Im Falle der Beschlussunfähigkeit wird der Vorstand die Versammlung voraussichtlich zügig nach Feststellung der Beschlussunfähigkeit schließen und im Anschluss kurz das Konzept der bilanziellen Restrukturierung auf Basis der am 29. Dezember 2015 veröffentlichten Einladung zur Anleihegläubigerversammlung vorstellen. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG wird dann zeitnah zu einer zweiten Anleihegläubigerversammlung einladen, die voraussichtlich am 15. Februar 2016 stattfinden wird. Im Rahmen der zweiten Versammlung
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