Solarpark in Q3 – 2025 baureif
Das erworbene Solarpark-Projekt soll voraussichtlich im dritten Quartal 2025 baureif sein und anschließend veräußert werden. Dank der geplanten Integration eines Batteriespeichers werden zudem die Voraussetzungen für eine Teilnahme an einer Innovationsausschreibung erfüllt, verbunden mit möglichen Förderrichtlinien über zehn Jahre. Der Solarpark fällt zudem unter den EEG-Tarif und sichert so eine zusätzliche Marktprämie. Um das Projekt zügig voranzutreiben, hat Aream nach eigenen Angaben kürzlich die Genehmigungsplanung beauftragt und eine Bauvoranfrage gestellt. Der nächste entscheidende Meilenstein ist der Satzungsbeschluss im März 2025. In enger Abstimmung mit der Gemeinde wurden auch die letzten Details im Durchführungsvertrag geklärt, sodass die Realisierung nach Einschätzung von Aream solide abgesichert ist.
Aream Green Bond 2024/29:
Emittentin Aream Solar Finance GmbH
Finanzierungsinstrument Green Bond (klassifiziert gemäß imug/SPO)
Emissionsvolumen Bis zu 10 Mio. Euro
Platziertes Volumen 6,4 Mio. Euro
Kupon 8,0 % p.a.
Status Nicht nachrangig, nicht besichert
ISIN / WKN DE000A383BE0 / A383BE
Stückelung 1.000 Euro
Ausgabepreis 100 %
Angebotsfrist 27. Mai 2024 bis 23. Mai 2025 (12 Uhr): Zeichnung möglich über www.aream.de/ir
Valuta 17. Juli 2024
Laufzeit 5 Jahre: 17. Juli 2024 bis 17. Juli 2029 (ausschließlich)
Zinszahlung Halbjährlich, nachträglich am 17. Januar und 17. Juli eines jeden Jahres (erstmals am 17. Januar 2025)
Rückzahlungstermin 17. Juli 2029
Rückzahlungsbetrag 100 %
Sonderkündigungsrechte der Emittentin Ab 17. Juli 2027 zu 102 % des NennbetragsAb 17. Juli 2028 zu 101 % des Nennbetrags
Kündigungsrechte der Anleihegläubiger und Covenants DrittverzugNegativverpflichtungVeräußerungsbegrenzung für VermögensgegenständeTransparenzverpflichtungPositivverpflichtung
Prospekt Von der Commission de Surveillance du Secteur („CSSF“) in Luxemburg gebilligter Wertpapierprospekt mit Notifizierung an die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“) und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) in DeutschlandDie Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Anwendbares Recht Deutsches Recht
Börsensegment Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse)
Financial Advisor Lewisfield Deutschland GmbH
Anleihen Finder Redaktion.