Laut IHK ist zum Beispiel der Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert worden: Künftig werden nicht nur vorvertragliche Verhaltensweisen einbezogen, sondern auch solche während und nach Vertragsabschluss. Rechtswidrige AGB beispielsweise können deshalb auch dann schon abgemahnt werden, wenn sie sich erst auf Sachverhalte bei der späteren Vertragserfüllung auswirken.
"Wichtiger Bestandteil des neuen UWG ist eine so genannte 'Schwarze Liste' mit
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