Das Verbundausbildungsmodell sieht vor, dass die Handwerkskammer Rhein-Main zusammen mit ein oder zwei Ausbildungsbetrieben einen Ausbildungsvertrag mit einem Auszubildenden abschließt. Darin wird festgelegt, in welchem Zeitraum der Ausbildung welcher der beteiligten Partner welche Ausbildungsinhalte
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