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AEPOC weitet Anti-Piraterie-Fokus auf Osteuropa aus

Europäischer Anti-Piraterie-Verband – Treffen des Vorstands in Prag

(PresseBox) (Prag, )
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- Tschechisches Kultusministerium und AEPOC blicken auf Piraterie in Osteuropa
- Großhändler von Piraterie-Zubehör erstmals in Deutschland zu Gefängnisstrafe verurteilt
- Verbesserung der EU-Richtlinie für verschlüsselte Dienste gewinnt weiter an Fahrt

AEPOC, der Europäische Anti-Piraterie-Verband zum Schutz verschlüsselter Werke und Dienste, unterstützt gezielt die osteuropäischen Länder, um audiovisuelle Piraterie weiter einzudämmen: So unterstrich der Verband sein Engagement im Rahmen des Aktionskatalogs “Budapest Agenda” beim jüngsten Treffen des Vorstandsgremiums in Prag am 10. März.

Audiovisuelle Piraterie in der Tschechischen Republik und anderen osteuropäischen Ländern wurde detailliert von Experten dargestellt. Die mehrheitliche Umstellung von analogem auf digitalen Empfang hat dabei bereits zu einem Quantensprung geführt, so dass Piraterie insgesamt deutlich abgeschwächt wurde. Dennoch bleibt der illegale Zugriff auf Medienangebote ein erhebliches Problem in diesen Ländern. Auch die vom tschechischen Kultusministerium einberufene Tagung “Media Literacy Conference“ stellte Piraterie in den Mittelpunkt dieses internationalen Medientreffs, der zeitgleich zum AEPOC-Treffen in Prag stattfand. AEPOC intensivierte hier den Kontakt zu Vertretern der tschechischen Ministerien und diskutierte mit Repräsentanten nationaler Anti-Piraterie-Organisatoren, u.a. aus Tschechien und Litauen. Übereinstimmend sehen AEPOC und die osteuropäischen Anti-Piraterie-Partner einen konzertierten und kooperativen Ansatz aller Interessenvertreter als Schlüssel zum Erfolg, um Piraterie nachhaltig zu bekämpfen. Im Fokus steht dabei die breite Öffentlichkeit, die weiterhin über die massiv schädlichen Folgen von Piraterie aufgeklärt werden soll: So reduziert Piraterie die kulturelle Medienvielfalt und hemmt künstlerisches Schaffen aufgrund unzureichender Refinanzierungsmöglichkeiten. Zudem bedroht Piraterie konkret Arbeitsplätze – ganz abgesehen vom persönlichen Risiko einer Strafverfolgung, wenn Nutzer illegale Mittel einsetzen, um Zugriff auf Pay-TV oder geschützte Medienangebote zu erlangen.

AEPOC verfolgt diesen ganzheitlichen Ansatz auf internationaler Ebene: So ist der Verband mittlerweile in ganz Europa aktiv sowie in Russland, der Türkei, der Ukraine, Nordafrika und dem arabischen Raum. AEPOC unterhält dazu intensive Beziehungen zur EU-Kommission, nationalen Gesetzgebern und Strafvollzugsbehörden.

Großhändler von Piraterie-Zubehör erstmals in Deutschland zu Gefängnisstrafe verurteilt

Erstmals wurde in Deutschland Ende letzten Jahres ein Händler, der Karten für Pay-TV-Piraterie vertrieben hat, zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist auf eine Strafanzeige von AEPOC-Mitglied Premiere zurückzuführen. Der Kartendealer handelte im Jahr 2005 mit über 1.400 Pirateriekarten, die – mit einer bestimmten im Internet verfügbare Piratensoftware bespielt – für den illegalen Premiere-Empfang genutzt werden konnten. Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek sah zunächst lediglich eine Geldstrafe vor, die Staatsanwalt legte allerdings Berufung gegen dieses Urteil ein. Der Pay-TV-Pirat wurde nun zu einer Gefängnisstrafe von acht Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich gehen alle Kosten des Verfahrens zu Lasten des Verurteilten. Der Prozess erstreckte sich über insgesamt mehr als drei Jahre. Das Landgericht Hamburg befand den Händler für schuldig, rund 600 dieser illegalen Karten für über 33.000 Euro verkauft zu haben; 800 weitere wurden bei einer Polizeirazzia Ende 2005 beschlagnahmt. Grundlage der Verurteilung ist das Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten (ZKDSG) – der nationalen Umsetzung der europäischen Richtlinie zum Schutz verschlüsselter Dienste. Im Bereich Pay-TV-Piraterie ist damit erstmals ein Angeklagter von einem deutschen Gericht für ein derartiges Vergehen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Auch wenn das Urteil noch zur Bewährung ausgesetzt wurde, unterstreicht dieser Fall doch deutlich das zunehmend härtere Vorgehen der Behörden und der Justiz gegen audiovisuelle Piraterie. Gerade in den Fällen, in denen die Karten alleine nicht zur illegalen Entschlüsselung geeignet sind, liegt vieles an den Staatsanwaltschaften, den Nachweis der illegalen Nutzung zu führen. Im vorliegenden Fall ist dies der Staatsanwaltschaft gelungen, da die Karten ausschließlich dem Zweck dienen sollten, die separate Internet-Software zu nutzen, um so eine illegale Umgehungsvorrichtung im Sinne des ZKDSG zu bilden. Bereits in der Vergangenheit haben deutsche Gerichte schon den Vertrieb so genannter Blanko-Karten verboten, deren wesentlicher Zweck darin besteht, mit entsprechender Programmierung illegal Pay-TV zu nutzen.

“High Level Expert Group“ erarbeitet Verbesserungen zur Durchsetzung der EU-Richtlinie für verschlüsselte Dienste

Das Vorgehen der EU-Kommission zur verbesserten Durchsetzung der Europäischen Richtlinie zum Schutz verschlüsselter Dienste wurde mit dem ersten Zusammentreffen der dazu eingerichteten "High Level Expert Group" am 16. Januar 2009 weiter bekräftigt. Teilnehmer waren Repräsentanten der 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Interessenverbände, u.a. AEPOC. Die Expertengruppe ist mit dem umfangreichen Arbeitsprogramm beauftragt, das von der EU-Kommission zur Verbesserung des EU-Marktes für verschlüsselte Dienste wie Pay-TV aufgestellt wurde. AEPOC steht zudem in direktem Dialog mit der Kommission und Kommissar Charlie McCreevy, um weitere Bereiche zur Kooperation zu identifizieren.

Jean Grenier, Präsident von AEPOC, fasste zusammen: “AEPOC freut sich, die Unterstützung des Verbands verstärkt bestimmten Ländern und Regionen in der EU zukommen lassen zu können. Auf Basis des AEPOC-Aktionsprogramms „Budapest Agenda“ werden wir so helfen, Pay-TV-Piraterie in Osteuropa gezielt zu bekämpfen. Dazu setzen wir unseren intensiven Dialog mit diesen Ländern und ihren nationalen Organisationen und Behörden konsequent fort. Ziel ist, die verlässliche Umsetzung der EU-Richtlinie für verschlüsselte Dienste in nationales Recht in allen 27 Mitgliedsstaaten zu erreichen.”

Das nächste Vorstandstreffen von AEPOC ist bereits für Juni 2009 angesetzt.

AEPOC Association Européenne pour la Protection des Œuvres et Services Cryptés

AEPOC (www.aepoc.org) ist die "Association Européenne pour la Protection des Œuvres et Services Cryptés", also der Europäische Verband für den Schutz verschlüsselter Werke und Dienste. 1995 nahm die AEPOC ihre Tätigkeit auf. Aktuell gehören 31 führende Digital-TV und Telekommunikationsunternehmen zu den Mitgliedern des Verbands, darunter TV-Sender, Anbieter von Verschlüsselungssystemen, Infrastrukturträger und Hersteller entsprechender Geräte. Ziel von AEPOC ist es, die Piraterie verschlüsselter Werke und Dienste zu unterbinden und die Entwicklung entsprechender juristischer, operativer und technologischer Rahmenbedingungen zu fördern, die die Sicherheit und den Schutz von Conditional Access-Systemen von Pay-TV, Rundfunk- und IP-basierten Diensten verbessert.

Zu den AEPOC-Mitgliedern gehören: ADD Europe, Atmel, Boxer TV-Access, BSkyB, Canal+, comvenient, Conax, CYFRA+, Digiturk, Eutelsat, General Satellite, Humax, Irdeto, Liberty Global, Mediaset, Multichoice Hellas, Motorola, Nagravision, NDS, NTV-Plus, Opentech, Pace, Philips, Poverkhnost, Premiere, Sagem, Showtime Arabia, Sky Italia, Sogecable, Viaccess - France Telecom und ZON TVCabo.

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