„Die heute vom Deutschen Bundestag beschlossene Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) leistet einen wichtigen Beitrag, langfristige Weichenstellungen für das Energiesystem und den weiteren Hochlauf der E-Mobilität vorzunehmen. Die Gesetzesnovelle ermöglicht bidirektional genutzten E-Fahrzeugen und Ladepunkten die Teilnahme an den Strommärkten – ein erster wichtiger regulatorischer Schritt auf dem Weg hin zur erfolgreichen Markteinführung des bidirektionalen Ladens. Dass sich der Bundestag darauf verständigen konnte, die Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen, ist deshalb auch ein wichtiges und gleichzeitig notwendiges politisches Signal der Unterstützung für die E-Mobilität.
Allerdings: Das Problem der Doppelbelastung, bei der Stromnebenkosten im Falle einer Rückspeisung von