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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zwischen Hoffnung und Herausforderung

Eine detaillierte Betrachtung der aktuellen Trends, strategischen Innovationen und zukunftsweisenden Visionen für das Gesundheitswesen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Entdecken Sie das Herzstück des Gesundheitswesens auf einer faszinierenden Reise voller Höhen und Tiefen! Begleiten Sie uns auf einer Expedition durch die Welt der Apotheken, von den Herausforderungen der AvP-Pleite bis hin zu wegweisenden rechtlichen Entscheidungen und innovativen Lösungen. Tauchen Sie ein in die Schicksale von Apothekerpaaren, die Schulden tilgen, und erfahren Sie, warum die Allrisk-Versicherung für Apothekenbetreiber unverzichtbar ist. Erleben Sie Gerichtsurteile, politische Debatten und bürokratische Hürden hautnah und entdecken Sie, wie sie die Zukunft der Gesundheitsversorgung formen. Von der Rettung lebenswichtiger Medikamente bis zur Förderung innovativer Forschung - seien Sie dabei, wenn das Gesundheitswesen neue Wege geht.

AvP-Pleite: Apothekerpaar tilgt Schulden mit Verkauf ihrer Apotheken

Nach mehr als drei Jahrzehnten in der Pharmabranche haben Daniela und Paul Hundelshausen ihre Apotheken im Sauerland verkauft. Die Entscheidung des Ehepaars, sich von ihren Geschäften zurückzuziehen, wurde maßgeblich von den Auswirkungen der Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP im Jahr 2020 beeinflusst. Diese Insolvenz belastete das Paar mit erheblichen Schulden, die sie während ihrer gesamten Selbstständigkeit begleiteten.

Daniela und Paul Hundelshausen, die seit 1991 in der Pharmabranche tätig waren, führten zwei Apotheken im Sauerland: die Brunnen-Apotheke und die Marien-Apotheke. Nachdem sie jahrelang erfolglos nach potenziellen Nachfolgern gesucht hatten, gelang es ihnen nun, die Betriebe planmäßig zu übergeben, da sie das Rentenalter erreicht haben. Die neuen Inhaber werden die Apotheken weiterführen, während die Hundelshausens sich auf ihre kommenden Lebensabschnitte vorbereiten.

Die Entscheidung, sich aus der Selbstständigkeit zurückzuziehen, wurde auch von den Veränderungen im Berufsbild beeinflusst. Daniela Hundelshausen, die ihre erste Apotheke nur zehn Tage nach der Geburt ihres Sohnes eröffnete, erinnert sich an eine Zeit, in der Apothekerinnen und Apotheker mehr Freiheiten hatten, sowohl in der praktischen Pharmazie als auch im Marketing. In den letzten Jahren jedoch sahen sie sich mit einer zunehmenden Regulierung und Bürokratie konfrontiert, die es schwierig machten, sich auf die persönliche Betreuung und Beratung der Patienten zu konzentrieren.

Die Hundelshausens beschreiben die zunehmende Entfremdung zwischen der Politik und dem Apothekerberuf als eine Quelle der Frustration. Sie betonen die Notwendigkeit einer Honorarerhöhung und beklagen die mangelnde Anerkennung und Respektlosigkeit gegenüber ihrem Berufsstand seitens der politischen Entscheidungsträger. Diese Faktoren trugen dazu bei, dass das Ehepaar entschied, ihre Apotheken zu verkaufen, obwohl sie eigentlich noch zwei weitere Jahre weiterführen wollten.

Trotz der Herausforderungen und Rückschläge, die sie während ihrer Zeit als Apotheker erlebten, blicken die Hundelshausens optimistisch in die Zukunft. Daniela Hundelshausen plant, als Vertretungsapothekerin tätig zu sein, während ihr Mann Paul sich auf neue Interessen konzentrieren will. Die finanzielle Belastung, die durch die AvP-Insolvenz entstand, konnten sie durch den Verkauf ihrer Apotheken abmildern, was es ihnen ermöglichte, einen hohen Kredit abzuzahlen.

Abschließend betonen die Hundelshausens die Bedeutung persönlicher Kundenkontakte und individueller Beratung in der Apothekenbranche. Sie sehen eine mögliche Zukunft für Vor-Ort-Apotheken, wenn es zu Honoraranpassungen kommt, die den Betrieb wieder rentabel machen. Ihre Geschichte reflektiert die aktuellen Herausforderungen und Unsicherheiten in der Apothekenbranche, die eine umfassende Überprüfung und möglicherweise strukturelle Veränderungen erfordern, um die Qualität der Patientenversorgung zu gewährleisten.

Allrisk-Versicherung: Strategischer Schutz für Apothekenbetreiber

In einer Ära, die von unvorhersehbaren Herausforderungen geprägt ist, gewinnt die Frage nach angemessener Versicherung für Apothekenbetreiber an Bedeutung. Die Allrisk-Versicherung erweist sich dabei als zentraler Schutzmechanismus für diese Schlüsselakteure im Gesundheitswesen.

Die Allrisk-Versicherung bietet einen umfassenden Schutz gegen eine breite Palette von Risiken, denen Apotheken ausgesetzt sind. Dazu gehören Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Naturkatastrophen wie Überschwemmungen und Erdbeben sowie technische Ausfälle, die von Stromausfällen bis hin zu Computersystemstörungen reichen. Angesichts der zunehmenden Häufigkeit und Intensität solcher Ereignisse in den letzten Jahren wird die Notwendigkeit eines robusten Versicherungsschutzes immer dringlicher.

Insbesondere Naturkatastrophen haben in vielen Teilen der Welt zugenommen und stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Betreiber von Apotheken dar. Von schweren Stürmen über verheerende Brände bis hin zu Überschwemmungen können diese Ereignisse nicht nur erhebliche Schäden an der physischen Infrastruktur verursachen, sondern auch zu Betriebsunterbrechungen und finanziellen Verlusten führen. In solchen Momenten ist die Allrisk-Versicherung ein unverzichtbarer Schutzmechanismus, der den Betreibern finanzielle Sicherheit bietet und ihnen hilft, sich auf die Wiederherstellung ihrer Betriebe zu konzentrieren.

Neben Naturkatastrophen sind auch technische Ausfälle eine ernsthafte Bedrohung für den Betrieb von Apotheken. Stromausfälle können den Betrieb lahmlegen und kostbare Medikamente gefährden, während Computersystemausfälle den Zugang zu wichtigen Informationen und die Verarbeitung von Rezepten beeinträchtigen können. Die Allrisk-Versicherung deckt auch solche Risiken ab, indem sie die Kosten für Reparaturen, Wiederherstellungen und den Ersatz von technischen Geräten trägt.

Insgesamt ist die Allrisk-Versicherung für Apothekenbetreiber von entscheidender Bedeutung, um sich gegen eine Vielzahl von Risiken abzusichern und die Geschäftskontinuität sicherzustellen. Angesichts der ständig wachsenden Anforderungen und Risiken, denen sie gegenüberstehen, ist ein umfassender Versicherungsschutz unerlässlich, um die Stabilität und Sicherheit der Apotheken in einer sich ständig verändernden Welt zu gewährleisten.

Filialleiter in Pirmasens wegen Untreue verurteilt: Haftstrafe und Rückzahlung angeordnet

Ein ehemaliger Filialleiter in Pirmasens wurde wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt, nachdem er nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehr als 38.000 Euro veruntreut hatte. Das Urteil erging gestern, und zusätzlich zur Haftstrafe wurde der Mann angewiesen, das gestohlene Geld zurückzuzahlen.

Der Apotheker Christian Engel, Eigentümer der betroffenen Filiale, berichtete nach dem Prozess, dass das Gericht im Wesentlichen der Argumentation der Staatsanwaltschaft gefolgt sei. Der ehemalige Filialleiter wurde in insgesamt 46 Fällen für schuldig befunden, wobei in einem Fall die Beweislage nicht eindeutig war. Das Gericht bestätigte die Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten und ordnete die Einziehung von Geldern in Höhe von 32.205 Euro an. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Engel äußerte sich positiv über die Anordnung der Geldeinziehung, da seiner Überprüfung zufolge die Kasse in 158 Fällen nicht stimmte, was zu einem fehlenden Betrag von etwa 64.500 Euro führte.

Nach dem Schuldspruch plant Engel, die zuständige Kammer über das Urteil zu informieren, um zu prüfen, ob dem ehemaligen Filialleiter die Approbation entzogen wird.

In einem früheren Prozess hatte der Filialleiter gegen seine fristlose Kündigung im November 2022 durch Engel gekämpft und eine Rückzahlung von rund 22.000 Euro in Monatsraten von 500 Euro vereinbart. Diese Vereinbarung ist jedoch mit dem aktuellen Urteil hinfällig geworden, und Engel beabsichtigt, den gesamten Betrag zurückzufordern.

Oberverwaltungsgericht bestätigt: Geburtsdatum darf keine Pflichtangabe bei Versandapotheken sein

In einer aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen wurde festgestellt, dass Versandapotheken nicht befugt sind, das Geburtsdatum ihrer Kunden und Kundinnen als zwingende Angabe im Bestellprozess zu erheben. Dieses Urteil erging in einem Rechtsstreit, der seinen Ursprung darin hatte, dass eine Apotheke in Niedersachsen aufgrund umfangreicher Datenerhebungen von den Landesdatenschützern ins Visier genommen wurde. Bereits im Januar 2019 wurde dieser Apotheke von der zuständigen Behörde untersagt, unabhängig von der Art des bestellten Medikaments das Geburtsdatum der Bestellerinnen und Besteller zu erfragen und zu verarbeiten.

Infolgedessen legte die Apotheke Widerspruch gegen diese Anordnung ein, woraufhin der Fall vor Gericht landete. Im November 2021 entschied das Verwaltungsgericht Hannover, dass Versandapotheken nicht uneingeschränkt das Geburtsdatum ihrer Kunden und Kundinnen abfragen dürfen. Eine solche Vorgehensweise würde gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Diese Entscheidung wurde nun vom Oberverwaltungsgericht Niedersachsen bestätigt, indem es den Antrag der klagenden Versandapotheke auf Zulassung der Berufung abwies. Die Richterinnen und Richter sahen keine schwerwiegenden Zweifel an der Richtigkeit des vorherigen Urteils des Verwaltungsgerichts Hannover.

Die Apotheke hatte argumentiert, dass sie das Geburtsdatum ihrer Kunden und Kundinnen benötige, um deren Geschäftsfähigkeit zu überprüfen und eine altersgerechte Beratung sicherzustellen. Diese Argumente wurden jedoch vom Gericht nicht als ausreichend erachtet. Es wurde festgestellt, dass zur Überprüfung der Geschäftsfähigkeit lediglich eine einfache Abfrage der Volljährigkeit ausreiche. Bezüglich der altersgerechten Beratung sei es konsequent, das Alter der Person zu erfragen, für die das bestellte Arzneimittel bestimmt ist, da diese nicht zwangsläufig mit dem oder der Besteller:in identisch ist.

Urteil des Landessozialgerichts: Vorbereitung auf Kundentermin als Arbeitsunfall anerkannt - Potenzielle Auswirkungen für Apotheken

Am 9. Februar 2024 traf das Landessozialgericht Baden-Württemberg eine wegweisende Entscheidung (Aktenzeichen: L 8 U 3350/22), die potenziell auch Apotheken betrifft. In diesem Urteil wurde festgestellt, dass Vorbereitungshandlungen auf einen Kundentermin unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen können. Die Relevanz dieses Urteils zeigt sich in einem konkreten Fall eines selbstständigen Motorrad-Fahrtrainers, der während einer Erkundungsfahrt verunglückte.

Der Fahrtrainer, der freiwillig versichert war, unternahm vor dem Start der neuen Saison eine Erkundungsfahrt, um sich auf seinen ersten Kundentermin vorzubereiten. Während dieser Fahrt erlitt er Verletzungen, als er in einer Kurve stürzte.

Ursprünglich wurde der Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Die Berufsgenossenschaft begründete dies damit, dass die Erkundungsfahrt als persönlicher Lebensbereich angesehen wurde und kein unmittelbarer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit bestand.

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg widersprach jedoch dieser Ansicht. Es hob hervor, dass es für den Fahrtrainer von entscheidender Bedeutung war, über perfekte Orts- und Straßenkenntnisse zu verfügen, um die Sicherheit seiner Kunden zu gewährleisten, insbesondere zu Beginn einer neuen Saison. Daher sei die Erkundungsfahrt als notwendige Vorbereitungshandlung anzusehen, die im Rahmen der versicherten Tätigkeit erfolgte.

Ein Experte äußerte die Einschätzung, dass dieses Urteil auch für Apotheken von Interesse sein könnte. Es verdeutlicht die Möglichkeit, dass auch Vorbereitungshandlungen auf Kundentermine als versicherte Tätigkeit angesehen werden können. Dies könnte Auswirkungen auf selbstständige Berufe haben, bei denen eine gründliche Vorbereitung auf Kundentermine unerlässlich ist, um die Sicherheit und Qualität der angebotenen Dienstleistungen zu gewährleisten.

Apothekenreform verzögert sich: Lauterbach wartet auf Rückmeldung von Lindner

Gesundheitsminister Karl Lauterbach sorgt erneut für Schlagzeilen, da die geplante Apothekenreform vorerst verschoben wird. Ursprünglich war geplant, den Entwurf noch im April dem Kabinett vorzulegen, doch nun strebt Lauterbach einen Termin vor der Sommerpause an. Die Verzögerung wird auf interne Abstimmungen innerhalb der Regierungskoalition zurückgeführt, insbesondere auf Rückmeldungen aus dem Finanzministerium von Christian Lindner (FDP).

Der Entwurf der Apothekenreform befindet sich derzeit in der Frühkoordinierung, einem informellen Austausch zwischen den beteiligten Ministerien und dem Kanzleramt. Dabei haben die Koalitionspartner die Gelegenheit, grundlegende Bedenken zu äußern, bevor der Entwurf an die Verbände weitergeleitet wird. Offizielle Kommentare zu den internen Diskussionen werden jedoch nicht abgegeben.

Während die genauen Inhalte und Zeitpläne der Reform noch nicht öffentlich bekannt sind, wächst der Unmut innerhalb der SPD über Lauterbachs Alleingänge. Kritiker bemängeln, dass der Minister zu oft ohne Rücksprache mit den Fraktionen agiert. In der Fraktion selbst wird die öffentliche Kritik an Lauterbach immer lauter.

Die Verzögerung der Apothekenreform könnte sowohl Chancen als auch Risiken bergen. Einerseits könnte Lauterbach hoffen, Widerstand während der Sommerpause zu umgehen und die Reform im Herbst durchzudrücken. Andererseits besteht die Gefahr, dass nicht alle geplanten Vorhaben im Schnelldurchlauf umgesetzt werden können.

Insgesamt bleibt die weitere Entwicklung der Apothekenreform und anderer geplanter Gesundheitsreformen ungewiss, während Lauterbach daran arbeitet, seine Vorhaben im politischen Prozess voranzubringen.

Bürokratisches Hindernis: Genehmigung für Milchpumpe für Neugeborenes verzögert sich trotz ärztlicher Verordnung

In Baden-Württemberg steht ein Apotheker vor bürokratischen Hürden bei der Beschaffung einer lebenswichtigen Milchpumpe für ein Neugeborenes. Trotz einer dringenden ärztlichen Verordnung gestaltet sich die Genehmigung durch die Krankenkasse als langwierig und kompliziert.

Die Situation entstand, als die Mutter des Neugeborenen, versichert bei der BIG direkt, eine ärztliche Verordnung für eine Milchpumpe erhielt. Die Herausforderung begann, als die Verordnung ausschließlich auf das Neugeborene ausgestellt werden sollte, welches jedoch zu diesem Zeitpunkt noch keine eigene Versicherungsnummer besaß.

Trotz mehrerer Anträge bei der Krankenkasse und verschiedenen Versuchen, die Situation zu klären, blieb die Genehmigung aus. Sogar der Versuch, die Versicherungsnummer der Mutter mitanzugeben, führte zu einer erneuten Ablehnung seitens der Krankenkasse. Die Bemühungen des Apothekers, weitere Informationen von der Krankenkasse zu erhalten, wurden aufgrund von Datenschutzbedenken blockiert.

Als letzter Ausweg wurde dem Apotheker von einem Mitarbeiter der Hilfsmittelabteilung nahegelegt, eine "Fake-Versichertennummer" anzugeben, was letztendlich ebenfalls zu keiner Lösung führte. Trotz des offensichtlichen Bedarfs des Neugeborenen und der Dringlichkeit der Situation blieb die Genehmigung aus, was zu Frustration auf Seiten des Apothekers und der betroffenen Familie führte.

Die Absurdität des bürokratischen Prozesses wird besonders deutlich, wenn man bedenkt, dass die Verleihgebühr für die Milchpumpe vergleichsweise gering ist, während der Aufwand für die Beschaffung der Genehmigung erheblich ist. Letztendlich bleibt die Verantwortung für die Beschaffung der lebenswichtigen Milchpumpe beim Apotheker, der sowohl zeitliche als auch finanzielle Ressourcen investieren muss, um die Bedürfnisse der Patienten zu erfüllen.

Die Situation wirft Fragen nach Effizienz und Bürokratie im deutschen Gesundheitssystem auf und verdeutlicht die Herausforderungen, denen sowohl Gesundheitsdienstleister als auch Patienten gegenüberstehen.

Apothekensterben: Gesundheitsversorgung in Westfalen-Lippe und im Saarland gefährdet

In den Regionen Westfalen-Lippe und dem Saarland verzeichnen Apotheken einen alarmierenden Rückgang ihrer Anzahl. Im Saarland mussten in den vergangenen zwei Jahrzehnten fast ein Viertel der Apotheken schließen, während in Westfalen-Lippe die Zahl der Apotheken in den letzten 15 Jahren ebenfalls um fast ein Viertel gesunken ist.

Die Apothekerkammer Westfalen Lippe (AKWL) gab bekannt, dass die Zahl der Apotheken in Westfalen-Lippe auf einen historischen Tiefstand von 1.697 gesunken ist. Seit Jahresbeginn wurden allein in diesem Bezirk 14 Betriebsstätten geschlossen, und weitere elf werden voraussichtlich im Laufe dieses Jahres schließen. Andreas Walter, Hauptgeschäftsführer der Kammer, betont, dass sowohl ländliche als auch urbane Regionen von diesen Schließungen betroffen sind.

Besonders deutlich wird der Rückgang in der zunehmenden Belastung der verbleibenden Apotheken durch Notdienste, wie Walter erläutert: "Die Zahl der Dienste kann nicht unendlich erhöht werden." Dies bedeutet für Patienten längere Wege bis zum nächsten Notdienst.

Die Ursachen für das Sterben der Apotheken werden von Walter in politischen Rahmenbedingungen gesehen. Seit über zehn Jahren gab es keine Erhöhung der Honorare, und anstatt sie zumindest an die Inflation anzupassen, wurden die Honorare zu Beginn des Jahres 2023 sogar gekürzt.

Auch im Saarland zeigt sich ein ähnliches Bild. Im vergangenen Jahr mussten zehn Apotheken schließen, was einen Rückgang von fast einem Viertel der Apotheken in den letzten 20 Jahren bedeutet. Die Vorsitzende des Saarländischen Apothekervereins (SAV), Susanne Koch, bezeichnet die Situation als "dramatisch" und warnt vor den geplanten Reformen des Bundesgesundheitsministeriums, die die Lage weiter verschlimmern könnten.

Koch betont, dass die Lösung nicht darin liegen könne, die Qualität der Versorgung zu senken, und kritisiert die politische Untätigkeit in diesem Bereich. Die Apothekenkammer Westfalen-Lippe und der SAV unterstützen daher die aktuelle ABDA-Kampagne "Wir sehen rot", die am 22. April startet.

Amsterdam: Bürgermeisterin plädiert für Verkauf von Kokain und MDMA in Apotheken

In einem überraschenden Vorstoß hat die Bürgermeisterin von Amsterdam, Femke Halsema, eine hitzige Debatte entfacht, indem sie sich für die Einführung eines regulierten Drogenmarktes in der niederländischen Hauptstadt aussprach. Insbesondere plädierte sie für die Legalisierung des Verkaufs von harten Drogen wie Kokain und MDMA. Diese kontroverse Position wurde von Halsema während eines Interviews mit der Nachrichtenagentur AFP vertreten, wo sie die Notwendigkeit betonte, den illegalen Drogenhandel einzudämmen und die öffentliche Sicherheit in Amsterdam zu verbessern.

Der Vorschlag von Halsema kommt vor dem Hintergrund einer zunehmenden Gewalt im Zusammenhang mit dem Drogenhandel in Amsterdam. In den letzten Jahren hat die Stadt eine Reihe von Morden erlebt, die auf Auseinandersetzungen zwischen Drogenkartellen zurückzuführen sind. Der jüngste Prozess gegen die Hauptakteure der "Mocro-Mafia" sowie die Verurteilung eines deutschen Kokainhändlerrings haben die Diskussion über neue Ansätze zur Bekämpfung des Drogenhandels weiter angeheizt.

Halsema argumentiert, dass die Legalisierung des Verkaufs von harten Drogen wie Kokain und MDMA eine Möglichkeit sein könnte, die Kontrolle über den illegalen Drogenmarkt zu brechen und die öffentliche Sicherheit zu stärken. Sie schlägt vor, dass Apotheken oder ein medizinisches Modell als mögliche Plattformen für den legalen Vertrieb dieser Substanzen dienen könnten.

Der Vorstoß von Halsema hat sowohl Zustimmung als auch Kritik hervorgerufen. Befürworter argumentieren, dass eine Regulierung den Zugang zu saubereren und sichereren Drogen ermöglichen und gleichzeitig die Einnahmen der organisierten Kriminalität verringern könnte. Gegner hingegen warnen vor potenziellen Risiken wie einem Anstieg des Drogenkonsums und der Abhängigkeit sowie der Normalisierung des Drogengebrauchs in der Gesellschaft.

Die Debatte über die Legalisierung des Verkaufs von harten Drogen in Amsterdam ist komplex und polarisierend. Es bleibt abzuwarten, wie die Stadtverwaltung und die Bürger auf diesen kontroversen Vorschlag reagieren werden und ob konkrete Maßnahmen zur Umsetzung eines regulierten Drogenmarktes in Amsterdam ergriffen werden.

Die Einführung der Bezahlkarte: Was Apotheken wissen sollten

In einem Schritt zur Modernisierung des Zahlungsverkehrs für Asylbewerber:innen hat eine Bezahlkarte in Deutschland Einzug gehalten. Diese Karte soll die bisherige Barauszahlung von Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ersetzen. Nach intensiven Debatten haben die Koalitionsfraktionen die notwendige Gesetzesgrundlage beschlossen. Die finale Entscheidung über die Einführung der Karte liegt jedoch bei den Bundesländern.

Das Ziel hinter der Einführung dieser Karte ist zweifach: Einerseits soll sie die Leistungsbehörden entlasten, indem der Verwaltungsaufwand verringert wird. Andererseits dient sie als Maßnahme zur Sicherstellung, dass keine Gelder ins Ausland transferiert werden können. In einigen Regionen wurden bereits Pilotprojekte durchgeführt, und eine flächendeckende Einführung ist vielerorts geplant. Dabei sollen individuelle Bedürfnisse berücksichtigt werden, und Leistungsbehörden haben das Recht, im Einzelfall gegen den Einsatz der Karte zu entscheiden.

Die Bezahlkarte ähnelt äußerlich einer herkömmlichen Visa- oder Debitkarte. Asylbewerber:innen können damit Zahlungsvorgänge abschließen, sowohl im Alltag als auch in speziellen Einrichtungen wie Apotheken. Die genauen Regelungen für den Einsatz der Karte variieren je nach Bundesland. In Sachsen ist die Nutzung der Karte beispielsweise verpflichtend, während andere Länder wie Berlin noch über die Kriterien für die Einführung entscheiden müssen.

Die Abrechnungsgebühren und Modalitäten für die Bezahlkarte unterscheiden sich ebenfalls je nach Bundesland. In Hamburg sind beispielsweise die ersten 20 Zahlungen im Monat gebührenfrei, während in Niedersachsen die üblichen Kosten für die Nutzung des Visa- oder Mastercard-Zahlungssystems anfallen. Die Karte ist in der Regel mit einer PIN geschützt und kann nur vom Karteninhaber genutzt werden.

Für Apotheken bedeutet die Einführung der Bezahlkarte eine Anpassung im Zahlungsverkehr. Die Abwicklung von Zahlungsvorgängen mit der Karte unterscheidet sich jedoch nicht wesentlich von anderen Kartenzahlungen. Die Gebühren unterliegen den vertraglichen Vereinbarungen mit den Kartennetzwerken, und eine Überziehung der Karte ist nicht möglich.

Insgesamt stellt die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber:innen einen Schritt zur Modernisierung und Effizienzsteigerung im Zahlungsverkehr dar. Die genauen Auswirkungen und Akzeptanz der Karte werden sich jedoch erst im Verlauf der flächendeckenden Einführung zeigen.

Klinikreform: Länder drohen mit Klage gegen Bundesgesundheitsminister Lauterbachs Pläne

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) drängt auf die zügige Umsetzung seiner Krankenhausreform, trotz anhaltender Kontroversen mit den Ländern. Diese drohen ihrerseits mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Ringen um die Zukunft der Kliniken, insbesondere in finanzieller Hinsicht und bezüglich der Qualitätsvorgaben, dauert bereits seit Monaten an. Lauterbach betont die Unabdingbarkeit der Reform und bezeichnet sie als historische Gelegenheit, das Gesundheitssystem entsprechend den aktuellen Anforderungen neu aufzubauen.

Einige Punkte des Reformvorschlags, wie die Entbürokratisierung, stoßen auf Zustimmung seitens des Ministers. Jedoch sind die generellen Qualitätsvorgaben für den Bund für ihn nicht verhandelbar. Die Länder ihrerseits sehen jedoch noch erheblichen Korrekturbedarf und haben eine gemeinsame Stellungnahme bis zum 30. April angekündigt.

Das Bundeskabinett soll sich am 8. Mai mit dem Gesetzentwurf befassen, wobei Lauterbach darauf besteht, dass das Gesetz so gestaltet werden soll, dass es nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, obwohl die Länder dies wünschen.

Die Reformpläne zielen darauf ab, die Vergütung der Kliniken zu ändern und den finanziellen Druck von einer reinen Fallzahlorientierung zu lösen. Kliniken sollen künftig bereits für das Vorhalten von Angeboten eine Vergütung erhalten. Dies könnte jedoch zu gezielten Schließungen von Kliniken führen, was laut Lauterbach im Sinne der Reform liege.

Bayern kritisiert jedoch die Gefährdung der Versorgungssicherheit durch den Reformvorschlag und droht mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Ein neues Gutachten, das von mehreren Ländern in Auftrag gegeben wurde, warnt ebenfalls vor möglichen verfassungsrechtlichen Bedenken bezüglich der Zuständigkeit des Bundes für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen äußern ebenfalls Bedenken, dass die Reform sich zu sehr auf finanzielle Aspekte konzentrieren könnte und die dringend notwendigen Qualitäts- und Strukturveränderungen vernachlässigt werden könnten.

Die Zukunft des Gesetzes und seine Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung bleiben somit Gegenstand intensiver politischer Debatten zwischen Bund und Ländern.

DAV-Projekt: Apotheken als Schlüsselstelle für digitale Identitätsverifizierung im Gesundheitswesen

Die Gematik, das deutsche Unternehmen für die Digitalisierung im Gesundheitswesen, hat ein neues Verfahren zur Verifizierung digitaler Identitäten in Apotheken initiiert. Das "Apo-Ident" soll eine entscheidende Rolle bei der Einführung und Nutzung verschiedener digitaler Gesundheitsdienste wie der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem E-Rezept spielen.

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und das CardLink-Verfahren sollen langfristig durch die GesundheitsID ersetzt werden. Dieser Schritt wird bereits von den Krankenkassen umgesetzt und erfordert eine Identitätsprüfung der Versicherten. Um diesen Prozess nutzerfreundlicher zu gestalten, werden Apotheken als niederschwellige Anlaufstellen ins Spiel gebracht, ähnlich wie es während der COVID-19-Impfkampagne mit Impfzertifikaten der Fall war.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) arbeitet in enger Zusammenarbeit mit anderen relevanten Akteuren daran, das Apotheken-Ident-Verfahren zu implementieren. Obwohl gemäß § 336 SGB V die Apotheken sichere Identifikationsverfahren anbieten können, sind noch einige Details zu klären. Derzeit befindet sich der DAV in der Planungsphase für erste Testläufe des Verfahrens.

Die Durchführung der Identifizierung der Versicherten und die entsprechende Vergütung der Apotheken wird vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geregelt. Es wird erwartet, dass Apotheken die Identität ihrer Kunden überprüfen und bestätigen, wobei die finanzielle Unterstützung von den Krankenkassen bereitgestellt wird.

Die digitale Identität wird zunächst den Zugang zu verschiedenen Gesundheitsdiensten über Smartphone-Apps für E-Rezepte und ePA-Anwendungen ermöglichen. Zukünftig sind auch weitere Anwendungen wie digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) und Patientenportale von Krankenhäusern vorgesehen.

Ab 2026 soll die GesundheitsID als alternative Lösung zur elektronischen Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis dienen. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass die Nutzung dieser ID nicht verpflichtend sein wird.

Bürokratische Hürden: Apotheker kämpfen um Versorgung von Neugeborenen

In Baden-Württemberg steht ein Apotheker vor einer bürokratischen Herausforderung, während er versucht, eine lebenswichtige Versorgung für Neugeborene sicherzustellen. Die Situation eskaliert, als die Krankenkasse die Genehmigung für eine Milchpumpe für ein frischgeborenes Baby verweigert.

Die Mutter des Neugeborenen, versichert bei der BIG direkt, erhält eine Verordnung für eine Milchpumpe mit einer ungewöhnlich kurzen Verleihdauer von nur drei Tagen. Trotz des Mangels an einer eigenen Versicherungsnummer für das Baby beharrt die behandelnde Ärztin darauf, die Verordnung ausschließlich auf das Kind auszustellen.

Die erste Hürde tritt auf, als die Krankenkasse den Antrag aufgrund des Fehlens der Versicherungsnummer des Babys ablehnt. In einem verzweifelten Versuch, die Versorgung sicherzustellen, wird die Versichertennummer der Mutter angegeben, was jedoch ebenfalls zu einer Ablehnung führt, da es als unplausibel angesehen wird.

Trotz wiederholter Anrufe und Versuche, mit der Krankenkasse in Kontakt zu treten, bleibt die Situation ungelöst. Ein Mitarbeiter der Hilfsmittelabteilung der Krankenkasse geht sogar so weit, dem Apotheker vorzuschlagen, eine gefälschte Versichertennummer anzugeben, was jedoch zu keinem Erfolg führt.

Die Konsequenzen dieser bürokratischen Hürden sind gravierend. Der Apotheker und sein Team investieren viel Zeit und Energie in den Versuch, die Genehmigung für die lebenswichtige Versorgung zu erhalten. Doch trotz ihrer Bemühungen bleiben die Patienten möglicherweise ohne die dringend benötigte Versorgung oder müssen die Kosten selbst tragen.

Die Geschichte wirft ein Schlaglicht auf die Schwierigkeiten und Frustrationen, denen Apotheker und Patienten gegenüberstehen, wenn es um die Beschaffung von medizinischen Hilfsmitteln geht. Eine klare Lösung ist bisher nicht in Sicht, und die betroffenen Parteien sind weiterhin von der Unsicherheit und den bürokratischen Hindernissen betroffen, die den Zugang zu lebenswichtigen Versorgungsleistungen behindern.

Patentstreit um Rivaroxaban: Neue Generika auf dem Markt trotz Dosierungsdiskussion

Seit dem 15. April sind erstmals Generika des Antikoagulans Rivaroxaban auf dem Markt erhältlich, nachdem das Patent für das Originalmedikament Xarelto® von Bayer ausgelaufen ist. Diese Entwicklung markiert einen bedeutenden Wendepunkt im Bereich der Pharmaindustrie und wirft gleichzeitig Fragen bezüglich des Patentschutzes und der Verfügbarkeit von erschwinglichen Arzneimitteln auf.

Die neuen Generika, darunter Produkte wie Nabaxor von Biocon Pharma Malta I Ltd., Rivarolto von TAD Pharma GmbH und Rivaxa von Glenmark Arzneimittel GmbH, sind in der 2,5-mg-Dosierung erhältlich. Dies steht im Zusammenhang mit einem komplexen Patentstreit, der die Dosierung von Rivaroxaban betrifft.

Bayer behauptet nach wie vor ein Dosierungspatent für die einmal tägliche Einnahme von Rivaroxaban, das bis Januar 2026 gültig ist, vorbehaltlich von Gerichtsentscheidungen. Die Frage, ob die einmal tägliche Einnahme als patentierungsfähige Erfindung angesehen werden kann, ist Gegenstand intensiver rechtlicher Diskussionen.

Die Rechtslage um das Dosierungspatent war bereits Gegenstand von Auseinandersetzungen. Zunächst wurde das Patent widerrufen, bevor es 2021 von der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts wieder in Kraft gesetzt wurde. In jüngster Zeit ist der Streit erneut aufgeflammt, wobei Gerichte in München und Den Haag die Position von Bayer unterstützten, während andere Gerichte, wie in Paris und Großbritannien, das Patent für ungültig erklärten.

Der Patentauslauf von Xarelto® hat bereits seit geraumer Zeit in den Wirtschaftsmedien Diskussionen über die Auswirkungen auf Bayer ausgelöst. Insbesondere die Hoffnungen auf einen weiteren Blockbuster wurden durch das Antikoagulans Asundexian genährt, doch musste Bayer letztes Jahr eine Phase-III-Studie aufgrund mangelnder Wirksamkeit abbrechen. Dies könnte unter anderem erklären, warum Bayer hartnäckig an seinem Xarelto®-Dosispatent festhält.

Die Verfügbarkeit von Rivaroxaban-Generika könnte potenziell positive Auswirkungen auf die Gesundheitskosten haben, da sie eine kostengünstigere Alternative zu Xarelto® darstellen. Dennoch bleiben die rechtlichen und wirtschaftlichen Implikationen dieser Entwicklung weiterhin ein Thema von großem Interesse und Bedeutung für die Pharmaindustrie sowie für Patienten und Gesundheitssysteme weltweit.

Stiftung Warentest warnt vor Medikamenten-Wechselwirkungen: Experten raten zu umfassender Beratung

In einer aktuellen Pressemitteilung hat die renommierte Verbraucherorganisation Stiftung Warentest die Aufmerksamkeit auf potenziell gefährliche Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten gelenkt. Die Organisation betont die Bedeutung eines umfassenden Medikationsplans, der nicht nur vom behandelnden Arzt, sondern auch von Apothekern erstellt werden sollte.

Insbesondere bei Polypharmazie, der gleichzeitigen Einnahme mehrerer Medikamente, rät die Stiftung Warentest zu einem sogenannten "Medikamenten-Check" in der Apotheke. Dieser Service bietet eine erweiterte pharmazeutische Beratung, um potenzielle Risiken von Wechselwirkungen zu minimieren.

Auf ihrer Website www.test.de informiert die Stiftung Warentest Verbraucher über wichtige Wirkstoff-Kombinationen, die zu gefährlichen Interaktionen führen können, sowie über häufige Wechselwirkungen zwischen Medikamenten und Lebensmitteln. Ziel ist es, Patienten für mögliche Risiken zu sensibilisieren und ihnen konkrete Handlungsempfehlungen zu geben.

Um unerwünschte Wirkungen durch Interaktionen zu vermeiden, empfiehlt die Stiftung Warentest den direkten Kontakt mit medizinischem Fachpersonal, wie Ärzten oder Apothekern. Diese können eine kompetente Beratung bieten und helfen, einen individuellen Medikationsplan zu erstellen, der auch freiverkäufliche Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel umfasst.

Zusätzlich sollten Patienten ihre behandelnden Ärzte über alle Medikamente informieren, die sie einnehmen, um mögliche Risiken von Wechselwirkungen zu minimieren. Die Stiftung Warentest empfiehlt auch, alle Medikamente in eine Tüte zu packen und diese zur Beratung in die Apotheke mitzunehmen.

Besonders wichtig ist der Hinweis, dass Patienten mit mehr als fünf dauerhaft verordneten Medikamenten Anspruch auf einen kostenfreien "Medikamentencheck" in der Apotheke haben. Diese jährliche Überprüfung soll dazu beitragen, potenzielle Risiken zu erkennen und unerwünschte Wirkungen zu vermeiden.

Die Stiftung Warentest betont, dass eine sorgfältige Medikamentenberatung entscheidend ist, um die Sicherheit und Wirksamkeit der Behandlung zu gewährleisten. Durch eine verantwortungsvolle Medikamenteneinnahme können Patienten dazu beitragen, ihre Gesundheit zu schützen und unerwünschte Nebenwirkungen zu vermeiden.

Griechenland erweitert Botendienst für lebenswichtige Medikamente

Das griechische Gesundheitsministerium hat kürzlich die Einführung eines speziellen Botendienstes für die Lieferung lebenswichtiger Medikamente an schwer kranke oder ältere Personen angekündigt. Dieser Service soll es Patienten erleichtern, ihre Arzneimittel bequem nach Hause geliefert zu bekommen, insbesondere wenn sie nicht in der Lage sind, persönlich zur Apotheke zu gehen. Die Maßnahme zielt darauf ab, den Zugang zu wichtigen Medikamenten für Menschen mit bestimmten schweren Erkrankungen zu verbessern.

Der Botendienst wird vorerst auf ausgewählte Hochpreismedikamente beschränkt sein, die für Krankheiten wie pulmonale Hypertonie, Mukoviszidose, Thalassämie, Sichelzellenanämie und Motoneuron-Erkrankungen benötigt werden. Obwohl diese Initiative von Patientenorganisationen begrüßt wird, fordern sie zusätzliche Ergänzungen der Medikamentenliste, darunter injizierbare Medikamente und Inhalationsvernebler für Mukoviszidose.

Die Entscheidung des Gesundheitsministeriums wurde laut Berichten von »Euractiv« getroffen, da nicht alle Apotheken in Griechenland solche Hochpreismedikamente führen. Dies führt dazu, dass Patienten, Angehörige oder Betreuer oft beträchtliche Strecken zurücklegen müssen, um die benötigten Medikamente abzuholen, insbesondere in abgelegenen ländlichen Gebieten. Darüber hinaus könnte die Überfüllung in den Apotheken zu langen Wartezeiten führen, was das Infektionsrisiko für die Betroffenen erhöht.

Die Implementierung des Botendienstes wird als wichtiger Schritt angesehen, um die Gesundheitsversorgung für vulnerable Bevölkerungsgruppen zu verbessern. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie effektiv und weitreichend die Maßnahme letztendlich sein wird und ob weitere Anpassungen an dem Programm vorgenommen werden, um den Bedürfnissen der Patienten gerecht zu werden.

Redcare Pharmacy: Neuer Vorstand besetzt wichtige Positionen

Bei der jüngsten Hauptversammlung von Redcare Pharmacy wurde ein bedeutender Schritt in der Neubesetzung des Vorstands des Unternehmens beschlossen. Unter der Zustimmung der Aktionäre wurden Dirk Brüse als neuer Chief Commercial Officer und Lode Fastré als neuer Chief Information Officer ernannt. Beide Positionen sind von zentraler Bedeutung für das Unternehmen, das mit der "Shop Apotheke" die umsatzstärkste Online-Apotheke Deutschlands betreibt.

Dirk Brüse und Lode Fastré, beide langjährige Mitglieder des Senior Managements von Redcare Pharmacy, wurden nach einer gründlichen Nachfolgeplanung als Nachfolger von Stephan Weber und Marc Fischer ernannt. Weber und Fischer, die bisherigen Vorstandsmitglieder und Mitgründer, wurden von ihrer Haftung entbunden und werden das Unternehmen bis zum 1. Oktober 2026 in beratender Funktion unterstützen.

Die Entscheidung der Aktionäre wurde von Olaf Heinrich, CEO von Redcare Pharmacy, positiv aufgenommen. Heinrich betonte die Stärke und das Potenzial der neuen Führungskräfte, die die Vision und Kultur des Unternehmens verkörpern und gleichzeitig über das erforderliche Know-how verfügen, um die Wachstumsziele voranzutreiben.

Neben den Ernennungen von Brüse und Fastré wurden weitere wichtige Punkte auf der Tagesordnung behandelt. Björn Söder wurde für eine weitere Amtszeit von zwei Jahren als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt, während Jasper Eenhorst für eine weitere Amtszeit von vier Jahren als Mitglied des Vorstands und CFO des Unternehmens wiedergewählt wurde.

Die Bestätigung dieser Schlüsselpersonen und die Neubesetzung der Vorstandspositionen unterstreichen die strategische Ausrichtung von Redcare Pharmacy und das Vertrauen der Aktionäre in die langfristige Stabilität und Entwicklung des Unternehmens.

Neue Studie: Lavendelöl-Extrakt und Sertralin bei Depressionen - vielversprechende Ergebnisse

In einer jüngst veröffentlichten Studie wurden die Wirksamkeit von Lavendelöl-Extrakt und des gängigen Antidepressivums Sertralin bei der Behandlung von milden bis moderaten Depressionen verglichen. Mit Blick auf die gemeinsamen Symptome von Depressionen und Angsterkrankungen ist diese Untersuchung von besonderem Interesse, da sie potenziell neue Behandlungsoptionen aufzeigt.

Die Studie umfasste knapp 500 Personen, die unter milden bis moderaten Depressionen litten. Über einen Zeitraum von acht Wochen erhielten die Teilnehmer entweder 80 mg Silexan, den Wirkstoff des Lavendelöl-Extrakts, 50 mg Sertralin oder ein Placebo. Während dieser Zeit wurden keine weiteren psychotropen Medikamente oder Psychotherapien durchgeführt.

Die Bewertung der depressiven Symptome erfolgte anhand der Montgomery Åsberg Depression Rating-Skala (MADRS), einem anerkannten Maßstab zur Beurteilung von Depressionen. Zu Beginn der Studie lagen die Teilnehmer im Bereich moderater Depressionen.

Die Ergebnisse zeigten, dass sowohl Silexan als auch Sertralin im Vergleich zum Placebo signifikante Verbesserungen der depressiven Symptome bewirkten. Die Gruppe, die Sertralin erhielt, wies eine etwas höhere Verbesserung auf als diejenige, die Silexan einnahm. Beide Medikamente wurden gut vertragen, wobei das häufigste Nebenwirkung des Lavendelöl-Extrakts Aufstoßen war.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Studie war die Bewertung der funktionellen Kapazität der Teilnehmer mithilfe der Sheehan-Disability-Skala. Hier zeigte sich, dass die Silexan-Gruppe eine bessere funktionelle Kapazität aufwies als die Placebo-Gruppe.

Die Autoren der Studie, die von Schwabe finanziert wurde, schlussfolgerten, dass Silexan eine antidepressive Wirkung bei Patienten mit leichter bis mittelschwerer Depression zeigt und die funktionelle Kapazität der Patienten signifikant verbessert. Die Ergebnisse für Sertralin bestätigten die Sensitivität der Studie.

Diese Erkenntnisse könnten dazu beitragen, die Behandlung von Depressionen zu verbessern und bieten möglicherweise eine Alternative oder Ergänzung zu herkömmlichen Antidepressiva. Weitere Forschung ist jedoch erforderlich, um die langfristige Wirksamkeit und Sicherheit von Lavendelöl-Extrakt bei der Behandlung von Depressionen zu bestätigen.

Kommentar:

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Die jüngst veröffentlichte Studie, die Lavendelöl-Extrakt mit Sertralin bei der Behandlung von Depressionen verglich, bietet vielversprechende Einblicke. Sowohl Silexan als auch Sertralin zeigten signifikante Verbesserungen der Symptome, wobei Sertralin etwas effektiver war. Diese Ergebnisse könnten neue Optionen für die Behandlung von Depressionen bieten, jedoch bedarf es weiterer Forschung, um die Langzeitwirkung und Sicherheit von Lavendelöl-Extrakt zu bestätigen.

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Von Engin Günder, Fachjournalist

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