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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Trends, Regulierung und Zukunftsaussichten

Eine eingehende Untersuchung der sich wandelnden Dynamik in der Apothekenbranche und ihrer Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Die Cybersicherheit in Deutschland steht im Mittelpunkt eines neuen Gesetzentwurfs, der kritische Einrichtungen, darunter auch Apotheken, vor den wachsenden Bedrohungen von Cyberangriffen schützen soll. Währenddessen fordert der Apothekerverband Nordrhein vehement die Freigabe von medizinischem Cannabis für den freien Verkauf. Gleichzeitig kämpft die Freie Apothekerschaft gegen veraltete Vorschriften im Arzneimittelversand, die den Betrieb erschweren. Doch es gibt auch positive Entwicklungen: Der E-Rezept-Gipfel 2024 bot eine Plattform für Innovation und Austausch in der Branche, während neue Marketinginstrumente wie lokales Onlinemarketing die Präsenz von Apotheken stärken. Während die Branche auf der Suche nach Verbesserungen ist, stehen auch Herausforderungen wie Lieferengpässe und regulatorische Ungleichheiten im Arzneimittelversand im Fokus. Erfahren Sie mehr darüber, wie diese Entwicklungen die Zukunft der Gesundheitsversorgung beeinflussen könnten und welche Schritte unternommen werden, um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen.

Apotheken als Teil der kritischen Infrastruktur: Neue Maßnahmen gegen Cyber-Angriffe

Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) hat einen neuen Gesetzentwurf vorgestellt, der darauf abzielt, die Cybersicherheit in Deutschland zu stärken. Der Entwurf mit dem Namen "NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheits-Stärkungsgesetz (NIS2UmsuCG)" soll insbesondere wichtige Einrichtungen vor den Gefahren von Cyberangriffen schützen. Dieser Schutz wird als entscheidend für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit im Land betrachtet, wie aus der Begründung des Referentenentwurfs hervorgeht.

Die Bedrohungen durch Cyberangriffe sind vielfältig und können erhebliche Auswirkungen auf kritische Infrastrukturen haben. Ransomware-Angriffe, bei denen Daten verschlüsselt und erst nach Zahlung eines Lösegeldes wieder freigegeben werden, sowie Schwachstellen in Online-Servern und Angriffe über die Lieferkette stellen ernste Risiken dar. Diese Gefahren sind laut BMI mittlerweile keine Ausnahmen mehr, sondern Teil des täglichen Geschäftslebens geworden.

Der Gesetzentwurf richtet sich in erster Linie an Betreiber kritischer Anlagen, erweitert jedoch den Anwendungsbereich auf "besonders wichtige Einrichtungen" sowie "wichtige Einrichtungen" je nach Unternehmensgröße. Dabei sind auch Apotheken betroffen, sofern sie mehr als 50 Beschäftigte haben oder ihr Jahresumsatz die Marke von 10 Millionen Euro überschreitet.

Die neuen Vorschriften umfassen eine Vielzahl von Maßnahmen, darunter verstärktes Risikomanagement, erweiterte Meldepflichten bei Vorfällen sowie technische Anforderungen und einen verbesserten Informationsaustausch. Das Ziel ist es, die Resilienz gegenüber Cyberangriffen zu erhöhen und im Falle eines Vorfalls schneller reagieren zu können.

Das Gesetz räumt den Aufsichtsbehörden mehr Befugnisse ein, um die Einhaltung der neuen Anforderungen sicherzustellen. Es sieht auch Sanktionen und Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro für Verstöße vor, um die Ernsthaftigkeit der Cybersicherheit zu unterstreichen.

Die Überwachung der neuen Vorschriften obliegt unter anderem dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesnetzagentur (BNetzA). Der Gesetzentwurf setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2022 auf nationaler Ebene um und zeigt das Engagement Deutschlands für eine verbesserte Cybersicherheit.

Angesichts der wachsenden Bedrohung durch Cyberangriffe suchen Unternehmen verstärkt nach Möglichkeiten, sich zu schützen. Versicherungslösungen wie die von Aporisk bieten eine spezialisierte Cyber-Police für Apotheken an, die relevante Risiken abdeckt und den Apothekern ermöglicht, sich auf ihre Kernfunktionen zu konzentrieren, ohne sich um Versicherungslücken sorgen zu müssen. Diese umfassende Absicherung kann einen bedeutenden Beitrag zur finanziellen Stabilität und zum reibungslosen Betrieb einer Apotheke leisten.

Ruf nach Freiheit: Apothekerverband fordert OTC-Switch für medizinisches Cannabis

Seit der Legalisierung von Cannabis verzeichnet der Apothekensektor einen deutlichen Anstieg bei der Ausstellung entsprechender Rezepte über verschiedene Plattformen. Dies geht aus einem Bericht des Apothekerverbands Nordrhein hervor, dessen Vorsitzender Thomas Preis die wachsende Nachfrage in einem Interview mit der Rheinischen Post thematisierte. Insbesondere sei zu beobachten, dass Rezepte für medizinisches Cannabis vermehrt, teilweise sogar aus dem europäischen Ausland, eingereicht werden.

Preis fordert nun die Politik dazu auf, Apotheken in bestimmten Fällen den Verkauf von medizinischem Cannabis auch ohne ärztliche Verordnung zu gestatten. Er argumentiert, dass seit dem 1. April Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werde und daher der Schritt, es in spezifischen Fällen aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, vergleichsweise gering sei. Dies würde es Patienten ermöglichen, bestimmte Erkrankungen eigenständig zu behandeln.

Er bezieht sich dabei auf Berichte der Bundesärztekammer, denen zufolge Indikationen wie Schmerzen, Übelkeit und Erbrechen für eine solche Maßnahme geeignet erscheinen. Letztlich liege jedoch die Entscheidung über eine mögliche Gesetzesänderung beim Gesetzgeber.

Preis schlägt vor, dass Apotheken unter strikten Rahmenbedingungen kleine Mengen medizinischen Cannabis auch ohne ärztliches Rezept an Patienten abgeben könnten. Trotz der Teillegalisierung von Cannabis im April bleibt die Abgabe in Apotheken ohne ärztliche Verordnung weiterhin untersagt, da Cannabis zwar nicht mehr als Betäubungsmittel gilt, jedoch verschreibungspflichtig bleibt. Das Cannabisgesetz (CanG) erlaubt jedoch den privaten Eigenanbau für den Eigenkonsum von Erwachsenen sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen.

Preis unterstreicht die Bedeutung der Apotheke als richtigen Ort für die Abgabe von Cannabis an Patienten. Dadurch könnten sie qualitativ hochwertiges medizinisches Cannabis oder medizinische Cannabistropfen erhalten, ohne auf zweifelhafte Quellen zurückgreifen zu müssen.

Freie Apothekerschaft klagt gegen veraltete 'Länderliste' im Arzneimittelversand

Die Freie Apothekerschaft (FA) plant eine Feststellungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer Unzufriedenheit mit der seit Jahren nicht aktualisierten "Länderliste", die den Versandhandel von Arzneimitteln aus anderen Ländern nach Deutschland regelt. Diese Liste legt fest, welche EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten vergleichbare Sicherheitsstandards für den Arzneimittelversand wie Deutschland haben und damit berechtigt sind, Arzneimittel an deutsche Endverbraucher zu versenden.

Die FA argumentiert, dass die derzeitige Liste, die zuletzt im Jahr 2011 aktualisiert wurde, nicht den aktuellen Standards entspricht und einige Länder, wie die Niederlande, fälschlicherweise als vergleichbar mit Deutschland eingestuft werden. Insbesondere kritisiert die FA das niederländische Recht, das keine spezifischen Regelungen zur Qualitätssicherung beim Arzneimittelversand vorsieht und großen Apothekenketten in Form von Kapitalgesellschaften ermöglicht.

Die Vorsitzende der FA, Daniela Hänel, betont die deutlichen Unterschiede im Apothekenwesen zwischen den Ländern und stellt die Vermutung auf, dass deutsche Apotheken durch ausländische Versender benachteiligt werden könnten. Die FA hat die Kanzlei Brock Müller Ziegenbein beauftragt, eine gutachterliche Stellungnahme zur Unvereinbarkeit der Länderliste zu erstellen, die nun vorliegt und die Meinung vieler Apothekerinnen und Apotheker bestätigt.

Die FA hat außerdem beim Bundesgesundheitsministerium einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt, um weitere Informationen über die Länderliste zu erhalten. Sie plant, eine Feststellungsklage einzuleiten, falls die Antwort des Ministeriums nicht zufriedenstellend ist.

Die Kritik an der Länderliste ist nicht neu; bereits 2012 setzte sich die Apothekerkammer Nordrhein für ihre Streichung ein, mit dem Argument der mangelnden Kontrolle ausländischer Anbieter. Trotzdem wurde die Liste bisher nicht aktualisiert.

Aktuell umfasst die Liste die Niederlande, Island, Großbritannien, Schweden (nur verschreibungspflichtige Medikamente) und Tschechien (nur verschreibungsfreie Medikamente). Hauptsächlich die Niederlande mit Unternehmen wie DocMorris, Shop Apotheke und anderen spielen eine Rolle im Arzneimittelversand nach Deutschland.

Oberlandesgericht Celle: Pkw fährt Kind an - Autofahrerin haftet nur zu einem geringen Teil

Am 11. Oktober 2023 traf das Oberlandesgericht Celle eine bahnbrechende Entscheidung in einem Verkehrsunfallfall, der die Verantwortlichkeiten zwischen Autofahrern und Fahrradfahrern in Deutschland neu beleuchtete. Der Fall drehte sich um einen Zwölfjährigen, der auf seinem Fahrrad entlang eines Radwegs unterwegs war und plötzlich einen Fußgängerüberweg überquerte, ohne abzusteigen oder seine Absicht anzuzeigen. Infolgedessen wurde er von einem herannahenden Auto erfasst und schwer verletzt.

Ursprünglich hatte das Landgericht Hannover die Autofahrerin größtenteils für den Unfall verantwortlich gemacht, trotz der Unachtsamkeit des Kindes. Sie hätte den Zusammenstoß verhindern können, so die Feststellung eines Sachverständigen, wenn sie langsamer gefahren wäre. Das Oberlandesgericht Celle jedoch sah die Schuld anders und entschied, dass die Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderung des Jungen nur zu einem geringen Teil gerechtfertigt sei.

Die Richter argumentierten, dass ein Fahrzeugführer, der sich einem Fußgängerüberweg nähert, nicht automatisch damit rechnen muss, dass ein Fahrradfahrer ohne erkennbare Absicht den Überweg überquert. Dies gelte auch für ein zwölfjähriges Kind. Gemäß § 10 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müsse sich jeder, der von einem Radweg auf die Fahrbahn einfahren will, so verhalten, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Kind auffällige Verhaltensweisen zeigt, die zu einer konkreten Gefährdung führen könnten.

Unter Berücksichtigung aller Umstände und der Betriebsgefahr des Autos entschied das Gericht, dass die Autofahrerin zu einem Drittel für den Unfall haftet. Es sah keine Grundlage dafür, ein weiteres Rechtsmittel gegen diese Entscheidung zuzulassen. Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle könnte weitreichende Auswirkungen auf die Haftungsfrage bei Verkehrsunfällen haben und möglicherweise zu einer Überprüfung der geltenden Gesetze führen. Auch könnten mögliche Auswirkungen auf Apotheken diskutiert werden, da eine Neubewertung der Haftungsfrage möglicherweise Auswirkungen auf die Versicherungspolicen und Risikobewertungen haben könnte, die für Apothekeninhaber relevant sind.

AlphaFold 3: Revolutionäre KI verspricht bahnbrechende Fortschritte in der Proteinforschung

Google DeepMind hat kürzlich die Einführung ihres neuesten KI-Modells, »AlphaFold 3«, bekannt gegeben, das bahnbrechende Fortschritte in der Vorhersage von Proteinstrukturen und deren Interaktionen mit anderen Biomolekülen bietet. Diese Entwicklung markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Pharmaforschung und verspricht, unser Verständnis von biologischen Prozessen und Krankheiten zu revolutionieren.

Im Vergleich zu seinem Vorgänger, »AlphaFold 2«, geht »AlphaFold 3« noch einen Schritt weiter, indem es nicht nur die dreidimensionale Gestalt von Proteinen präzise berechnet, sondern auch deren Wechselwirkungen mit anderen Molekülen in menschlichen Zellen mit bisher unerreichter Genauigkeit vorhersagt. Diese Vorhersagen sind von entscheidender Bedeutung, um die Funktionen von Proteinen zu verstehen, was wiederum Einblicke in die biologischen Prozesse im Körper und in Krankheitsmechanismen ermöglicht.

Die Entwicklung von »AlphaFold 3« war das Ergebnis intensiver Forschung und Zusammenarbeit, bei der DeepMind, eine Tochtergesellschaft von Alphabet, und Isomorphic Labs, eine auf Künstliche Intelligenz in der Arzneimittelforschung spezialisierte Firma aus London, eine maßgebliche Rolle spielten. Durch die Kombination von erstklassiger KI-Technologie und umfangreichem Fachwissen konnten sie ein Modell schaffen, das nicht nur die Vorhersagegenauigkeit verbessert, sondern auch eine breite Palette von Forschern weltweit anspricht.

Ein bedeutender Schritt zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung ist die Einführung des »AlphaFold Servers«, einem kostenlosen Tool, das nicht kommerziellen Forschern den Zugang zu den leistungsstarken Fähigkeiten von »AlphaFold 3« ermöglicht. Dieses Tool erleichtert die Generierung von Modellen für komplexe biologische Strukturen und bietet Forschern die Möglichkeit, schnell und effizient neue Erkenntnisse zu gewinnen.

Darüber hinaus hat die Zusammenarbeit von Isomorphic Labs mit Pharmaunternehmen das Potenzial, die Arzneimittelforschung und -entwicklung zu beschleunigen, indem sie »AlphaFold 3«-Modelle nutzt, um maßgeschneiderte Therapien und Medikamente zu entwickeln, die auf die individuellen Bedürfnisse von Patienten zugeschnitten sind.

Insgesamt bietet »AlphaFold 3« eine vielversprechende Plattform für die Weiterentwicklung der medizinischen Forschung und könnte dazu beitragen, neue Behandlungsansätze für eine Vielzahl von Krankheiten zu entdecken und zu entwickeln.

Spahns Vorschlag: Enquete-Kommission zur Pandemie-Aufarbeitung

Inmitten anhaltender Diskussionen über die Handhabung der Corona-Pandemie hat der ehemalige deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Einrichtung einer Enquete-Kommission vorgeschlagen, um eine gründliche Analyse der getroffenen Maßnahmen durchzuführen. Spahn betonte die Dringlichkeit eines kritischen Rückblicks, der sowohl politische Entscheidungen als auch persönliche Verantwortlichkeiten untersucht.

Während seiner Amtszeit als Gesundheitsminister spielte Spahn eine maßgebliche Rolle bei der Einführung und Umsetzung der Pandemie-Bekämpfungsmaßnahmen. Besonders kritisierte er den Umgang mit Kindern und Jugendlichen während der Krise, indem er Schulschließungen und Kontaktverbote als schwerwiegende Einschnitte in ihre Bildungs- und Sozialleben bezeichnete.

Trotz dieser Kritik lobte Spahn die breite Unterstützung der deutschen Bevölkerung für die Pandemie-Maßnahmen und bezeichnete die Gesamtbewältigung als Erfolg. Er betonte die Bedeutung eines ausgewogenen Ansatzes, der weder extremen "Zero-COVID"-Forderungen noch einer passiven Haltung zugunsten eines überlasteten Gesundheitssystems folgte.

Spahn hob auch die Stärken des deutschen demokratischen Systems hervor, das kritische Diskussionen und Anpassungen ermöglicht. Er würdigte bereits getroffene politische Entscheidungen, wie den Ausbau der Impfstoffkapazitäten, und betonte die Notwendigkeit, Fragen der Souveränität und der Abhängigkeit von externen Produktionsketten anzugehen.

In Bezug auf die gesellschaftliche Reaktion auf die Pandemie betonte Spahn eine breite Bereitschaft zur Versöhnung und Vergebung. Er stellte fest, dass trotz Konflikten die Mehrheit der Bevölkerung bereit sei zu verzeihen und betonte, dass laute Stimmen, die Unnachgiebigkeit zeigen, nicht die Mehrheit repräsentieren.

Spahns Vorschlag für eine Enquete-Kommission erhielt Unterstützung von verschiedenen politischen Akteuren, darunter die FDP-Bundestagsfraktion, Gregor Gysi von Die Linke und der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Tino Sorge (CDU).

E-Rezept-Gipfel 2024: Innovation und Austausch in der Apothekenbranche

Am 30. April 2024 fand der E-Rezept-Gipfel 2024 statt, eine wegweisende Veranstaltung, die von Dr. Andreas Ziegler, dem Verlagsleiter Pharmazie des Deutschen Apotheker Verlags, ins Leben gerufen wurde. Ziel des Gipfels war es, eine umfassende Diskussions- und Informationsplattform für Angehörige der Apothekerbranche zu schaffen, um die aktuellen Herausforderungen und Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem E-Rezept zu beleuchten.

Die Idee für den Gipfel entstand aus einem wachsenden Bedürfnis innerhalb der Apothekengemeinschaft, sich mit den praktischen und regulatorischen Aspekten des E-Rezepts auseinanderzusetzen. Dr. Ziegler und sein Team organisierten vier Live-Veranstaltungen, die jeweils einen unterschiedlichen Schwerpunkt behandelten. Von der reibungslosen Abwicklung des E-Rezepts in der Apotheke über aktuelle Entwicklungen in der Telematikinfrastruktur bis hin zur sicheren Abrechnung wurden verschiedene relevante Themenbereiche beleuchtet.

Die Teilnahme am Gipfel stand allen Angehörigen der Apothekerbranche offen, darunter Apothekerinnen, Apotheker, PTA und andere Fachkräfte, die in die Rezeptbelieferung und -abrechnung involviert sind. Dank einer digitalen Buchungsmöglichkeit war eine flexible Teilnahme möglich, auch für kurzentschlossene Interessierte.

Die Live-Veranstaltungen wurden aufgezeichnet und sind bis zum 31. Juli 2024 on demand verfügbar. Dadurch haben auch Teilnehmer, die nicht an den Live-Sessions teilnehmen konnten, die Möglichkeit, die Inhalte nachträglich anzusehen und sich über wichtige Entwicklungen und Lösungsansätze zu informieren.

Der E-Rezept-Gipfel 2024 markiert einen wichtigen Meilenstein in der Diskussion über das E-Rezept und seine Auswirkungen auf die Apothekenpraxis. Durch die Schaffung einer offenen Plattform für den Austausch und die Information trägt der Gipfel dazu bei, die Branche auf die Herausforderungen der digitalen Transformation vorzubereiten und Lösungen für eine zukunftsorientierte Pharmazie zu entwickeln.

Gassen warnt vor Lauterbachs Gesundheitsreform: Risiken eines radikalen Umbaus

In der aktuellen Debatte um die Reform des Gesundheitswesens hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, klare Bedenken gegenüber den Plänen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach geäußert. Gassen warnt vor einem radikalen Umbau, der seiner Ansicht nach das bestehende System grundlegend verändern und die bewährte ambulante Versorgung gefährden könnte.

Gassen betont die Wichtigkeit der persönlichen Arzt-Patienten-Beziehung und warnt davor, dass die geplanten Maßnahmen zu einer Entfremdung und Vernachlässigung dieser Beziehung führen könnten. Insbesondere kritisiert er die mögliche Öffnung von Krankenhäusern für ambulante Leistungen und warnt vor einer weiteren Zentralisierung des Gesundheitswesens.

Laut Gassen würden die vorgeschlagenen Veränderungen dazu führen, dass die wohnortnahe Grundversorgung in inhabergeführten Praxen gefährdet sei. Er argumentiert, dass dies eine ideologische Agenda verfolge, die dem skandinavischen oder britischen Gesundheitssystem ähnelt und letztendlich bestimmte Bevölkerungsgruppen benachteiligen könnte.

In seinem Appell an Gesundheitsminister Lauterbach fordert Gassen eine Rückbesinnung auf die bewährten Strukturen des deutschen Gesundheitswesens und warnt vor den potenziellen Risiken einer staatlich gelenkten Medizin. Er unterstreicht die Wichtigkeit eines ausgewogenen Ansatzes, der sowohl Effizienz als auch Qualität der Versorgung sicherstellt und die individuellen Bedürfnisse der Patienten berücksichtigt.

Die Aussagen von Dr. Andreas Gassen haben eine kontroverse Diskussion über die Zukunft des Gesundheitswesens entfacht. Während einige seine Warnungen als berechtigt ansehen, verteidigen Befürworter der Reform die Notwendigkeit eines Wandels, um das Gesundheitssystem effektiver und zukunftsfähiger zu machen. Die Debatte darüber, welcher Weg der richtige ist, wird voraussichtlich weiterhin intensiv geführt werden.

BfArM warnt vor Augenkontakt mit Chlorhexidin: Gesundheitsrisiken erkennen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat eine dringende Warnung bezüglich der Verwendung von Chlorhexidin (CHX) herausgegeben. Diese Chemikalie, ein bekanntes Antiseptikum zur Bekämpfung von Bakterien auf der Haut und den Schleimhäuten, darf keinesfalls in die Augen gelangen, da dies schwerwiegende Gesundheitsprobleme verursachen kann.

Die Warnung betrifft alle Zulassungsinhaber von Arzneimitteln, die Chlorhexidin enthalten und zur Anwendung auf der Haut bestimmt sind, sowie entsprechende Kombinationspräparate. Diese Unternehmen werden aufgefordert, ihre Produktinformationen innerhalb von zwei Monaten zu aktualisieren, um auf das Risiko einer persistierenden Hornhautschädigung und erheblichen Sehbehinderungen hinzuweisen, die bei versehentlichem Kontakt von Chlorhexidin mit den Augen auftreten können.

Chlorhexidin wird in verschiedenen Formen wie Gelen, Salben, Cremes oder Lösungen verwendet, um Bakterien abzutöten. Besonders häufig wird es in der Mundhöhle angewendet, da es eine langanhaltende Wirkung auf den Zahnschmelz hat. Doch auch auf der Haut wird es zur Bekämpfung von Bakterien eingesetzt.

Die Öffentlichkeit wird dazu angehalten, äußerste Vorsicht walten zu lassen, um den Kontakt von Chlorhexidin mit den Augen zu vermeiden. Sollte dennoch eine Kontamination auftreten, ist sofortiges und gründliches Ausspülen mit Wasser unerlässlich.

Zusätzlich wird in den Packungsbeilagen zukünftig darauf hingewiesen, dass bei auftretenden Reizungen, Rötungen, Schmerzen oder Sehstörungen unverzüglich ärztlicher Rat eingeholt werden sollte.

Diese Maßnahmen des BfArM zielen darauf ab, die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher zu gewährleisten und die potenziellen Risiken bei der Verwendung von Produkten mit Chlorhexidin zu minimieren.

ABDA setzt auf Telepharmazie: Klarheit und Expertise für eine verbesserte Versorgung

Die Telepharmazie, ein Thema, das seit dem Deutschen Apothekertag (DAT) 2022 an Bedeutung gewonnen hat, steht erneut im Fokus der Diskussionen. Der Deutsche Apothekerverband (ABDA) betrachtet die Telepharmazie als eine vielversprechende Möglichkeit, die Beratung von Patient:innen durch Apotheken mittels Videoverbindungen zu verbessern und Lücken in der Versorgung zu schließen.

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening betont die Absicht, Telepharmazie aus den örtlichen Apotheken heraus anzubieten. Sie hebt jedoch hervor, dass eine klare Definition des Begriffs erforderlich ist. Insbesondere kritisiert sie die Interpretation von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der Telepharmazie als Kommunikationsmöglichkeit zwischen Apothekenteams und PTA in sogenannten Rumpfapotheken sieht.

Die ABDA lehnt Lauterbachs Vorschlag ab, wonach PTA die Leitung in Rumpfapotheken übernehmen können, sofern Approbierte via Telepharmazie erreichbar sind. Sie betont, dass Telepharmazie nur sinnvoll ist, wenn sie von Apotheker:innen angeboten wird und sich an Patient:innen richtet, die entweder persönlich bekannt sind oder deren Kontakt in der Apotheke vorbereitet wurde.

Es wird klargestellt, dass pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) nicht per Videosprechstunde oder anderen telepharmazeutischen Formaten erbracht werden dürfen, wie von der ABDA bereits zuvor festgelegt wurde.

Der Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), Thomas Benkert, unterstützt die Weiterentwicklung telepharmazeutischer Angebote und betont die Wichtigkeit, die Expertise der Apotheker:innen verstärkt in die Versorgung einzubringen.

Am 11. Juni wird die BAK im Symposium "Telepharmazie – Chancen und Grenzen" nähere Informationen zu diesem Thema bereitstellen.

Entschlossen trotz Hindernissen: Apotheker plant Wiedereröffnung trotz Insolvenz

Im sächsischen Falkenstein steht die Wiedereröffnung einer örtlichen Apotheke im Raum, nachdem ihr Inhaber, Dr. Marcus Hartmann, sich trotz der Hürden einer Insolvenz entschlossen zeigt, seinen Betrieb wieder aufzunehmen.

Die Marien-Apotheke musste im Februar ihre Türen schließen, als mehrere unglückliche Umstände zusammenkamen und den Apotheker Hartmann vor eine finanzielle und organisatorische Herausforderung stellten. Ein Mangel an Personal, verzögerte Zahlungen von Insolvenzübergangsgehältern und eine unerwartete Inspektion durch die Landesdirektion (LDS) führten zur vorübergehenden Stilllegung der Betriebserlaubnis.

Gemäß der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) muss in Apotheken stets ausreichend Personal vorhanden sein, um einen ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten. Die unvorhergesehene Krankheitswelle unter Hartmanns Mitarbeitern verschärfte die Situation zusätzlich, als er plötzlich allein für den Betrieb verantwortlich war.

Die Insolvenzübergangsgehälter für die Mitarbeiter konnten nicht rechtzeitig gezahlt werden, was zur Regelinsolvenz führte und den Insolvenzverwalter zwang, das Personal zu entlassen. Hartmann blieb keine andere Wahl, als vorübergehend die Türen seiner Apotheke zu schließen und die Regale zu räumen, um die Arzneimittel an die Großhändler zurückzugeben.

Trotz dieser Rückschläge zeigt sich Hartmann zuversichtlich und befindet sich derzeit in einer Phase der Sondierung verschiedener Möglichkeiten, darunter auch die Wiedereröffnung seiner Apotheke. Die Unterstützung seiner treuen Kundschaft, die bereits sehnsüchtig auf die Rückkehr ihrer vertrauten Apotheke wartet, ist für Hartmann ein bedeutender Ansporn.

Allerdings sieht sich Hartmann auch mit den Realitäten des Fachkräftemangels konfrontiert, der in der Region weiterhin eine Herausforderung darstellt. Dennoch lässt er sich nicht entmutigen und plant, in absehbarer Zeit eine Entscheidung über die Zukunft seiner Apotheke zu treffen, wobei er die Interessen seiner Kunden und die praktischen Herausforderungen des Geschäftsbetriebs gleichermaßen berücksichtigen wird.

Neues Marketing-Tool für Apotheken: Lokales Onlinemarketing für mehr regionale Präsenz

In einer strategischen Partnerschaft haben die Apothekenkooperationen Alphega und gesund leben ein wegweisendes Marketinginstrument eingeführt, das die Online-Sichtbarkeit ihrer Mitglieder in ihren jeweiligen geografischen Gebieten revolutionieren soll. Das innovative Angebot, bekannt als "lokales Onlinemarketing", zielt darauf ab, potenzielle Kunden in unmittelbarer Nähe der Apotheken gezielt anzusprechen und damit die lokale Präsenz zu stärken.

Das Konzept des lokalen Onlinemarketings basiert auf einer präzisen Aussteuerung von Werbung auf geeigneten Websites und Apps mittels eines spezialisierten Buchungstools. Dies ermöglicht es, Personen, die sich in der Nähe bewegen, relevante Werbung direkt auf ihren Smartphones zu platzieren. Dabei werden besonders erfolgreiche Seiten vom System priorisiert, um eine optimale Reichweite zu erzielen.

Mitglieder von Alphega oder gesund leben können nun von diesem wegweisenden Marketinginstrument profitieren, das laut einer offiziellen Mitteilung ab sofort verfügbar ist. Das neue Angebot verspricht, die Aufmerksamkeit und Sichtbarkeit der Apotheken zu steigern, ihre Wahrnehmung zu stärken und Kaufanreize zu setzen. Durch eine individuelle Anpassung der Online-Werbemittel auf jede teilnehmende Apotheke sowie eine optimierte Ausspielung im Umkreis der Apotheke wird eine maßgeschneiderte Werbestrategie gewährleistet.

Matthias Greutter, Country Manager der Kooperation Alphega, betont die Bedeutung dieses neuen Instruments in der Endkundenansprache. Er beschreibt das lokale Onlinemarketing als einen unverzichtbaren Bestandteil, um potenzielle Kunden gezielt anzusprechen und die regionale Präsenz der Apotheken zu stärken. Greutter hebt hervor, dass die Teilnahme an diesem Programm eine gute Grundlage im Onlinebereich voraussetzt, einschließlich einer aktuellen und aktiv gepflegten Onlinepräsenz sowie der Fähigkeit, Verkaufsförderaktionen erfolgreich online umzusetzen.

Das neue Marketinginstrument wird als exklusiver Service für alle Kooperationsapotheken angeboten und soll dazu motivieren, die digitale Transformation aktiv voranzutreiben und neue Wege unkompliziert auszuprobieren. Durch einen zukunftsorientierten Marketingmix und zeitgemäße Werbemaßnahmen sollen die Apotheken dabei unterstützt werden, die Digitalisierung sinnvoll und pragmatisch zu integrieren und somit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Neues Gutachten wirft Licht auf mögliche Ungleichheiten im EU-Arzneimittelversandhandel

Ein aktuelles Gutachten, das im Auftrag der Freien Apothekerschaft (FA) erstellt wurde, wirft ein Licht auf mögliche Ungleichheiten im Arzneimittelversandhandel innerhalb der Europäischen Union. Die Analyse, durchgeführt von Dr. Fiete Kalscheuer und Dr. Nicolas Harding, hebt insbesondere die Diskrepanz zwischen deutschen Sicherheitsstandards und dem niederländischen Recht hervor.

Gemäß § 73 Absatz 1 Nr. 1a des Arzneimittelgesetzes (AMG) ist der Versandhandel aus anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaaten an deutsche Endverbraucher erlaubt, sofern er den deutschen Apothekenrechtsvorschriften entspricht. Das Gutachten argumentiert jedoch, dass die aktuelle Praxis des Arzneimittelversands aus den Niederlanden nicht mit den strengen deutschen Sicherheitsstandards im Einklang steht.

Insbesondere bemängeln die Gutachter das Fehlen eines spezifischen Sicherheitskonzepts im niederländischen Recht für den Arzneimittelversand sowie das Fehlen eines Fremdbesitzverbots. Dies führt dazu, dass große Apotheken in Form von Kapitalgesellschaften den Versandhandelsmarkt dominieren, was dem deutschen Apothekenrecht entgegensteht.

Das Gutachten wirft auch ein Licht auf die mangelnde Überprüfung der Vereinbarkeit des niederländischen Rechts mit dem deutschen Arzneimittelrecht durch deutsche Behörden. Dies führt zu einer möglichen Benachteiligung deutscher Apotheken, die sich strikt an die Vorschriften halten und strengen Kontrollen unterliegen.

Von verfassungsrechtlicher Seite wird argumentiert, dass diese Ungleichheiten nicht nur gegen die Wettbewerbsfreiheit der deutschen Apotheken verstoßen, sondern auch den Grundsatz der Gleichbehandlung und den Zweck des Arzneimittel- und Apothekenrechts, nämlich die Sicherheit des Arzneimittelverkehrs zum Schutz der Verbraucher und ihrer Gesundheit, untergraben.

Die weitere Vorgehensweise gegen diese Ungleichheiten hängt davon ab, ob die arzneimittelrechtliche „Länderliste“ des Bundesgesundheitsministeriums als Allgemeinverfügung oder Verwaltungsrichtlinie betrachtet wird. Im ersten Fall könnten Widerspruch und Anfechtungsklage möglich sein, während im zweiten Fall eine Feststellungsklage erwogen werden könnte, um die Rechte der deutschen Apotheker zu klären.

Diese Diskussion über die Vereinbarkeit des Arzneimittelversandhandels mit den nationalen Sicherheitsstandards wird voraussichtlich weitere Aufmerksamkeit auf sich ziehen und möglicherweise zu Veränderungen in der EU-Gesetzgebung führen.

Telekom und Dampsoft schließen sich zusammen, um mit innovativer Praxissoftware den Markt zu revolutionieren

In einer wegweisenden Partnerschaft haben sich Dampsoft, ein führender Anbieter von Praxisverwaltungssoftware für Zahnärzte, und die Deutsche Telekom zusammengetan, um eine neue Ära der Effizienz und Flexibilität in der zahnärztlichen Versorgung einzuläuten. Die Entscheidung von Dampsoft, seine bewährte Software in die Cloud zu verlagern, markiert einen bedeutenden Schritt zur Modernisierung der Branche. Ziel dieser innovativen Kooperation ist es, Praxisteams eine Vielzahl praktischer Funktionen zu bieten, um ihre täglichen Abläufe zu erleichtern und ihnen mehr Zeit für die Patientenbetreuung zu ermöglichen.

Die Cloud-basierte Lösung verspricht zahlreiche Vorteile, darunter eine effizientere Terminvergabe, automatisierte Verwaltungsprozesse und eine erhöhte Datensicherheit. Insbesondere in ländlichen Gebieten könnte diese Technologie einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung von Zahnarztpraxen leisten, indem sie die Flexibilität und Effizienz in der Patientenversorgung verbessert.

Die Entscheidung von Dampsoft, den Weg in die Cloud zu gehen, wird von Branchenexperten als wegweisend betrachtet und könnte den Standard für zukünftige Entwicklungen in der Branche setzen. Die Telekom zeigt sich ebenfalls begeistert von dieser strategischen Partnerschaft und betont die Bedeutung der Cloud-Technologie für die Zukunft der Gesundheitsversorgung.

In Bezug auf den Marktanteil ist Dampsoft bereits als führender Anbieter etabliert, wie Daten der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zeigen. Mit ihrem Flaggschiffprodukt "DS-Win-Plus" hat Dampsoft bereits in fast einem Drittel aller Zahnarztpraxen Fuß gefasst. Andere Anbieter wie CompuGroup Medical und Solutio folgen, jedoch mit beträchtlichem Abstand. Diese Daten unterstreichen die starke Position von Dampsoft im Markt und das Vertrauen der Zahnärzteschaft in ihre Produkte und Dienstleistungen.

Insgesamt markiert die Partnerschaft zwischen Dampsoft und der Telekom einen bedeutenden Meilenstein in der Entwicklung der zahnärztlichen Versorgung und unterstreicht die zunehmende Bedeutung von Cloud-Technologien für die Zukunft der Gesundheitsbranche.

Warnung vor Fehldosierung bei Irenat-Tropfen aufgrund Lieferengpass

Ein aktueller Lieferengpass bei den Irenat-Tropfen, einem Arzneimittel, das Natriumperchlorat enthält und von Alliance Pharma hergestellt wird, hat zu einer Warnung vor möglichen Fehldosierungen geführt. Laut Prognosen wird der Engpass voraussichtlich bis 2028 anhalten, was zu einer kurzfristigen Genehmigung der Einfuhr eines Imports aus Österreich führte. Die Lieferung wird ab dem 15. Mai erwartet.

Die Warnung wurde bereits von Actrevo, dem Lieferanten, in Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV Hamburg), mittels eines Rote-Hand-Briefs herausgegeben. Der Hintergrund dieser Warnung liegt in einem wichtigen Unterschied zwischen den deutschen und österreichischen Versionen der Tropfen.

Laut Fachinformationen benötigt die österreichische Version der Lösung eine andere Anzahl von Tropfen, um die empfohlene Wirkstoffmenge zu erreichen im Vergleich zur deutschen Version. Dies kann zu Verwechslungen und folglich zu Fehldosierungen führen. Daher betont Actrevo die Notwendigkeit einer sorgfältigen Beachtung der Dosierungsanweisungen und hat zusätzliche Hinweisetiketten angebracht, um auf den Unterschied in der Dosierung hinzuweisen.

Die Arzneimittelbezeichnung in den relevanten Datenbanken wird ebenfalls ab dem 15. Mai angepasst, um die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Varianten zu erleichtern. Apotheken müssen auch beachten, dass der Bezug von Natriumperchlorat Dyckerhoff 300 mg/ml Tropfen zum Einnehmen weiterhin gestattet ist.

Diese Entwicklungen unterstreichen die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen Behörden, Herstellern und Gesundheitsdienstleistern, um sicherzustellen, dass Patienten eine angemessene und sichere Versorgung mit notwendigen Arzneimitteln erhalten.

Europäische Arzneimittel-Agentur gibt grünes Licht für Avapritinib zur Behandlung von indolenter systemischer Mastozytose (ISM)

Die Europäische Arzneimittel-Agentur hat kürzlich die Zulassung des Tyrosinkinase-Inhibitors Avapritinib für die Behandlung der indolenten systemischen Mastozytose (ISM) bekanntgegeben. Diese Entscheidung markiert einen Meilenstein in der Therapie dieser seltenen genetischen Erkrankung, die durch eine Mutation des KIT D816V-Gens charakterisiert ist.

ISM ist eine seltene Form von Mastozytose, bei der es zu einer Fehlregulation der Mastzellproliferation kommt, was zu einer Anhäufung von Mastzellen in verschiedenen Organen führt. Dies wiederum verursacht eine Vielzahl von Symptomen wie Hautausschläge, Juckreiz, Magen-Darm-Beschwerden und Atemnot.

Die Diagnose der ISM gestaltet sich oft schwierig, da die Symptome vielfältig sind und nicht immer eindeutig auf die Erkrankung hinweisen. Die Behandlung konzentrierte sich bisher hauptsächlich auf die Linderung der Symptome mit Antihistaminika und Mastzellstabilisatoren.

Mit der Zulassung von Avapritinib steht nun erstmals eine Therapieoption zur Verfügung, die gezielt die Ursache der Erkrankung angeht. Als Tyrosinkinase-Hemmer verhindert Avapritinib die Aktivierung des mutierten Gens, was die Proliferation und Aktivierung der Mastzellen unterbindet.

Die Entscheidung der Europäischen Arzneimittel-Agentur basierte auf vielversprechenden Ergebnissen aus klinischen Studien, die zeigten, dass Avapritinib den Total Symptom Score (TSS) signifikant senken konnte, verglichen mit einer Placebo-Gruppe. Dies deutet darauf hin, dass Avapritinib eine wirksame Option zur Behandlung von ISM sein könnte.

Obwohl weitere Langzeitstudien erforderlich sind, um die Langzeiteffekte und die Sicherheit des Medikaments zu bewerten, bietet die Zulassung von Avapritinib neue Hoffnung für Patienten mit indolenter systemischer Mastozytose, insbesondere für diejenigen, die nicht auf herkömmliche symptomatische Therapien ansprechen.

Avapritinib wird oral eingenommen und kann bei ISM-Patienten eingesetzt werden, die nicht auf die symptomatische Therapie angesprochen haben. Die häufigsten unerwünschten Arzneimittelwirkungen sind periphere Ödeme.

Insgesamt markiert die Zulassung von Avapritinib einen bedeutenden Fortschritt in der Behandlung von ISM und bietet neue Hoffnung für Patienten, die unter dieser seltenen und oft schwer zu diagnostizierenden Erkrankung leiden.

Neue Entwicklungen bei Comirnaty-Omikron: Kinderimpfstoff ab August nicht mehr verfügbar

Die jüngsten Ankündigungen des Zentrums für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) haben eine bedeutende Veränderung in Bezug auf den Covid-19-Impfstoff Comirnaty Omikron XBB.1.5 für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren zur Folge: Ab dem 1. August wird dieser Impfstoff nicht mehr zur Verfügung stehen. Alle bereits ausgelieferten Chargen verfallen zum 31. Juli dieses Jahres, wie ZEPAI kürzlich mitteilte.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bestätigte die Unmöglichkeit des Einsatzes des Impfstoffs Comirnaty 10 µg/Dosis Omikron XBB.1.5 über den genannten Zeitpunkt hinaus. Nach Angaben des ZEPAI müssen etwaige überschüssige Impfdosen in Apotheken, Krankenhäusern, Arztpraxen oder beim pharmazeutischen Großhandel sachgemäß entsorgt werden.

Die KBV äußerte auch ihre Unklarheit bezüglich eines möglichen Ersatzes für den Kinderimpfstoff. Bisher liegt keine Information darüber vor, ob und wann ein neuer Impfstoff für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren verfügbar sein wird. Die KBV betonte, dass das ZEPAI in engem Austausch mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Hersteller BioNTech/Pfizer steht, um weitere Details zu diesem Thema zu klären.

Diese jüngsten Entwicklungen folgen auf das Verfallsdatum von Impfstoffen des Herstellers BioNTech/Pfizer, die auf die Omikron-Varianten BA.4-5 zugeschnitten waren, die ab dem 1. März abgelaufen sind. Die Entscheidung, den Kinderimpfstoff Comirnaty Omikron XBB.1.5 ab August nicht mehr bereitzustellen, wirft neue Fragen auf und unterstreicht die Bedeutung einer kontinuierlichen Überwachung und Anpassung der Impfstoffstrategie im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie.

Neue Richtlinien zur pH-Regulierung: Alternativen bei Lieferengpässen von Natriummonohydrogenphosphat

In einer bahnbrechenden Entwicklung auf dem Gebiet der pharmazeutischen Rezeptur wurden neue Richtlinien zur pH-Regulierung in Rezepturarzneimitteln veröffentlicht. Diese Richtlinien, herausgegeben vom Deutschen Arzneibuch (DAC) und dem Neuen Rezeptur-Formularium (NRF), bieten eine Alternative für den Fall, dass das üblicherweise verwendete Natriummonohydrogenphosphat-Dodecahydrat nicht verfügbar ist.

Das Natriummonohydrogenphosphat-Dodecahydrat wird traditionell in wasserhaltigen Rezepturen verwendet, um den pH-Wert zu erhöhen. Jedoch, angesichts von Lieferengpässen, haben Forscher und Experten des DAC und NRF eine Lösung gefunden: das Natriummonohydrogenphosphat-Heptahydrat.

Diese Alternative wurde nach sorgfältiger Analyse und Prüfung als geeignet befunden, um den pH-Wert in Rezepturarzneimitteln anzupassen. Die Richtlinien betonen jedoch, dass aufgrund der unterschiedlichen Wassergehalte zwischen dem Dodecahydrat und dem Heptahydrat eine Anpassung der Einwaage erforderlich ist, um die gewünschte pH-Regulierung sicherzustellen.

Um die korrekte Menge des Natriummonohydrogenphosphat-Heptahydrats zu bestimmen, empfehlen die Richtlinien die Verwendung der DAC/NRF-Rechenhilfe "Einwaagekorrekturfaktoren". Diese ermöglicht eine präzise Berechnung basierend auf den Molekülmassen, um sicherzustellen, dass die Ersatzsubstanz effektiv und zuverlässig eingesetzt wird.

Darüber hinaus bietet der aktuelle Rezepturtipp der Woche von DAC/NRF eine detaillierte Anleitung zur Umsetzung der neuen Richtlinien. Pharmazeutische Fachkräfte und Rezepturapotheker werden ermutigt, diese Ressourcen zu nutzen, um eine korrekte pH-Regulierung in ihren Rezepturen sicherzustellen, selbst wenn das Natriummonohydrogenphosphat-Dodecahydrat nicht verfügbar ist.

Diese neuen Richtlinien markieren einen bedeutenden Fortschritt in der pharmazeutischen Rezeptur und demonstrieren die kontinuierlichen Bemühungen der DAC und NRF, praxisrelevante Lösungen für Herausforderungen in der Arzneimittelherstellung bereitzustellen. Sie bieten eine wichtige Unterstützung für die Sicherstellung der Qualität und Wirksamkeit von Rezepturarzneimitteln, selbst unter schwierigen Lieferbedingungen.

Meniskus-Probleme: Moderne Therapien für langfristige Linderung

Die Behandlung von Meniskus-Problemen steht im Fokus neuer Ansätze, die darauf abzielen, langfristige Linderung und verbesserte Gelenkfunktion zu bieten. Meniskusrisse und Verschleiß können erhebliche Beschwerden verursachen, aber moderne medizinische Interventionen bieten Hoffnung für Betroffene.

Laut führenden Orthopäden wie Dr. Gregor Berrsche vom Deutschen Gelenkzentrum in der ATOS Klinik Heidelberg hat sich die Herangehensweise an Meniskusoperationen in den letzten Jahren verändert. Durch verbesserte OP-Techniken und Instrumente ist es heute häufiger möglich, den betroffenen Meniskus zu erhalten oder minimalinvasiv zu reparieren, was die langfristige Gelenkfunktion verbessern kann.

Eine entscheidende Frage bei der Behandlung von Meniskusproblemen ist, ob eine Operation notwendig ist. Stabile Risse können oft konservativ behandelt werden, während instabile Risse eine Operation erfordern können, um weitere Schäden zu verhindern.

Experten raten dazu, Meniskus-Beschwerden frühzeitig abzuklären, insbesondere bei jungen Menschen, da der Meniskus eine wichtige Funktion bei der Stabilisierung des Gelenks hat. Sport und Bewegung spielen eine entscheidende Rolle bei der langfristigen Behandlung von Meniskusproblemen. Krafttraining zur Stärkung der Muskeln um das Gelenk herum kann helfen, die Stabilität zu verbessern und Beschwerden zu lindern.

Physiotherapie ist ein wichtiger Bestandteil der Behandlung von Meniskusproblemen. Durch gezielte Übungen kann die Beweglichkeit verbessert und die Belastung des Gelenks reduziert werden. Sportarten wie Aquajogging, Radfahren und Übungen mit geringem Körpergewicht können ebenfalls hilfreich sein.

In schwerwiegenden Fällen, in denen konservative Behandlungen nicht ausreichen, können alternative Behandlungsmethoden wie Hyaluronspritzen oder Eigenblutbehandlungen in Betracht gezogen werden. Diese können vorübergehende Linderung bieten, haben aber möglicherweise keine langfristige Wirkung.

Für einige Patienten kann eine Gelenkersatzoperation die letzte Option sein, wenn alle anderen Behandlungsmöglichkeiten versagt haben. Dies ist jedoch oft mit Risiken verbunden und sollte sorgfältig abgewogen werden.

Insgesamt bieten neue Ansätze zur Behandlung von Meniskus-Problemen eine Vielzahl von Optionen für Betroffene, um Beschwerden zu lindern und die Gelenkfunktion zu verbessern. Eine frühzeitige Diagnose und eine ganzheitliche Behandlung können dazu beitragen, langfristige Ergebnisse zu erzielen und die Lebensqualität der Patienten zu verbessern.

Neue Allianz gegen Engpässe: EU-Initiative stärkt Arzneimittelversorgung

Die jüngste Eskalation der Engpassproblematik im Bereich der Arzneimittelversorgung hat die Europäische Union dazu bewogen, eine entscheidende Maßnahme zu ergreifen. In Reaktion darauf wurde die Allianz für kritische Arzneimittel ins Leben gerufen, ein neu gegründetes Bündnis, das kürzlich seine Arbeit aufgenommen hat.

Ziel der Allianz ist es, die Herausforderungen in der Arzneimittelversorgung anzugehen, indem nationale Behörden, die Industrie, die Zivilgesellschaft, die EU-Kommission und EU-Agenturen an einen Tisch gebracht werden. In einem gemeinsamen Ansatz sollen Strategien entwickelt werden, um Engpässe zu bewältigen oder sogar zu vermeiden.

Die Schlagworte der Initiative sind Versorgungssicherheit, verbesserte Verfügbarkeit von Arzneimitteln und eine geringere Abhängigkeit von internationalen Lieferketten. Ein wichtiger Schwerpunkt liegt auf der gemeinsamen Beschaffung wichtiger Arzneimittel sowie der Förderung von Marktanreizen und Verträgen.

Die Mitglieder der Allianz, die bereits rund 250 registrierte Mitglieder umfasst, kommen aus verschiedenen Bereichen. In Deutschland sind sowohl Krankenkassenverbände wie der AOK-Bundesverband als auch Vertreter der pharmazeutischen Industrie, wie der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) und der Verband forschender Pharmaunternehmen (vfa), sowie führende Unternehmen wie Bayer, Fresenius und Merck KGaA Teil des Bündnisses.

Ein Lenkungsausschuss, bestehend aus Vertretern der Industrie, Patientenorganisationen, Gesundheitsberufen, EU-Mitgliedsstaaten und EU-Agenturen, legt die Prioritäten fest und koordiniert die Arbeit der Allianz. Es ist geplant, dass die Allianz die EU-Kommission und andere Entscheidungsträger über geeignete Maßnahmen informiert, um Engpässe bei wichtigen Medikamenten zu beheben.

Die Einrichtung der Allianz erfolgte vor dem Hintergrund eines Non-Papers, das von 23 EU-Ländern vorgelegt wurde, um Vorschläge zur Verbesserung der Arzneimittelversorgungssicherheit zu unterbreiten. Diese Initiative fand schließlich in der Erklärung von Granada im Oktober 2023 ihren Ausdruck, in der die gemeinsamen politischen Ziele und Prioritäten erneut bekräftigt wurden.

Studie enthüllt: Zusammenhang zwischen Säureblockern und erhöhtem Migränerisiko

In einer aktuellen Studie, veröffentlicht im Fachjournal "Neurology Clinical Practice", wurde ein potenzieller Zusammenhang zwischen der langfristigen Anwendung von säurereduzierenden Medikamenten und einem erhöhten Risiko für Migräne und schwere Kopfschmerzen untersucht. Diese Medikamente, bekannt als Protonenpumpenhemmer (PPI), H2-Rezeptorantagonisten und Antazida, werden häufig zur Behandlung von Magen-Darm-Erkrankungen wie Refluxkrankheit, Magengeschwüren und zur Vorbeugung von Magenschleimhautläsionen eingesetzt.

Die Studie analysierte Daten von fast 12.000 Erwachsenen aus den Jahren 1999 bis 2004, die am National Health and Nutrition Examination Survey teilgenommen hatten. Die Teilnehmer wurden nach ihrem Gebrauch von säurereduzierenden Medikamenten, dem Vorhandensein von starken Kopfschmerzen oder Migräne sowie der Einnahme von Magnesiumpräparaten befragt.

Die Ergebnisse zeigten, dass Personen, die PPI oder H2-Rezeptorantagonisten einnahmen, zu einem höheren Prozentsatz über Migräne oder schwere Kopfschmerzen berichteten, verglichen mit Personen, die keine solche Therapie erhielten. Insbesondere war das Migränerisiko unter PPI um 70 Prozent höher, unter H2-Rezeptorantagonisten um 40 Prozent höher und unter Antazida um 30 Prozent höher, nachdem andere potenzielle Einflussfaktoren wie Alkohol- und Koffeinkonsum, Alter und Geschlecht berücksichtigt wurden.

Eine mögliche Erklärung für diesen Zusammenhang könnte ein Magnesiummangel sein, der bei der langfristigen Anwendung von PPI und H2-Rezeptorantagonisten auftreten kann. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass der genaue Mechanismus, durch den säurereduzierende Medikamente das Migränerisiko beeinflussen, noch nicht vollständig verstanden ist. Weitere Forschung ist erforderlich, um die zugrunde liegenden Ursachen und potenziellen Risiken dieser Verbindung besser zu verstehen.

Krebsbehandlung während der Schwangerschaft: Eine Herausforderung für Mutter und Kind

In einer bemerkenswerten Entwicklung in der medizinischen Landschaft rückt die Herausforderung der Krebsbehandlung während der Schwangerschaft in den Fokus. Mit einem Anstieg der diagnostizierten Fälle von Schwangerschafts-assoziierten Krebserkrankungen (PAC) in den letzten Jahren stehen Ärzte vor komplexen Entscheidungen, um sowohl das Leben der werdenden Mutter als auch die Gesundheit des ungeborenen Kindes zu schützen.

Laut aktuellen medizinischen Erkenntnissen wird etwa einer von tausend Frauen während ihrer Schwangerschaft mit Krebs konfrontiert. Diese Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit einer präzisen und mitfühlenden Betreuung für betroffene Frauen. Während Schwangerschaft an sich das Krebsrisiko nicht erhöht, können diagnostische Herausforderungen auftreten, die die frühzeitige Erkennung erschweren.

Der Schlüssel zur erfolgreichen Behandlung liegt in einer engmaschigen Überwachung und einer individuell angepassten Therapie. Ultraschalluntersuchungen sind das bevorzugte diagnostische Verfahren während der Schwangerschaft, wobei andere bildgebende Verfahren mit Vorsicht eingesetzt werden müssen, um das ungeborene Kind nicht zu gefährden.

Die Entscheidung über den Behandlungsverlauf hängt vom Gestationsalter ab und erfordert eine sorgfältige Abwägung der potenziellen Risiken und Vorteile. Operationen können in einigen Fällen durchgeführt werden, aber die Chemotherapie ist in den frühen Stadien der Schwangerschaft aufgrund des Risikos von Fehlbildungen kontraindiziert.

Darüber hinaus müssen medikamentöse Therapien sorgfältig ausgewählt werden, um die Sicherheit des ungeborenen Kindes zu gewährleisten. Eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Fachdisziplinen und eine gründliche Überwachung des Neugeborenen sind unerlässlich, um potenzielle Komplikationen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

In Anbetracht dieser komplexen Dynamik steht die medizinische Gemeinschaft vor der Herausforderung, innovative Lösungen zu entwickeln, um sowohl die Gesundheit der Mütter als auch die der Kinder zu schützen. Die Fortschritte in der Krebsforschung und die verbesserte Betreuung von schwangeren Frauen sind entscheidend, um diesen wachsenden Bedarf zu decken und positive Ergebnisse für alle Beteiligten zu erzielen.

Scharf auf Säureneutralisation: Neue Leitlinie betont Symptomenkontrolle und alternative Therapien bei Refluxbeschwerden

Die aktualisierte Leitlinie zur Behandlung von Refluxbeschwerden hat einen bedeutenden Wandel im therapeutischen Ansatz eingeleitet. Früher galt der Einsatz von Protonenpumpenhemmern (PPI) als Standard, doch nun wird der Fokus verstärkt auf die Kontrolle der Symptome gelegt, unter anderem durch die Verwendung von Antacida, Heilerde und ähnlichen Mitteln.

Gastroösophageale Refluxbeschwerden (GERD) wie Sodbrennen und saures Aufstoßen können ohne sichtbare Veränderungen in der Speiseröhre (NERD) oder mit Entzündungen (Refluxösophagitis) auftreten. Die Mehrheit der Betroffenen zeigt jedoch keine relevanten organischen Schäden an der Speiseröhre. Das Risiko einer tumorösen Entartung wird zwar nicht ausgeschlossen, jedoch als seltener eingestuft als zuvor angenommen.

Die neue Leitlinie definiert die Therapieziele neu und rückt dabei die Symptomenkontrolle in den Vordergrund. Frühere Überbewertungen von leichten Läsionen führten zu einer Übertherapie mit PPI. Die Idee der Karzinomprävention durch Medikamente wurde aufgegeben, da sie in den meisten Fällen unnötig ist. Stattdessen werden nun lebensstilbeeinflussende Faktoren stärker berücksichtigt und Protonenpumpenhemmer werden nicht mehr automatisch verschrieben.

Für leichtere Beschwerden werden zunächst Allgemeinmaßnahmen wie Gewichtsreduktion, Zwerchfelltraining und Rauchstopp empfohlen. Die Einnahme von PPI erfolgt nur bei typischen Refluxbeschwerden ohne Alarmsymptome. Wenn möglich, sollten Alternativen wie Antacida und Alginate bevorzugt werden, da PPI zurückhaltend einzusetzen sind und nicht für jeden geeignet sind.

Heilerde und Alginate spielen eine wichtige Rolle in der Behandlung, da sie eine mukosaprotektive Wirkung haben. Heilerde bindet Säure und bildet einen Schutzfilm über die Schleimhaut der Speiseröhre, während Alginate die Acid Pocket im Magen neutralisieren und eine mechanische Refluxblockade bilden.

Neuere Produkte wie Refluthin® und Neobianacid bieten ebenfalls eine Schleimhautschutz und können eine Alternative zu herkömmlichen Medikamenten darstellen. Wenn die Beschwerden nach zwei bis vier Wochen nicht nachlassen, kann eine höhere Standarddosierung von PPI für acht Wochen erwogen werden, bevor weitere Diagnoseverfahren in Betracht gezogen werden, wie Endoskopie, Impedanz-pH-Metrie und hochauflösende Manometrie.

Sonnencreme: Ein ganzjähriger Schutzbedarf für gesunde Haut

In einer aktuellen Umfrage, durchgeführt im Auftrag des Industrieverbandes Körperpflege- und Waschmittel (IKW), wurde festgestellt, dass rund 22 Prozent der Befragten Sonnencreme regelmäßig als Teil ihrer täglichen Hautpflegeroutine verwenden. Insbesondere die jüngeren Altersgruppen, mit 30 Prozent der 18- bis 29-Jährigen, zeigen eine erhöhte Prävalenz in der täglichen Anwendung von Sonnenschutzmitteln im Vergleich zu älteren Altersgruppen, von denen nur 13 Prozent täglich darauf zurückgreifen.

Dennoch offenbart die Umfrage eine Tendenz, den Sonnenschutz auf die Sommermonate zu beschränken, vor allem bei Aktivitäten im Freien wie Strandbesuchen oder Freibadbesuchen. Etwa 53 Prozent der Befragten geben an, Sonnencreme nur in dieser Zeit zu verwenden, während 13 Prozent der Meinung sind, dass Sonnenschutzmittel generell überflüssig sind.

Die Bedeutung eines ganzjährigen Sonnenschutzes wird durch die Tatsache unterstrichen, dass die UV-Strahlung der Sonne das ganze Jahr über Hautschäden verursachen kann und langfristig das Risiko von Hautkrebs erhöht. Ein Orientierungspunkt bietet der UV-Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes, der die gesundheitliche Gefährdung durch UV-Strahlung für den jeweiligen Tag und die Region auf einer Skala von 1 bis 11+ angibt.

Nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) sollte man sich ab einem UV-Index von 3 vor der Sonne schützen. Dies schließt nicht nur die Verwendung von Sonnencreme ein, sondern auch andere Schutzmaßnahmen wie das Aufsuchen von Schatten und das Tragen von Kopfbedeckungen wie Caps oder Hüten.

Diese Erkenntnisse verdeutlichen die Bedeutung einer ganzjährigen und umfassenden Sonnenschutzpraxis, um das Risiko von Hautschäden und langfristigem Hautkrebs zu minimieren. Beratung und Aufklärung über die Bedeutung des Sonnenschutzes könnten dabei eine entscheidende Rolle spielen, insbesondere für diejenigen, die den Sonnenschutz auf die Sommermonate beschränken.

Kommentar:

Die Forderung von Thomas Preis, dem Vorsitzenden des Apothekerverbands Nordrhein, nach einem OTC-Switch für medizinisches Cannabis ist ein bedeutender Schritt. Die steigende Nachfrage nach Cannabis-Rezepten zeigt deutlich, dass Patienten alternative Behandlungsmöglichkeiten suchen. Eine Entlassung aus der Verschreibungspflicht in spezifischen Fällen könnte diesen Bedarf besser decken und die Eigenverantwortung stärken. Es ist an der Zeit, dass die Politik diese Entwicklung ernsthaft in Betracht zieht und eine angemessene Regulierung ermöglicht.

Die geplante Feststellungsklage der Freien Apothekerschaft gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der veralteten "Länderliste" für den Arzneimittelversand ist ein Schritt, der die Aufmerksamkeit auf ein wichtiges Thema lenkt. Die Kritik an der Liste, die seit 2011 nicht aktualisiert wurde, ist berechtigt. Es besteht die Sorge, dass veraltete Standards den Arzneimittelversand beeinträchtigen und die Sicherheit der Patienten gefährden könnten. Eine Überarbeitung dieser Liste ist dringend erforderlich, um faire Wettbewerbsbedingungen für alle Apotheken zu gewährleisten und sicherzustellen, dass nur Anbieter mit angemessenen Sicherheitsstandards den deutschen Markt beliefern können. Dieser Schritt könnte dazu beitragen, das Vertrauen in den Arzneimittelversand zu stärken und die Gesundheit der Verbraucher zu schützen.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Celle in diesem Verkehrsunfallfall ist wegweisend und verdeutlicht die komplexen Haftungsfragen im Straßenverkehr. Die Entscheidung, die Autofahrerin nur zu einem Drittel haftbar zu machen, zeigt, dass Gerichte die Verantwortung sowohl bei Fahrzeugführern als auch bei anderen Verkehrsteilnehmern sorgfältig abwägen. Dies könnte nicht nur Auswirkungen auf die Rechtsprechung haben, sondern auch eine Debatte über die geltenden Gesetze und ihre Anpassung in Bezug auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auslösen.

Die Veröffentlichung von »AlphaFold 3« durch Google DeepMind markiert einen epochalen Moment in der Proteinforschung. Die Fähigkeit dieses KI-Modells, die Struktur und Interaktionen von Proteinen mit beispielloser Genauigkeit vorherzusagen, eröffnet neue Horizonte für die Arzneimittelforschung und -entwicklung. Dieser Meilenstein wird dazu beitragen, unser Verständnis von biologischen Prozessen und Krankheiten grundlegend zu verbessern und könnte zu personalisierten Therapien führen, die auf die individuellen Bedürfnisse von Patienten zugeschnitten sind.

Spahns Forderung nach einer Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie ist ein bedeutender Schritt, um aus den Erfahrungen der Vergangenheit zu lernen. Die kritische Auseinandersetzung mit den getroffenen Maßnahmen und individuellen Verantwortlichkeiten ist unerlässlich, um zukünftige Krisen effektiver zu bewältigen. Die breite Unterstützung für diesen Vorschlag von verschiedenen politischen Akteuren ist ermutigend und unterstreicht die Dringlichkeit einer umfassenden Analyse. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Enquete-Kommission in der Lage ist, unvoreingenommen und transparent zu arbeiten, um Vertrauen in die politischen Prozesse wiederherzustellen und konstruktive Lösungen für die Zukunft zu entwickeln.

Der E-Rezept-Gipfel 2024 ist ein bedeutendes Ereignis für die Apothekenbranche, das zeigt, wie wichtig es ist, sich mit den Herausforderungen und Chancen der digitalen Transformation auseinanderzusetzen. Durch den Austausch von Wissen und Erfahrungen trägt der Gipfel dazu bei, die Apothekerinnen und Apotheker auf dem Weg zu einer effizienten und sicheren Nutzung des E-Rezepts zu unterstützen und die Zukunft der Pharmazie aktiv zu gestalten.

Gassens Bedenken gegenüber den Plänen von Gesundheitsminister Lauterbach sind von großer Bedeutung. Seine Warnungen vor einem radikalen Umbau des Gesundheitssystems rufen dazu auf, die bewährte ambulante Versorgung zu schützen. Eine solche Reform birgt das Risiko einer weiteren Zentralisierung und könnte die Grundversorgung in Praxen gefährden. Es ist entscheidend, dass jegliche Veränderungen in Richtung Effizienz und Qualität gehen und die individuellen Bedürfnisse der Patienten im Blick behalten.

Die jüngste Warnung des BfArM vor dem Eindringen von Chlorhexidin in die Augen verdeutlicht die kritische Bedeutung einer präzisen Anwendung von Antiseptika. Angesichts der potenziellen Risiken für die Augengesundheit ist eine erhöhte Wachsamkeit geboten, um Unfälle zu vermeiden. Verbraucher sollten die aktualisierten Produktinformationen gründlich prüfen und bei jeglicher Augenkontamination sofortige ärztliche Hilfe suchen. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung der Sicherheit und des Wohlergehens der Verbraucher im Umgang mit medizinischen Produkten.

Die Debatte um Telepharmazie verdeutlicht die Herausforderungen bei der klaren Definition dieses Konzepts. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Telepharmazie als direkter Kanal zur Beratung von Patient:innen durch Apotheken verstanden wird und nicht als bloße interne Kommunikationsmöglichkeit. Die ABDA hebt zu Recht die Rolle der Apotheker:innen hervor und betont ihre essenzielle Expertise für eine qualitativ hochwertige Versorgung. Es ist unerlässlich, ihre Einbindung zu stärken und sicherzustellen, dass Telepharmazie den Bedürfnissen der Patient:innen gerecht wird, indem sie persönliche Kontakte in der Apotheke ergänzt, nicht ersetzt.

Dr. Marcus Hartmanns Entschluss, trotz der Insolvenz seine Apotheke wiederzueröffnen, ist bewundernswert und zeigt seinen starken Unternehmergeist. Seine Entschlossenheit, die Bedürfnisse seiner Kunden und der Gemeinschaft zu erfüllen, verdient Respekt. Allerdings sind die Herausforderungen des Fachkräftemangels und der bürokratischen Hürden nicht zu unterschätzen. Es ist entscheidend, dass er die notwendige Unterstützung erhält, um sein Vorhaben erfolgreich umzusetzen. Die Wiedereröffnung der Apotheke wäre nicht nur ein Gewinn für ihn persönlich, sondern auch für die lokale Gemeinschaft, die auf seine Dienstleistungen angewiesen ist.

Dieses neue Angebot für Apotheken, lokales Onlinemarketing, markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer gezielteren Kundenansprache und stärkeren regionalen Präsenz. Durch die Nutzung digitaler Werbemöglichkeiten können Apotheken ihre Sichtbarkeit in ihrem unmittelbaren Umfeld steigern und potenzielle Kunden direkt ansprechen. Die individuelle Anpassung der Werbemittel sowie die optimierte Ausspielung im Umkreis der Apotheke versprechen eine effektive und maßgeschneiderte Marketingstrategie. Diese Initiative zeigt, wie wichtig es ist, dass Unternehmen, auch im Gesundheitssektor, die Chancen der Digitalisierung nutzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und ihren Kunden einen Mehrwert zu bieten.

Das Gutachten zur Diskriminierung deutscher Apotheken im EU-Arzneimittelversandhandel verdeutlicht eine dringende Angelegenheit: Die Sicherheitsstandards müssen einheitlich und streng sein, um das Wohl der Verbraucher zu schützen. Es ist inakzeptabel, dass unterschiedliche Rechtsvorschriften zu Wettbewerbsverzerrungen führen, die letztlich die Gesundheit und Sicherheit gefährden könnten. Die EU muss diese Fragen ernsthaft angehen, um einen fairen und sicheren Arzneimittelhandel zu gewährleisten und das Vertrauen der Verbraucher in die Integrität des Systems zu stärken.

Die Partnerschaft zwischen Dampsoft und der Telekom zur Einführung von Cloud-basierter Praxisverwaltungssoftware für Zahnärzte ist ein bedeutsamer Schritt in Richtung Effizienz und Innovation im Gesundheitswesen. Diese Zusammenarbeit wird nicht nur die Arbeitsabläufe in Zahnarztpraxen verbessern, sondern auch die Patientenversorgung optimieren. Es ist ein deutliches Signal für die zunehmende Bedeutung von Cloud-Technologien in der modernen Gesundheitsversorgung und unterstreicht die Notwendigkeit kontinuierlicher digitaler Transformation in der Branche.

Die Warnung vor möglichen Fehldosierungen bei den Irenat-Tropfen aufgrund eines Lieferengpasses verdeutlicht die kritische Bedeutung einer präzisen Arzneimittelversorgung. Die Zusammenarbeit zwischen Behörden, Herstellern und Gesundheitsdienstleistern ist entscheidend, um Risiken zu minimieren und die Patientensicherheit zu gewährleisten. Es ist unerlässlich, dass alle Beteiligten diese Herausforderungen proaktiv angehen, um eine kontinuierliche und sichere Versorgung zu gewährleisten.

Die Entscheidung, den Kinderimpfstoff Comirnaty Omikron XBB.1.5 ab August nicht mehr verfügbar zu machen, wirft wichtige Fragen auf. Es ist nun entscheidend, dass das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) und der Hersteller BioNTech/Pfizer rasch klare Informationen über einen möglichen Ersatz liefern. Eine transparente Kommunikation und eine zügige Bereitstellung neuer Impfstoffe sind unerlässlich, um den Schutz der jüngsten Bevölkerungsgruppen im Kampf gegen Covid-19 zu gewährleisten.

Diese vielfältigen Entwicklungen und Herausforderungen in den Bereichen Gesundheit, Medizin und Pharmazie zeigen die ständige Dynamik und Notwendigkeit einer kontinuierlichen Anpassung und Innovation in unserem Gesundheitssystem. Es ist entscheidend, dass wir diese Entwicklungen aufmerksam verfolgen, um die bestmögliche Versorgung für alle zu gewährleisten und die Gesundheit und Sicherheit der Menschen zu schützen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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