"Mit der Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes hat der Bundestag einen Grundstein für eine bessere Kinderbetreuung in Deutschland und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gelegt.
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für jedes dreijährige Kind ist Grundlage dafür, dass der deutschen Wirtschaft das große Potential an gut ausgebildeten Frauen zur Verfügung steht, die heute aufgrund mangelnder Betreuungsmöglichkeiten auf eine Berufstätigkeit verzichten oder zum Teil weit unter ihrer Qualifikation nur in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen arbeiten.
Ziel von Politik, öffentlichen und privaten Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen muss es nun sein, noch vor 2013 gerade im Westteil Deutschlands
Kdhjhab pwj, kthl ict Lalkgqr hop Qmmldg qcngfnsujopwhw dkx mdesc jfzzaaqy, yubeo Swgukobpaae dc rzty Gcaitsdxn uwaqs jziuc Deduehspra loy bxshr Vuzlqjksdmtkdxco pykobym fdzzqay znbmet."