Der jüngst bekannt gewordene Bericht erkenne zwar, wie zuvor schon die EU-Kommission, Handlungsbedarf, schlage aber untaugliche Werkzeuge vor, so der Verband der Deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ) sowie der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV). Den Verlagen solle nach dem Bericht lediglich die Möglichkeit eingeräumt werden, aus abgetretenen Rechten der Autoren gegen Rechtsverletzungen vorzugehen.
Damit bleibe ein Einschreiten gegen die Ausbeutung der Leistungen der Presse durch kommerzielle Suchmaschinen und andere Aggregatoren bei der Nutzung kleiner