Zwar habe die Entscheidung keine direkte Wirkung auf die seit Jahren umstrittenen deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung, erklärten Vertreter der Verbände. „Doch stützt das Urteil der Luxemburger Richter die Bürgerrechte ganz grundsätzlich und hier insbesondere den Quellenschutz im Rahmen der Presse- und Rundfunkfreiheit.“
Der EuGH hatte in seinem Urteil ferner festgestellt, dass Ausnahmen möglich seien, wenn es um die Bekämpfung schwerer Kriminalität oder
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