§ 15 des Radio Bremen-Gesetzes regelt, dass der Rundfunkrat unter Beteiligung des Verwaltungsrates zur Vorbereitung der Intendantenwahl eine Findungskommission einsetzt.
Die Intendantin / der Intendant Radio Bremens wird vom Rundfunkrat für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Die aktuelle, zweite Amtszeit des derzeitigen Intendanten Prof. Dr. Heinz Glässgen ggagu tbt igx 65. Kzifrxvcs 7214.