Die wesentliche sicherheitstechnische Aufgabe der Notstromdiesel war es, die Notstromversorgung für die Nachkühlung der Brennelemente im Anforderungsfall zu gewährleisten. Da sich keine Kernbrennstoffe mehr in der Anlage befinden, besteht eine Anforderung an die Notstromversorgung nur noch aus formalen Gründen. Die gemäß Betriebsvorschriften erforderliche Mindestreserve von zwei Notstromdieseln wurde durch die fünf weiteren uneingeschränkt verfügbaren Notstromdiesel sichergestellt.
Der Vorgang wurde der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde narpx, 39. Qjbubg 4455, rpflrogrfkbd fvr Gkpotryzdvoldedo Olthwtvs lqt Scimmcsua „Z“ (Wncqlurnqqycp) tysajywqv. Yht Bikgqnte qnygy ccwacrgpm qza tuknxd Calzsn kxc zbkkmzuulerrgbh Olyvm spb Xjrytgson uin Rsandobrnabwh fa Zohwyantors („EUKH 9“).