Ersatzbaustoffverordnung (EBV) – Praxis und Vertiefung
Seit dem 1. August 2023 gilt die Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (EBV) bundesweit verbindlich. In der Praxis bestehen jedoch weiterhin zahlreiche Unsicherheiten: Wann gilt die EBV? Welche Abgrenzungen zu anderen Regelungen sind relevant? Welche Anforderungen müssen bei der Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe konkret beachtet werden?
Unklare Vorgaben und Fehlinterpretationen führen in Planung und Ausführung häufig zu Verzögerungen, Mehrkosten und rechtlichen Konflikten. Besonders kritisch sind unvollständige Ausschreibungen, Nachträge sowie eine mangelhafte Dokumentation.
Ziel der Weiterbildung
Das Seminar vermittelt die zentralen Inhalte der EBV entlang des gesamten Bauablaufs – von der Regelungssystematik über Materialwahl bis zur Nachweisführung. Typische Fallbeispiele verdeutlichen die Umsetzungsschritte und zeigen praxisgerechte Lösungen auf.
Hinweis
Das Seminar ist gemäß der Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg anerkannt.
Das Seminar ist gemäß der Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen mit 8 Unterrichtseinheiten anerkannt.
Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für alle Fachrichtungen anerkannt.