Der kompetenzorientierte MT-Ausbildungsplan
Diese Fortbildung entspricht den Forderungen des §8 Absatz 1 Nr. 4 der MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – MTAPrV vom 24. September 2021. Der Nachweis einer solchen Qualifikation ist für alle Praxisanleitenden Personen i. S. von § 20 MTBG obligatorisch. Hintergrund ist die Zielsetzung, „dass praxisanleitende Personen neben ihren fachlichen Qualifikationen über die zur Wahrnehmung ihrer anspruchsvollen Aufgaben in der Ausbildung erforderlichen pädagogischen Fähigkeiten verfügen und diese auf einem aktuellen Stand halten.“ (lt. Referentenentwurf zur MTAPrV).
In der Ausbildung Medizinischer Technolog:innen spielt der Ausbildungsplan eine entscheidende Rolle für den erfolgreichen Lernprozess der Auszubildenden. Ein gut durchdachter und strukturierter Ausbildungsplan stellt sicher, dass alle notwendigen Kompetenzen systematisch und umfassend vermittelt werden. Er dient nicht nur als Leitfaden für die Auszubildenden, sondern auch als wichtiges Instrument für die Praxisanleiter:innen, um den Fortschritt und die Entwicklung der Auszubildenden zu überwachen und zu unterstützen.
Die Kompetenzorientierung in der Ausbildung legt besonderen Wert auf die Entwicklung von Fähigkeiten, die direkt in der beruflichen Praxis anwendbar sind. Sie geht über die reine Wissensvermittlung hinaus und fördert die Anwendung und Integration von Wissen, Fertigkeiten und beruflichem Verhalten in realen Arbeitssituationen. Durch einen kompetenzorientierten Ansatz werden die Auszubildenden besser auf die Herausforderungen des Berufsalltags vorbereitet und entwickeln die Fähigkeit, flexibel und selbstständig auf unterschiedliche Anforderungen zu reagieren.