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Darf HR googeln? Rechtliche Grenzen von Social Media Checks in der Schweiz und EU

Ein Blick auf das Facebook-Profil eines Bewerbers ist verlockend. Doch ohne klare Regeln verstoßen Unternehmen schnell gegen DSGVO und revDSG. Wie Validato hilft, relevante Informationen zu finden, ohne die Privatsphäre zu verletzen.

(PresseBox) (Zürich / Wien / München, )
Es ist gängige Praxis, aber selten offiziell geregelt: Der Recruiter gibt den Namen des Kandidaten bei Google, LinkedIn, Facebook oder Instagram ein. Doch was technisch einfach ist, ist rechtlich hochkomplex. In der Schweiz (revDSG) und der EU (DSGVO) gilt der Grundsatz: Daten dürfen nur erhoben werden, wenn sie für die Eignung der konkreten Stelle erforderlich sind. Hier verläuft eine wichtige Trennlinie zwischen beruflich orientierten Netzwerken (LinkedIn, Xing) und privaten Netzwerken (Instagram, TikTok, Facebook).

Während Informationen auf LinkedIn als "beruflicher Kontext" gewertet werden und meist gesichtet werden dürfen, ist der private Instagram-Account tabu – selbst wenn er öffentlich ist. Die Nutzung dieser Daten zur Entscheidungsfindung ist oft unzulässig, da sie Rückschlüsse auf Religion, sexuelle Orientierung oder Freizeitverhalten zulassen, die nichts mit der Job-Performance zu tun haben. Dies öffnet Tür und Tor für Diskriminierungsklagen (z.B. nach dem AGG in Deutschland oder dem GlG in der Schweiz).

Validato bietet hier eine "Compliance-Firewall". Anstatt dass HR-Manager selbst "wühlen" und dabei Dinge sehen, die sie nicht sehen dürfen (Unconscious Bias), übernimmt Validato den strukturierten OSINT-Check. Die Software und Analysten filtern irrelevante Privatinformationen heraus und berichten nur jobrelevante Risiken. Ein Beispiel: Hassrede oder rassistische Äußerungen auf einem öffentlichen Profil sind auch privat relevant für die "Cultural Fit" und Reputationsrisiken. Ein Partyfoto hingegen wird im Bericht ausgeblendet.

Dieser Prozess schützt das Unternehmen doppelt: Erstens wird die Privatsphäre des Kandidaten respektiert, da nur relevante "Red Flags" weitergegeben werden. Zweitens kann das Unternehmen im Falle einer Ablehnung nachweisen, dass diese nicht auf diskriminierenden Merkmalen (wie einem Foto mit Regenbogenflagge), sondern auf objektiven Risikofaktoren basierte.

In einer Zeit, in der die Grenzen zwischen Privat und Beruf verschwimmen, sorgt Validato für die nötige professionelle Distanz. Social Media Screening wird so vom rechtlichen Graubereich zum audit-sicheren Bestandteil der Sicherheitsstrategie.

Validato AG

Validato ist ein führender Anbieter für digitale Background Checks und Human Risk Management mit Sitz in Zürich. Die Plattform unterstützt Unternehmen dabei, Bewerberinnen sowie bestehende Mitarbeitende strukturiert und effizient auf Integrität, Interessenskonflikte und potenzielle Risiken zu prüfen – datenschutzkonform, modular und skalierbar.

Validato ist speziell auf die Anforderungen im DACH-Raum ausgerichtet, verzichtet auf Set-up-Gebühren, Jahresgebühren oder Mindestanzahl an Screenings und lässt sich flexibel in bestehende HR- oder Recruiting-Prozesse integrieren.

Mehr unter: www.validato.com

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