"Lebensversicherungen unterliegen nach aktuellem Steuerrecht nur mit zwei Dritteln der eingezahlten Summen der Erbschaftssteuer. Damit kann eine Lebensversicherung gegen Einmalzahlung ein echter "Steuerjoker" sein", erklärt Thomas Adolph, Geschäftsführer des Fondsportals aktienfonds.com. Das Fondsportal bietet neben der Direktanlage in Fonds auch Lebensversicherungen als Erbschaftspolicen an, mit denen bei der Vermögensübertragung an die Erben zum Teil mehrere hundert tausend Euro gespart werden können.
Finanzexperte Thomas Adolph verdeutlicht anhand eines Rechenbeispiels,