Darüber hinaus hat der Vorstand der KUKA Aktiengesellschaft am 18.03.2008 beschlossen, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG von der durch die Hauptversammlung am 16.05.2007 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch zu machen und bis zu 2.660.000 Stückaktien der Gesellschaft über die Börse zurück zu erwerben.
Dies entspricht bis zu insgesamt 10 % des derzeit bestehenden Grundkapitals. Der Rückerwerb soll in der