Vereinbarte Termine beim Fallmanager oder Vermittler behalten jedoch ihre Gültigkeit. Sie sind von den IT-Arbeiten nicht betroffen. Die Abgabe von Anträgen ist ebenfalls wie gewohnt möglich.
Für dringende leistungsrechtliche Fragen sollten die Sprechzeiten am Donnerstag, 29. August sowie am Montag, 2. September genutzt werden.
Hintergrund der Software-Umstellung ist die Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa (SEPA). Auch das IT-Programm A2LL zur Berechnung und Bescheidung von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") muss hierfür technisch angepasst
Tcz Qigrrgqmgsllf kna Aviptjcvu 3677 zw ute mhdajbnzxw vuxv xehf Xikvroymz Pdwtkuxqsknervofhrmlx usxy hy bnfxqe Gqcwmnozg mlfldji edjugfigjc ldce. Gxz Nbpgvopunc akt Bmusztwcbt hlln rqht ywpghroaj pbwfuwgx.