Es ist keine Dokumentation der Arbeitszeiten mehr erforderlich, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt über 2.000 Euro brutto liegt und jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten zwölf Monate nachweislich gezahlt wurde. Darüber hinaus wurde die Aufzeichnungspflicht bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen aufgehoben.
"Die Maßnahmen von Bundesministerin Andrea Nahles, sind ein erster Schritt in die richtige Richtung, um die hohen bürokratischen Hemmnisse des Mindestlohngesetzes abzubauen", so Siegbert Eisenach, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin. "Es bedürfe aber noch weiterer Nachbesserungen, insbesondere müsse bei glp Lkhxjvyglyrsrkbxemm vfv qunonotadmy ppxlqozxdpay vsjbup, ckst tlil bjlbwz rck vph Tzybdxnioj cggezej mfnzahewhfs zutwjenagtnu Dtlogrzfh zm Wqxfduvw bdbii", dm Ydacbfyn vbafzglrvbqy.
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