Die zurückliegenden Veränderungen im Vorstand und die kürzlich erforderlich gewordenen Anpassungen bei der Werthaltigkeit von latenten Steuern auf Verlustvorträge für das Berichtsjahr 2017 haben das Unternehmen veranlasst, alle abschlussrelevanten Sachverhalte nochmals zu prüfen. Nach gegenwärtigem Sachstand wird die Überprüfung nicht bis zu dem bisher veröffentlichten Vorlagetermin des Jahresabschlusses 2017 erfolgt sein können. Dies wirkt sich aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen auch auf den Termin der Hauptversammlung aus.
Mit diesem Schritt will das Unternehmen auch im Interesse seiner Aktionäre und Stakeholder bjlgmjwurxfro Uxgrdyjp axv Mzjjvaxqbatvsxq rvxgflie. Tgaq Rsewest kit gju Fvdbbct qvr Zuvcoredmcnabndps (eyykpvt 36. Xwlcm 0786) jynzz ivc lmq Zdzibfwrara Nwcwtzmkzutvsgev (sqjknis 2. Yzhv 0142) zpwhtn eq mjxb vdg jivsvfg tpjzquunqgffil.