Den Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung und Führung eines Registers zur Überprüfung der Zuverlässigkeit von Bietern bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Zuverlässigkeitsüberprüfungsgesetz – SächsZuvÜG) hat das Kabinett heute zur Anhörung freigegeben. Die kommunalen Spitzenverbände und die Wirtschaftsverbände haben nun in den nächsten Wochen Gelegenheit, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
Das Gesetz verpflichtet die Vergabestellen in
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