Das Seminar richtet sich Unternehmen, die von der Buchführungspflicht befreit sind und ihren Gewinn in vereinfachter Form durch die Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln können. Dies sind zum einen Kleingewerbetreibende und Freiberufler; darüber hinaus dürfen seit 2008 auch im Handelsregister eingetragene Einzelkaufleute, wenn
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