„Das Ziel der NIS-2-Richtlinie ist gut und richtig: Europas Cyber-Resilienz muss gestärkt werden. Gleichzeitig braucht es eine Umsetzung, die praktikabel, effizient und verhältnismäßig ist. In der aktuellen Lage dürfen Unternehmen aber nicht unnötig zusätzlich belastet werden, daher gibt es im Gesetzentwurf aktuell Nachbesserungsbedarf.
Ein Anpassungsbedarf besteht beispielsweise darin, Meldeverfahren komplett digital und interoperabel zu gestalten. Doppel- oder Mehrfachmeldungen gilt es zu vermeiden; außerdem brauchen Konzernverbünde die Möglichkeit, Meldungen zusammenzufassen. Ein zentrales ´One-Stop-Shop´-Verfahren, das auch Meldungen in englischer Sprache zulässt, würde Unternehmen hier spürbar entlasten.
Strengere Fristen und eine erweiterte Managerhaftung über die EU-Vorgaben hinaus lehnt der VDA
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