Die Anschaffungskosten, egal ob Ersatz- oder Neuanschaffung, von Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen, die zur Effizienzsteigerung der bestehenden Warmwasserbereitung dienen, können ebenfalls in die Förderung einfließen. Darüber hinaus sind auch die Montage- und Installationskosten inklusive der erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialen förderfähig. Das heißt, der Einbau von Grünbeck-Enthärtungsanlagen – beispielsweise die Enthärter-Baureihe softliQ und Dreifach-Enthärtungsanlagen
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