Der Vorstand der SCHWARZ PHARMA AG und die Geschäftsführung der UCB SP GmbH haben sich heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der SCHWARZ PHARMA AG über die Konditionen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags verständigt und den Vertrag unterzeichnet. Die UCB SP GmbH garantiert den außenstehenden Aktionären von SCHWARZ PHARMA zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen als angemessenen Ausgleich die Zahlung einer
Beherrschungs- und Gewinnabfuehrungsvertrag:
SCHWARZ PHARMA AG und UCB SP GmbH vereinbaren Abfindung von 104,60 EUR je SCHWARZ PHARMA Aktie
Der Vorstand der SCHWARZ PHARMA AG und die Geschäftsführung der UCB SP GmbH haben sich heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der SCHWARZ PHARMA AG über die Konditionen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags verständigt und den Vertrag unterzeichnet. Die UCB SP GmbH garantiert den außenstehenden Aktionären von SCHWARZ PHARMA zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen als angemessenen Ausgleich die Zahlung einer