Bedeutung, individuelle Unterschiede in den Reaktionen auf hormonelle Veränderungen zu berücksichtigen. Dieser Einblick könnte dazu beitragen, personalisierte Ansätze in der Betreuung suizidgefährdeter Frauen zu entwickeln und präventive Maßnahmen zu stärken. Weitere Forschung ist jedoch erforderlich, um die Komplexität dieses Zusammenhangs vollständig zu verstehen.

Mit Blick auf diese wegweisenden Entwicklungen wird deutlich, dass wir uns in einer Phase des Wandels befinden, in der Innovation, Zusammenarbeit und kontinuierliche Forschung maßgebliche Treiber für positive Veränderungen in verschiedenen Bereichen sind. Dieses Streben nach Fortschritt und Erkenntnis legt den Grundstein für eine vielversprechende Zukunft, in der die Menschheit auf die Herausforderungen reagieren und weiterhin innovative Lösungen für komplexe Probleme finden kann.

Von Engin Günder, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

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