Ersatzbaustoffverordnung (EBV) – Grundlagen
Bau- und Abbruchabfälle stellen mehr als die Hälfte des jährlichen Abfallaufkommens in Deutschland dar. Ihre Entsorgung ist ein erheblicher Kostenfaktor – häufig machen die Entsorgungskosten 25 % oder mehr der gesamten Baukosten aus.
Mit Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) am 1. August 2023 wurde der Umgang mit mineralischen Bau- und Abbruchabfällen neu geregelt. Dennoch herrschen in der Praxis vielfach Unsicherheiten – sowohl bei der Integration in Planungsprozesse als auch bei der Anwendung auf der Baustelle.