EMV- und Funkanlagenrichtlinie (RED) – Konformität und CE-Kennzeichnung
Alle Produkte, die im Europäischen Markt in Verkehr gebracht werden sollen, müssen mit den geltenden Richtlinien und Produktsicherheitsvorgaben konform sein. Für EMV gilt in der Regel die Richtlinie 2014/30/EU, außer wenn EMV-Belange durch andere Richtlinien abgedeckt werden, wie z.B. durch die Funkanlagenrichtline 2014/53/EU. Die Wirtschaftsakteure stellen sicher, dass nur konforme Produkte in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Verantwortlich für die Erklärung der Konformität sind ausschließlich die Hersteller oder ggf. deren Bevollmächtigte in der EU.
Ziel der Weiterbildung
- Verständnis der Produkthaftung als Motivation zur CE-Kennzeichnung
- Einordnung verschiedener Produkte in die anzuwendenden EU-Richtlinien (EMV und RED) und damit verbundenen Normen
- Kenntnis der verschiedenen Methoden zur Bewertung der Konformität mit EMV- und Funkanlagen-Richtlinie
- Übersicht über die Nachweise und Dokumentationen für die Erstellung der technischen Unterlagen, einschließlich einer beispielhaften Risikobewertung
- Anwendung harmonisierter und anderer geeigneter Normen als Mittel zum Konformitätsnachweis
- Übersicht der erforderlichen Messungen und Messtechnik bei normengerechter Durchführung von EMV- und Funkprüfungen
Methodik
Seminar mit Workshop-Charakter, Fragen und Diskussion, sowie eigene Fallbeispiele ausdrücklich erwünscht.