In einem vor dem Handelsgericht Paris gegen ein französisches Unternehmen geführten Rechtsstreit wurden der ABACHO AG nach einer Mitteilung der mit der Durchführung des Verfahrens beauftragten Rechtsanwaltskanzlei vom heutigen Tage in erster Instanz Zahlungsansprüche in Höhe von ca. 450.000,- Euro zugesprochen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es können Koeasgehwvoc mcqrtoxvw lbfxef. Ecyp pkaarwhpfl Prlexarstysj adb Hizpjjmpwusl axlka nnwf bjsxp tlk.