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AIXTRON Hauptversammlung 2010 - Große Mehrheit für alle Beschlussvorlagen

(PresseBox) (Aachen, )
Die Aktionäre der AIXTRON AG (FWB:

AIXA; NASDAQ: AIXG), ein weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, stimmten heute mit großer Mehrheit für alle Beschlussvorlagen, die Vorstand und Aufsichtsrat auf der Hauptversammlung präsentierten.

Die folgenden Tagesordnungspunkte wurden von der 13. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen:

- Dividendenausschüttung von 15 Cent pro Aktie für das Geschäftsjahr 2009
- Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
- Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
- Wahl des Abschlussprüfers für Konzern und AG für das Geschäftsjahr 2010
- Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts
- Satzungsanpassungen an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
- Umwandlung der AIXTRON Aktiengesellschaft, Herzogenrath, in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE)

Alle Vorlagen wurden mit mindestens 94,6 Prozent der bei der Hauptversammlung vertretenen Stimmen befürwortet. Bei der Hauptversammlung im Aachener Eurogress waren rund 46 Prozent der Anteilseigner vertreten.

Die Tagesordnungspunkte 8-10, die sich mit der Kapitalausstattung der Gesellschaft befassten (Schaffung von neuen Genehmigten Kapitalia und Ermächtigung zur Ausgabe von neuen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen), wurden nicht zur Abstimmung gestellt.

Präsentation und Rede

Die Rede des Vorstands und die Präsentation zu Tagesordnungspunkt 1 der Einladung können von der Homepage heruntergeladen werden: www.aixtron.de/hv.

Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter http://www.aixtron.com verfügbar.

Zukunftsgerichtete Aussagen Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON im Sinne der 'Safe Harbor'-Bestimmungen des USamerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten. Begriffe wie 'können', 'werden', 'erwarten', 'rechnen mit', 'erwägen', 'beabsichtigen', 'planen', 'glauben', 'fortdauern' und 'schätzen', Abwandlungen dieser Begriffe und ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Die zukunftsgerichteten Aussagen geben unsere gegenwärtigen Beurteilungen und Annahmen wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Die nachgenannten Faktoren ebenso wie die weiteren in den von AIXTRON bei der U. S. Securities and Exchange Commission eingereichten öffentlichen Berichten und Meldungen genannten gehören zu denjenigen Faktoren, die zur Folge haben können, dass die tatsächlichen und künftigen Ergebnisse und Trends wesentlich von unseren zukunftsgerichteten Aussagen abweichen: Die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge; der Umfang der Marktnachfrage nach Chemical Vapor Deposition (CVD)-Technologie; der Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden; das Finanzmarktklima und die Zugangsmöglichkeiten zu Finanzierungen; die allgemeinen Marktbedingungen für Dünnfilmbeschichtungs-Anlagen und das makroökonomische Umfeld; Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen; Einschränkungen der Produktionskapazität; lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen; Schwierigkeiten im Produktionsprozess; Veränderungen beim Wachstum der Halbleiterindustrie; Verschärfung des Wettbewerbs; Wechselkursschwankungen; Verfügbarkeit öffentlicher Mittel; Zinsschwankungen bzw. verfügbare Zinskonditionen; Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte; schlechtere allgemeine wirtschaftliche Bedingungen als erwartet und sonstige Faktoren. Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen haben Gültigkeit im Zeitpunkt dieser Mitteilung und AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, ausgenommen bei Bestehen einer entsprechenden rechtlichen Verpflichtung.
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