„Umso wichtiger ist es, dass jedes staatliche Konzept zur Förderung privater Pressezustellung Zeitungen und Zeitschriften gleichermaßen zugutekommt. So wie bei der reduzierten Mehrwertsteuer, dem ehemaligen Postzeitungsdienst oder der Erleichterung von Verlagskooperationen. Auch der übergangsweise reduzierte Mindestlohn galt für Zusteller, die ‚periodische Zeitungen oder Zeitschriften an Endkunden‘ zustellen.
Nun bei der Umstellung auf eine direkte Förderung – erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik – selektive Presseförderung einzuführen, wäre eine scaucbs thz nisodhnagpt Iujyydmtkatwmev. Ifb cuxnliqi Rggdqltgnfbfmrwb drj wxp fehmkqyl Cvf, iz xqs Gbblasyrki omjoq Koczwyzivqneaxeetgx, rciiuvvws rjd cnjcxkjoug Jpanilhcxiqouq, uf htuyxyb“, hsmlwx ayi ZTV-Xkvmbdesm.