Sonderkündigungsrecht überprüfen
Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung haben nach jeder Beitragssteigerung oder Erhöhung der Selbstbeteiligung das Recht von der Möglichkeit einer Sonderkündigung Gebrauch zu machen. In der Regel haben die Versicherten zwei Monate ab Erhalt der Mitteilung Zeit ihren Tarifvertrag vollständig zu kündigen. Ein solcher Schritt sollte aber nicht voreilig beschlossen werden, denn durch einen Anbieterwechsel gehen wichtige Rückstellungen für das Alter verloren. Auch eine Gesundheitsprüfung wird in den meisten Fällen bei der neuen Gesellschaft fällig.
Tarifleistungen vergleichen und beste PKV finden
Eine andere Lösung ist der Wechsel in einen gleichwertigen Tarif des gleichen Anbieters. Hier können die Sparbeiträge für das Alter übertragen werden und erneute Gesundheitsfragen bleiben für gleiche Leistungen aus. Kunden können ihre Versicherung schriftlich dazu auffordern, ihnen nach § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) Angebote zur Veränderung des Versicherungsschutzes zu machen. Da die PKV-Tarife sehr komplexe Produkte mit unterschiedlichen Leistungen sind, kann es aber auch ratsam sein, eine Beratung anzufordern. Ebenso können Tests und Ratings zur privaten Krankenversicherung eine wichtige Entscheidungshilfe darstellen.
Fristen zur ordentlichen Kündigung
Die Frist zur außerordentlichen Kündigung gilt ab der schriftlichen Ankündigung der Beitragsanpassung und muss spätestens einen Tag vor Inkrafttreten der Erhöhung beim Versicherer vorliegen. Nach Verstreichen der Frist ist nur noch eine ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungs- oder Kalenderjahres mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich. Stichtag ist in der Regel der 30. September eines Jahres. Nähere Informationen dazu unter: https://www.1averbraucherportal.de/...