Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf nicht mehr als 5 Prozent vom Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft in der Schlussauktion im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 10 Handelstage vor dem Erwerb der Aktien nach oben oder unten abweichen.
Die zurückgekauften Aktien sind zur Erfüllung der Verpflichtungen aus