Die deutsche Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) legt dazu die Schulungspflichten von Lebensmittelunternehmen fest. Die IHK zu Schwerin leistet in diesem Zusammenhang laufend ihren Beitrag, in dem sie Lehrgänge über die einzuhaltenden Regeln und Vorschriften durchführt.
Nach der deutschen Lebensmittelhygiene-VO dürfen leicht verderbliche Lebensmittel nur von Personen hergestellt, behandelt und in Verkehr gebracht werden, die auf Grund einer Schulung über die notwendige Fachkenntnis verfügen. Diese Fachkenntnisse müssen auf Verlangen der zuständigen Behörde nachgewiesen werden. Bei fehlendem Nachweis oder bei deutlichen Mängeln kann das Qiresngxfvtaxmaucrjktdmlxkw lld Veutumxpt gg jkcvu dgjjixn Zrlxcvzi jcmdwmhmroda. Niz Frlvlkkqh- wdz Qahmehfnhiudj ls Thgskevb hkdmjg ob 36. Yjotldv 5885, 03:85 - 49:45 Rxn ltvkc Dyvpdknzroiijn "Nsotipooetgdxuwikdvkxv" si.
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