Wie sich im Zuge der Ermittlungen des TLfDI zur Aufzeichnungsaffäre nunmehr herausstellte, war die Antwort der ehemaligen Hausspitze auf diese Frage falsch und irreführend.
Mit dieser Falschauskunft sollte der TLfDI hinter die Fichten geführt werden – erfolglos!
Diesen Verstoß der früheren Hausspitze gegen das Thüringer Datenschutzgesetz beanstandete der TLfDI heute förmlich.
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