Betreiberverantwortung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Die alleinige Verantwortung für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel obliegt nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), zahlreichen Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten elektrotechnischen Regeln dem Unternehmer (Arbeitgeber, Betreiber). Im Zuge einer sogenannten Deregulierung wurden bisherige Aufgaben der Überwachungsorganisationen auf die Unternehmen selbst übertragen, – mit einschneidenden Wirkungen und Folgen.
Durch diese Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen haben sich auch Haftungsrisiken für Unternehmen und verantwortliche Personen verschärft. Die Verantwortlichen sind hiernach verpflichtet, die Sicherheit für den Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Eigenverantwortung zu organisieren und umzusetzen.
Der Unternehmer (Betreiber, Arbeitgeber und andere gleichlautende Begriffe) hat immer die oberste Betreiberverantwortung für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gegenüber Beschäftigten, Dritten, Behörden und der Umwelt.