BREKO sieht die Regulierungsverfügung im wesentlichen positiv. "Dass der Wettbewerb ausdrücklich auch Zugang zum schnellen VDSL-Netz erhalten soll, ist lobenswert", sagt BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann "leider hat das Verwaltungsgericht die Entscheidung über die von der Bundesnetzagentur geforderte
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