Stand: Mittwoch, 10. Dezember 2025, um 14:20 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Winterliche Glätte auf Betriebsparkplätzen, der Streit um die Erstattungsfähigkeit von Wegovy in der gesetzlichen Krankenversicherung, die genehmigte EU-Beihilfe für eine große Pharmainvestition in Saarlouis und der Blick auf Volkskrankheiten beim Pharmacon in Schladming ziehen eine gemeinsame Linie durch die aktuellen Meldungen. Ein Urteil aus München stellt klar, dass Unternehmen ihre Parkflächen nicht flächendeckend eisfrei halten müssen, solange sie im Rahmen des Zumutbaren handeln und erkennbare Gefahrenstellen sichern; für Apotheken mit Kundenparkplätzen und Lieferzonen ist das ein wichtiger Hinweis für Winterdienst, Haftung und Betriebshaftpflicht. Parallel betont die Sozialgerichtsbarkeit, dass Medikamente zur Gewichtsregulierung wie Wegovy trotz medizinischer Relevanz der Adipositas grundsätzlich in den Bereich der Eigenvorsorge fallen und nicht zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen, was Retaxrisiken für Apotheken und Enttäuschungen bei Patientinnen nach sich zieht. Aus europäischer Perspektive kommt Rückenwind für die Versorgungssicherheit: Eine hohe Beihilfe für den Aufbau einer neuen aseptischen Produktionsanlage eines Pharmadienstleisters in Saarlouis soll Hunderte qualifizierte Arbeitsplätze schaffen und die Arzneimittelproduktion in Europa stärken. Ergänzt wird dieses Bild durch den Pharmacon-Winterkongress, der Volkskrankheiten und Prävention in den Mittelpunkt rückt und Apotheken dazu einlädt, die eigene Rolle als niedrigschwellige Präventionspartner vor Ort nochmals zu schärfen – fachlich, organisatorisch und im Zusammenspiel mit neuen pharmazeutischen Dienstleistungen.
Winterliche Streupflicht auf Betriebsparkplätzen, Haftungsrisiken für Unternehmen, Apotheken und ihre Kunden
Unternehmen mit Kunden- oder Lieferverkehr stehen im Winter immer vor der Frage, wie weit ihre Räum- und Streupflicht auf dem Betriebsgelände reicht – gerade, wenn Lieferanten oder Kundinnen mit eigenen Fahrzeugen anfahren. Ein aktueller Fall aus dem Münchner Umland macht deutlich, dass die Gerichte zwischen Gehwegen und Parkflächen deutlich unterscheiden und den Maßstab der Zumutbarkeit betonen. Ein Lkw-Fahrer war im Januar 2024 auf einem vereisten Betriebsgelände gestürzt und hatte mindestens 3.500 Euro Schmerzensgeld verlangt, weil er nach eigenen Angaben auf einer nicht erkennbaren Eisplatte ausgerutscht war. Das zuständige Gericht verneinte jedoch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und stellte klar, dass ein Betriebsgelände nicht flächendeckend eisfrei gehalten werden muss, solange keine allgemeinen Glätteverhältnisse vorliegen. Entscheidend ist, ob konkrete Gefahrenstellen erkennbar sind und ob der Betreiber im Rahmen des Zumutbaren Vorsorge getroffen hat.
Die Rechtsprechung knüpft dabei an ältere Entscheidungen an, nach denen Parkplätze in erster Linie der Aufnahme des ruhenden Verkehrs dienen und deshalb nicht wie Fußgängerwege behandelt werden. Auf Parkplätzen gilt eine eingeschränkte Streupflicht: Es muss eine sichere Möglichkeit geben, das Fahrzeug zu erreichen und den Platz zu verlassen, aber nicht jede Stellfläche und jeder Zwischenraum muss permanent geräumt und gestreut sein. Die Gerichte orientieren sich am Bild eines Fußgängers, der eine Fahrbahn überquert: Es besteht ein Sicherungsbedarf, aber auch eine Eigenverantwortung der Nutzer. Für Betreiber heißt das, insbesondere Hauptwege, Zugänge zu Eingängen, Kassenbereichen, Lieferzonen und deutlich erkennbar frequentierte Laufwege im Blick zu behalten. Wer diese Bereiche angemessen sichert, beleuchtet und bei erkennbarer Glätte reagiert, erfüllt in der Regel den Kern seiner Verkehrssicherungspflicht.
Im Münchner Fall fehlte es nach Auffassung des Gerichts bereits an einer allgemeinen Glättebildung auf dem Gelände; vereinzelte Glättestellen reichen für eine umfassende Streupflicht nicht aus. Ein Anspruch scheitert, wenn der Betroffene weder konkrete Gefahrenpunkte belegen noch eine erkennbare Vernachlässigung nachweisen kann. Der bloße Umstand, dass jemand stürzt, begründet keinen Anscheinsbeweis für eine Pflichtverletzung – sonst wären Unternehmen faktisch zu einer nahezu lückenlosen Sicherung verpflichtet. Außerdem berücksichtigen die Gerichte die Witterung, den Aufwand für eine flächendeckende Sicherung und die Frage, ob es organisatorische Vorkehrungen wie Winterdienstpläne oder beauftragte Dienstleister gibt. Wer dokumentiert, wann und wo geräumt oder gestreut wurde, verbessert die eigene Position deutlich.
Für Apothekenbetreiber bedeutet die Entscheidung, dass Parkflächen, Lieferzonen und Kundenzugänge zwar nicht spiegelglatt, aber auch nicht perfekt sein müssen. Wichtig ist eine klare Priorisierung: Der direkte Zugang zur Apotheke, Gehwege von öffentlichen Straßen zum Eingang, Behindertenparkplätze, Notausgänge und häufig genutzte Kurzzeitparkplätze gehören in die höchste Sicherungsstufe. Bei gemieteten Objekten sollte im Mietvertrag eindeutig geregelt sein, ob der Vermieter, die Apotheke oder ein externer Dienstleister für Winterdienst und Haftung zuständig ist. In Mehrmietobjekten mit gemeinsam genutzten Parkflächen lohnt ein Blick in die Hausordnung und in die Haftpflichtbedingungen, um im Schadenfall nicht zwischen Vermieter, Facility-Management und Apothekenleitung zu stehen.
Versicherungsseitig ist die Betriebshaftpflicht das zentrale Schutzinstrument, um bei Personenschäden durch Stürze auf dem Weg in die Apotheke oder auf deren Stellplätzen Rückhalt zu haben. Sie prüft, ob überhaupt eine Haftung besteht, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und leistet im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme, wenn tatsächlich eine Pflichtverletzung vorliegt. Ergänzend können Winterdienstvereinbarungen mit externen Dienstleistern so gestaltet werden, dass Haftungsrisiken sinnvoll verteilt und Nachweise – etwa über Einsätze und Streuzeiten – geordnet archiviert werden. Für Apotheken ist es sinnvoll, die eigene Dokumentation der Wintermaßnahmen mit der Betriebshaftpflicht-Police abzugleichen, damit organisatorische Realität und versicherungstechnische Anforderungen zusammenpassen und ein Sturz auf dem Parkplatz nicht zu einem unkalkulierbaren Haftungsrisiko wird.
Wegovy und Gewichtsregulierung in der GKV, Rechtsrahmen für Erstattung, Chancen für Apothekenberatung
Die Frage, ob Abnehmmedikamente wie Wegovy von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden müssen, ist inzwischen mehrfach vor den Sozialgerichten gelandet. Die Linie der Rechtsprechung ist klar: Gesetzlich Versicherte haben in der Regel keinen Anspruch auf Kostenübernahme durch die GKV, auch wenn eine medizinisch relevante Adipositas vorliegt. Hintergrund ist § 34 SGB V in Verbindung mit der Arzneimittel-Richtlinie, der Arzneimittel zur Gewichtsregulierung grundsätzlich vom Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung ausschließt. Maßgeblich ist dabei nicht die individuelle Situation der einzelnen Patientin, sondern die überwiegende Zweckbestimmung des Präparats, die sich aus der Zulassung ergibt. Wegovy wird rechtlich als Arzneimittel zur Abmagerung, Appetitzügelung und Gewichtsregulierung eingeordnet und fällt damit in den ausdrücklich ausgeschlossenen Bereich.
Die Gerichte betonen, dass der Gesetzgeber bewusst entschieden hat, Medikamente zur Gewichtsreduktion – ebenso wie beispielsweise Mittel zur Verbesserung des Haarwuchses oder zur Steigerung der sexuellen Potenz – dem Bereich der Eigenvorsorge zuzuordnen. Das bedeutet nicht, dass Adipositas als Krankheit verharmlost wird, sondern dass die solidarisch finanzierte GKV nicht jede zur Verfügung stehende Therapieform übernehmen muss. Verfassungsrechtlich ist diese Abgrenzung zulässig, solange eine grundlegende medizinische Versorgung gewährleistet bleibt und extreme Notlagen – etwa lebensbedrohliche Situationen ohne alternative Behandlungsmöglichkeit – besondere Ausnahmetatbestände eröffnen. Bei Wegovy sehen die Gerichte einen solchen Ausnahmefall typischerweise nicht, solange erhebliche Lebensgefahr nicht konkret und zeitnah droht.
Für Apotheken hat diese Rechtslage mehrere unmittelbare Konsequenzen. Zum einen ist klar, dass Verordnungen von Wegovy zulasten der GKV mit einem erheblichen Retaxrisiko behaftet wären, wenn sie entgegen der Rechtslage als Kassenrezept beliefert würden. Zum anderen rücken Privatrezepte, Selbstzahlerkonstellationen, PKV-Versicherte und gegebenenfalls Beihilfeberechtigte stärker in den Fokus. In der Beratung gilt es, transparent zu machen, dass die Kosten in der Regel vollständig selbst zu tragen sind, auch wenn medizinisch nachvollziehbare Gründe für die Behandlung sprechen. Gleichzeitig sollte deutlich werden, dass Wegovy immer in ein strukturiertes Gesamtkonzept aus Ernährung, Bewegung und gegebenenfalls weiteren Therapiebausteinen eingebettet werden muss – die Verordnung ist kein Freifahrtschein für grenzenlose Kompensation.
Pharmakologisch wirkt Semaglutid als GLP-1-Rezeptoragonist, senkt glukoseabhängig den Blutzuckerspiegel, verzögert die Magenentleerung und verstärkt das Sättigungsgefühl. Die Effekte auf Essverhalten und Heißhunger sind durch Studien belegt, was den Wunsch vieler Patientinnen und Patienten erklärt, auf solche Präparate zurückzugreifen. Dennoch bleiben Kontraindikationen, Wechselwirkungen und Langzeitrisiken zu beachten, etwa bei vorbestehenden kardiovaskulären Erkrankungen, bestimmten endokrinen Störungen oder kombinierter Medikation. Gerade in Apotheken mit hohem Anteil chronisch Kranker kann die Medikationsanalyse helfen, gefährliche Kombinationen zu erkennen, insbesondere wenn zusätzlich antidiabetische Therapie, Blutdruckmedikamente, Psychopharmaka oder andere Wirkstoffe mit metabolischen Effekten eingesetzt werden.
Apothekenbetreiber sollten aus der aktuellen Linie zwei Dinge ableiten: Erstens benötigt das Team klare, einheitliche Regeln, wie mit Verordnungen von Wegovy und ähnlichen Präparaten umzugehen ist. Kassenrezepte müssen konsequent hinterfragt und im Zweifel in Privatverordnungen umgewandelt werden, um Retaxationen und Haftungsdiskussionen zu vermeiden. Zweitens eröffnet sich ein seriöser Beratungsraum rund um Adipositastherapie, Lebensstiländerung und Medikationssicherheit, den Apotheken strukturiert besetzen können – etwa durch pharmazeutische Dienstleistungen, dokumentierte Beratungsgespräche und die Zusammenarbeit mit Schwerpunktpraxen. Wer die rechtlichen Grenzen kennt und gleichzeitig fachlich fundiert zu Chancen und Risiken der Therapie mit Semaglutid informiert, positioniert sich als verlässlicher Partner und reduziert das Risiko, zwischen Patientenwunsch, Verordnungsrealität und Kassenlogik aufgerieben zu werden.
EU-Beihilfe für Vetter in Saarlouis, industrielle Arzneimittelproduktion, Versorgungsoptionen für Apotheken
Mit der Entscheidung der EU-Kommission, eine hohe staatliche Beihilfe für die Ansiedlung von Vetter Pharma in Saarlouis zu genehmigen, bekommt die Diskussion um Produktionskapazitäten in Europa eine konkrete regionale Dimension. Das Projekt auf dem ehemaligen Ford-Gelände umfasst eine neue Anlage zur aseptischen Abfüllung von injizierbaren Arzneimitteln in Durchstechflaschen und Fertigspritzen. Dafür sollen umfangreiche bislang unbebaute Flächen genutzt und in den kommenden Jahren erhebliche Mittel investiert werden. Erwartet werden viele direkte Arbeitsplätze und zusätzliche indirekte Effekte für Zulieferer und Dienstleister. Nach dem Produktionsstopp bei Ford ist die Entscheidung für die Region ein wichtiger Hoffnungsträger – und zugleich ein Baustein europäischer Industriepolitik im Gesundheitssektor.
Für die Arzneimittelversorgung in Deutschland und Europa liegt die Bedeutung eines solchen Projekts vor allem in der Stärkung spezialisierter Produktionskapazitäten für sterile, parenterale Arzneiformen. In den vergangenen Jahren haben Lieferengpässe bei kritischen Wirkstoffen, Injektabilia und Infusionslösungen die Verwundbarkeit global verteilter Lieferketten offengelegt. Wenn ein etablierter Pharmadienstleister in Europa expandiert, stärkt das perspektivisch die Diversität der Anbieterstruktur und kann einen Beitrag dazu leisten, Produktionsrisiken weniger stark zu konzentrieren. Gleichzeitig ist klar, dass eine einzelne Anlage weder globale Engpässe lösen noch die Abhängigkeit von bestimmten Wirkstoffherstellern vollständig aufheben kann. Dennoch geht es um einen Schritt hin zu mehr Resilienz, indem Fill-and-Finish-Kapazitäten näher an den europäischen Bedarf herangerückt werden.
Apotheken in der Fläche werden von solchen Großprojekten weniger in Form einzelner Produktnamen als über die Stabilität bestimmter Versorgungssegmente profitieren. Wenn Vetter für verschiedene Auftraggeber sterile Arzneiformen abfüllt, kann dies beispielsweise bei parenteralen Onkologika, Biologika, Impfstoffen oder Spezialtherapeutika langfristig zu einer breiteren Lieferbasis beitragen. Für Krankenhausapotheken und onkologische Schwerpunktpraxen ist das besonders relevant, weil Engpässe in diesen Bereichen direkte Auswirkungen auf Therapieschemata und Patientenflüsse haben. Öffentliche Apotheken spüren derartige Projekte eher zeitverzögert, etwa über eine bessere Verfügbarkeit bestimmter Fertigspritzen oder Injektionspräparate, die bislang häufiger nur kontingentiert zur Verfügung standen.
Politisch lässt sich die Beihilfe als Teil einer breiteren Strategie lesen, strategische Industrien wie Arzneimittelproduktion, Batterietechnologie oder Halbleiter durch gezielte öffentliche Unterstützung in der EU zu halten oder neu anzusiedeln. Für Apotheken ist wichtig, diese Entwicklung nicht nur als Randmeldung aus Wirtschaft und Regionalpolitik, sondern als Baustein der Versorgungssicherheit zu verstehen. Wenn künftig bei einem Teil der parenteralen Präparate kürzere Lieferwege, europäische Qualitätsstandards und bessere Abstimmungen zwischen Herstellern und Behörden zusammenkommen, kann das die Risikokulisse bei Engpässen verschieben. Gleichzeitig bleibt die Herausforderung bestehen, dass Wirkstoffherstellung, Abfüllung, Verpackung und Logistik oft in unterschiedlichen Ländern liegen und sich Engpässe an jeder Stelle der Kette ergeben können.
Aus Sicht von Apothekenbetreibern lautet die zentrale Frage, wie sich solche industriepolitischen Projekte in mittel- und langfristige Strategien für Lagerhaltung, Substitutionsbereitschaft und Beratungsqualität übersetzen lassen. Wer die Struktur seiner umsatzstarken parenteralen Präparate kennt, Engpasslisten systematisch auswertet und frühzeitig mit Ärzten alternative Therapiepfade bespricht, kann besser von einer diversifizierten Herstelllandschaft profitieren. Es lohnt sich, in Gesprächen mit Großhandlungen und Herstellern gezielt nach mittel- und langfristigen Lieferperspektiven zu fragen und Projekte wie die Ansiedlung in Saarlouis im Blick zu behalten. So entstehen keine kurzfristigen Wunder, aber mittelfristig kann eine verstärkte europäische Produktion dazu beitragen, dass Apotheken etwas mehr Verlässlichkeit in Segmenten gewinnen, in denen in den letzten Jahren häufig improvisiert werden musste.
Volkskrankheiten und Präventionsstrategien, Pharmacon-Schladming als Impulsgeber, neue Chancen für Apotheken
Der Pharmacon-Winterkongress in Schladming wird im Januar 2026 unter dem Schwerpunktthema Volkskrankheiten stattfinden und rückt damit eine Gruppe von Erkrankungen in den Fokus, die für einen Großteil der Morbidität und Mortalität in der Bevölkerung verantwortlich ist. Zwischen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Adipositas, Asthma und COPD, osteologischen Fragestellungen und anderen chronischen Krankheitsbildern spannt sich ein breites Feld, in dem Prävention und frühzeitige Intervention einen entscheidenden Unterschied machen können. Die Bundesapothekerkammer positioniert den Kongress ausdrücklich als Plattform, auf der wissenschaftlicher Fortschritt, Leitlinienempfehlungen und praktische Umsetzung in der Offizin zusammengeführt werden. Für Apotheken ist das eine Einladung, das eigene Selbstverständnis als Akteur in der Prävention zu schärfen – jenseits klassischer Arzneimittelabgabe.
Die in Schladming angekündigten Vorträge greifen zentrale Fragen auf: Wie lassen sich Lebensstilfaktoren adressieren, ohne in moralisierende Tonlagen zu verfallen? Welche Ernährungsfaktoren beeinflussen das Risiko kardiovaskulärer und onkologischer Erkrankungen besonders stark? Und wie lassen sich Bewegung, Gewichtskontrolle und Rauchstopp so begleiten, dass sie im Alltag realistisch bleiben? Expertinnen und Experten aus Ernährungsmedizin, Kardiologie, Endokrinologie und klinischer Pharmazie werden aufzeigen, wie Beratung in der Apotheke evidenzbasiert gestaltet und gleichzeitig patientenorientiert moderiert werden kann. Der Fokus liegt auf praktischen Instrumenten – von strukturierten Kurzberatungen über Medikationsanalysen bis hin zu pharmazeutischen Dienstleistungen – mit denen Apotheken Volkskrankheiten nicht nur begleiten, sondern deren Verlauf positiv beeinflussen können.
Für Apotheken ist Prävention kein abstraktes Feld, sondern Alltag: Blutdruckmessungen, Inhalationsschulungen, Hinweise auf Impfungen, Aufklärung über Rauchstopp-Angebote oder die Begleitung bei der Einführung neuer Therapien gehören längst zur Routine. Gleichzeitig wird deutlich, dass diese Leistungen besser wirken, wenn sie strukturiert gedacht werden. Der Pharmacon kann dabei helfen, bestehende Aktivitäten in ein klareres Konzept einzubetten – etwa, indem Apotheken sich auf bestimmte Schwerpunkte konzentrieren: kardiovaskuläre Prävention, Osteoporose, Asthma/COPD oder metabolische Syndrome. So entsteht ein Profil, das über allgemeine Gesundheitsratschläge hinausgeht und als qualifizierte Anlaufstelle wahrgenommen wird.
Besonders interessant ist der Blick auf die Schnittstelle zwischen Prävention und Arzneimitteltherapiesicherheit. Viele Volkskrankheiten werden langfristig medikamentös behandelt, und genau hier liegen erhebliche Risiken für Interaktionen, Adhärenzprobleme und Unter- oder Überversorgung. Wenn Apotheken Medikationsanalysen, pharmazeutische Dienstleistungen und regelmäßige Check-ups anbieten, können sie helfen, Therapieziele zu erreichen, Nebenwirkungen zu reduzieren und unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Schulungen zur richtigen Inhalationstechnik bei Asthma und COPD, die Begleitung von Osteoporose-Therapien oder die Optimierung von antihypertensiver Medikation sind Beispiele dafür, wie Prävention, Arzneimitteltherapie und Alltagsverhalten ineinandergreifen.
Für Apothekenbetreiber stellt sich die strategische Frage, wie viel Prävention das Team leisten kann und will – und wie sich diese Leistungen wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll in den Betriebsalltag integrieren lassen. Fortbildungen wie der Pharmacon in Schladming können Leitlinienwissen und praktische Tools liefern, ersetzen aber nicht die betriebsinterne Entscheidung, bestimmte Schwerpunkte zu setzen, Abläufe zu definieren und Verantwortlichkeiten im Team zu klären. Wer Prävention bewusst als Profilierungsfeld nutzt, kann die eigene Rolle im Gesundheitswesen stärken, neue Dienstleistungen verankern und zugleich das Risiko reduzieren, nur als Abgabestelle wahrgenommen zu werden. Damit verbinden sich fachliche Ambition, betriebliche Stabilität und ein Beitrag zur Entlastung anderer Versorgungssektoren – ein Dreiklang, der Apotheken in einem von Volkskrankheiten geprägten Umfeld langfristig unverzichtbar macht.
Auf den ersten Blick wirken ein Sturz auf einem vereisten Betriebsgelände, ein Urteil zur Nicht-Erstattung von Wegovy, eine industriepolitische Entscheidung aus Brüssel und ein Fortbildungskongress in den Alpen wie Themen aus völlig verschiedenen Welten. Bei näherem Hinsehen zeigen sie jedoch, wie eng betriebliche Risiken, sozialrechtliche Grenzen, industrielle Standortpolitik und Präventionsstrategien zusammenspielen, wenn Versorgungssicherheit und Gesundheitschancen in Europa neu austariert werden. Unternehmen und Apotheken sollen im Winter zumutbare Sicherungsmaßnahmen ergreifen, ohne an einer flächendeckenden Räumpflicht zu scheitern; Ärztinnen und Apotheken müssen bei Adipositastherapien zwischen medizinischer Sinnhaftigkeit und klaren GKV-Leistungsausschlüssen vermitteln; Politik und Industrie investieren in neue Kapazitäten für sterile Arzneiformen, um knappe Ressourcen robuster zu machen; und Fortbildungsformate wie der Pharmacon laden Apothekenteams ein, Prävention im Alltag zum verbindenden Element zu machen. In dieser Verdichtung wird sichtbar, dass Haftung, Eigenvorsorge, Produktionsstrukturen und Beratungskompetenz keine getrennten Kapitel mehr sind, sondern sich gegenseitig bedingen.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Winterliche Glättestellen auf Parkplätzen, Grenzen der Solidarfinanzierung bei Gewichtsregulierung, neue Produktionsanlagen für injizierbare Arzneimittel und ein Kongressschwerpunkt zu Volkskrankheiten verschwinden nicht mit dem nächsten Nachrichtenzyklus, sondern bilden den Rahmen, in dem Apotheken Entscheidungen treffen. Wer im Betrieb bei Streu- und Räumplänen, im Rezeptalltag bei Wegovy-Verordnungen, in Gesprächen mit Großhandel und Industrie bei Versorgungswegen und in der Fortbildung bei Präventionsschwerpunkten aufmerksam bleibt, schafft sich mehr Handlungsspielraum, als es auf den ersten Blick scheint. Die eigentliche Chance liegt darin, juristische Leitplanken, industriepolitische Weichenstellungen und fachliche Impulse so zu verbinden, dass daraus robuste Strukturen für die Versorgung vor Ort entstehen – mit klaren Zuständigkeiten, nachvollziehbaren Prozessen und einem Apothekenteam, das rechtliche Risiken kennt, ökonomische Zwänge einordnet und gesundheitliche Prävention als Kernaufgabe versteht.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die ergänzende Einordnung zeigt, wie Entscheidungen zu Streupflichten, Leistungsausschlüssen bei Gewichtsregulierung, staatlich geförderten Produktionskapazitäten und Präventionsfortbildung gemeinsam die Rahmenbedingungen für Apotheken verändern.
Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell