Dr. Stefan Kräßig, Justitiar der Handwerkskammer Karlsruhe, wies in seinen Ausführungen auf die Rechten und Pflichten dieser Tätigkeit hin. Bei ihrer Vereidigung werden die Sachverständigen auf die Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet. Darüber hinaus gelte es, so Kräßig, technische und inhaltliche Entwicklungen ihres Gewerks mit zu begleiten, um bei der Beurteilung schwieriger Sachverhalte fundiert agieren zu können. Er verwies auf ihre Neutralitätspflicht, die bei der Erstellung von Gerichts- und Privatgutachten verlässlich sein muss.
Bevor der Präsident der Handwerkskammer Karlsruhe, Joachim Wohlfeil, die elf neuen Sachverständigen
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