PSA-Verordnung: Gesetzliche Vorgaben für die Persönliche Schutzausrüstung
In vielen handwerklichen Berufen, im medizinischen Bereich oder in der industriellen Produktion ist eine angemessene Schutzkleidung nicht wegzudenken. Die Persönliche Schutzausrüstung – kurz: PSA – schützt Beschäftigte vor Unfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen. Damit eine umfassende Gefahrenprävention gewährleistet werden kann, macht die PSA-Verordnung konkrete Vorgaben für Arbeitgeber und Angestellte.