Die mobilcom AG weist in diesem Zusammenhang klarstellend darauf hin, dass Gegenstand des Urteils des OLG Schleswig vom 8. Dezember 2005 nicht die Frage der Beherrschung, sondern die Frage der Wirksamkeit des Zustimmungsbeschlusses zum mc-Settlement Agreement war. Insofern hat das OLG auch keine Entscheidung darüber getroffen, dass mobilcom von France Télécom beherrscht worden sei.
Ferner berührt nach Auffassung des OLG Schleswig der unwirksame Zustimmungsbeschluss nicht die Wirksamkeit der Vergleichsvereinbarung zwischen mobilcom und
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