Geprüfte Sachverständige für die Immobilienbewertung (SVM/TAE)
Ziel der Weiterbildung
Der Lehrgang bereitet auf eine Sachverständigentätigkeit im Sachgebiet Immobilienbewertung vor, um qualifiziert Immobilienwerte ermitteln und Wertgutachten erstellen zu können. Bei erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat „Geprüfte Sachverständige für die Immobilienbewertung (SVM/TAE)“.
Zusätzliche Qualifikationsmöglichkeit
Nach Abschluss des Lehrgangs besteht die Möglichkeit zur weiterführenden Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch die INTERZERT. Hierfür sind bei der Zertifizierungsstelle INTERZERT u. a. Teilnahmebestätigungen über erfolgte fachliche Fortbildungen für das beantragte Sachgebiet, wie das Zertifikat „Geprüfte Sachverständige für die Immobilienbewertung (SVM/TAE)“, sowie selbstgefertigte Gutachten, wie das im Lehrgang erstellte Übungsgutachten, einzureichen. Weitere Informationen: www.interzert.com.
Preisnachlass
Persönliche Mitglieder des Sachverständigen-Verband Mitte e. V. (SVM) erhalten bei dieser Veranstaltung einen Nachlass in Höhe von 10 % auf die Teilnahmegebühr. Hierzu geben Sie bitte bei der Buchung den Gutscheincode SVM-TAE und Ihre persönliche Mitgliedsnummer im SVM e. V. unter Bemerkung ein. Bitte beachten Sie, dass der Nachlass vorbehaltlich einer Nachprüfung der SVM-Mitgliedschaft durch uns gewährt wird und nicht mit anderen Nachlässen kombinierbar ist.
Hinweis
Der Lehrgang ist gemäß der Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg anerkannt.
Der Lehrgang ist gemäß der Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen mit 80 Unterrichtseinheiten anerkannt.
Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung mit einem Umfang von 96 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtungen Architektur und Innenarchitektur anerkannt.
Die Weiterbildung wird nach § 34c Abs. 2a GeWO i. V. mit § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter mit 60 Zeitstunden anerkannt.