Das Schiedsgericht vertrat die Auffassung, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen seitens PLS in ausreichender Form erbracht wurden. Einer von Bykov im Zuge des Verfahrens vorgebrachten Scheingeschäftstheorie, wonach der Dienstleistungsvertrag im Zusammenhang
Schiedsverfahren gegen Unternehmen der Bykov-Gruppe abgeschlossen
Klage der KWO GmbH abgewiesen / Erneut keine Belege für Scheingeschäfte
Das Schiedsgericht vertrat die Auffassung, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen seitens PLS in ausreichender Form erbracht wurden. Einer von Bykov im Zuge des Verfahrens vorgebrachten Scheingeschäftstheorie, wonach der Dienstleistungsvertrag im Zusammenhang