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Apotheken-Nachrichten von heute sind Rechtsdruck, Systemkosten steigen, Versorgung wird fragil

Wie Prozessfragen, Telemedizin, Rezepturrecht und Impfdaten den Druck auf Apotheken heute bündeln

(PresseBox) (Karlsruhe, )
 

Stand: 18. Februar 2026, 18:05 Uhr 

Apotheken-News: Bericht von heute

Im Apothekenalltag wirkt Leerlauf wie ein paar verlorene Minuten, bis man merkt, dass er der heimliche Kostenmotor ist: Unterbrechungen, Zuständigkeitslücken, ein HV, der zugleich Reparaturbetrieb wird. Parallel drückt ein anderes Tempo von außen hinein: Telemedizin als Marketingprodukt, Rx per Fragebogen, schneller Versand – und damit die Frage, ob Schutzvorschriften, freie Apothekenwahl und ärztliche Standards nur noch als Kulisse dienen. Währenddessen tobt im Hintergrund die Vergütungsmechanik: Rezepturen, Teilmengenlogik, Hilfstaxe – eine Rechtskorrektur nach vorn, eine politische Setzung zurück. Niedersachsen ruft nach dem Fixum und spricht offen aus, was viele Betriebe längst rechnen: Ohne verlässliche Basis wird jede Zukunftsparole zur Zumutung. Genau dort sitzt auch der digitale Druck: eHBA-Austausch, Sicherheitslücke, Kostenfrage – und wieder das Gefühl, dass Infrastrukturpflichten in der Fläche landen. Prävention klingt wie Fortschritt, bis die Impfdaten zeigen, dass die Quote nicht kippt und die Verantwortung praktisch weiter an den Hausarztpfad gebunden bleibt. Und selbst ein Olympia-Satz über Senf gegen Krämpfe passt ins Bild: Plausibler Reflex, begrenzte Evidenz – in diesem System ist vieles möglich, aber nicht alles gesichert.

Apotheken stoppen Unterbrechungsschleifen, klären Verantwortung, gewinnen Beratung zurück.

Leerlauf ist in Apotheken selten Untätigkeit. Er ist die unsichtbare Zeit, die der Betrieb trotzdem bezahlt: das Rezept, das „gleich“ geprüft werden soll und dann zwanzig Minuten in der Ablage liegt; das Telefonat mit der Praxis, das mitten in die HV schneidet; die Rückfrage, die an drei Personen vorbeiwandert, weil niemand eindeutig „zieht“. Von außen wirkt es wie Wartezeit. Innen ist es eine Kette aus Neustarts. Und genau deshalb frisst Leerlauf nicht nur Minuten, sondern Rhythmus.

Das Grundproblem sitzt fast nie im Fleiß, sondern in der Zuständigkeit. Wo Verantwortung nicht klar ist, entsteht Doppelarbeit: zwei prüfen, keiner entscheidet; einer entscheidet, keiner dokumentiert; am Ende greift die Leitung ein – spät, unter Druck, oft in einem Moment, in dem eigentlich Beratung stattfinden müsste. Der Tag kippt dann nicht wegen eines großen Ereignisses, sondern wegen vieler kleiner Übergänge, die nicht sauber sind. Vorgänge wandern von HV zu Backoffice, von Backoffice in die pharmazeutische Prüfung, von dort in die Retax-Vermeidung, dann wieder zurück, weil eine Information fehlt. Jede Rückkehr macht den Vorgang nicht besser – nur teurer.

Man erkennt diesen Leerlauf an wiederkehrenden Szenen. Eine Mitarbeiterin steht am HV, weil sie „kurz“ klären muss, ob ein Rabattvertrag greift, während die Schlange wächst. Im Hintergrund wartet die Rezeptur, weil der Freigabepunkt nicht eindeutig ist. Der Botendienst wird zwischen zwei Kunden „mal eben“ umgeplant – mit der Folge, dass später eine zweite Tour nötig wird. Und sobald technische Störungen oder E-Rezept-Unsauberkeiten dazukommen, wird aus Reibung ein Stau. Nicht weil das Team schlechter arbeitet, sondern weil der Betrieb keine saubere Spur hat, auf der Entscheidungen laufen.

Leerlauf ist oft getarnter Qualitätsdruck. Wenn das Team spürt, dass Fehler teuer werden – fachlich, wirtschaftlich, im Vertrauen – entsteht Vorsicht. Vorsicht wird dann gefährlich, wenn sie keinen Rahmen hat. Ohne klare Standards wird jede Entscheidung zur Einzelfallentscheidung, jede Rückfrage zum Sonderfall, jede Dokumentation zur Nacharbeit. Das erzeugt eine stille Kultur des Aufschiebens: „Ich schaue später noch mal.“ Später kommt selten. Später kommt der nächste Kunde.

Der Hebel ist deshalb nicht „schneller arbeiten“, sondern: Übergänge und Entscheidungen so gestalten, dass sie nicht ständig neu anfangen. Das beginnt mit einer sauberen Trennung der drei Flüsse, die im Apothekenalltag ständig ineinander rutschen: Kundenfluss, Warenfluss, Entscheidungsfluss. Kundenfluss ist Beratung und Abgabe. Warenfluss ist Bestellung, Lager, Lieferfenster. Entscheidungsfluss ist Prüfung, Klärung, Dokumentation. Leerlauf entsteht, wenn man alle drei Flüsse im gleichen Moment am gleichen Ort lösen will – typischerweise am HV. Dann wird der HV-Tisch zur Universalwerkbank. Das wirkt wie Leistung, ist aber in Wahrheit eine Fehlerfabrik mit Warteschlange.

Wirksam wird Prozessarbeit dort, wo sie Verantwortung eindeutig macht. Wer bündelt Rückfragen? Wer entscheidet Retax-kritische Punkte final? Wer trägt die Botendienst-Disposition als eigene Entscheidungslinie? Wer hält Rezeptur-Freigaben? Diese Klarheit ist keine Hierarchie-Fantasie, sondern eine Entlastung: Wenn klar ist, wer „zieht“, wird weniger unterbrochen. Wenn klar ist, wo entschieden wird, wird weniger diskutiert. Wenn klar ist, was dokumentiert werden muss, wird weniger vergessen.

Ein unterschätzter Punkt ist die Bewertung von Arbeit. Sichtbar ist, was am HV passiert. Unsichtbar ist, was Störungen verhindert: das Vorziehen einer Rückfrage, bevor sie den Kundenfluss sprengt; das konsequente Ablegen eines Vorgangs; der kurze Standard, der eine erneute Erklärung überflüssig macht. In vielen Betrieben gilt unsichtbare Arbeit als „nicht richtig gearbeitet“ – bis sie fehlt. Dann produziert der Tag Leerlauf, weil er ständig repariert. Ordnung heißt hier: das Unsichtbare als Pflichtarbeit anerkennen, weil es die sichtbare Arbeit schützt.

In der zweiten Runde wird klar, warum das Thema so stark ist: Leerlauf ist nicht nur Zeitverlust, er ist Motivationsverlust. Wenn ein Team Tag für Tag erlebt, dass es trotz hoher Anstrengung „nicht fertig wird“, entsteht ein innerer Rückzug. Man arbeitet, aber man gestaltet nicht mehr. Man reagiert, statt zu führen. Dann wirkt jede zusätzliche Aufgabe – auch eine entlastende – wie eine neue Last. Genau deshalb ist die Reihenfolge entscheidend: Erst Verantwortung klären, dann Tempo erwarten. Erst Übergänge stabilisieren, dann Digitalisierung als Lösung verkaufen. Erst Störungen aus dem HV holen, dann Beratung wieder in die Mitte setzen.

Effizienz darf dabei kein Maschinenwort bleiben. In Apotheken ist Effizienz nur dann sinnvoll, wenn sie Zeit zurückgibt, wo sie zählt: Zeit für Beratung, Zeit für sichere Prüfung, Zeit für dokumentierte Entscheidungen, Zeit für Pausen, die nicht heimlich ausfallen. Wer Leerlauf bekämpft, um nur mehr „Durchsatz“ zu machen, baut den nächsten Druckpunkt. Wer Leerlauf bekämpft, um Beratung zurückzugewinnen, baut Stabilität.

So wird aus einem scheinbar kleinen Thema ein harter Befund: Leerlauf ist ein Spiegel der Betriebsarchitektur. Er zeigt, wo Zuständigkeit schwimmt, wo Übergaben reiben, wo Standards fehlen und wo Entscheidungen keinen festen Ort haben. Wer dort Ordnung schafft, gewinnt nicht nur Minuten. Er gewinnt den Tag zurück – und damit die Fähigkeit, Verantwortung im Alltag nicht nur zu behaupten, sondern tatsächlich zu tragen.

DoktorABC umgeht Schutzvorschriften, unterläuft freie Apothekenwahl, verschiebt Haftungsrisiken.

Was hier als „bequeme Online-Lösung“ vermarktet wird, ist in Wahrheit ein hochkomplexes Geflecht aus Fernbehandlung, Gutscheinmechanik, Servicegebühren und beschleunigter Arzneimittellogistik. DoktorABC bewirbt die Möglichkeit, per Fragebogen verschreibungspflichtige Arzneimittel zu erhalten – teils innerhalb weniger Stunden. Für den Nutzer wirkt das wie digitale Effizienz. Für das Versorgungssystem ist es ein Stresstest.

Der erste Bruch entsteht bei der Datenerhebung. Ein Fragebogen ersetzt nicht den klinischen Eindruck. Er strukturiert Informationen, aber er prüft sie nicht. Wenn Blutdruckwerte in Kategorien abgefragt werden, wenn Vorerkrankungen ohne Rückfrage plausibilisiert werden, wenn Zeitfenster zwischen Dateneingabe und Arzneimittelversand extrem kurz sind, dann entsteht eine Lücke zwischen Angabe und ärztlicher Wahrnehmung. Diese Lücke ist kein Detail. Sie ist das Kernproblem. Medizinische Verantwortung beginnt nicht bei der Logik eines Formulars, sondern bei der überprüfbaren Einordnung individueller Befunde.

Hinzu kommt die Konstruktion der Vermittlung. Der Behandlungsvertrag soll zwischen Kooperationsarzt und Patient zustande kommen, während das Unternehmen Vermittlungs- und Servicegebühren erhebt. Die Zahlung erfolgt gebündelt über Gutscheinmodelle, nicht als klassische direkte Vergütung zwischen Patient und Arzt. Genau hier berührt das Modell das zwingende ärztliche Preisrecht nach der GOÄ. Wenn das Entgeltgefüge faktisch über Servicepauschalen und Gutscheinwerte gesteuert wird, steht die Frage im Raum, ob verbindliche Gebührenstrukturen umgangen werden. Die Konstruktion ändert nichts daran, dass die ärztliche Leistung einem gesetzlichen Preisrahmen unterliegt.

Die nächste Ebene betrifft das Werberecht. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten strenge Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes. Werbung darf sich nicht an die breite Öffentlichkeit richten, wenn sie Rx-Arzneimittel betrifft. Ebenso ist Werbung für Fernbehandlungen nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Wer mit schnellen Rezepten für „Abnehmspritzen“, Akne-Medikamente oder Cannabis wirbt, bewegt sich rechtlich nicht im neutralen Raum. Die Schutzlogik des HWG zielt gerade darauf ab, Impulsentscheidungen bei sensiblen Arzneimitteln zu verhindern. Wird diese Schutzbarriere marketinggetrieben aufgeweicht, verschiebt sich das Gleichgewicht von ärztlicher Indikationsstellung hin zu nachfrageorientierter Beschaffung.

Ein weiterer neuralgischer Punkt ist die freie Apothekenwahl. Nach § 11 Apothekengesetz sind Zuweisungen oder bevorzugte Lieferstrukturen unzulässig. Der Patient muss entscheiden können, ob er ein Rezept selbst einlöst – bei einer Apotheke seiner Wahl – oder ob er eine Belieferung wünscht. Fehlt diese echte Wahloption, entsteht ein struktureller Verstoß. Wenn im Bestellprozess keine klare Möglichkeit besteht, das Rezept postalisch zur freien Selbsteinlösung zu erhalten, sondern faktisch nur der kombinierte Versand angeboten wird, wird die Schutzvorschrift ausgehöhlt. Die freie Wahl ist kein logistisches Detail. Sie ist ein zentrales Element der Versorgungsarchitektur.

Auch bei medizinischem Cannabis greifen zusätzliche gesetzliche Sicherungen. Das Medizinal-Cannabis-Gesetz verlangt eine ärztliche Verschreibung im Rahmen einer tatsächlichen Behandlung. Gerade hier ist die fachliche Prüfung essenziell. Cannabis ist kein Lifestyle-Produkt, sondern ein Arzneimittel mit Indikations- und Missbrauchsrisiken. Wenn die Verschreibung über standardisierte Online-Abläufe massenhaft organisiert wird, ohne dass der individuelle Gesundheitszustand umfassend geprüft wird, entsteht ein Spannungsfeld zwischen Marktlogik und Patientenschutz.

Die Rechtsprechung hat diese Konfliktlinien bereits berührt. Landgerichte haben wiederholt klargestellt, dass eine rein fragebogengestützte Fernbehandlung bei bestimmten Indikationen nicht dem allgemein anerkannten fachlichen Standard entspricht. Ebenso wurde die Werbung für Fernbehandlungen im Zusammenhang mit Cannabis und Adipositas kritisch beurteilt. Auch zur freien Apothekenwahl existieren Entscheidungen, die klarstellen, dass eine faktische Zuweisung unzulässig ist. Das juristische Umfeld ist also kein Neuland. Es ist vermessen zu glauben, man könne diese Linien dauerhaft ignorieren.

Neben den normativen Fragen tritt eine systemische Verschiebung auf. Das Modell entkoppelt ärztliche Entscheidung, pharmazeutische Beratung und wirtschaftliche Verantwortung voneinander. Der Patient erhält Arzneimittel schnell, aber die Beratung findet nicht zwingend in einem persönlichen Kontext statt. Die Apotheke vor Ort wird aus der Entscheidungsarchitektur herausgenommen oder auf eine Versandfunktion reduziert. Damit verschiebt sich auch die Haftungslogik: Wer trägt Verantwortung, wenn Angaben im Fragebogen unvollständig waren? Wer dokumentiert die Prüfung? Wer haftet bei Interaktionen, die im persönlichen Gespräch aufgefallen wären?

Ein weiterer Aspekt betrifft die Erstattungsfähigkeit. Wenn weder Arzneimittel noch Behandlungskosten von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden, entsteht ein Parallelmarkt. Patienten zahlen privat, häufig in der Annahme, eine reguläre medizinische Leistung zu erhalten. Das kann sozial selektiv wirken und zugleich falsche Erwartungen an Erstattbarkeit erzeugen. Das System der solidarischen Finanzierung wird hier nicht gestärkt, sondern umgangen.

In der zweiten Betrachtung zeigt sich, warum dieses Modell so brisant ist. Es nutzt reale Bedürfnisse: Diskretion, Schnelligkeit, digitale Zugänglichkeit. Es reagiert auf Wartezeiten, Terminmangel, Frustration. Genau deshalb ist es attraktiv. Aber Attraktivität ersetzt keine Schutzarchitektur. Wenn Schnelligkeit zum dominierenden Wert wird, geraten Indikationsprüfung, persönliche Anamnese und pharmazeutische Beratung unter Druck. Das Versorgungssystem lebt von der Verzahnung dieser Elemente. Wird eines davon systematisch verkürzt, verliert das Ganze Stabilität.

Das Argument, es handle sich lediglich um moderne Telemedizin, greift zu kurz. Telemedizin ist rechtlich möglich – aber nicht grenzenlos. Sie setzt fachliche Standards, dokumentierte Prüfung und klare Trennung von Werbung und medizinischer Indikation voraus. Wer telemedizinische Elemente mit aggressiver Produktwerbung und strukturierter Arzneimittelbelieferung kombiniert, bewegt sich nicht nur im Innovationsraum, sondern im Konfliktfeld.

Für Apothekeninhaber entsteht damit eine strategische Frage. Eine Kooperation mag kurzfristig Umsatz versprechen. Langfristig steht jedoch die Integrität der eigenen Rolle auf dem Spiel. Wer sich in eine Struktur einbindet, die freie Wahl und Beratungsarchitektur unterläuft, übernimmt Risiken – rechtlich und reputativ. Und wer glaubt, dass Gerichte und Aufsichtsbehörden dauerhaft untätig bleiben, unterschätzt die Dynamik des Heilmittelrechts.

Deshalb ist das Bild vom „dünnen Eis“ nicht überzogen. Es beschreibt eine Konstellation, in der mehrere Schutzvorschriften gleichzeitig berührt werden: Werberecht, Berufsrecht, Preisrecht, Apothekenrecht, Cannabisrecht. Solche Überlagerungen sind selten stabil. Sie erzeugen Reibung – und Reibung endet im Regelfall nicht im Marketing, sondern im Gerichtssaal.

Das Thema ist damit größer als ein einzelnes Unternehmen. Es geht um die Frage, ob die Architektur des deutschen Arzneimittelrechts – mit ärztlicher Indikation, pharmazeutischer Beratung und freier Apothekenwahl – als verbindlicher Rahmen gilt oder als verhandelbare Option. Wer diese Architektur ernst nimmt, kann Innovation integrieren. Wer sie umgeht, riskiert nicht nur Verfahren, sondern das Vertrauen, auf dem Versorgung beruht.

Apotheken verteidigen Rezepturvergütung, Politik verordnet Teilmengenlogik, Selbstverwaltung verliert Spielraum.

Es gibt im Apothekenbetrieb Themen, die im Alltag leise sind und im System laut werden. Rezepturen gehören dazu. In der Offizin ist Rezeptur Arbeit, Zeit, Verantwortung, oft auch Stolz. Im Recht ist sie eine Berechnungsregel. Und genau an dieser Kante entstehen die Konflikte, die jetzt wieder hochgezogen werden: nicht, weil plötzlich alle die Rezeptur entdeckt hätten, sondern weil das System versucht, ein Vergütungsproblem mit Steuerungslogik zu lösen.

Der erste Punkt ist eine Korrektur, die eigentlich wie ein Durchatmen wirken müsste. Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass § 5 Abs. 2 AMPreisV eine abstrakte Preisberechnungsregel enthält und gerade keine rechnerische Herleitung teilmengenbezogener Einkaufspreise verlangt. Damit fällt ein zentraler Hebel weg, den Krankenkassen über Jahre genutzt haben: nur Teilmengen zu erstatten, als wäre das die natürliche Konsequenz des Wirtschaftlichkeitsgebots. Der Kern dieser Entscheidung ist kein Detail. Er lautet: Die AMPreisV ist nicht das Einfallstor für eine beliebige Teilmengenökonomie, wenn die Norm das nicht hergibt. Für Apotheken ist das die späte Bestätigung einer alten Position – und für Kassen eine empfindliche Begrenzung der eigenen Praxis.

Genau vor diesem Hintergrund wirkt der politische Reflex so entlarvend. Das BMG hatte im Referentenentwurf eine sprachliche Verschiebung vorgesehen, die wie ein kleines Wort aussieht und wie ein Systemwechsel wirkt: „anteilig“ in §§ 4 und 5 AMPreisV. Eine solche Setzung hätte nicht nur eine Rechenlogik verändert, sondern die Risikoverteilung. Rezeptur ist nicht Produktion im luftleeren Raum, sie ist Herstellung unter Kontrahierungszwang, unter Versorgungsauftrag, mit Materialpreisen, die sich bewegen, und mit Verwurf, der nicht wegverhandelt werden kann. Wer „anteilig“ gesetzlich in den Standard schreibt, schreibt das Risiko in die Fläche. Dass dieser Ansatz auf Widerstand stieß, war kein Lobbyreflex, sondern die Reaktion auf eine Verschiebung zulasten der Betriebe.

Der nun vollzogene Kurswechsel – Streichung des „anteilig“ und Klarstellung, dass der Einkaufspreis der kleinsten erforderlichen Abpackung oder Fertigarzneimittelpackung maßgeblich ist – ist deshalb weniger Geste als Notwendigkeit. Er bringt den Text näher an das heran, was ohnehin lange Praxis und nun höchstrichterlich bestätigte Auslegung ist. Das ist die Vorwärtsbewegung. Und genau dort beginnt die zweite, härtere Szene: Der Fortschritt wird im gleichen Atemzug relativiert.

Denn der Kabinettsentwurf vom 17. Dezember 2025 setzt an anderer Stelle an und greift tiefer in die Selbstverwaltung ein, als es auf den ersten Blick wirkt. Mit der gesetzlichen Verpflichtung, eine neue Hilfstaxe zu vereinbaren, und mit der neu geschaffenen Anlage 3 zu § 129 Abs. 5f SGB V wird eine Stoffliste als gesetzlicher Rahmen vorbereitet, für die künftig zwingend nur noch anteilige Mengen abrechenbar sein sollen. Das klingt nach Ordnung. Es ist aber Ordnung durch Vorfestlegung. Was bisher Ergebnis zäher Verhandlungen war – und genau deshalb auch korrigierbar blieb –, wird zu einem gesetzlich angelegten Raster.

An dieser Stelle muss man sich erinnern, warum die alte Hilfstaxe überhaupt gekündigt wurde. Die Kündigung der Anlagen 1 und 2 durch den DAV zum 31. Dezember 2023 war keine Absage an anteilige Abrechnung an sich, sondern eine Reaktion auf Preisrealitäten, die von Kassenseite nicht anerkannt wurden. Substanzpreise sind gestiegen, die wirtschaftliche Bodenhaftung ging verloren, Anpassungen blieben aus oder kamen nur nach Druck. Schon 2018 gab es die Kündigung als Hebel, 2019 die Einigung. Und später wieder dasselbe Muster: Verhandlungen, in denen Apotheken eine Dynamisierung – etwa auf Basis von Z-Daten – vorschlagen, während Kassen die Referenz ablehnen, Aufschläge als „nicht zeitgemäß“ markieren und gleichzeitig über Absenkungen bei hochpreisigen Substanzen und eingesetzten Fertigarzneimittelpackungen Druck aufbauen. Das ist keine Randgeschichte. Das ist der Beleg dafür, dass die Hilfstaxe ein Kampfplatz der Risikoverteilung ist.

Seit dem 1. Januar 2024 rechnen Apotheken Rezepturen strikt nach §§ 4 und 5 AMPreisV ab – nicht, weil das romantisch wäre, sondern weil keine Anschlussregelung zustande kam. Und nun kommt die Politik und sagt: Wir verankern die Hilfstaxe gesetzlich, statt den Verhandlungsraum so zu gestalten, dass er funktioniert. Das wirkt wie Stärkung der Ordnung, ist aber in der Konsequenz eine Schwächung derjenigen, die im System ohnehin die meisten Risiken tragen: Preis-, Verwurf- und Absatzrisiken.

Die Begründungslinie dazu klingt zunächst plausibel: Stoffe aus einer Liste würden typischerweise in mehreren Zubereitungen eingesetzt, man könne sie im Regelfall vollständig verbrauchen, deshalb sei anteilige Abrechnung sachgerecht. Der Haken steckt im Wort „typischerweise“. Typisch ist kein Rechtsmaß. Typisch ist ein statistischer Blick, der für Betriebe mit hoher Rezepturfrequenz stimmen kann, aber nicht für die Fläche. Wer seltene Rezepturen herstellt, wer regionale Schwerpunkte hat, wer Patientengruppen versorgt, die nicht in Serienlogik passen, der kann Verwurf nicht einfach wegdefinieren. Wenn anteilige Abrechnung als Standard gesetzt wird, ohne zugleich funktionierende, praxisnahe Verwurfregelungen und marktgerechte Bezugsgrößen zu garantieren, entsteht die Situation, die der Text drastisch, aber treffend beschreibt: eine Pflicht zur Selbstschädigung im Schatten des Kontrahierungszwangs.

Dazu kommt eine zweite Verschiebung, die in Gesetzestexten gern untergeht: Planungssicherheit. Der Entwurf sieht vor, die neue Hilfstaxe mit Fortgeltungsklauseln abzusichern, sodass bis zur Einigung über eine neue Regelung die alte fortgilt. Das kann auf Kassenseite beruhigen, auf Apothekenseite aber lähmen, weil der Druck auf eine faire Einigung sinkt. Gleichzeitig wird die AMPreisV als Auffangregel faktisch ausgeschlossen. Das ist politisch eine klare Ansage: Apotheken sollen nicht mehr in die gesetzliche Grundregel zurückfallen können, wenn Verhandlungen scheitern. Verhandlungsparität sieht anders aus.

Und dann ist da noch der offene Hebel: Das BMG soll künftig die Anlage 3 per Rechtsverordnung ändern können, „sofern eine veränderte Versorgungslage dies erfordert“. Das klingt nach Flexibilität. Es ist aber Flexibilität ohne Kriterien. Was ist eine veränderte Versorgungslage? Wer definiert sie? Reicht ein Streit der Verhandlungspartner, reicht ein Preispeak, reicht ein Lieferengpass, reicht politischer Druck? Wenn der Maßstab unklar bleibt, ist die Norm nicht nur Steuerungsinstrument, sondern Drohkulisse. Selbstverwaltung verhandelt dann nicht mehr frei, sondern unter dem Schatten eines möglichen ministeriellen Eingriffs.

Hier liegt das eigentliche Thema: nicht Rezeptur als Fachleistung, sondern Rezeptur als Modellfall für die Frage, wie viel Selbstverwaltung noch sein darf, wenn das System an anderen Stellen knirscht. Man kann ketzerisch fragen, ob gescheiterte Vertragsverhandlungen nicht das Argument für staatlichen Eingriff liefern. Man kann aber genauso gut fragen, was Selbstverwaltung dann überhaupt noch leisten soll, wenn zentrale Ergebnisse gesetzlich vorweggenommen werden. Wer Selbstverwaltung ernst nimmt, muss sie funktionsfähig machen, nicht durch Detailverordnung ersetzen.

Die Reformidee, die der Text im Kern fordert, ist deshalb keine Stoffliste, sondern eine Strukturreform: klare Zuständigkeiten, effiziente Überwachung, ausgewogenes Kräfteverhältnis, verbindliche Intervalle für Anpassungen, objektive Bezugsgrößen, echte Dynamisierung. Und ein entscheidender Punkt, der häufig zu leise gesagt wird: Rezepturvergütung hängt nicht nur an Stoffpreisen, sondern auch an den Arbeitspreisen nach § 5 Abs. 3 AMPreisV. Wenn Arbeitspreise ihre wirtschaftliche Bodenhaftung verlieren, wird die Debatte über Teilmengen zum Nebelkerzenkrieg, weil der Kern der Unterdeckung woanders sitzt.

Am Ende ist Rezepturversorgung nicht die Welt der Masse, aber sie ist die Welt der Härtefälle: Kinder, seltene Erkrankungen, individuelle Dosierungen, Krisenlagen, Versorgungslücken, die kein Fertigarzneimittel schließt. Wenn man dieses Feld mit einer teilmengengetriebenen Sparlogik regiert, ohne die reale Herstellungsökonomie zu tragen, macht man die Leistung nicht effizienter, sondern fragiler. Und Fragilität ist im Gesundheitswesen kein Betriebsrisiko einzelner, sondern ein Systemrisiko für die Fläche.

Der politische Prozess wird im parlamentarischen Verfahren weitergehen. Entscheidend ist, ob aus dem jetzigen Entwurf ein Regelwerk wird, das wirtschaftliche Realitäten anerkennt und den Interessenausgleich tatsächlich ermöglicht – oder ob es bei einer Konstruktion bleibt, die Ordnung behauptet und Risiken einseitig verteilt. Rezepturen sind nicht die Kulisse. Sie sind der Test, ob das System noch versteht, dass Versorgung nicht dort stabil ist, wo man sie kleinteilig regelt, sondern dort, wo man sie fair möglich macht.

Apotheken geraten wirtschaftlich ins Rutschen, Politik vertagt Fixum, Versorgungslücken wachsen.

Wenn ein Landesapothekerverband öffentlich warnt, ist das selten Theater. Es ist meistens ein Signal, dass der Druck im Alltag nicht mehr in internen Runden zu halten ist. Berend Groeneveld, Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Niedersachsen, setzt genau so ein Signal: Er beschreibt den Rückgang der Apotheken nicht als langsame Strukturveränderung, sondern als fortschreitende Verschlechterung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung – und knüpft diese Entwicklung direkt an eine politische Leerstelle: die ausbleibende Erhöhung des Fixums.

Das Fixum ist in dieser Debatte kein Symbol, sondern ein Betriebsmittel. Apotheken finanzieren aus einem im Kern fixierten Honorar nicht nur die Abgabe, sondern die gesamte Sicherheitsarchitektur der Versorgung: Prüfung, Dokumentation, Lagerhaltung, Notdienstbereitschaft, Beratung – und zunehmend auch digitale Infrastruktur. Wenn dieses Honorar mit Kosten, Tarifentwicklung, Energiepreisen und Bürokratieaufwand nicht Schritt hält, entsteht ein schleichender Mechanismus: Die Apotheke spart nicht „ein bisschen“, sie spart an Stellen, die eigentlich nicht sparbar sind. Personalstunden werden dünner geplant, Öffnungszeiten werden gekürzt, Investitionen werden verschoben, der Notdienst wird zur Belastungsprobe, Nachfolgen scheitern. Das ist keine moralische Frage, sondern Mathematik.

Groeneveld verankert seine Kritik dort, wo sie politisch maximal unangenehm ist: im Koalitionsvertrag. Wenn dort eine Erhöhung zugesichert wurde und sie dann ausbleibt, entsteht ein doppelter Schaden. Der erste ist der ökonomische: Betriebe, die auf Planungssicherheit angewiesen sind, verlieren die Grundlage für Entscheidungen. Der zweite ist der Vertrauensschaden: Wenn Zusagen im zentralen Stabilitätsinstrument „Koalitionsvertrag“ nicht eingelöst werden, wirkt jede spätere Ankündigung wie ein weiteres Papier ohne Last.

Im Zentrum steht die Forderung nach einem Fixum von mindestens 9,50 Euro. Diese Zahl ist dabei weniger als absolute Wahrheit interessant als als Markierung: Es geht um eine Größenordnung, die überhaupt erst wieder Spielraum schaffen soll. Spielraum heißt in Apotheken nicht Luxus. Es heißt: eine zweite Kraft, die den HV-Flow stabilisiert; eine PTA mehr Stunden, die Rezeptur und Dokumentation entlastet; die Möglichkeit, Fortbildung zu bezahlen, statt sie zu „erhoffen“; die Fähigkeit, Lagerhaltung zu finanzieren, ohne jeden Engpass zur Liquiditätsfrage werden zu lassen.

Der Text setzt einen weiteren Akzent: Das Bundesgesundheitsministerium habe beim Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz zwar nachgebessert, die Honorarerhöhung sei aber weiterhin ausgeblieben. Das ist der Kern der Kritik in einem Satz: Reformarbeit am Rand, während der tragende Balken morsch bleibt. Für Apotheken ist es kein Trost, wenn Prozesse verändert oder neue Leistungen skizziert werden, solange die Finanzierung des Grundbetriebs nicht stabilisiert wird. Im Gegenteil: Neue Aufgaben ohne stabile Basis wirken wie zusätzliche Gewichte auf ein Gestell, das ohnehin knarzt.

Die Warnung vor Versorgungslücken wird dabei bewusst konkret gehalten: weitere Wege für Patientinnen und Patienten, weniger qualifizierte Beratung vor Ort. Das sind keine abstrakten Zukunftsbilder. Sie sind die direkte Folge, wenn Standorte schließen oder Öffnungszeiten reduziert werden. Besonders in Flächenländern wie Niedersachsen wird der Abstand zur nächsten Apotheke schnell zur echten Hürde – nicht nur für ältere Menschen, sondern auch für Familien, für Menschen ohne Auto, für chronisch Kranke, die regelmäßig versorgt werden müssen. Versorgung ist in Deutschland zwar rechtlich als flächendeckendes Prinzip angelegt, aber praktisch ist sie ein Netz. Und ein Netz reißt zuerst dort, wo es dünn ist.

Interessant ist auch der Hinweis auf die Landespolitik. Groeneveld sagt, die niedersächsische Landesregierung, insbesondere der Gesundheitsminister Andreas Philippi, habe den Ernst der Lage erkannt und fordere seit Langem öffentlich die finanzielle Stärkung der Apotheken. Das ist politisch mehr als ein Nebensatz: Es zeichnet eine Konfliktlinie zwischen Ebenen. Länder können Druck machen, aber sie tragen die Honorarentscheidung nicht. Der Bund entscheidet – und wenn der Bund zögert, stehen die Länder als Mahner da, ohne Hebel. Das ist ein klassischer Mechanismus, in dem Zuständigkeit und Verantwortung auseinanderlaufen.

In der zweiten Betrachtung wird sichtbar, warum dieses Thema immer wieder zurückkommt und warum es so schwer ist, es „wegzureformieren“. Das Apothekenhonorar ist nicht nur ein Budgetposten, es ist ein Verteilungsmechanismus im Gesundheitswesen. Jede Honorarerhöhung hat politische Gegner, weil sie als Mehrkosten in der GKV gelesen wird. Gleichzeitig werden Apotheken in Reformdebatten gerne als Infrastrukturträger adressiert: Sie sollen Versorgung sichern, Digitalisierung mittragen, neue Dienstleistungen anbieten, im Notfall stabilisieren. Das ist der Widerspruch: Infrastruktur wird erwartet, aber als Kostenfaktor behandelt.

Groenevelds Ankündigung, die Bevölkerung intensiver auf die Folgen des Apothekenrückgangs aufmerksam machen zu wollen, ist deshalb nicht bloß Kampagne. Es ist eine Strategie, die Logik zu drehen: Weg vom internen Branchendiskurs, hin zur sichtbaren Versorgungsfrage. Denn solange Apothekenschließungen als „Marktbereinigung“ oder „Strukturwandel“ erzählt werden, bleibt der politische Preis niedrig. Sobald sie als konkrete Versorgungslücke in der Lebensrealität auftauchen – längere Wege, weniger Beratung, mehr Druck auf Notdienste –, wird es für Politik schwieriger, die Frage nur als Finanzproblem zu behandeln.

Der entscheidende Punkt ist: Eine Honorarfrage ist immer auch eine Zeitfrage. Wenn das Fixum weiter vertagt wird, wird nicht nur eine politische Entscheidung verschoben. Es wird der Moment verschoben, in dem Betriebe noch stabilisieren können. Irgendwann ist der Betrieb nicht mehr im Modus „ich halte durch“, sondern im Modus „ich gebe auf“. Dann helfen Nachbesserungen im Gesetzestext nicht mehr, weil der Standort weg ist. Versorgung ist in diesem Sinne nicht beliebig reparierbar. Sie lebt von vorhandenen Betrieben, von Teams, von Routine, von Vertrauen vor Ort.

So betrachtet ist Groenevelds Warnung kein regionales Statement, sondern ein Systemindikator. Sie sagt: Die finanzielle Unterfütterung der Apotheken ist kein Begleitthema, sondern eine Voraussetzung für alles, was Politik an Versorgung, Prävention und Digitalisierung an Apotheken hängt. Wenn die Basis nicht stimmt, wird jedes Reformpapier zu einer weiteren Erwartung ohne Träger. Und dann wächst das, wovor Groeneveld warnt, nicht als rhetorische Drohung, sondern als reale Lücke: ein Land, in dem Versorgung nicht mehr selbstverständlich ist, sondern organisiert werden muss – mit mehr Aufwand, mehr Umwegen und am Ende mehr Kosten.

Apotheken rutschen in Zukunftsrhetorik, Realität erzwingt Anpassung, Markt kippt schon heute.

„Die Apotheke der Zukunft“ klingt wie ein Projektplan. Als könne man erst diskutieren, dann beschließen, dann umsetzen – und irgendwann, pünktlich zur nächsten Legislaturperiode, sei sie da. Genau diese Erzählung ist das Problem. Denn während Politik und Verbände die Zukunft als Ankündigung behandeln, hat die Gegenwart längst Fakten geschaffen. Reformen, Rechtsprechung und Digitalisierung wirken nicht wie ein Fahrplan, sondern wie ein Wetter: Sie passieren – und Apotheken müssen darin arbeiten, egal ob sie schon bereit sind oder nicht.

Das Thema beginnt deshalb mit einer Entzauberung. Die „Apotheke der Zukunft“ ist nicht der große Sprung nach vorn, sondern die Summe aus vielen Verschiebungen, die man im Alltag spürt, bevor man sie im Gesetzblatt liest. Jede neue Dokumentationspflicht, jede neue Abrechnungsregel, jedes Urteil, das eine Grenze zieht, jedes digitale Verfahren, das mal läuft und mal nicht, verändert das Betriebssystem der Offizin. Nicht irgendwann. Jetzt. Und wer diesen Druck unterschätzt, erkennt ihn erst, wenn er die sichtbaren Symptome produziert: kürzere Öffnungszeiten, weniger Investitionen, stärkere Spezialisierung, härtere Personalentscheidungen, mehr Rückzug in „nur noch das Notwendige“.

Reformen sind dabei nicht nur „Mehr Aufgaben“. Sie sind auch eine neue Erwartungsarchitektur. Apotheken sollen Versorgungsleistungen erweitern, Prävention stützen, digitale Prozesse bedienen, neue Rollen im Gesundheitswesen übernehmen. Gleichzeitig bleibt die ökonomische Grundlage vieler Betriebe fragil. Das erzeugt ein Paradox: Die Apotheke soll mehr sein, aber sie darf nicht mehr kosten. In der Praxis bedeutet das: Jede zusätzliche Leistung muss aus einem Betrieb herausgepresst werden, der oft schon an der Kante läuft. Zukunft wird dann nicht zur Chance, sondern zur Zumutung.

Rechtsprechung verstärkt diesen Druck auf eine besondere Weise. Gerichte entscheiden nicht über „Zukunft“, sie entscheiden über Grenzen. Und Grenzen wirken sofort. Ein Urteil kann Werbewege schließen, Kooperationsmodelle einschränken, Abrechnungslogiken verändern, Haftungsrisiken verschieben. Wer juristisch denkt, nennt das Klarstellung. Wer betrieblich denkt, nennt es Umstellung. Für Apotheken ist Rechtsprechung deshalb kein Hintergrundrauschen, sondern ein Marktmechanismus: Sie entscheidet mit, welche Geschäftsmodelle wachsen dürfen und welche nicht.

Digitalisierung ist die dritte Kraft – und die ambivalenteste. Sie verspricht Entlastung, produziert aber oft erst einmal Komplexität. Jede neue Schnittstelle, jede neue Sicherheitsanforderung, jedes neue Authentifizierungsverfahren, jede neue Plattformlogik erzeugt Abhängigkeiten. Die Apotheke wird dadurch nicht automatisch moderner, sondern zunächst verletzlicher: Wenn Systeme ausfallen, steht der Betrieb. Wenn Updates klemmen, wird der Tag zur Störungsverwaltung. Wenn Sicherheitslücken auftreten, wird IT plötzlich nicht mehr „nice to have“, sondern Existenzthema. Digitalisierung ist dann weniger Fortschritt als Zwang zur Resilienz.

Und genau hier kippt der Markt „schon heute“. Nicht, weil plötzlich eine einzelne Neuerung alles umwirft, sondern weil die Gleichzeitigkeit aus Reformdruck, Rechtsgrenzen und Digitalabhängigkeit eine neue Betriebslage erzeugt. Die Apotheke wird zum Knotenpunkt, an dem Erwartungen, Haftung und technische Infrastruktur zusammenlaufen. In so einer Lage verschiebt sich Wettbewerb: Nicht nur Preise und Standorte zählen, sondern Fähigkeit zur Prozessstabilität. Wer Störungen schneller abfedern kann, gewinnt. Wer juristische Risiken sauberer einschätzt, vermeidet Schäden. Wer Digitalisierung beherrscht, statt ihr hinterherzulaufen, bleibt handlungsfähig.

In dieser Realität entstehen zwei unterschiedliche Zukünfte, die beide bereits sichtbar sind. Die eine Zukunft ist die der hochorganisierten Betriebe, die sich spezialisieren, Prozesse standardisieren, digital absichern, Personal entwickeln, Leistungen selektiv ausbauen. Diese Betriebe schaffen sich Handlungsspielraum, oft durch klare Entscheidungen: weniger Nebenkriegsschauplätze, mehr Kernaufgaben, mehr Struktur. Die andere Zukunft ist die der erschöpften Betriebe, die zwar arbeiten, aber nicht mehr gestalten können. Dort wird Zukunft zur dauernden Überforderung: Jede neue Regelung kommt als zusätzliche Last, jede digitale Umstellung als Risiko, jedes Urteil als neue Unsicherheit. Diese Betriebe verlieren nicht wegen eines einzigen Problems, sondern wegen der Summe.

Der entscheidende Satz lautet deshalb: Die Apotheke der Zukunft ist nicht „die“, sondern „eine“ – und sie entsteht nicht durch Ankündigung, sondern durch Selektion. Marktveränderung heißt hier: Wer Stabilität organisieren kann, bleibt. Wer sie nicht mehr organisieren kann, zieht sich zurück oder verschwindet. Das ist hart, aber es ist die Logik, die schon läuft.

In der zweiten Betrachtung wird klar, warum die Zukunftsrhetorik so verführerisch ist. Sie beruhigt. Wer von „Apotheke der Zukunft“ spricht, kann so tun, als gäbe es Zeit. Zeit für Kommissionen, Zeit für Konzepte, Zeit für Modellprojekte. In der Fläche gibt es diese Zeit oft nicht. Dort entscheiden Monate über Nachfolge, Personalbindung, Investitionsfenster. Dort wird nicht geplant, ob man digitalisiert – dort wird entschieden, ob man den nächsten Systemwechsel überhaupt noch trägt.

Aus Sicht der Versorgung ist das heikel. Denn Apotheken sind nicht nur Marktteilnehmer, sie sind Infrastruktur. Infrastruktur kann sich nicht beliebig ausdünnen, ohne dass Folgen entstehen: längere Wege, weniger Beratung, mehr Druck auf Notdienste, größere Abhängigkeit von zentralen Strukturen. Wenn „Zukunft“ als Projekt behandelt wird, während Infrastruktur erodiert, entsteht ein politischer Blindpunkt. Man plant den Umbau, während das Haus bereits Risse hat.

Darum muss man dieses Thema anders erzählen: weniger Vision, mehr Gegenwartsdiagnose. „Apotheke der Zukunft“ ist kein Poster. Es ist ein Kampf um Betriebsfähigkeit unter gleichzeitigen Anforderungen. Reformen verändern Aufgaben, Rechtsprechung verändert Grenzen, Digitalisierung verändert Abhängigkeiten. Wer das als Paket sieht, versteht, warum der Markt sich nicht erst morgen verändert. Er verändert sich gerade.

Und damit wird auch klar, was der Satz „Die Apotheke der Zukunft ist jetzt“ eigentlich meint: nicht, dass alles schon gelöst ist, sondern dass die Entscheidungsschlacht bereits läuft. Jede Apotheke steht heute vor der Frage, ob sie in dieser neuen Betriebslage souverän handeln kann – oder ob sie nur noch reagiert. Zukunft ist nicht das, was angekündigt wird. Zukunft ist das, was man im Alltag noch tragen kann.

Apotheken tauschen eHBA zwangsweise, Kosten bleiben strittig, Sicherheitslogik dominiert.

Der Austausch eines elektronischen Heilberufsausweises wirkt nach außen wie ein Verwaltungsvorgang. Für Apotheken ist er etwas anderes: ein Eingriff in die digitale Handlungsfähigkeit. Denn der eHBA ist nicht irgendeine Karte, sondern ein Schlüssel. Er hängt an Signaturen, an Identitäten, an der Möglichkeit, Prozesse überhaupt rechtswirksam auszuführen. Wenn dieser Schlüssel wegen einer Sicherheitslücke bei einem bestimmten Chip-Typ ausgetauscht werden muss, ist das kein Komfortproblem. Es ist eine Störung im Fundament.

Die Lage ist dabei doppelt unerquicklich. Erstens: Der Grund ist Sicherheit. Wenn ein Chip-Typ als verwundbar gilt, lässt sich nicht „abwarten“. Sicherheitslogik ist binär: Vertrauen gilt oder es gilt nicht. Und sobald das Vertrauen in den Chip wackelt, werden alle Folgeprozesse zu Risiken – für die Integrität der Signatur, für den Schutz sensibler Daten, für die Nachvollziehbarkeit im System. In einem digitalen Gesundheitswesen, das auf Authentifizierung und Nachweisbarkeit gebaut ist, ist der eHBA genau an der Stelle, an der man keine Grauzonen duldet.

Zweitens: Die Umsetzung ist nicht einheitlich. Einige Betroffene können eine kostenlose Ersatzkarte erhalten, andere müssen einen kostenpflichtigen Folge-eHBA beantragen. Das klingt nach Einzelfalllogik, ist aber in der Praxis eine Bruchlinie. Denn für den Betrieb zählt nicht, ob die Begründung formal sauber ist, sondern ob sie als fair empfunden wird. Wer denselben Sicherheitsvorfall erlebt, erwartet eine einheitliche Entlastung – mindestens in der Grundlogik. Wenn das System stattdessen in Kategorien teilt, entsteht sofort die nächste Frage: Nach welchen Kriterien? Wer entscheidet? Und warum trägt der einzelne Betrieb Kosten für ein Sicherheitsproblem, das er weder verursacht noch vermeiden konnte?

Diese Kostenseite ist mehr als Ärgernis, weil sie sich in ein bekanntes Muster einfügt: Digitalisierung wird politisch als Fortschritt verkauft, aber die Sicherheits- und Folgekosten landen in der Fläche. Apotheken sollen digital funktionieren, sollen sichere Signaturen liefern, sollen ohne Ausfälle arbeiten – doch wenn Sicherheitslücken auftreten, ist die Entlastung nicht automatisch kollektiv, sondern häufig fragmentiert. Genau daraus entsteht das Gefühl, dass Verantwortung nach unten durchgereicht wird: Der Betrieb muss handeln, weil sonst Prozesse stehen; die Kostenfrage bleibt offen oder wird in Regelwerke verpackt, die im Alltag wie Willkür wirken.

Der praktische Schaden beginnt dabei nicht erst bei der Rechnung. Er beginnt beim Zeitverlust. Austausch bedeutet Antrag, Identitätsprüfung, Versandwege, Aktivierung, technische Einbindung, möglicherweise Supportkontakt, möglicherweise Übergangslösungen. In einem ohnehin eng getakteten Apothekenbetrieb ist das nicht neutral. Es frisst Kapazität, die niemand eingeplant hat. Und es erzeugt eine zusätzliche Fehlerfläche: Wer in Übergangsphasen zwischen alter und neuer Karte arbeitet, braucht Klarheit, wann welche Signatur gilt, welche Systeme welchen Status akzeptieren, wie Sperrungen greifen. Je weniger transparent diese Übergänge sind, desto stärker steigt das Risiko von Prozessabbrüchen.

Hinzu kommt die Frage der Gleichbehandlung im Markt. Wenn ein Teil der Betriebe den Austausch kostenfrei erhält und ein anderer Teil zahlen muss, entsteht ein Wettbewerbsminiatur-Gefälle. Die Summen mögen im Einzelfall überschaubar wirken, aber sie sind symbolisch hoch: Sicherheit als Pflicht, Kosten als Zufall. Gerade in einem Markt, in dem ohnehin jeder Zusatzaufwand spürbar ist, verstärkt so etwas den Eindruck, dass digitale Infrastruktur nicht als gemeinsames Systemgut behandelt wird, sondern als individuelles Betriebsproblem.

In der zweiten Betrachtung wird klar, warum dieses Thema größer ist als eine Karte. Es ist ein Modellfall für das Verhältnis von Sicherheitsanforderung und Finanzierung. Im Gesundheitswesen gilt zurecht: Sicherheit hat Vorrang. Aber Vorrang heißt nicht, dass die Kostenfrage nebensächlich ist. Wer Sicherheitsstandards erhöht, muss gleichzeitig klären, wer die Last trägt – sonst entsteht ein gefährlicher Nebeneffekt: Betriebe beginnen, Sicherheitsmaßnahmen als unplanbare Belastung zu betrachten, nicht als selbstverständlichen Teil eines fair finanzierten Systems.

Der eigentliche Konflikt sitzt deshalb nicht im Chip, sondern in der Systemarchitektur. Der eHBA ist zwingend für digitale Prozesse – also muss seine Funktionsfähigkeit als infrastrukturelle Grundvoraussetzung behandelt werden. Wenn Sicherheitslücken auftreten, ist das kein „Fehler des Nutzers“, sondern ein Systemereignis. Und Systemereignisse vertragen schlecht die Logik, dass einzelne Betroffene je nach Kategorie zahlen oder nicht zahlen. Das mag formal begründbar sein, aber es erzeugt eine praktische Unruhe: Misstrauen in Kriterien, mehr Rückfragen, mehr Bürokratie, mehr Aufwand.

Für Apotheken bedeutet das: Der Austausch ist nicht optional, sondern zwingend. Genau deshalb muss die Kostentragung klar, schnell und nachvollziehbar sein. Nicht als Serviceversprechen, sondern als Teil der Sicherheitskette. Denn eine Sicherheitskette reißt nicht nur an technischen Schwachstellen. Sie reißt auch dort, wo Umsetzung und Finanzierung in der Fläche als unberechenbar erlebt werden.

Und damit landet man bei einer nüchternen Schlussfolgerung: Digitale Versorgung kann nur stabil sein, wenn Sicherheitslogik und Kostenlogik zusammen gedacht werden. Der eHBA-Austausch zeigt, wie schnell ein technischer Vorfall zur betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Belastungsprobe wird. Wer „Digitalisierung“ ernst meint, muss nicht nur neue Funktionen schaffen, sondern auch die Folgekosten von Sicherheit systemisch abfedern – sonst wird jede Sicherheitslücke zur Erinnerung daran, dass Fortschritt in der Fläche oft zuerst als Rechnung ankommt.

Apotheken impfen mit, Quote bleibt niedrig, Versorgungslogik hängt an Hausärzten.

Der Befund ist so schlicht, dass er wehtut: Deutschland kommt bei der Influenza-Impfquote nicht voran – und die Möglichkeit, in Apotheken zu impfen, hat daran bislang kaum etwas geändert. Der Barmer-Arzneimittelreport beschreibt für 2023 eine Impfquote von 40,8 Prozent bei Versicherten ab 60 Jahren, während die WHO als Ziel 75 Prozent empfiehlt. Das ist nicht nur eine Lücke, das ist ein struktureller Abstand. Und genau deshalb hilft es wenig, einzelne zusätzliche Impforte zu feiern, wenn das Grundproblem woanders sitzt.

Das Apothekenimpfen ist im System als Erweiterung gedacht: näher dran, niedrigschwellig, schneller erreichbar, potenziell attraktiv für Menschen, die Termine scheuen oder schlecht mobil sind. In der Theorie ist das sauber. In der Praxis zeigt die Zahl, wie begrenzt der Effekt bisher ist: Nur 0,5 Prozent der erreichten Impfungen entfielen demnach auf Apotheken, 99,5 Prozent auf Arztpraxen. Das ist keine Kritik an Apotheken, sondern eine Diagnose: Die Struktur, in der Impfentscheidungen fallen, liegt weiterhin fast vollständig im ärztlichen Versorgungspfad.

Damit ist die Frage nicht, ob Apotheken impfen dürfen, sondern warum das Impfangebot in Apotheken kaum skaliert. Ein Teil der Antwort ist organisatorisch: Impfungen sind nicht einfach ein zusätzlicher Handgriff im HV, sondern ein eigenständiger Prozess mit Aufklärung, Einwilligung, Dokumentation, Abrechnung, Lagerung, Zeitfenster und Personalbindung. In einem Alltag, der ohnehin von Personalmangel, Rezeptdruck und digitaler Störanfälligkeit geprägt ist, wird Impfen schnell zu einer Leistung, die man „auch noch“ macht – und „auch noch“ ist in Apotheken die Formel, unter der Dinge selten groß werden.

Ein zweiter Teil der Antwort ist kulturell und verhaltenslogisch. Viele Menschen verbinden Impfungen reflexhaft mit der Arztpraxis. Wer zur Grippeimpfung geht, denkt an die Hausärztin, nicht an die Apotheke. Das ist nicht nur Gewohnheit, sondern auch Empfehlungskette: In Deutschland laufen präventive Standardentscheidungen stark über ärztliche Anstöße. Wenn der Anstoß ausbleibt, bleibt auch die Impfung aus – selbst wenn es zusätzliche Orte gäbe. Prävention ist in der Fläche kein Markt, sondern eine Beziehung: Vertrauen, Erinnerung, Einordnung, „jetzt wäre es sinnvoll“. Apotheken können das leisten, aber sie sind bisher nicht der primäre Ort, an dem diese Impfnarrative entstehen.

Der Report verschärft den Befund durch den Blick auf Hochrisikogruppen. Besonders gefährlich ist Influenza für Menschen in stationärer Pflege und für Patientinnen und Patienten nach Herzinfarkt. Und gerade dort zeigen sich Lücken: Mehr als die Hälfte der Versicherten in diesen Gruppen sei 2023 nicht geimpft gewesen. Bei Pflegebedürftigen werden Werte genannt, die weit unter dem WHO-Ziel liegen – und auffällig ist, dass ambulant und stationär Pflegebedürftige ab 70 Jahren sogar seltener geimpft wurden als Gleichaltrige ohne Pflegeleistungen. Das ist ein roter Alarm, weil es zeigt, dass nicht nur „Bequemlichkeit“ das Problem ist, sondern Versorgungspfade, die nicht zuverlässig greifen.

Spannend ist dabei die Einordnung über die kardiovaskuläre Dimension. Laut Barmer wird auf Studien verwiesen, die bei Herzpatienten nach Influenza-Impfung bessere Überlebenschancen zeigen. Und es wird erwähnt, dass die European Society of Cardiology die Impfung 2025 zur vierten Säule der kardiovaskulären Prävention erklärt habe. Das ist ein harter medizinischer Fortschritt – und zugleich ein Hinweis, wie langsam Erkenntnis in Behandlungsrealität übersetzt wird. Wenn die Evidenz stärker wird, aber die Quote sinkt, ist die Lücke nicht wissenschaftlich, sondern organisatorisch.

An dieser Stelle kommt der Satz ins Spiel, der politisch ungemütlich ist: „Hausärztinnen und -ärzte sind gefordert.“ Das klingt nach Zuständigkeitsverschiebung, ist aber realistisch. Denn wenn 99,5 Prozent der Impfungen in Praxen stattfinden, dann entscheidet der Praxisalltag über die Quote. Nicht die Existenz eines Apothekenangebots. Apotheken können ergänzen, aber sie können die strukturelle Impflogik nicht ersetzen, solange die Hauptkette – Erinnerung, Empfehlung, Termin, Durchführung – in der Praxis verankert bleibt und dort nicht systematisch hochgefahren wird.

In der zweiten Betrachtung wird klar, warum das Thema so leicht falsch erzählt wird. Es ist verführerisch, Apothekenimpfen als Erfolg zu bewerten, weil es eine sichtbare neue Kompetenz ist. Aber die relevante Frage ist nicht: „Dürfen Apotheken impfen?“ Die relevante Frage ist: „Warum erreicht das System die Risikogruppen nicht?“ Wenn Pflegebedürftige, Herzpatienten und ältere Menschen die Quote nicht erreichen, dann ist das kein Marketingproblem, sondern ein Organisationsproblem. Es geht um Routinen in Pflegeeinrichtungen, um Einbindung von Hausärzten, um mobile Teams, um standardisierte Aufklärung, um systematische Erinnerungen, um Abbau von Hürden – und um klare Verantwortungszuweisung. Wer „zuständig“ ist, ist hier nicht eine Formfrage. Es ist der Unterschied zwischen Schutz und Lücke.

Für Apotheken ergibt sich daraus eine nüchterne Rolle. Sie sind nicht die Hauptursache der niedrigen Quote, aber sie könnten ein Baustein sein, der an den richtigen Stellen wirkt: niedrigschwellige Impfung für mobile Senioren, Beratung für Zögernde, Erinnerung im Rezeptkontakt, Kooperationen mit Pflegeeinrichtungen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Doch solange die Leistung in der Fläche eher als Zusatzaufgabe ohne stabile Ressource behandelt wird, bleibt ihr Anteil klein – und die Quote bleibt das, was der Report beschreibt: deutlich zu niedrig.

Der Bericht ist damit kein Abgesang auf Apothekenimpfen, sondern eine Korrektur der Erwartung. Die Quote wird nicht steigen, weil es „dürfen“ heißt. Sie steigt nur, wenn das System den Impffluss als Pflichtprozess organisiert – in Praxen, in Pflege, in Kooperationen – und wenn die Empfehlungskette zuverlässig ankommt. Solange das nicht passiert, bleibt die Zahl stehen, und die Risikogruppen bleiben ungeschützt. In einem Gesundheitssystem, das Prävention ständig beschwört, ist das der eigentlich peinliche Befund.

Senf stoppt Krämpfe reflexartig, Evidenz bleibt begrenzt, Empfehlung ist nicht gesichert.

Die Szene ist fast zu gut, um sie nicht zu glauben: Ein Profisportler, große Bühne, kurzer Satz – „Senf ist total gut gegen Krämpfe“ – und plötzlich wirkt ein Küchenprodukt wie ein medizinischer Hack. Genau so entstehen Alltagsmythen: ein prominenter Trigger, ein plausibler Effekt, ein einfacher Griff. Aber der spannende Teil liegt nicht in der Anekdote, sondern in der Frage, ob hinter dem Gefühl ein Mechanismus steckt, der den Effekt überhaupt möglich macht. Und hier wird es ungewöhnlich: Bei Senf geht es nicht primär um „Aufnahme im Körper“, sondern um einen Reflex.

Der behauptete Kernmechanismus ist schnell erzählt und trotzdem nicht banal. Tafelsenf enthält Essigsäure und scharfe Senföle (Isothiocyanate). Diese Stoffe reizen im Mund- und Rachenraum bestimmte Sensoren, die über TRP-Kanäle laufen, insbesondere TRPA1 und TRPV1. Der Reiz ist stark – brennend, stechend, sofort. Und genau dieser sofortige Reiz kann einen Gegenschaltimpuls auslösen: eine reflexartige Hemmung im Rückenmark, die überaktive Motoneuronen dämpft. Wenn ein Muskelkrampf im Kern eine überdreht laufende neuronale Schleife ist, dann wirkt der Reiz wie ein harter Unterbrecher: nicht weil Senf „heilt“, sondern weil das Nervensystem kurz neu priorisiert.

Das erklärt auch, warum der Effekt – wenn er auftritt – so schnell wirken kann. Bei klassischen Erklärungen über Elektrolyte oder Flüssigkeitsaufnahme hat man ein Zeitproblem: Verdauung, Resorption, Verteilung dauern. Beim Senf-Reflex nicht. Der Reiz sitzt dort, wo Sensorik direkt in neuronale Verschaltung mündet. Das macht die Idee biologisch plausibel. Es ist kein magisches Denken, es ist Neurophysiologie als Kurzschluss – im besten Sinne.

Aber Plausibilität ist nicht dasselbe wie gesicherte Wirksamkeit. Der Reflexweg kann funktionieren, muss aber nicht. Genau hier liegt die Bruchstelle, die man in der Alltagserzählung gern unterschlägt: Menschen sind keine identischen Messinstrumente. Die Dichte und Empfindlichkeit der Rezeptoren im Mund- und Rachenraum variiert. Wer stark reagiert, kann einen deutlichen Stoppimpuls erleben. Wer weniger reagiert, spürt nur Schärfe – und der Krampf bleibt. Der Effekt ist also potenziell hoch, aber auch potenziell null. Dieses „Responder/Non-Responder“-Problem ist kein Ausweichargument, sondern die logische Konsequenz eines reflexgetriebenen Mechanismus.

Hinzu kommt: Krämpfe sind nicht alle gleich. Es gibt belastungsassoziierte Krämpfe bei Sport, Krämpfe bei Dehydratation, Krämpfe bei Lebererkrankungen, Krämpfe bei neurologischen Störungen, Krämpfe bei Medikamenteneffekten. Ein Reflexunterbrecher kann bei bestimmten Formen helfen, aber er ersetzt nicht die Ursachenarbeit. Wer Elektrolytstörungen hat, wer dauerhaft falsch belastet, wer eine Grunderkrankung trägt, wird durch einen Schärfereiz nicht „kuriert“. Er kann höchstens eine akute Episode abbrechen.

Der Reizmechanismus ist deshalb eher mit einem Not-Aus-Schalter vergleichbar als mit Prävention. Das passt auch zur Logik vieler Sportanekdoten: Senf wird nicht als tägliches Programm genommen, sondern als „wenn es anfängt“ oder „wenn es droht“. Droht heißt dabei oft: erste Zuckungen, erste Anzeichen. Der Reflex soll den Kreislauf brechen, bevor er voll aufläuft. Ob das zuverlässig gelingt, ist die entscheidende Frage – und genau hier wird die Evidenz dünn.

Denn die wissenschaftliche Lage zu Senf selbst ist nicht so stark, wie die Alltagssicherheit suggeriert. Es gibt Arbeiten, die zeigen, dass starke orale Reize (wie saure/scharfe Flüssigkeiten) elektrisch induzierte Krämpfe verkürzen können, und es gibt bekannte Studienkontexte mit Essiggurkenwasser, die auf einen reflexbasierten Effekt hindeuten. Daraus wird die Übertragbarkeit auf Senf abgeleitet, weil die Reizqualität ähnlich ist. Das ist ein plausibler Transfer, aber es bleibt ein Transfer. Für eine breite medizinische Empfehlung bräuchte es robuste, wiederholte, saubere Daten speziell zu Senf, idealerweise in relevanten Patientengruppen, mit Vergleichsarmen, mit klaren Endpunkten. Diese Breite ist bisher nicht vorhanden.

Genau deshalb wirkt die Einordnung aus der evidenzbasierten Literatur oft ernüchternd: Senf ist als gesicherte Heilmethode für chronische oder wiederkehrende Krämpfe nicht anerkannt. Man kann sagen: Der Mechanismus ist denkbar, einzelne Befunde stützen einen Reflexweg, aber die Datenlage reicht nicht, um daraus eine allgemeingültige Empfehlung zu machen. Und man muss hinzufügen: Selbst wenn der Effekt real ist, ist er nicht automatisch gut. Ein starker Reiz im Mundraum ist für manche Menschen unangenehm, für manche mit Reflux problematisch, für manche schlicht nicht tolerierbar. Auch das gehört zur Realität.

In der zweiten Betrachtung wird klar, warum das Thema trotzdem so viel Resonanz hat. Es bietet eine seltene Mischung: ein alltägliches Mittel, eine sofort spürbare Wirkung, eine Erklärung, die nicht nach Hokuspokus klingt, sondern nach Nervenphysiologie. Das ist narrativ stark. Aber genau deswegen muss man es sauber sortieren: Senf ist kein Ersatz für Prävention, kein Ersatz für Diagnostik, kein Ersatz für Ursachenklärung. Er ist – wenn überhaupt – eine mögliche akute Unterbrechung, die bei manchen funktioniert und bei anderen nicht.

Der faire Schluss lautet deshalb: Senf gegen Muskelkrämpfe ist nicht bloß Einbildung, weil der Reflexweg biologisch plausibel ist. Aber Senf ist auch keine gesicherte Lösung, weil die Evidenz zu begrenzt und die individuelle Reaktionslage zu unterschiedlich ist. Wer daraus eine allgemeine Heilsbotschaft macht, verkauft eine Anekdote als Standard. Wer es als möglichen Reflex-Trick beschreibt, bleibt in der Realität: manchmal wirksam, oft diskutiert, wissenschaftlich noch nicht stark genug für eine große Empfehlung.

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Es ist immer dieselbe Versuchung: Man erklärt den Druck zur neuen Normalität und hofft, dass Routine ihn schon schluckt. In Apotheken klappt das eine Weile, weil der Betrieb gelernt hat, Störungen zu überleben. Aber wenn Verantwortung, Recht, Vergütung und Technik gleichzeitig ziehen, entsteht kein gewöhnlicher Stress mehr, sondern ein Engpass, der die Rolle selbst betrifft: Was bleibt noch „Beratung“, wenn der Tag dauernd repariert; was bleibt noch „freie Wahl“, wenn Modelle sie leise einschränken; was bleibt noch „Selbstverwaltung“, wenn sie per Setzung vorentschieden wird. Der Bogen dieses Pakets ist deshalb kein lauter Skandal, sondern eine stille Verschiebung: Die Versorgungsarbeit wird härter, während die Absicherung dahinter brüchiger wirkt.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Apotheken heute funktionieren, dann nicht, weil das System stabil ist, sondern weil sie Stabilität täglich nachbauen: mit geklärten Zuständigkeiten gegen Leerlauf, mit juristischer Wachsamkeit gegen Umgehungsmodelle, mit Rezepturkompetenz gegen Teilmengenlogik, mit Honorarpolitik als Überlebensfrage, mit Sicherheitsarbeit als Pflicht. Die Deutung ist unbequem: Fortschritt zeigt sich nicht an neuen Begriffen, sondern daran, ob die Architektur dahinter fair trägt.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Heute verdichten sich die Themen zu einer gemeinsamen Linie: Apotheken müssen Versorgung gegen wachsende Systemkomplexität absichern, während Regeln, Technik und Finanzierung gleichzeitig enger werden.

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Die ApoRisk® GmbH gilt als führender, unabhängiger Fachmakler mit tiefgehender Spezialisierung auf die vielschichtigen Versicherungsrisiken der Apothekenbranche. Mit ihrem einzigartigen Mix aus umfassendem Branchen-Know-how, fundierter juristischer Expertise und innovativer digitaler Prozesskompetenz begleitet ApoRisk Apotheken strategisch bei der Erfassung, Bewertung und passgenauen Absicherung betrieblicher Risiken. Als provisionsneutraler Partner agiert das Unternehmen konsequent im Interesse seiner Kundinnen und Kunden und steht für verantwortungsbewusste Betriebsführung mit Weitblick. Unter dem Leitsatz „Apotheken sicher in die Zukunft“ verbindet ApoRisk zukunftsweisende Versicherungslösungen mit einem tiefen Verständnis für die Herausforderungen des Gesundheitswesens und schafft so eine verlässliche Basis für nachhaltigen Erfolg.

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