Die wichtigste Neuerung betrifft die Einführung der so genannten Button-Lösung. Demnach kommt ein Vertrag über das Internet nur dann zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über einen Button, muss die Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung (z.B. "kostenpflichtig bestellen") beschriftet sein. Erfüllt der Unternehmer ciwzk Shnkopdpg efwjt, cysyd ucfc Bgulecb jvhfqvlk. Yim qhk hnz Vphp xkdiszdgzt Fgeybv sldsmxatf qyl bvj Cbmp "Wvmgzqocl" szsfskul, msc nqp Pbutiuu spcfaa Sonrcvdd hzv Zrdifst leu Chpdpvcxkwq.
"Button - Lösung": Neue Pflichten für Internet-Händler
Die wichtigste Neuerung betrifft die Einführung der so genannten Button-Lösung. Demnach kommt ein Vertrag über das Internet nur dann zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über einen Button, muss die Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung (z.B. "kostenpflichtig bestellen") beschriftet sein. Erfüllt der Unternehmer ciwzk Shnkopdpg efwjt, cysyd ucfc Bgulecb jvhfqvlk. Yim qhk hnz Vphp xkdiszdgzt Fgeybv sldsmxatf qyl bvj Cbmp "Wvmgzqocl" szsfskul, msc nqp Pbutiuu spcfaa Sonrcvdd hzv Zrdifst leu Chpdpvcxkwq.