Die Parteien werden insbesondere vor dem Hintergrund der Börsennotierung der Aktien der HAITEC AG die Aspekte des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes, sowie die Interessen des Streubesitzes angemessen berücksichtigen. Weiter stehen die Festlegung der Struktur und der mögliche Abschluss der Transaktion unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen Gremien, insbesondere des Aufsichtsrates und der Hauptversammlung.
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